Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Markt Winterhausen beabsichtigt zwischen Winterhausen und Goßmannsdorf den Ausbau des Radweges um hierbei eine qualitative Verbesserung des bereits vorhandenen Radwegenetzes zu erreichen.

Die beabsichtigte Baumaßnahme des Weges am Main entlang besitzt eine Länge von ca. 1.979 Metern. Hiervon entfallen 1.874 Meter auf die Gemarkung Winterhausen und 105 Meter auf die Gemarkung Goßmannsdorf. Der aktuelle Weg ist bislang in den meisten Bereichen nicht asphaltiert und durch die Asphaltierung würde sich ein großer Nutzen für das überörtliche Radwegenetz ergeben.

Die Vorteile werden vom Markt Winterhausen unter anderem wie folgt dargestellt:

·         Anbindung von Würzburg kommend an den Gaubahnradweg

·         Entlastung des Main-Radweges, welcher parallel zum Main auf der anderen Flussseite verläuft (es wird von einer Zunahme der Nutzung der Radwege in unserer Region zu rechnen sein - die Entzerrung des Angebotes hat daher einen nachhaltigen Effekt)

·         Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr durch die Haltestellen bei der Deutschen Bahn in Winterhausen und Goßmannsdorf

Bei diesem Ausbau erfolgt die Streckenführung am Mainufer entlang, unterhalb der Streuobstwiesen, was der dort bestehenden Trasse entspricht.

Der Weg wird als Radweg ausgebaut auf eine Wegbreite von 2,5 Meter.

Von Seiten des Zweckverbandes Erholungs- und Wandergebiet Würzburg wird ebenfalls eine Zuwendung gewährt, da hierdurch eine sinnvolle Ergänzung der überörtlichen Radwegeverbindungen erfolgt.

Ebenfalls beantragt wurden Fördermittel über die Nationale Klimaschutzinitiative (www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie), bei dem die Förderentscheidung über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erfolgt. Von dieser Stelle ist jedoch noch keine Entscheidung getroffen worden, ob eine Förderung dieser Maßnahme erfolgt und wenn ja in welcher Höhe.

Der Markt Winterhausen hat eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Kosten zu erbringen.

Vom Markt Winterhausen werden Baukosten in Höhe von 576.983,50 € angegeben, hinzukommen zuwendungsfähige Baunebenkosten in Höhe von 86.547,53 €, was zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 663.531,03 € entspricht.

Von Seiten des Landkreises Würzburg wäre bei Einhaltung der Eigenbeteiligung eine Förderung mit einem Fördersatz von maximal 35 % möglich und somit eine Förderung dieser Maßnahme in Höhe von bis zu 232.235,86 €.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Förderfähigkeit dieser Maßnahme gegeben, da es sich um einen Radweg von überörtlicher Bedeutung handelt und dadurch unter anderem auch eine nachhaltige Fortbewegung aktiv gefördert wird.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur stimmt der Förderung des Radwegebaus des Marktes Winterhausen in Höhe von bis zu 232.235,86 € zu und ermächtigt die Verwaltung den entsprechenden Bescheid zu erlassen.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Kreistag. Das Finanzierungsrisiko trägt insoweit der Antragsteller.

 

Debatte:

Den Wortbeiträgen ist zu entnehmen, dass die vorgeschlagene Maßnahme als sinnvoll erachtet und daher befürwortet werde. Bei dem Radweg handele es sich um eine Haupttrasse und es sei davon auszugehen, dass der asphaltierte Radweg dann noch stärker befahren werden. Im Zuge dieser Baumaßnahme sollte der Markt Winterhausen auf eine Querungshilfe hingewiesen werde, da sich die Querungssituation in dem Bereich eher schwierig gestalte.

Weiterhin wird vorgeschlagen, bei einer Überarbeitung der Richtlinien darüber nachzudenken, inwieweit man eventuell eine Abstufung mache zwischen Radwege-Neubau und Radwege-Verbesserung.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur stimmt der Förderung des Radwegebaus des Marktes Winterhausen in Höhe von bis zu 232.235,86 € zu und ermächtigt die Verwaltung den entsprechenden Bescheid zu erlassen.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Kreistag. Das Finanzierungsrisiko trägt insoweit der Antragsteller.


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an KrPA