Anlagen: Richtlinie des Landkreises zur Förderung von Radwegen
Sachverhalt:
Vom Landkreis Würzburg wurde im Jahr 2009 ein Radwegeförderprogramm zur
finanziellen Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden beschlossen.
Grundlage hierfür war die Richtlinie des Landkreises Würzburg zur
Förderung von Radwegen vom 17.02.2009, welche mit Wirkung vom 01.01.2009 in
Kraft getreten ist.
Aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen praktischen Erfahrung bei der
Umsetzung der Richtlinie wurde eine Änderung der Richtlinie in der
Kreistagssitzung vom 09.12.2019 beschlossen.
Im Vergleich zur Richtlinie vom 06.05.2020
ist eine weitere Präzisierung unter dem Punkt „A. Allgemeines“ erfolgt.
Zusätzlich wurde folgender Text eingefügt „Weiterhin dient die finanzielle Förderung
der Ergänzung des Kreisstraßennetzes, da nur bei einem gut ausgebauten und
instandgesetzten Radwegenetz eine Verlagerung des Individualverkehrs vom Auto
zum Rad gelingen kann. Hierdurch wird auch ein Beitrag zum Klimaschutz
geleistet.“
Desweitern wurde die Änderung der Zuständigkeit vom vorherigen Umwelt-
und Bauausschuss zum nun neu gegründeten Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Infrastruktur berücksichtigt.
Der Kreisausschuss hat in der Sitzung vom 21.09.2020 dem Kreistag empfohlen, die Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Richtlinie des Landkreises Würzburg zur
Förderung von Radwegen in der vorliegenden Fassung. Die Richtlinie des
Landkreises Würzburg vom 06.05.2020 tritt mit Inkrafttreten der neuen
Richtlinie außer Kraft.
Debatte:
Kreisrat Seifert merkt an, dass der letzte Satz der Änderung unter Allgemeines „… Hierdurch wird auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet“ gestrichen gehöre, da diese Aussage zu hinterfragen sei. Seitens der AfD könne der Änderung der Richtlinie nur zugestimmt werden, wenn dieser Satz gestrichen werde.
Kreisrat Henneberger befürwortet die Fortschreibung. Wichtig wäre ihm jedoch, dass das Ergebnis aus dem Bauausschuss, bei den zukünftigen Weiterentwicklungen eine Unterscheidung zwischen Aus- und Neubau zu machen, Berücksichtigung finden würde. Primär sollten die Mittel dem Ziel dienen, neue Radwege zu schaffen, dennoch könne auch der Ausbau gefördert werden. Dies sollte jedoch dann abgestuft in der Satzung enthalten sein.
Landrat Eberth geht kurz auf die Anmerkung von Kreisrat Henneberger und das Ergebnis aus dem Bauausschuss ein. Er informiert, dass im Bauausschuss unter anderem darüber debattiert worden sei, ob bestehende Sanierungen von Radwegen auch weiterhin gefördert werden sollen und wenn, mit welchem Fördersatz, so dass eine weitere Novellierung der Satzung nach intensiven Debatten evtl. mit spezieller Gliederung noch erfolgen werde.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Landrat Eberth den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Richtlinie des Landkreises Würzburg zur
Förderung von Radwegen in der vorliegenden Fassung. Die Richtlinie des
Landkreises Würzburg vom 06.05.2020 tritt mit Inkrafttreten der neuen
Richtlinie außer Kraft.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 1
Zur Kenntnis an ZB