Sitzung: 21.09.2020 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n: Präsentation
Sachverhalt:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen in der
Kreistagssitzung am 10.02.2020 wurde der einstimmige Beschluss gefasst, den
jährlichen Zuschuss für das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Würzburg, auf
0,35 EUR pro Landkreisbewohner anzuheben.
Der Antrag wurde mit nicht gedeckten
Aufwendungen für den Katastrophenschutz im Landkreis Würzburg begründet. In der
Sachdiskussion wurde der Vorschlag aufgegriffen, Herrn Paul Justice als
fachkundigen Mitarbeiter des Landratsamts Würzburg mit einer Darstellung der
Problematik im Rahmen einer Kreisausschusssitzung zu beauftragen.
Die rettungsdienstliche Versorgung von Stadt
und Landkreis Würzburg wird von den Hilfsorganisationen Bayerisches Rotes Kreuz
(BRK), Malteser Hilfsdienst (MHD) und Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) sichergestellt.
Im Katastrophenfall sind die freiwilligen Hilfsorganisationen nach Art. 7 Abs.
3 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) auch zur Katastrophenhilfe
verpflichtet.
Während der Rettungsdienst in Bayern zu
100 % von den Krankenkassen finanziert wird, tragen die zur
Katastrophenhilfe Verpflichteten die sich aus der Erfüllung nach dem
Bayerischen Katastrophenschutzgesetz ergebenden Aufgaben selbst (Art. 11 Abs. 1
BayKSG).
Aus einem vom Freistaat Bayern, den
Landkreisen und den kreisfreien Städten finanzierten Fond zur Förderung des
Katastrophenschutzes können Aufwendungen der Hilfsorganisationen zur
Vorbereitung der Gefahrenabwehr gefördert werden (Art. 12 Abs. 2 Nr. 1
BayKSG). Ebenso können die Hilfsorganisationen Ersatz der notwendigen Kosten
verlangen, die ihnen durch Einsätze bei Katastrophen entstanden sind (Art. 13
Abs. 1 Satz 1 BayKSG). Im Rahmen seiner gesetzlichen Verantwortung im Bereich
des Zivilschutzes ergänzt der Bund die Ausstattung der Hilfsorganisationen im
Katastrophenschutz.
Das Bayerische Rote Kreuz unterhält in
folgenden Landkreisgemeinden Fahrzeuge, Material und ehrenamtliches
sanitätsdienstliches Personal für den Katastrophenschutz: Altertheim,
Bergtheim, Giebelstadt, Kleinrinderfeld, Kürnach, Ochsenfurt und Rottendorf.
Der Malteser Hilfsdienst hat in Estenfeld
einen Stützpunkt des Katastrophenschutzes.
In ihren Dienststellen in Würzburg halten
BRK, MHD und JUH ebenso Einheiten des Katastrophenschutzes vor.
Der BRK Kreisverband Würzburg unterhält 25
Einsatzfahrzeuge für den Katastrophenschutz - davon wurden zehn vom Bund oder
dem Freistaat Bayern beschafft. Den Großteil der laufenden Kosten der zur
Verfügung gestellten zehn Fahrzeuge (Kraftstoff- und Betriebskosten, Ersatz der
Ausstattung u.v.m.) muss die Hilfsorganisation aus eigenen Mitteln aufbringen.
Die Kosten und Erstattungen werden vom Referenten in der Sitzung differenziert
dargestellt.
Im BRK Kreisverband Würzburg engagieren sich
über 800 ehrenamtliche Einsatzkräfte in den Bereitschaften. Bei der BRK
Wasserwacht sind 1.109 Freiwillige aktiv.
Im vergangenen Jahr wurden die
Schnelleinsatzgruppen (SEG) des BRK im Rahmen des Katastrophenschutzes von der
Integrierten Leitstelle Würzburg (ILS) zu 41 Einsätzen alarmiert: SEG
Behandlung (4), SEG Betreuung (13), SEG Rettungshunde (5), SEG Transport (18)
sowie sonstige Einsätze (1). Auslöser von SEG-Einsätzen sind häufig größere
Unfälle und Schadensereignisse zur Verstärkung des Rettungsdienstes,
Betreuungsereignisse, Räumungs- und Evakuierungsmaßnahmen und Sucheinsätze.
Im laufenden Jahr wurden im Rahmen des
Notfallplans Corona-Pandemie ehrenamtliche Helfer des Bayerischen Roten Kreuzes
zudem als Fachberater in der Führungsgruppe Katastrophenschutz, zur
logistischen Unterstützung des Gesundheitsamtes Stadt und Landkreis Würzburg
sowie zur Mithilfe an mobilen und stationären Teststellen eingesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt den Vortrag zustimmend zur Kenntnis.
Debatte:
Herr Justice, Zweckverband für Rettungsdienst und
Feuerwehralarmierung, berichtet anhand einer Präsentation.
Kreisrätin Behon fragt nach, wie bei Einsätzen außerhalb des
Landkreises die Finanzierung geregelt sei.
Herr Justice teilt mit, dass im Katastrophenfall alle
Hilfsorganisationen, Feuerwehren und Wohlfahrtsverbände in Bayern zur
Hilfeleistung verpflichtet seien. Die Kosten werden über den Katastrophenfonds des
Freistaats Bayern finanziert. Unterhalb der Katastrophenschwelle bleiben
Organisationen oft auf ihren Kosten sitzen.
Kreisrat Jungbauer möchte wissen, welchen Anteil beim Defizit
die Stadt Würzburg trage.
Herr Justice teilt mit, dass die Stadt gegenwärtig keinen
Anteil zahle.
Landrat Eberth ergänzt, dass diesbezüglich Gespräche
laufen.
Kreisrat Kuhl regt an auch für die Organisationen Johanniter
und Malteser Fördermittel in den nächsten Haushalt einzustellen.
Landrat Eberth hält fest, diesbezügliche Anträge können im
Kreistag diskutiert werden.
Kreisrat Lehrieder erkundigt sich, ob aufgrund der derzeitigen
Corona-Lage die beschlossene Erhöhung des BRK-Zuschusses ausreiche oder eine
weitere Erhöhung beschlossen werden müsse.
Herr Justice gehe nicht davon aus, dass im nächsten Jahr
ein erneuter Beschluss gefasst werden müsse.
Kreisrat Juks legt Wert darauf Stadt und Landkreis
zusammen zu betrachten, um eine Beteiligung der Stadt Würzburg herbeizuführen.
Landrat Eberth erinnert an die Antragschreiben vom Februar
2020. Ein Antragschreiben des BRK, welches mit den Johannitern und Maltesern
diskutiert wurde, ging an den Landkreis Würzburg. Ein zweites Anschreiben, in
dem BRK, Johanniter und Malteser zusammen darstellten, warum die Stadt Würzburg
sich beteiligen sollte, ging an die Stadt Würzburg.
Stellv. Landrätin Heußner möchte wissen, ob die Ausbildung der
Ehrenamtlichen auch über Fördermittel oder Spenden finanziert werde.
Herr Justice schildert, dass es bei der Ausbildung
bestimmter Funktionen im Katastrophenschutz eine Förderung gebe. Die Ausbildung
von Rettungssanitätern werde vom Bund oder Freistaat Bayern gefördert.
Zuschüsse gebe es auch für die Ausbildung
der Fahrer von
Großfahrzeugen.
Kreisrat Jungbauer bittet darum den Katastrophenschutz im Fokus
zu behalten. Das BRK ist beim Sanitätsdienst ein guter Partner. Er regt an auch
die Stadt Würzburg mit einzubeziehen, da hier Johanniter und Malteser stärker
vertreten seien.
Landrat Eberth regt an im Ausschuss IKA stadt.land.wü das
Thema anzusprechen. Dort könnten sich die Hilfsorganisationen vorstellen.
Kreisrat Fiederling ist der Ansicht, dass der Katastrophenschutz
eine Pflichtaufgabe sei und keine freiwillige.
Landrat Eberth hätte für die Haushaltsberatung die
Formulierung, dass es keine freiwillige Leistung, sondern eine kommunale
Pflichtaufgabe sei, aufgenommen und dem Konto Katastrophenschutz zugeordnet.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt den Vortrag zustimmend zur Kenntnis.
Zur weiteren
Veranlassung an FB 34 – Herrn Justice
Zur Kenntnis an ZB,
ZFB 1, KrPA