Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 15, Anwesend: 63

Anlage/n:         Abwägung private Einwendung

Übersicht zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange          

 

Sachverhalt:

 

Es ist beabsichtigt die Ortsdurchfahrt der Kreisstraße Wü 3 im Bereich der Günterslebener Straße in Rimpar zwischen Abschnitt 140 Station 7,503 und der Einmündung in die ST 2294 zu verlegen und als Westumfahrung westlich des Gemeindegebietes Rimpar nach Osten zur ST 2294 zu führen. Die Wü 3 liegt im Planungsbereich auf der Gemarkung Rimpar. Durch eine Vereinbarung führt der Markt Rimpar die Planungen der Westumfahrung Rimpar durch. Dieser hat das Ingenieurbüro Maier mit der Planung beauftragt. Außerdem verfasst der Markt Rimpar zusammen mit dem Ingenieurbüro Maier die erforderlichen Stellungnahmen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens.

 

Der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wurde am 07.02.2018 bei der Regierung von Unterfranken gestellt, welche dieses auch umgehend einleitete und die Unterlagen öffentlich machte. Entsprechende Kreistagsbeschlüsse zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens liegen mit Datum vom 18.07.2005 und vom 21.07.2008 vor. Im Zeitraum von den genannten Kreistagsbeschlüssen bis zur Antragstellung auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens am 07.02.2018 wurde durch den Markt Rimpar das Planungsbüro gewechselt. Dies hatte nach Mitteilung des Marktes Rimpar zur Folge, dass die Planung mit hohem zeitlichen Aufwand entsprechend geändert werden musste. Nach Ablauf der Einwendungsfrist am 09.04.2018 lagen bei der Planfeststellungsbehörde 96 private Einwendungen und 34 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vor. Durch die Einwendungen wurden Planänderungen erforderlich, die vom Umwelt- und Bauausschuss im November 2018 und am 03.12.2018 vom Kreistag verabschiedet wurden. Die Abwägungsvorschläge zu den privaten Stellungnahmen und den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden am 03.06.2019 durch den Bauausschuss und am 15.07.2019 durch den Kreistag beschlossen und anschließend an die Einwender versandt.

 

Der Antrag auf Einleitung eines Planänderungsverfahrens wurde am 08.11.2019 bei der Regierung von Unterfranken gestellt, die die Unterlagen erneut öffentlich machte.

 

Nach Ablauf der Einwendungsfrist am 20.02.2020 lagen bei der Planfeststellungsbehörde 1 private Einwendung und 23 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vor. Die Einwendungen wurden zur Erstellung von Abwägungsvorschlägen an den Markt Rimpar übersandt. Dieser hat durch das Ingenieurbüro Maier die Abwägungsvorschläge erstellen lassen.

 

Der Abwägungsvorschlag zur privaten Einwendung liegt dieser Beschlussvorlage ebenso bei wie die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen der Träger öffentlichen Belange, die in Tabellenform abgehandelt wurde.

 

Der Marktgemeinderat Rimpar hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 die Stellungnahmen zu den öffentlichen und privaten Einwendungen in der hier vorgelegten Form beschlossen.

 

Die Abwägungsvorschläge müssen in einem nächsten Schritt nun der Planfeststellungsbehörde vorgelegt werden.

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur hat in seiner Sitzung am 30.06.2020 den Sachvortrag zu Kenntnis genommen und empfiehlt den Kreistag, den Abwägungsvorschlägen in der vorgelegten Form zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur hat in seiner Sitzung am 30.06.2020 dem Kreistag empfohlen, das Staatliche Bauamt Würzburg zu beauftragen, über die Durchführung der Baumaßnahme entsprechend § 5 der Vereinbarung vom 30.09.2008 / 02.10.2008 und nach Maßgabe der bisher gefassten Beschlüsse eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Würzburg und dem Markt Rimpar zu erstellen.

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur hat dem Kreistag empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, bei der Regierung von Unterfranken anzufragen, wann frühestens der Antrag auf Zuwendung gestellt werden kann.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur an und beschließt die Abwägungsvorschläge in der vorgelegten Form.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, über die Durchführung der Baumaßnahme entsprechend § 5 der Vereinbarung vom 30.09.2008 / 02.10.2008 und nach Maßgabe der bisher gefassten Beschlüsse eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Würzburg und dem Markt Rimpar zu erstellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Unterfranken anzufragen, wann frühestens der Antrag auf Zuwendung gestellt werden kann.

 

 

 

Debatte:

 

Kreisrat Hansen vertritt den Standpunkt, dass der Bau der Ortsumgehung ein Fehler sei. Seiner Meinung nach werden im Jahr 2020 30 Mio. verbaut, die eine Nordumfahrung von Würzburg durch „die Hintertüre“ darstelle. Er würde Alternativen für eine Verkehrsberuhigung in Rimpar vorziehen. Zudem habe er Bedenken, dass es nicht bei einer Bezuschussung in Höhe von 3 Mio. € durch den Landkreis Würzburg bleibe und nachfinanziert werden müsse.

 

Kreisrat Grimm verweist auf die ausgiebige Diskussion im Bauausschuss.

 

Kreisrat Henneberger kann dem Planfeststellungsverfahren nicht zustimmen.

 

Kreisrat Fiederling ist der Ansicht, dass der Kreistag am Beschluss vom Oktober 2019 festhalten solle.

 

Kreisrat Jungbauer bittet darum nicht erneut eine Grundsatzentscheidung aufzuwerfen, da eine ausgiebige Debatte im Bauausschuss bereits stattfand.

 

Kreisrätin Celina hält fest, dass man sich noch öfter mit dem Thema beschäftigen muss, egal ob im Bauausschuss oder im Kreistag, weil sich die Situation immer wieder ändere. Für sie stellt sich die finanzielle Lage von Rimpar und die Folgen für den Landkreis völlig anders dar, als noch vor einigen Jahren.

 

Kreisrat Losert verweist darauf, dass heute über die Planfeststellung und nicht über die Finanzierung zu entscheiden sei. Er fasst die Historie zusammen und teilt mit, dass 1970 im Flächennutzungsplan eine Trasse zwischen Rimpar und Maidbronn im Pleichachtal eingetragen war. Diese wurde 1992 entnommen. In den Folgejahren und intensiv 2001 war Rimpar um eine Lösung bemüht. Er geht auf die Finanzierung ein und teilt mit, dass die Vergabe von Bauland zurückhaltend lief und sich derzeit 40.000 m² im Eigentum der Gemeinde befinden. Ein Gutachterausschuss habe für den Quadratmeter Bauland einen Wert von 175 € festgesetzt. Des Weiteren habe er in den letzten Tag als Bürgermeister von Rimpar einen Vertrag, in dem es um Grunderwerb und Entwicklung im Wohnbereich gehe, abgeschlossen, der weitere 1,5 Mio. € zur Finanzierung beitragen könnte.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur an und beschließt die Abwägungsvorschläge in der vorgelegten Form.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, über die Durchführung der Baumaßnahme entsprechend § 5 der Vereinbarung vom 30.09.2008 / 02.10.2008 und nach Maßgabe der bisher gefassten Beschlüsse eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Würzburg und dem Markt Rimpar zu erstellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Unterfranken anzufragen, wann frühestens der Antrag auf Zuwendung gestellt werden kann.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 1, SBA

 

Zur Kenntnis an KrPA