Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Geschäftsbereichsleiterin Löffler informiert zunächst über die aktuellen Zahlen aus dem Landkreis, zur Corona-Ampel in den Schulen und Kindertageseinrichtungen, dem Rahmen-Hygieneplan, zu den aktuell betroffenen Schulen/Kindertageseinrichtungen, zu den Bayerischen Testzentren von Stadt und Landkreis Würzburg, die aktuelle Lage im Gesundheitsamt, über die Aufgaben des Contact Tracing Teams (CTT) sowie den Verlauf, beim Eingang eines positiven Befundes.

 

Kreisrätin Celina fragt nach, inwieweit es Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gebe, die KP1-Personen sind und sich deshalb in Quarantäne befinden, deren Eltern als KP2 jedoch nicht freibekommen.

 

Frau Dr. Finkenberg teilt mit, dass dies ein großes Problem sei. Sie äußert sich, dass für diese Kinder eine Notbetreuung nicht infrage kommen könne, da zunächst abgewartet werden müsse, ob diese sich evtl. mit dem Corona-Virus angesteckt haben. Ansprechpartner für die Eltern und Arbeitgeber (Lohnersatzleistungen) sei rechtlich in diesen Fällen die Regierung. Sie verweist auf die Homepage des Landratsamtes Würzburg, auf der zu diesen Themen Informationen bereitgestellt seien.

 

Kreisrat Lehrieder spricht die seitens des Bundesgesundheitsministers Spahn angedachten Schnelltests für Senioreneinrichtungen, Kindergärten usw. an. Er fragt nach, inwieweit die Schnelltests auch für die Teststrecke infrage kämen, da zum einen diese Art der Testung schneller im Ergebnis wäre und auch die Laborkapazitäten nicht so in Anspruch genommen werden müssten.

 

Frau Dr. Finkenberg erläutert die einzelnen Testverfahren und die jeweilige Art der Diagnostik. Sie teilt mit, dass die Schnelltests aufgrund der Fehlerquellen derzeit nicht für den Massengebrauch genutzt werden, sondern die PCR-Testung in der Diagnostik der „Goldstandard“ sei.

 

Kreisrat Hansen regt an, dass bei künftigen Ausbruchsgeschehen, wie es im September in Würzburg der Fall war, die Informationen des Gesundheitsamtes mehr an die Öffentlichkeit gegeben werden sollten, gerade was das Infektionsgeschehen angehe und wie dieses zu bewerten sei, um so beispielsweise innerhalb der Gemeinde angemessen entscheiden zu können, welche Maßnahmen (z.B. Schließung der Bücherei, Kita, Rathaus usw.) umzusetzen sind.

 

Geschäftsbereichsleiterin Löffler weist darauf hin, dass das Thema als Tagesordnungspunkt bei der nächsten Bürgermeisterarbeitstagung auf der Tagesordnung sei.

 

Kreisrat Seifert spricht den Inzidenzwert 50 an und hinterfragt die Zahlen. Er bittet um Erläuterung, wie viele Tests beispielsweise auf Landkreisebene stattgefunden haben und wie viele positive Fälle es bei diesen Testungen gab, um die wirkliche Gefahrenlage bewerten zu können.

 

Geschäftsbereichsleiterin Löffler erläutert die diversen Testmöglichkeiten (niedergelassene Ärzte, Teststrecken, Uni  usw.). Sie weist drauf hin, dass beispielsweise auf der Talavera (Bayerisches Testzentrum) nicht nur Leute aus Stadt und Landkreis Würzburg getestet werden, sondern auch aus anderen Bereichen, deshalb sei es schwierig einen entsprechenden Prozentsatz herauszuziehen.

Frau Dr. Finkenberger erläutert ergänzend was hinter dem Inzidenzwert 50 pro 100.000 Einwohner steckt.

 

Kreisrat Kuhl F. fragt nach, inwieweit Maßnahmen vorgeplant sind, die im Falle einer Überschreitung des Inzidenzwertes zum Tragen kommen.

 

Geschäftsbereichsleiterin Löffler teilt mit, dass zusammen mit der Stadt Würzburg ein Konzept für eine zweite Welle entwickelt worden sei und diese je nach Einzelfall betrachtet umgesetzt werden.

 

Kreisrat Dr. Hock spricht den Beginn des Studiensemesters an und die damit verbundenen Mehrkapazitäten von Testungen.

 

Landrat Eberth äußert sich, dass sowohl der Semesterbeginn ein Thema sein werde sowie die Entwicklungen nach dem Ende der Allerheiligenferien im Hinblick auf die Reiserückkehrer, das Thema Schulen sowie die weiteren Entwicklungen nach Weihnachten und Silvester. Hier müsse hausintern geschaut werden, wie die personelle Aufstellung erfolge. Er weist darauf hin, dass auch die Teststrecke an der Uniklinik (D20) zum bayerischen Standort werde, um die notwendigen Testzahlen einigermaßen in den Griff zu bekommen.

 

Frau Dr. Finkenberg ergänzt, dass die Universität ein sehr gutes Hygienekonzept habe, deshalb sei davon auszugehen, dass die Uni selbst durch das Einbahnstraßensystem, durch die Plätze, die vergeben werden, den Abstandsregelungen und der Maskenpflicht nicht das Problem sein werde. Sie führt aus, dass ein Video für die Studierenden erstellt wurde, in dem nochmals auf die gesamten Hygienemaßnahmen und die AHA-Regeln hingewiesen werden, die zu beachten seien auch außerhalb der Uni.

 

Kreisrat Kuhl W. spricht das Thema Beherbergungsverbot für Leute aus Risikogebieten an, die ihren Urlaub in der Region verbringen. Er fragt nach, inwieweit es Richtlinien hierzu gebe. Weiterhin spricht er den erwähnten Maßnahmenkatalog an und fragt nach, ob dieser den Kreisräten zugehen könnte.

 

Geschäftsbereichsleiterin Löffler teilt mit, dass es eine Bekanntmachung des Ministeriums gebe, welche Gebiete gerade als Risikogebiete eingestuft werden (inländische Risikogebiete) und dazu gebe es in der Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im § 14 Abs. 2 entsprechende Regelungen, wie damit umzugehen ist. Was den Maßnahmenkatalog angehe, so könne dieser gerne herausgegeben werden.

 

Landrat Eberth weist darauf hin, dass versucht werde, den Bürgermeistern eine Handlungsempfehlung zu geben, wie sie mit den Themen Bürgerversammlung, Volkstrauertag, Weihnachtsmärkte, Neujahrsempfänge, staatliche Ehrungen Feuerwehr etc. umzugehen sei.

 

Kreisrätin Rothenbucher spricht das regelmäßige Lüften in den Schulen an, was jedoch dazu führe, dass die Schüler*innen vermehrt krank werden und die Eltern dadurch wiederum gezwungen wären, zur Betreuung zu Hause zu bleiben. Sie fragt nach, inwieweit es Möglichkeiten gäbe, in den Schulen entsprechende Lüftungsanlagen einzubauen.

Als weiteren Punkt spricht Sie das Thema Personal in den Kindergärten an und inwieweit eine regelmäßige Testung beim Personal möglich sei. Des Weiterhin sei abzuklären, inwieweit eine Zusammenlegung der Gruppen erlaubt wäre, falls das Personal krankheitsbedingt oder als Betreuung für das eigene Kind ausfallen würde.

 

Frau Dr. Finkenberg weist darauf hin, dass der Hygieneplan der Schulen ein Stoßlüften mindestens alle 45 Minuten für mindestens 5 Minuten vorsehe.

Was die Frage nach der Reihentestung von Kindergärten angehe, so gab es diese zu Beginn des Schuljahres für das Lehrpersonal der Schulen sowie für Erzieherinnen und Erziehern.

Eine regelmäßige Reihentestung sei derzeit nur für Pflegeeinrichtungen vorgesehen. Es bestehe jedoch für jeden die Möglichkeit sich testen zu lassen.

 

Geschäftsbereichsleiterin Löffler informiert über die aktuelle Erreichbarkeit des Bürgertelefons.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 1, GB 3, FB 34

 

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