Sitzung: 12.10.2020 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n:
Übersicht
der Organisationsbudgets, Überschreitungen der Aufwendungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit und der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab
100.000,00 €
Sachverhalt:
Bei einem organisationsbezogenen Haushalt
sind die Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören
gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushalt nichts anderes bestimmt ist (§ 20
Abs. 1, Satz 1 KommHV-Doppik). Deckungsfähigkeit bedeutet, dass die Ansätze für
Aufwendungen zur Deckung von Mehraufwendungen bzw. die Ansätze für Auszahlungen
zur Deckung von Mehrauszahlungen an anderer Stelle herangezogen werden dürfen.
Die Inanspruchnahme darf nicht zu einer Minderung des Saldos aus laufender
Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung führen (§ 20 Abs. 1, Satz 2
KommHV-Doppik).
Im Rahmen des Jahresabschlusses des
Landkreises Würzburg für das Jahr 2019 wurde festgestellt, dass bei einigen
Organisationsbudgets die Ansätze bei den ordentlichen Aufwendungen (Position S2
in den Teilergebnisrechnungen) bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit (Position S5 in den Teilfinanzrechnungen) überschritten
wurden. Eine Deckung der ordentlichen Aufwendungen bzw. der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit im Rahmen des Organisationsbudgets nach § 20 Abs. 1 und
Abs. 3 KommHV-Doppik ist in diesen Fällen nicht möglich.
In der Anlage sind die Organisationsbudgets
aufgeführt, bei denen die Überschreitung dieser Ansätze (Ansätze bei den
ordentlichen Aufwendungen bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit) um mindestens 100.000,00 € erfolgte.
Im Bereich Personal und Organisation (SFB 1)
kam es zu einer Überschreitung der ordentlichen Aufwendungen
(Teilergebnisrechnung S2) um 2.881.461,59 €. Diese Überschreitung liegt vor
allem an den Mehraufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen durch die Zuführung
zu den Pensionsrückstellungen (ca. 3,0 Mio. €). Die Pensionsrückstellungen
müssen nach § 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KommHV-Doppik gebildet werden, um die
künftigen Pensionslasten abbilden zu können. Grundlage dieser Werte ist ein
versicherungsmathematisches Gutachten der Bayerischen Versorgungskammer,
welches vom Landkreis Würzburg jährlich angefordert wird. Die Zuführungen zu
Pensionsrückstellungen und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger
waren erheblich höher als die vorgesehenen Planansätze.
Der Ansatz für die ordentlichen Aufwendungen (Teilergebnisrechnung S2)
beim Fachbereich Straßenverkehrs-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde (FB 16a
und FB 16b) wurde um 116.964,93 € überschritten. Grund hierfür war die
Überschreitung der Personalaufwendungen um ca. 71 T€ vor allem im Bereich der
Führerscheinstelle. Zudem kam es bei den Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen zu einer Überschreitung von 26 T€ und bei den bilanziellen
Abschreibungen zu einer Überschreitung um ca. 20 T€.
Der Kreisausschuss hat in der Sitzung am
21.09.2020 an den Kreistag eine Empfehlung ausgesprochen, die in der Anlage
aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu
bewilligen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bewilligt die in der Anlage aufgeführten außer- bzw. überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen.
Beschluss:
Der Kreistag bewilligt die in der Anlage aufgeführten außer- bzw. überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZB, ZFB 1
Zur Kenntnis an KrPA