Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit der Chronologie im vorangehenden Tagesordnungspunkt wurde bereits dargestellt, welche Schritte bezüglich der möglichen Errichtung eines Frauenhauses im Landkreis Würzburg durch denselben erfolgt sind.

 

Um eine Förderung für den Bau eines Frauenhauses zu erhalten, könnte nunmehr ein Antrag auf Investitionskostenförderung über das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt gegen Frauen“ (2020-2023) gestellt werden. Eine Aufforderung zur Antragsstellung seitens der Bundesservicestelle bis zum 15.09.2020 liegt dem Landratsamt Würzburg vor. Im Rahmen eines angekündigten Koordinierungsgespräches soll unter anderem besprochen werden, welche Unterlagen konkret einzureichen sind. Insgesamt werden bis zu 90 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt. Eine komplette Beantragung bis 15. September wird derzeit als nicht machbar gesehen.

 

Die Kosten für den Betrieb eines Frauenhauses mit 8 Plätzen belaufen sich ohne staatliche Förderung mit aktuell in der Region 2 vereinbarten Personalausstattung (+0,5 VZE Fachkraft) auf etwa 330.000,00 Euro im Jahr. Soweit eine Förderung seitens des Freistaates Bayern, Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen/Notrufen und angegliederten Interventionsstellen in Bayern vom 05.08.2020, erfolgt, beläuft sich der Kostenanteil des Landkreises Würzburg auf ca. 213.000,00 Euro pro Jahr.

 

Für die Frauenhäuser in Würzburg zahlt der Landkreis Würzburg derzeit bereits ca. 86.000,00 Euro jährlich (in der Region 2 insgesamt ca. 380.000,00 Euro). Bei einer Erweiterung des AWO Frauenhauses wären seitens des Landkreises Würzburg ca. 23.000,00 Euro zusätzlich zu zahlen (in der Region 2 ca. 100.000,00 Euro mehr. Dies gilt jeweils unter der Voraussetzung, dass die o.g. Förderung des Freistaats Bayern gewährt wird.

Hinsichtlich einer gemeinsamen Kostentragung für den Betrieb des Frauenhauses wurde am 14.07.2020 ein erstes Gespräch in der Kostenträgerrunde der Region 2 geführt. Eine Rückmeldung, ob eine gemeinsame Kostentragung aus Sicht der Verwaltungen der Kostenträger denkbar wäre oder nicht, wurden zum Zeitpunkt der Unterlagenerstellung noch nicht abgegeben.

 

Insgesamt bleibt festzustellen, dass die Region 2 auch in diesem Bereich intensiv zusammenarbeiten und der Landkreis Würzburg keinen Alleingang unternehmen sollte.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Vorträge zu den Frauenhäusern zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Übergangslösung des Frauenhauses des AWO Bezirksverbandes Unterfranken e.V. mit insgesamt 10 Schutzplätzen sowie die spätere generelle Erweiterung auf 12/13 Schutzplätze bei erfolgten Umbau des derzeitigen Frauenhauses wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Der Landkreis Würzburg trägt mit der Region 2 anteilig die Kosten für den Betrieb der bereits in der Region 2 bestehenden Frauenhäuser und der Erweiterung des Frauenhauses des AWO Bezirksverbandes Unterfranken e.V. (ab Januar 2021: 10 Plätze, ab Umzug in das umgebaute Gebäude, vss. 2023: 12/13 Plätze), soweit eine staatliche Förderung hierfür gewährt wird.

 

Je nach Fördersituation und Förderzusage an AWO Bezirksverband Würzburg verfolgt der Landkreis Würzburg die Errichtung eines Frauenhauses im Landkreis Würzburg unter der Bedingung, dass sich die Region 2 bei einem späteren Betrieb beteiligt, weiter.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Eingang der Betriebsförderungszusagen der Kostenträger in der Region 2 einen Antrag auf Investitionskostenförderung im Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt gegen Frauen“ (2020-2023) des BMFSFJ gegebenenfalls im Jahr 2021 zu stellen.

 

Die Mittel für den Kostenanteil des Landkreises Würzburg für den Betrieb der bereits bestehenden Frauenhäuser in der Region 2, für die dargestellten Erweiterungen des AWO Bezirksverbandes Unterfranken e.V. sind im Haushalt 2021ff. bereit zu stellen.

 

Evtl. Mittel für den Neubau eines Frauenhauses im Landkreis Würzburg sind ab 2021ff. im Haushalt aufzunehmen.

 

 

Debatte:

 

Kreisrat Juks spricht das Thema Finanzierung an. Er gehe davon aus, dass trotz Trägerschaften ein gewisses Delta von der baulichen Investition übrigbleiben werde. Er fragt nach, inwieweit der Landkreis eventuell dann in die „Presche springen müsse“.

 

Landrat Eberth äußert sich, dass er die Aussage klar im Raum stehen lasse wolle, und dass auch das Delta einer evtl. Investition grundsätzlich Thema der AWO sei. Wie die AWO dann damit umgehe und z.B. dann einen Zuschussantrag an die Region stellt, die dann jede Gebietskörperschaft für sich separat entscheiden muss, sei abzuwarten. Dies sei aber nicht Thema des Beschlussvorschlages, sondern die klare Aussage: „Wer baut, ist dafür zuständig“. Für den Betrieb werde die Region gebraucht.

 

Kreisrat Jungbauer hält es für wichtig, der AWO das Signal zu geben, dass der Landkreis als Partner dabei ist. Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag in der Weise zu konkretisieren, dass der Landkreis mit seinem Förderantrag zunächst abwarte, bis die AWO ihre Förderzusage habe, um die Pläne der AWO nicht zu gefährden.

Des Weiteren nimmt er Bezug auf die im Vortrag erwähnte Folgeperspektive, die zu der Problematik des nicht zur Verfügung stehenden Wohnraumes führt. Er erwähnt den Wohnungspakt 2, bei dem es entsprechende Förderung gebe. Daher wäre evtl. auch ein Denkansatz in diese Richtung zu überlegen und zu diskutieren, falls das Thema Frauenhaus für den Landkreis nicht infrage käme, sondern evtl. die Überlegung, in besagter Gemeinde evtl. zusammen mit der Kommune entsprechenden Wohnraum als Erstbelegungsmöglichkeit oder als Second-Stage zu schaffen.

 

Stellv. Landrätin Heußner sei wichtig, dass aus dem Beschlussvorschlag ersichtlich ist, dass der Landkreis weiterhin hinter solchen Planungen und vor allem hinter der Notwendigkeit solcher Überlegungen steht und der Landkreis für die Situation der Frauenhäuser weiterhin bereit sei, sich finanziell und auch anderweitig zu engagieren. Dies müsste unabhängig von der Entscheidung der Region 2 deutlich rüberkommen.

 

Landrat Eberth ergänzt dahingehend, dass für den Fall, dass aus der Region 2 entsprechende Widerstände kämen, das Thema nochmal thematisiert werden müsste. Dies sei in dem Beschlussvorschlag inkludiert.

 

Kreisrat Winzenhörlein wäre wichtig, darauf zu achten, dass die von den Expertinnen und Experten geäußerten Bedenken bezüglich der Anonymität eines Frauenhauses im Landkreis Würzburg Berücksichtigung finden.

 

Landrat Eberth pflichtet der Aussage von Kreisrat Winzenhörlein bei. Wichtig sei, dass Kostenträger und Träger eine inhaltliche Debatte führen und abwägen, inwieweit das Konzept so sinnvoll sei, ein anderes Konzept angestrebt werde oder evtl. das von Kreisrat Jungbauer angesprochene Thema Second-Stage.

 

Stellv. Landrätin Haupt-Kreutzer merkt an, dass im letzten Sozialausschuss über diese Mietprojekte gesprochen worden sei. Im Kontext sei nochmal zu sehen, dass es auch an dem Wohnraum danach fehle. Aus ihrer Sicht sei dies ein wichtiger Aspekt, der mit aufgenommen werden sollte.

 

Kreisrat Jungbauer bittet nochmal, in den Beschluss mitaufzunehmen, dass der Landkreis erst nach Vorliegen der Förderzusage der AWO seinen Förderantrag stellt.

 

Landrat Eberth stellt sodann den Beschluss mit den Ergänzungen zur Abstimmung.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Vorträge zu den Frauenhäusern zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Übergangslösung des Frauenhauses des AWO Bezirksverbandes Unterfranken e.V. mit insgesamt 10 Schutzplätzen sowie die spätere generelle Erweiterung auf 12/13 Schutzplätze bei erfolgten Umbau des derzeitigen Frauenhauses wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Der Landkreis Würzburg trägt mit der Region 2 anteilig die Kosten für den Betrieb der bereits in der Region 2 bestehenden Frauenhäuser und der Erweiterung des Frauenhauses des AWO Bezirksverbandes Unterfranken e.V. (ab Januar 2021: 10 Plätze, ab Umzug in das umgebaute Gebäude, vss. 2023: 12/13 Plätze), soweit eine staatliche Förderung hierfür gewährt wird.

 

Je nach Fördersituation und Förderzusage an AWO Bezirksverband Würzburg verfolgt der Landkreis Würzburg die Errichtung eines Frauenhauses im Landkreis Würzburg unter der Bedingung, dass sich die Region 2 bei einem späteren Betrieb beteiligt, weiter.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Eingang der Betriebsförderungszusagen der Kostenträger in der Region 2 einen Antrag auf Investitionskostenförderung im Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt gegen Frauen“ (2020-2023) des BMFSFJ gegebenenfalls im Jahr 2021 zu stellen.

 

Die Mittel für den Kostenanteil des Landkreises Würzburg für den Betrieb der bereits bestehenden Frauenhäuser in der Region 2, für die dargestellten Erweiterungen des AWO Bezirksverbandes Unterfranken e.V. sind im Haushalt 2021ff. bereit zu stellen.

 

Evtl. Mittel für den Neubau eines Frauenhauses im Landkreis Würzburg sind ab 2021ff. im Haushalt aufzunehmen.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 3, ZB, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an S, GlSt, KrPA