Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Betreuungsverein vom Sozialdienst kath. Frauen e. V. hat ebenfalls wie im Jahr 2020 und 2019 um Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 6.000,00 € gebeten.

 

Der Betreuungsverein stellt eine wichtige Säule im System der rechtlichen Betreuungen dar.

 

Er übernimmt rechtliche Betreuungen auch für Bürger aus dem Landkreis Würzburg.

 

Darüber hinaus nimmt er sogenannte Querschnittsaufgaben war, indem er ehrenamtliche Betreuer gewinnt, einführt, fortbildet, unterstützt und berät. Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörden sind Informationen und Beratungen zur Vorsorgevollmacht und Beratung von Bevollmächtigten weitere zusätzliche Aufgabenstellungen. 

 

Die staatlichen als auch kommunalen Zuwendungen dürfen ausschließlich für diese Querschnittsaufgaben verwendet werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss des Landkreises Würzburg empfiehlt dem Kreistag die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushalt für das Jahr 2021 aufzunehmen.

 

 

 

Debatte:

 

Es wird die Frage aufgeworfen, inwiefern sich der Antrag auf Förderung des Betreuungsvereins von dem auf Förderung der Frauenberatung, beides vom Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg, unterscheidet.

Bei dem Antrag auf Förderung des Betreuungsvereins geht es ausschließlich um die rechtliche Betreuung. Diese wird zum Teil von Rechtsanwälten übernommen.


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss des Landkreises Würzburg empfiehlt dem Kreistag die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushalt für das Jahr 2021 aufzunehmen.