Sitzung: 11.09.2020 Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der Markt Winterhausen beabsichtigt zwischen
Winterhausen und Goßmannsdorf den Ausbau des Radweges um hierbei eine
qualitative Verbesserung des bereits vorhandenen Radwegenetzes zu erreichen.
Die beabsichtigte Baumaßnahme des Weges am
Main entlang besitzt eine Länge von ca. 1.979 Metern. Hiervon entfallen 1.874
Meter auf die Gemarkung Winterhausen und 105 Meter auf die Gemarkung
Goßmannsdorf. Der aktuelle Weg ist bislang in den meisten Bereichen nicht
asphaltiert und durch die Asphaltierung würde sich ein großer Nutzen für das
überörtliche Radwegenetz ergeben.
Die Vorteile werden vom Markt Winterhausen
unter anderem wie folgt dargestellt:
·
Anbindung von Würzburg kommend an den Gaubahnradweg
·
Entlastung des Main-Radweges, welcher parallel zum Main auf der anderen
Flussseite verläuft (es wird von einer Zunahme der Nutzung der Radwege in
unserer Region zu rechnen sein - die Entzerrung des Angebotes hat daher einen
nachhaltigen Effekt)
·
Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr durch die Haltestellen bei der
Deutschen Bahn in Winterhausen und Goßmannsdorf
Bei diesem Ausbau erfolgt die Streckenführung
am Mainufer entlang, unterhalb der Streuobstwiesen, was der dort bestehenden
Trasse entspricht.
Der Weg wird als Radweg ausgebaut auf eine
Wegbreite von 2,5 Meter.
Von Seiten des Zweckverbandes Erholungs- und
Wandergebiet Würzburg wird ebenfalls eine Zuwendung gewährt, da hierdurch eine
sinnvolle Ergänzung der überörtlichen Radwegeverbindungen erfolgt.
Ebenfalls beantragt wurden Fördermittel über
die Nationale Klimaschutzinitiative (www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie), bei dem die Förderentscheidung über das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erfolgt. Von
dieser Stelle ist jedoch noch keine Entscheidung getroffen worden, ob eine
Förderung dieser Maßnahme erfolgt und wenn ja in welcher Höhe.
Der Markt Winterhausen hat eine
Eigenbeteiligung von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Kosten zu erbringen.
Vom Markt Winterhausen werden Baukosten in
Höhe von 576.983,50 € angegeben, hinzukommen zuwendungsfähige Baunebenkosten in
Höhe von 86.547,53 €, was zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 663.531,03
€ entspricht.
Von Seiten des Landkreises Würzburg wäre bei
Einhaltung der Eigenbeteiligung eine Förderung mit einem Fördersatz von maximal
35 % möglich und somit eine Förderung dieser Maßnahme in Höhe von bis zu
232.235,86 €.
Aus Sicht der Verwaltung ist die
Förderfähigkeit dieser Maßnahme gegeben, da es sich um einen Radweg von
überörtlicher Bedeutung handelt und dadurch unter anderem auch eine nachhaltige
Fortbewegung aktiv gefördert wird.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Infrastruktur stimmt der Förderung des Radwegebaus des Marktes Winterhausen in
Höhe von bis zu 232.235,86 € zu und ermächtigt die Verwaltung den
entsprechenden Bescheid zu erlassen.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der
Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Kreistag. Das Finanzierungsrisiko
trägt insoweit der Antragsteller.
Debatte:
Den Wortbeiträgen ist zu entnehmen, dass die vorgeschlagene Maßnahme als sinnvoll erachtet und daher befürwortet werde. Bei dem Radweg handele es sich um eine Haupttrasse und es sei davon auszugehen, dass der asphaltierte Radweg dann noch stärker befahren werden. Im Zuge dieser Baumaßnahme sollte der Markt Winterhausen auf eine Querungshilfe hingewiesen werde, da sich die Querungssituation in dem Bereich eher schwierig gestalte.
Weiterhin wird vorgeschlagen, bei einer Überarbeitung der Richtlinien darüber nachzudenken, inwieweit man eventuell eine Abstufung mache zwischen Radwege-Neubau und Radwege-Verbesserung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Infrastruktur stimmt der Förderung des Radwegebaus des Marktes Winterhausen in
Höhe von bis zu 232.235,86 € zu und ermächtigt die Verwaltung den
entsprechenden Bescheid zu erlassen.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der
Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Kreistag. Das Finanzierungsrisiko
trägt insoweit der Antragsteller.
Zur weiteren
Veranlassung an ZB, ZFB 1
Zur Kenntnis an KrPA