Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 19.08.2020 wurden die Kreisverwaltungsbehörden aufgefordert, in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt ein „Bayerisches Testzentrum“ mit einer Testkapazität von 2 bis 3 Promille der Einwohnerzahl der Kreisverwaltungsbehörde pro Tag einzurichten und dessen Organisation und Betrieb sicherzustellen. Die Inbetriebnahme sollte bis zum 31.08.2020 erfolgen.

 

Das gemeinsame Testzentrum von Stadt und Landkreis auf der Talavera wurde bereits am 25.08.2020 für Reiserückkehrer geöffnet und ab dem 31.08.2020 als Bayerisches Testzentrum mit dem Testangebot „an jedermann“ betrieben (entsprechend der Bayerischen Teststrategie). Von Beginn an erhielten wir hierbei Unterstützung seitens der Hilfsorganisationen.

 

Da die Organisation und der Betrieb nicht durch die Kreisverwaltungsbehörden alleine sichergestellt werden kann, wurde ein Vergabeverfahren durchgeführt.

 

Die Bietergemeinschaft aus Bayerischem Roten Kreuz, KdöR, Kreisverband Würzburg und der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Unterfranken haben als einzig verbleibender Bieter ein Angebot für die Organisation und den Betrieb des Bayerischen Testzentrums auf der Würzburger Talavera für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 31.12.2020 abgegeben.

 

Dieses beinhaltet die Terminkoordination und Anmeldung (inkl. Homepage und Servicetelefon), den Betrieb des Testzentrums inkl. Abstrichnahme von Montag bis Freitag, die Materialausstattung und -beschaffung und die Fahrten zum vom Auftraggeber beauftragten Labor.

Die Kosten belaufen sich hierfür für den o. g. Zeitraum insgesamt auf 478.500,- EUR. Soweit ein Betrieb und eine Abstrichnahme des Testzentrums am Samstag bzw. eine Erweiterung auf eine dritte Testlinie erfolgen soll, entstehen weitere Kosten.

 

Die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb des Testzentrums übernimmt der Freistaat Bayern als Billigkeitsleistung (Art. 53 BayHO), so dass auch die Kosten für die Organisation und den Betrieb des Bayerischen Testzentrums auf der Talavera vom Freistaat Bayern getragen werden. Allerdings werden die Kosten zunächst von den Kreisverwaltungsbehörden beglichen und werden dann an den Freistaat Bayern weitergereicht.

 

Hinsichtlich der Kostenaufteilung für das gemeinsame Bayerische Testzentrum „Testzentrum Talavera“ wurde zwischen Stadt und Landkreis eine Einigung dahingehend erzielt, dass die Stadt 50 von Hundert (50%) und der Landkreis 50 von Hundert (50%) trägt. Dies gilt auch für den Fall, dass etwaig anfallende Kosten nicht vom Freistaat Bayern getragen werden sollten.

 

Herr Landrat Eberth hat mit dringlicher Anordnung die entsprechenden Mittel für die Organisation und den Betrieb des Bayerischen Testzentrums auf der Talavera zu einem Anteil von 50 von Hundert (50%) im Haushalt des Landkreises Würzburg bereitgestellt.

 

Die dringliche Anordnung wird dem Kreistag nunmehr gemäß § 45 Abs.2 GeschO KT zur Kenntnis gegeben.

 

 

Debatte:

 

Landrat Eberth erläutert den Sachverhalt.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 3

 

Zur Kenntnis an ZB, ZFB 1, KrPA