Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 11.5.2020 hat der Kreistag des Landkreises Würzburg die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisrät*innen, der Fraktionen und sonstiger Bürger*innen (Entschädigungssatzung) erlassen.

 

Es wird eine Anpassung der §§ 1 und 3 Entschädigungssatzung sowie der Anlage 2 vorgeschlagen (siehe Anlagen).

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt den im Detail vorgetragenen Änderungen der §§ 1 und 3 Entschädigungssatzung sowie der Anlage 2 zu.

 

 

 

Debatte:

 

Landrat Eberth erläutert den Sachverhalt.

 

Kreisrat Rettner spricht den Wegfall der anteilmäßigen Anrechnung der monatlichen Pauschalentschädigung des Stellvertreters an. Er ist der Auffassung, dass diese Anrechnung durchaus üblich und gerechtfertigt sei, schließlich sei nicht nachvollziehbar, warum die Stellvertretung des Landrats ab dem 4. Tag neben dem Gehalt des Landrats zusätzlich noch die anteilmäßige Pauschale erhalten soll und somit auf eine höhere Vergütung als der Landrat selbst kommen würde.

Zudem halte er es für ein falsches Signal an die Bevölkerung in den Gemeinden, wenn deren Gelder für eine doppelte Entlohnung der Landkreisstellvertretung ausgegeben werden, ohne dass dem eine zusätzliche Leistung entgegenstehe.

Er bittet daher die anwesenden Kreistagskolleginnen und -kollegen, den Antrag abzulehnen. Es solle nicht den Eindruck erwecken werden, dass Politikerinnen und Politiker sich gerne selbst bedienen und damit der Politikverdrossenheit Vorschub leisten.

 

Landrat Eberth nimmt Stellung und weist darauf hin, dass das Thema „Wann bereichert sich ein Politiker oder eine Politikerin“ ein ganz schwieriger Satz sei. Es sei ein gewisser Aufwand und dieser werde diesbezüglich vergütet. Was jeder individuell mit dieser Entschädigung mache, müsse jeder für sich persönlich entscheiden.

Insofern sei der weitestgehend monetäre Antrag die Zustimmung zu dieser Satzung.

 

Kreisrat Rettner stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Er weist darauf hin, dass der Antrag die Entschädigungssatzung zu ändern im Prinzip drei inhaltlich unterschiedliche Teile enthalte, daher bittet er darum, über diese unterschiedlichen Teile auch separat abstimmen zu lassen. Es gehe

1.    um die Teilnahme an den Fraktionssitzungen digital,

2.    um die Stellvertretung ab dem 4. Tag anstatt bisher ab dem 6. Tag und

3.    um den Wegfall der monatlichen Pauschale anteilsmäßig ab diesem Tag.

Dieser Satz sollte gestrichen werden, da er das nicht für korrekt halte.

Er beantrag deshalb über diese drei inhaltlichen Teile separat abstimmen zu lassen.

 

Landrat Eberth lässt sodann zunächst über den Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen.

 

Abstimmergebnis:       28 Ja-Stimmen           40 Nein-Stimmen

                                    mehrheitlich abgelehnt

 

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlicher Kreisrät*innen, der Fraktionen und sonstiger Bürger*innen (Entschädigungssatzung) in der vorliegenden Fassung.

 

 

Ergebnis:         mehrheitlich beschlossen

 


Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt den im Detail vorgetragenen Änderungen der §§ 1 und 3 Entschädigungssatzung sowie der Anlage 2 zu.

 


Zur weiteren Veranlassung an SFB 2

 

Zur Kenntnis an S, SFB 1