Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die vorhandene Netzwerkinfrastruktur am Standort Zeppelinstraße 15 in den Häusern 1 – 3 entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und führt deswegen bereits heute zu großen Schwierigkeiten sämtliche Komponenten (Endgeräte) pro Arbeitsplatz im Netzwerk einzubinden, so dass derzeit auf Lösungen zurückgegriffen werden müssen, die der Fachbereich (ZFB 4) – EDV als nicht mehr verantwortbar bezeichnet.

Weiter entspricht das Netzwerk nicht mehr den heutigen und zukünftigen Anforderungen an ein schnelles Netzwerk, so dass z.B. keine Videokonferenzen in ausreichender Qualität geführt werden können. Auch nimmt das Versenden von Datenpaketen heute schon viel Zeit in Anspruch und die Datenmengen müssen so begrenzt werden, dass es immer wieder zur umständlichen Ablage und Zwischenspeicherungen kommt.

Nicht möglich ist bisher die Umstellung der Telefonie im Haus auf Voice Over IP, sprich der digitalen Telefonie. Für die vorhandene Telefonanlage gibt es keine verlässlichen Ersatzteile mehr, eine neue Telefonanlage würde nicht funktionieren und jetzt schon sind die Leitungskapazitäten so erschöpft, dass oftmals „kein freies Amt“ zu bekommen ist.

Dies alles hat dazu geführt, dass der zentrale Fachbereich 5 in seinem Zuständigkeitsbereich eine neue Grobkonzeption einer neuen Netzwerkinfrastruktur überrechnet hat:

In Absprache mit dem Fachbereich EDV (ZFB 4) sieht das Konzept IT Netzwerk 2021 folgendes vor:

a)    zukunftsfähige 1Gbit/s Geschwindigkeit an den Arbeitsplätzen zur Verfügung gestellt wird.

b)    vorgesehen sind je Arbeitsplatz 3 Doppeldosen. Dies beruht auf einer angenommenen Belegung mit: Telefon, PC, Drucker, Scanner, Sondernutzung je nach Fachbereich z.B. EC- Terminal, Kassenkartenleser, Mobilgerät, Reserve

c)    die Verkabelung erfolgt bis zu den Verteilerschränken in den jeweiligen Stockwerken vom Rechenzentrum aus mit Glasfaser

d)    von den Verteilerschränken zum jeweiligen Arbeitsplatz erfolgt die Verkabelung mit sogenannten CAT 7a Kabeln.

 

Selbstverständlich ist die Verkabelung vom Hausübergabepunkt, zu den Verteilerschränken bzw. dem Rechenzentrum und zwischen den Häusern mit Glasfaser vorzusehen bzw. besteht aus Glasfaserstrecken.

 

 

Ein Blick noch auf die Historie der Inhouse-Verkabelung:

·         vor 1996 - „Insellösungen“ in den jeweiligen Sachgebieten, systembezogen entsprechend der Anwendersoftware wie z.B. Ausländerbehörde, Bauamt, Katastrophenschutz, KFZ-Zulassungsstelle.

 



·         1996 - EDV- Inhouse Verkabelung Planung AKDB / ZFB4, mit 10 Mbit/s Übertragungsrate und zwei Datenanschlüsse / Arbeitsplatz. Somit war nach Durchführung der Maßnahme jeder Arbeitsplatz mit zwei Datenanschlüsse und dem vorhandenen analogen Telefonnetz (TAE-Dosen) angebunden.

·         2003 bis 2005 – Erneuerung der Elektroinstallation und Herstellung eines 100Mbit/s Netzwerkes und ein neuer Serverraum. Die Maßnahme wurde in Bauabschnitten durchgeführt. Vorgabe des ZFB4 (EDV) war, das 10mbit/s Netzwerk beizubehalten, um es als physikalisch getrenntes Telefonnetz weiter betreiben zu können. Je Arbeitsplatz wurden zwei Anschlüsse mit je 100Mbit/s (1x Doppeldose) neu geschaffen. Die bisherige alte analoge Telefonverkabelung wurde abgebaut. Stand der Technik zum damaligen Zeitpunkt war die sogenannte „Strukturierte Verkabelung“ in der eine Netzkonfiguration (100Mbit/s), gemischt für IT und Telefon, genutzt wird. Je nach Bedarf, können die Netzwerkdosen für IT- oder Telefonie verwendet werden. Die Zuordnung erfolgt in einer gemeinsamen Verteilung (Patchfeld mit Zuordnung Switch). Kosten damals ca. 2 Mio. € (reine Elektro- und Technikarbeiten)

Die Kosten für das Konzept IT Netzwerk 2021 werden durch den ZFB 5 grob auf ca. 2,5 Mio. Euro geschätzt.

Deswegen ist zur weiteren Umsetzung zunächst ein VgV Verfahren zur Findung eines Fachplanungsbüros durchzuführen. Die Kosten für ein VgV Verfahren liegen bei ca. 20.000 Euro

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt und Landrat Eberth wird ermächtigt ein VgV Verfahren durchzuführen und nach Abschluss den Planungsauftrag für das Gesamtvorhaben zu vergeben. Die Beschlussgremien (Kreisausschuss und Bauausschuss) sind über das Ergebnis der VgV Verfahrens zu informieren.

Für den Haushalt 2021 und für die Finanzplanung sind entsprechende Mittel für das Konzept IT Netzwerk 2021 einzustellen.

 

 

 

Debatte:

 

Es wird kein Sachvortrag gewünscht.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt und Landrat Eberth wird ermächtigt ein VgV Verfahren durchzuführen und nach Abschluss den Planungsauftrag für das Gesamtvorhaben zu vergeben. Die Beschlussgremien (Kreisausschuss und Bauausschuss) sind über das Ergebnis der VgV Verfahrens zu informieren.

Für den Haushalt 2021 und für die Finanzplanung sind entsprechende Mittel für das Konzept IT Netzwerk 2021 einzustellen.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB