Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:    Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Kreistagssitzung am 10.02.2020 wurde der einstimmige Beschluss gefasst, den jährlichen Zuschuss für das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Würzburg, auf 0,35 EUR pro Landkreisbewohner anzuheben.

Der Antrag wurde mit nicht gedeckten Aufwendungen für den Katastrophenschutz im Landkreis Würzburg begründet. In der Sachdiskussion wurde der Vorschlag aufgegriffen, Herrn Paul Justice als fachkundigen Mitarbeiter des Landratsamts Würzburg mit einer Darstellung der Problematik im Rahmen einer Kreisausschusssitzung zu beauftragen.

 

Die rettungsdienstliche Versorgung von Stadt und Landkreis Würzburg wird von den Hilfsorganisationen Bayerisches Rotes Kreuz (BRK), Malteser Hilfsdienst (MHD) und Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) sichergestellt. Im Katastrophenfall sind die freiwilligen Hilfsorganisationen nach Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) auch zur Katastrophenhilfe verpflichtet.

Während der Rettungsdienst in Bayern zu 100 % von den Krankenkassen finanziert wird, tragen die zur Katastrophenhilfe Verpflichteten die sich aus der Erfüllung nach dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz ergebenden Aufgaben selbst (Art. 11 Abs. 1 BayKSG).

Aus einem vom Freistaat Bayern, den Landkreisen und den kreisfreien Städten finanzierten Fond zur Förderung des Katastrophenschutzes können Aufwendungen der Hilfsorganisationen zur Vorbereitung der Gefahrenabwehr gefördert werden (Art. 12 Abs. 2 Nr. 1 BayKSG). Ebenso können die Hilfsorganisationen Ersatz der notwendigen Kosten verlangen, die ihnen durch Einsätze bei Katastrophen entstanden sind (Art. 13 Abs. 1 Satz 1 BayKSG). Im Rahmen seiner gesetzlichen Verantwortung im Bereich des Zivilschutzes ergänzt der Bund die Ausstattung der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz.

Das Bayerische Rote Kreuz unterhält in folgenden Landkreisgemeinden Fahrzeuge, Material und ehrenamtliches sanitätsdienstliches Personal für den Katastrophenschutz: Altertheim, Bergtheim, Giebelstadt, Kleinrinderfeld, Kürnach, Ochsenfurt und Rottendorf.

Der Malteser Hilfsdienst hat in Estenfeld einen Stützpunkt des Katastrophenschutzes.

In ihren Dienststellen in Würzburg halten BRK, MHD und JUH ebenso Einheiten des Katastrophenschutzes vor.

Der BRK Kreisverband Würzburg unterhält 25 Einsatzfahrzeuge für den Katastrophenschutz - davon wurden zehn vom Bund oder dem Freistaat Bayern beschafft. Den Großteil der laufenden Kosten der zur Verfügung gestellten zehn Fahrzeuge (Kraftstoff- und Betriebskosten, Ersatz der Ausstattung u.v.m.) muss die Hilfsorganisation aus eigenen Mitteln aufbringen. Die Kosten und Erstattungen werden vom Referenten in der Sitzung differenziert dargestellt.

Im BRK Kreisverband Würzburg engagieren sich über 800 ehrenamtliche Einsatzkräfte in den Bereitschaften. Bei der BRK Wasserwacht sind 1.109 Freiwillige aktiv.

Im vergangenen Jahr wurden die Schnelleinsatzgruppen (SEG) des BRK im Rahmen des Katastrophenschutzes von der Integrierten Leitstelle Würzburg (ILS) zu 41 Einsätzen alarmiert: SEG Behandlung (4), SEG Betreuung (13), SEG Rettungshunde (5), SEG Transport (18) sowie sonstige Einsätze (1). Auslöser von SEG-Einsätzen sind häufig größere Unfälle und Schadensereignisse zur Verstärkung des Rettungsdienstes, Betreuungsereignisse, Räumungs- und Evakuierungsmaßnahmen und Sucheinsätze.

Im laufenden Jahr wurden im Rahmen des Notfallplans Corona-Pandemie ehrenamtliche Helfer des Bayerischen Roten Kreuzes zudem als Fachberater in der Führungsgruppe Katastrophenschutz, zur logistischen Unterstützung des Gesundheitsamtes Stadt und Landkreis Würzburg sowie zur Mithilfe an mobilen und stationären Teststellen eingesetzt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt den Vortrag zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Justice, Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, berichtet anhand einer Präsentation.

 

Kreisrätin Behon fragt nach, wie bei Einsätzen außerhalb des Landkreises die Finanzierung geregelt sei.

 

Herr Justice teilt mit, dass im Katastrophenfall alle Hilfsorganisationen, Feuerwehren und Wohlfahrtsverbände in Bayern zur Hilfeleistung verpflichtet seien. Die Kosten werden über den Katastrophenfonds des Freistaats Bayern finanziert. Unterhalb der Katastrophenschwelle bleiben Organisationen oft auf ihren Kosten sitzen.

 

Kreisrat Jungbauer möchte wissen, welchen Anteil beim Defizit die Stadt Würzburg trage.

 

Herr Justice teilt mit, dass die Stadt gegenwärtig keinen Anteil zahle.

 

Landrat Eberth ergänzt, dass diesbezüglich Gespräche laufen.

 

Kreisrat Kuhl regt an auch für die Organisationen Johanniter und Malteser Fördermittel in den nächsten Haushalt einzustellen.

 

Landrat Eberth hält fest, diesbezügliche Anträge können im Kreistag diskutiert werden.

 

Kreisrat Lehrieder erkundigt sich, ob aufgrund der derzeitigen Corona-Lage die beschlossene Erhöhung des BRK-Zuschusses ausreiche oder eine weitere Erhöhung beschlossen werden müsse.

 

Herr Justice gehe nicht davon aus, dass im nächsten Jahr ein erneuter Beschluss gefasst werden müsse.

 

Kreisrat Juks legt Wert darauf Stadt und Landkreis zusammen zu betrachten, um eine Beteiligung der Stadt Würzburg herbeizuführen.

 

Landrat Eberth erinnert an die Antragschreiben vom Februar 2020. Ein Antragschreiben des BRK, welches mit den Johannitern und Maltesern diskutiert wurde, ging an den Landkreis Würzburg. Ein zweites Anschreiben, in dem BRK, Johanniter und Malteser zusammen darstellten, warum die Stadt Würzburg sich beteiligen sollte, ging an die Stadt Würzburg.

 

Stellv. Landrätin Heußner möchte wissen, ob die Ausbildung der Ehrenamtlichen auch über Fördermittel oder Spenden finanziert werde.

 

Herr Justice schildert, dass es bei der Ausbildung bestimmter Funktionen im Katastrophenschutz eine Förderung gebe. Die Ausbildung von Rettungssanitätern werde vom Bund oder Freistaat Bayern gefördert. Zuschüsse gebe es auch für die Ausbildung

der Fahrer von Großfahrzeugen.

 

Kreisrat Jungbauer bittet darum den Katastrophenschutz im Fokus zu behalten. Das BRK ist beim Sanitätsdienst ein guter Partner. Er regt an auch die Stadt Würzburg mit einzubeziehen, da hier Johanniter und Malteser stärker vertreten seien.

 

Landrat Eberth regt an im Ausschuss IKA stadt.land.wü das Thema anzusprechen. Dort könnten sich die Hilfsorganisationen vorstellen.

 

Kreisrat Fiederling ist der Ansicht, dass der Katastrophenschutz eine Pflichtaufgabe sei und keine freiwillige.

 

Landrat Eberth hätte für die Haushaltsberatung die Formulierung, dass es keine freiwillige Leistung, sondern eine kommunale Pflichtaufgabe sei, aufgenommen und dem Konto Katastrophenschutz zugeordnet.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt den Vortrag zustimmend zur Kenntnis.

 


Zur weiteren Veranlassung an FB 34 – Herrn Justice

 

Zur Kenntnis an ZB, ZFB 1, KrPA