Sitzung: 21.09.2020 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Die vorhandene Netzwerkinfrastruktur am
Standort Zeppelinstraße 15 in den Häusern 1 – 3 entspricht nicht mehr dem
aktuellen Stand der Technik und führt deswegen bereits heute zu großen
Schwierigkeiten sämtliche Komponenten (Endgeräte) pro Arbeitsplatz im Netzwerk
einzubinden, so dass derzeit auf Lösungen zurückgegriffen werden müssen, die
der Fachbereich (ZFB 4) – EDV als nicht mehr verantwortbar bezeichnet.
Weiter entspricht das Netzwerk nicht mehr
den heutigen und zukünftigen Anforderungen an ein schnelles Netzwerk, so dass
z.B. keine Videokonferenzen in ausreichender Qualität geführt werden können.
Auch nimmt das Versenden von Datenpaketen heute schon viel Zeit in Anspruch und
die Datenmengen müssen so begrenzt werden, dass es immer wieder zur umständlichen
Ablage und Zwischenspeicherungen kommt.
Nicht möglich ist bisher die Umstellung der
Telefonie im Haus auf Voice Over IP, sprich der digitalen Telefonie. Für die
vorhandene Telefonanlage gibt es keine verlässlichen Ersatzteile mehr, eine
neue Telefonanlage würde nicht funktionieren und jetzt schon sind die
Leitungskapazitäten so erschöpft, dass oftmals „kein freies Amt“ zu bekommen
ist.
Dies alles hat dazu geführt, dass der
zentrale Fachbereich 5 in seinem Zuständigkeitsbereich eine neue Grobkonzeption
einer neuen Netzwerkinfrastruktur überrechnet hat:
In Absprache mit dem Fachbereich EDV (ZFB 4)
sieht das Konzept IT Netzwerk 2021 folgendes vor:
a) zukunftsfähige 1Gbit/s Geschwindigkeit
an den Arbeitsplätzen zur Verfügung gestellt wird.
b) vorgesehen sind je Arbeitsplatz 3
Doppeldosen. Dies beruht auf einer angenommenen Belegung mit: Telefon, PC,
Drucker, Scanner, Sondernutzung je nach Fachbereich z.B. EC- Terminal,
Kassenkartenleser, Mobilgerät, Reserve
c) die Verkabelung erfolgt bis zu den
Verteilerschränken in den jeweiligen Stockwerken vom Rechenzentrum aus mit
Glasfaser
d) von den Verteilerschränken zum
jeweiligen Arbeitsplatz erfolgt die Verkabelung mit sogenannten CAT 7a Kabeln.
Selbstverständlich ist die Verkabelung vom
Hausübergabepunkt, zu den Verteilerschränken bzw. dem Rechenzentrum und
zwischen den Häusern mit Glasfaser vorzusehen bzw. besteht aus
Glasfaserstrecken.
Ein Blick noch auf die Historie der Inhouse-Verkabelung:
·
vor
1996 - „Insellösungen“
in den jeweiligen Sachgebieten, systembezogen entsprechend der Anwendersoftware
wie z.B. Ausländerbehörde, Bauamt, Katastrophenschutz, KFZ-Zulassungsstelle.
·
1996 - EDV- Inhouse Verkabelung Planung AKDB
/ ZFB4, mit 10 Mbit/s Übertragungsrate und zwei Datenanschlüsse / Arbeitsplatz.
Somit war nach Durchführung der Maßnahme jeder Arbeitsplatz mit zwei
Datenanschlüsse und dem vorhandenen analogen Telefonnetz (TAE-Dosen)
angebunden.
·
2003
bis 2005 – Erneuerung
der Elektroinstallation und Herstellung eines 100Mbit/s Netzwerkes und ein
neuer Serverraum. Die Maßnahme wurde in Bauabschnitten durchgeführt. Vorgabe
des ZFB4 (EDV) war, das 10mbit/s Netzwerk beizubehalten, um es als physikalisch
getrenntes Telefonnetz weiter betreiben zu können. Je Arbeitsplatz wurden zwei
Anschlüsse mit je 100Mbit/s (1x Doppeldose) neu geschaffen. Die bisherige alte
analoge Telefonverkabelung wurde abgebaut. Stand der Technik zum damaligen
Zeitpunkt war die sogenannte „Strukturierte Verkabelung“ in der eine
Netzkonfiguration (100Mbit/s), gemischt für IT und Telefon, genutzt wird. Je
nach Bedarf, können die Netzwerkdosen für IT- oder Telefonie verwendet werden.
Die Zuordnung erfolgt in einer gemeinsamen Verteilung (Patchfeld mit Zuordnung
Switch). Kosten damals ca. 2 Mio. € (reine Elektro- und Technikarbeiten)
Die Kosten für das
Konzept IT Netzwerk 2021 werden durch den ZFB 5 grob auf ca. 2,5 Mio. Euro
geschätzt.
Deswegen ist zur weiteren Umsetzung zunächst ein VgV Verfahren zur
Findung eines Fachplanungsbüros durchzuführen. Die Kosten für ein VgV Verfahren
liegen bei ca. 20.000 Euro
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
wird beauftragt und Landrat Eberth wird ermächtigt ein VgV Verfahren
durchzuführen und nach Abschluss den Planungsauftrag für das Gesamtvorhaben zu
vergeben. Die Beschlussgremien (Kreisausschuss und Bauausschuss) sind über das
Ergebnis der VgV Verfahrens zu informieren.
Für den Haushalt 2021 und für die
Finanzplanung sind entsprechende Mittel für das Konzept IT Netzwerk 2021
einzustellen.
Debatte:
Es wird kein Sachvortrag gewünscht.
Beschluss:
Die Verwaltung
wird beauftragt und Landrat Eberth wird ermächtigt ein VgV Verfahren
durchzuführen und nach Abschluss den Planungsauftrag für das Gesamtvorhaben zu
vergeben. Die Beschlussgremien (Kreisausschuss und Bauausschuss) sind über das Ergebnis
der VgV Verfahrens zu informieren.
Für den Haushalt
2021 und für die Finanzplanung sind entsprechende Mittel für das Konzept IT
Netzwerk 2021 einzustellen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 5, ZFB 1
Zur Kenntnis an ZB