Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Jugendhilfeplanung ist nach § 80 SGB VIII eine Pflichtaufgabe der örtlichen Jugendhilfe. Die gesetzlich vorgeschriebenen Schritte beinhalten:

 

·         den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen

·         den Bedarf zu ermitteln (hierbei ist auf eine angemessene Betroffenenbeteiligung zu achten) und

·         die notwendigen Vorhaben zur Bedarfsbefriedigung rechtzeitig und ausreichend zu planen.

 

Im § 71 SGB VIII ist darüber hinaus die Jugendhilfeplanung als Aufgabe des Jugendhilfeausschusses festgelegt. Die besondere Bedeutung, die dem Jugendhilfeausschuss bei der Jugendhilfeplanung nach § 71 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 80 SGB VIII zukommt, bezieht sich auf seine beschließende Funktion. Es geht darum, wie die der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung stehenden Mittel bestmöglich eingesetzt werden können. Solche Entscheidungen bedürfen regelmäßig einer aktiven und dynamischen Jugendhilfeplanung als das zentrale strategische Instrument zur Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe[1].

 

Das Bayerische Landesjugendamt bezeichnet die Jugendhilfeplanung als „Motor und Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfepolitik“.

 

Die konkrete Arbeit der Jugendhilfeplanung erfolgt auf Grundlagen des § 78 SGB VIII und Art. 16 Abs. 2 Nr. 6 AGSG in einem Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses und in thematischen Planungsgruppen. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung des Landkreises Würzburg setzt sich folgendermaßen zusammen:

 

·         Vorsitzende/Vorsitzender

·         Mitglieder des Kreistages

·         Vertreter der Jugendhilfeorganisationen

·         Vertreter der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

·         Vertreter aus Wissenschaft und Forschung

·         Jeweils im Planungsgegensand involvierte Fachkräfte des Jugendamtes

 

Ergänzend dazu kann der Unterausschuss bei sachlichem Bedarf weitere Personen hinzuziehen.

 

Die Kreistagsfraktionen haben folgende Personen für den Unterausschuss mitgeteilt:

 

·         CSU Frau Wild

·         FDP/ÖDP Herrn Wolfgang Kuhl

·         Freie Wähler/UWG-FW Herr Ernst Joßberger

·         Bündnis 90/ Die Grünen Frau Rita Heeg

·         SPD Frau Haupt-Kreutzer

 

Mitglieder der Träger und anderer Organisationen:

 

·         Staatliches Schulamt Herr Pfeuffer

·         Diakonie Würzburg Herr Prof. Adams

·         Kreisjugendring Frau Betschler

·         Jugendhilfe Creglingen Herr Möginger

·         Bay. Rotes Kreuz Frau Bender

·         Sozialdienst Katholischer Frauen Frau Dr. Delle Donne

·         Paritätischer Frau Baur-Alletsee

·         Fachhochschule Herr Dr. Bertsche

·         Caritasverband Frau Gawenda

 

Mitglieder der Verwaltung:

 

·         Geschäftsbereichsleitung GB3 Frau Meder

·         Fachbereichsleitung FB31a Herr Adler

·         Fachbereichsleitung FB31b Herr Obermayer

·         Fachbereichsleitung FB31c und Jugendhilfeplanung Herr Rostek

 

Für den Vorsitz im Unterausschuss Jugendhilfeplanung wurden die Fraktionen des Kreistages angefragt. Vorgeschlagen wurde die Kreisrätin Frau Wild. Frau Wild war bereits in der letzten Legislaturperiode Vorsitzende und würde durch die Weiterführung ihrer Tätigkeit ein hohes Maß an Kontinuität sicherstellen.

 

Erste Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung erfolgt im Herbst 2020. Auf der Tagesordnung stehen bisher:

 

·         Neukonzeption der Jugendhilfeplanung

·         Organisation der Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe nach § 79a SGB VIII

·         Diskussion künftiger Planungsschwerpunkte (z. B. Digitalisierung in der Jugendhilfe)

 

Debatte:

 

Bei den Mitgliedern der Träger und anderen Organisationen ergibt sich folgende Änderung:

 

Anstelle von Herrn Prof. Adams wird Herr Schrappe, Evangelisches Beratungszentrum, die Diakonie Würzburg in der Jugendhilfeplanung vertreten.

 

Frau Kreisrätin Martina Wild, als neugewählte Vorsitzende des Unterausschusses Jugendhilfeplanung, ergänzt aus ihrer Sicht die Notwendigkeit einer Neubefassung mit dem Thema Jugendhilfeplanung, allein schon aufgrund der Tatsache, dass viele wichtige Akteure im Amt neu, oder relativ neu Funktionen übernommen haben. Die in der Jugendhilfeplanung zu diskutierenden Vorhaben zur Verbesserung der Situation für Kinder, Jugendliche und Familien im Landkreis Würzburg sollte ihrer Ansicht nach nicht am Geld scheitern, wohl aber muss differenziert werden zwischen notwendig und wünschenswert.



[1] Siehe Ausführungen des Bayerischen Landesjugendamtes: Rechtskunde für den Jugendhilfeausschuss, 2014, Seite 24 ff


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss bestimmt Frau Kreisrätin Martina Wild als Vorsitzende des Unterausschusses Jugendhilfeplanung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Jugendhilfeplanung wie vorgestellt zu organisieren und dem Jugendhilfeausschuss die Planungsergebnisse zur abschließenden Beratung jeweils zeitnah vorzulegen.

 

Zudem wird die Jugendhilfeplanung beauftragt, ein dynamisches und verstärkt handlungsbezogenes Planungskonzept zur erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen.

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss bestimmt Frau Kreisrätin Martina Wild als Vorsitzende des Unterausschusses Jugendhilfeplanung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Jugendhilfeplanung wie vorgestellt zu organisieren und dem Jugendhilfeausschuss die Planungsergebnisse zur abschließenden Beratung jeweils zeitnah vorzulegen.

 

Zudem wird die Jugendhilfeplanung beauftragt, ein dynamisches und verstärkt handlungsbezogenes Planungskonzept zur erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen.