Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 05.05.2020 teilte Herr Günther Purlein mit, dass er zum Jahresende 2020 in Rente gehen werde und daher als Vertreter der von der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Stadt und Landkreis Würzburg aus dem Örtlichen Beirat beim Jobcenter Landkreis Würzburg ausscheiden werde. Als seine Nachfolgerin wurde von der ArGe Freie Wohlfahrtspflege die Fachanwältin für Sozialrecht und Leitung der Schuldner-und Insolvenzberatung Frau Nadia Fiedler bestellt. Er bat daher darum, Frau Fiedler in den Örtlichen Beirat nach § 18 d SGB II zu berufen.

 

Außerdem teilte das Staatliche Schulamt in der Stadt und im Landkreis Würzburg in der Sitzung des Örtlichen Beirats am 25.05.2020 mit, dass die bisherige Stellvertreterin von Herrn Schulrat Erwin Pfeuffer, Frau Gabriele Freiberg, an das Staatliche Schulamt in der Stadt und im Landkreis Schweinfurt gewechselt ist, und bat um Berufung von Frau Schulamtsdirektorin Claudia Vollmar als Stellvertreterin von Herrn Pfeuffer.

 

Die Entscheidung über die Übernahme und die Niederlegung von Ehrenämtern ist nach § 30 Abs. 1 Nr. 5 der Landkreisordnung dem Kreistag vorbehalten. Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.07.2020 dem Kreistag daher die Bestellung der Vertreterin gemäß dem Vorschlag der Verwaltung empfohlen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beruft die durch die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Stadt und Landkreis Würzburg benannte Vertreterin Frau Nadia Fiedler und Frau Schulamtsdirektorin Claudia Vollmar als Stellvertreterin des Staatlichen Schulamts in der Stadt und im Landkreis Würzburg in den Örtlichen Beirat.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beruft die durch die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Stadt und Landkreis Würzburg benannte Vertreterin Frau Nadia Fiedler und Frau Schulamtsdirektorin Claudia Vollmar als Stellvertreterin des Staatlichen Schulamts in der Stadt und im Landkreis Würzburg in den Örtlichen Beirat.


Zur weiteren Veranlassung an GB 4, FB 41

 

Zur Kenntnis an FB 42, FB 42, SFB 2 - Vorzimmer