Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Ausbau der Kreisstraße Wü 3 zwischen Veitshöchheim und Gadheim mit Ausbau der Ortsdurchfahrt Gadheim und Umbau der Einmündung der Kreisstraße Wü 21 zum Kreisverkehrsplatz war in diesem Jahr vorgesehen. Herr Landrat Nuß hatte den Auftrag nach Ermächtigung durch den Umwelt- und Bauausschuss erteilt und der Baubeginn war für den 16.03.2020 geplant. Mit einer Verkehrsbelastung von 5809 Kfz / 24 h am Ortseingang von Gadheim und 8304 Kfz / 24 h am Ortsausgang von Veitshöchheim handelt es sich um eine der meistbelasteten Kreisstraßen des Landkreises. Nach dem vorgesehenen Bauzeitenplan war eine Sperrung der Straße bis zum Beginn des Winters erforderlich.

 

Schon im Vorfeld der Maßnahme führte die für die Bauzeit vorgesehene Sperrung der Straße zu erheblichen Bedenken der betroffenen Nutzer. Von diesen wurden verschiedene    Alternativen zum vom Staatlichen Bauamt erarbeiteten Ausbauplan eingebracht. Nach eingehender Prüfung aller Alternativvorschläge stellte sich jedoch heraus, dass die vorgesehene Ausführung unabdingbar war.

 

Bereits seit Anfang März hatte sich die Situation hinsichtlich der Ausbreitung der Corona- Erkrankungen verschärft und am 05.03.2020 bestätigte das Gesundheitsamt Stadt und Landkreis Würzburg die erste positiv auf den SARS-CoV-2-Virus getestete Person im Bereich Würzburg.

Am 11.03.2020 wurde dann das Abhalten von Veranstaltungen mit einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes erheblich eingeschränkt. Zum Wochenende hin verschärfte sich die Situation weiter und am späten Nachmittag des 15.03.2020 war absehbar, dass weitere Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus unumgänglich werden würden. In Bayern wurde daraufhin am 16.03.2020 durch Herrn Ministerpräsident Söder der Katastrophenfall ausgerufen und bayern- und bundesweit im weiteren Verlauf die bekannten, einschränkenden Maßnahmen erlassen.

 

Am 15.03.2020 stellte sich deshalb die Frage der Auswirkung einer länger andauernden Sperrung der verkehrlich hochbelasteten Kreisstraße in der momentanen Krisensituation. Zu berücksichtigen war hierbei insbesondere auch die Zubringerfunktion zum Universitäts-klinikum Würzburg. Ebenso musste in Betracht gezogen werden, wie sich die Sperrung auf die ohnehin schon verunsicherte Bevölkerung auswirken könnte. Dagegen mussten mögliche Mehrkosten bei einer Verzögerung der Maßnahme gestellt werden.

 

Unter Abwägung aller Umstände kam Herr Landrat Nuß in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Würzburg und der Gemeinde Veitshöchheim zum Ergebnis, dass die geplante Sperrung der Straße in der momentanen Situation nicht zu verantworten war. Er ordnete deshalb eine Verschiebung der Maßnahme an. Durch die mittlerweile bekannte Entwicklung der Pandemie wurde die von Herrn Landrat getroffene Entscheidung bestätigt.

 

Es ist vorgesehen, die Maßnahme im kommenden Jahr durchzuführen, um die Zeitdauer der Sperrung möglichst kurz zu halten. Bei einem Beginn noch in diesem Jahr gilt es als sicher, dass eine Fertigstellung vor dem Winter nicht erfolgen kann, was die Sperrzeit erheblich verlängern würde. Eine weitere Verschiebung der Maßnahme ist nicht angebracht, weil es sich bei der Einmündung der Kreisstraße Wü 21 um einen Unfallschwerpunkt handelt, der vordringlich zu beseitigen ist.

 

Der Auftragnehmer hat zwischenzeitlich die Baustelle geräumt. Derzeit wird mit ihm über die finanziellen Auswirkungen der Verschiebung der Maßnahme verhandelt. Zuletzt wurden die Positionen mit Schreiben des Auftraggebers vom 27.05.2020 und Antwortschreiben des Staatlichen Bauamts vom 22.06.2020 ausgetauscht. Das Vorgehen des Staatlichen Bauamtes ist sowohl mit dem Landkreis, als auch mit der Gemeinde Veitshöchheim abgestimmt.

 

Sollte eine Einigung nicht erzielt werden können, muss der bestehende Vertrag gekündigt und die Maßnahme neu ausgeschrieben werden. Daneben sind dem bisherigen Auftragnehmer die erbrachten Leistungen sowie mögliche Ansprüche aus der Kündigung zu vergüten.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der grundsätzlichen Übernahme der durch die Verschiebung der Maßnahme für den Landkreis entstehenden Mehrkosten zu.

 

Dem Bauausschuss ist das Ergebnis der Verhandlungen zur Entscheidung vorzulegen.

 

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Maßnahme im Jahr 2021 beauftragt.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der grundsätzlichen Übernahme der durch die Verschiebung der Maßnahme für den Landkreis entstehenden Mehrkosten zu.

 

Dem Bauausschuss ist das Ergebnis der Verhandlungen zur Entscheidung vorzulegen.

 

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Maßnahme im Jahr 2021 beauftragt.


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an SBA