Sitzung: 12.10.2020 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 05.05.2020 teilte Herr
Günther Purlein mit, dass er zum Jahresende 2020 in Rente gehen werde und daher
als Vertreter der von der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Stadt
und Landkreis Würzburg aus dem Örtlichen Beirat beim Jobcenter Landkreis
Würzburg ausscheiden werde. Als seine Nachfolgerin wurde von der ArGe Freie
Wohlfahrtspflege die Fachanwältin für Sozialrecht und Leitung der Schuldner-und
Insolvenzberatung Frau Nadia Fiedler bestellt. Er bat daher darum, Frau Fiedler
in den Örtlichen Beirat nach § 18 d SGB II zu berufen.
Außerdem teilte das Staatliche Schulamt in
der Stadt und im Landkreis Würzburg in der Sitzung des Örtlichen Beirats am
25.05.2020 mit, dass die bisherige Stellvertreterin von Herrn Schulrat Erwin
Pfeuffer, Frau Gabriele Freiberg, an das Staatliche Schulamt in der Stadt und
im Landkreis Schweinfurt gewechselt ist, und bat um Berufung von Frau
Schulamtsdirektorin Claudia Vollmar als Stellvertreterin von Herrn Pfeuffer.
Die Entscheidung über die Übernahme und die Niederlegung von Ehrenämtern
ist nach § 30 Abs. 1 Nr. 5 der Landkreisordnung dem
Kreistag vorbehalten. Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.07.2020
dem Kreistag daher die Bestellung der Vertreterin gemäß dem Vorschlag der
Verwaltung empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beruft die durch die
Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Stadt und Landkreis Würzburg
benannte Vertreterin Frau Nadia Fiedler und Frau Schulamtsdirektorin Claudia
Vollmar als Stellvertreterin des Staatlichen Schulamts in der Stadt und im
Landkreis Würzburg in den Örtlichen Beirat.
Beschluss:
Der Kreistag beruft die durch die
Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Stadt und Landkreis Würzburg
benannte Vertreterin Frau Nadia Fiedler und Frau Schulamtsdirektorin Claudia
Vollmar als Stellvertreterin des Staatlichen Schulamts in der Stadt und im
Landkreis Würzburg in den Örtlichen Beirat.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 4, FB 41
Zur Kenntnis an FB
42, FB 42, SFB 2 - Vorzimmer