Sitzung: 13.07.2020 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 15, Anwesend: 63
Anlage/n: Abwägung private Einwendung
Übersicht zu den Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange
Sachverhalt:
Es ist beabsichtigt die
Ortsdurchfahrt der Kreisstraße Wü 3 im Bereich der Günterslebener Straße in
Rimpar zwischen Abschnitt 140 Station 7,503 und der Einmündung in die ST 2294
zu verlegen und als Westumfahrung westlich des Gemeindegebietes Rimpar nach
Osten zur ST 2294 zu führen. Die Wü 3 liegt im Planungsbereich auf der
Gemarkung Rimpar. Durch eine Vereinbarung führt der Markt Rimpar die Planungen
der Westumfahrung Rimpar durch. Dieser hat das Ingenieurbüro Maier mit der
Planung beauftragt. Außerdem verfasst der Markt Rimpar zusammen mit dem
Ingenieurbüro Maier die erforderlichen Stellungnahmen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens.
Der Antrag auf Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens wurde am 07.02.2018 bei der Regierung von
Unterfranken gestellt, welche dieses auch umgehend einleitete und die
Unterlagen öffentlich machte. Entsprechende Kreistagsbeschlüsse zur
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens liegen mit Datum vom 18.07.2005
und vom 21.07.2008 vor. Im Zeitraum von den genannten Kreistagsbeschlüssen bis
zur Antragstellung auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens am 07.02.2018
wurde durch den Markt Rimpar das Planungsbüro gewechselt. Dies hatte nach
Mitteilung des Marktes Rimpar zur Folge, dass die Planung mit hohem zeitlichen
Aufwand entsprechend geändert werden musste. Nach Ablauf der Einwendungsfrist
am 09.04.2018 lagen bei der Planfeststellungsbehörde 96 private Einwendungen
und 34 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vor. Durch die
Einwendungen wurden Planänderungen erforderlich, die vom Umwelt- und
Bauausschuss im November 2018 und am 03.12.2018 vom Kreistag verabschiedet
wurden. Die Abwägungsvorschläge zu den privaten Stellungnahmen und den
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden am 03.06.2019 durch den
Bauausschuss und am 15.07.2019 durch den Kreistag beschlossen und anschließend
an die Einwender versandt.
Der Antrag auf Einleitung eines
Planänderungsverfahrens wurde am 08.11.2019 bei der Regierung von Unterfranken
gestellt, die die Unterlagen erneut öffentlich machte.
Nach Ablauf der
Einwendungsfrist am 20.02.2020 lagen bei der Planfeststellungsbehörde 1 private
Einwendung und 23 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vor. Die
Einwendungen wurden zur Erstellung von Abwägungsvorschlägen an den Markt Rimpar
übersandt. Dieser hat durch das Ingenieurbüro Maier die Abwägungsvorschläge
erstellen lassen.
Der Abwägungsvorschlag zur
privaten Einwendung liegt dieser Beschlussvorlage ebenso bei wie die
Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen der Träger öffentlichen Belange, die
in Tabellenform abgehandelt wurde.
Der Marktgemeinderat Rimpar hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 die
Stellungnahmen zu den öffentlichen und privaten Einwendungen in der hier
vorgelegten Form beschlossen.
Die Abwägungsvorschläge müssen in einem
nächsten Schritt nun der Planfeststellungsbehörde vorgelegt werden.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur hat in seiner Sitzung
am 30.06.2020 den Sachvortrag zu Kenntnis genommen und empfiehlt den Kreistag,
den Abwägungsvorschlägen in der vorgelegten Form zuzustimmen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur hat in seiner Sitzung
am 30.06.2020 dem Kreistag empfohlen, das Staatliche Bauamt Würzburg zu
beauftragen, über die Durchführung der Baumaßnahme entsprechend § 5 der
Vereinbarung vom 30.09.2008 / 02.10.2008 und nach Maßgabe der bisher gefassten
Beschlüsse eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Würzburg und dem Markt
Rimpar zu erstellen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur hat dem Kreistag
empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, bei der Regierung von Unterfranken
anzufragen, wann frühestens der Antrag auf Zuwendung gestellt werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für
Bauen, Verkehr und Infrastruktur an und beschließt die Abwägungsvorschläge in der
vorgelegten Form.
Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, über die Durchführung der Baumaßnahme entsprechend § 5 der Vereinbarung vom 30.09.2008 / 02.10.2008 und nach Maßgabe der bisher gefassten Beschlüsse eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Würzburg und dem Markt Rimpar zu erstellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Unterfranken anzufragen, wann frühestens der Antrag auf Zuwendung gestellt werden kann.
Debatte:
Kreisrat Hansen vertritt den Standpunkt, dass der Bau der
Ortsumgehung ein Fehler sei. Seiner Meinung nach werden im Jahr 2020 30 Mio.
verbaut, die eine Nordumfahrung von Würzburg durch „die Hintertüre“ darstelle.
Er würde Alternativen für eine Verkehrsberuhigung in Rimpar vorziehen. Zudem
habe er Bedenken, dass es nicht bei einer Bezuschussung in Höhe von 3 Mio. €
durch den Landkreis Würzburg bleibe und nachfinanziert werden müsse.
Kreisrat Grimm verweist auf die ausgiebige Diskussion im
Bauausschuss.
Kreisrat Henneberger kann dem Planfeststellungsverfahren nicht
zustimmen.
Kreisrat Fiederling ist der Ansicht, dass der Kreistag am
Beschluss vom Oktober 2019 festhalten solle.
Kreisrat Jungbauer bittet darum nicht erneut eine
Grundsatzentscheidung aufzuwerfen, da eine ausgiebige Debatte im Bauausschuss
bereits stattfand.
Kreisrätin Celina hält fest, dass man sich noch öfter mit dem
Thema beschäftigen muss, egal ob im Bauausschuss oder im Kreistag, weil sich
die Situation immer wieder ändere. Für sie stellt sich die finanzielle Lage von
Rimpar und die Folgen für den Landkreis völlig anders dar, als noch vor einigen
Jahren.
Kreisrat Losert verweist darauf, dass heute über die
Planfeststellung und nicht über die Finanzierung zu entscheiden sei. Er fasst
die Historie zusammen und teilt mit, dass 1970 im Flächennutzungsplan eine
Trasse zwischen Rimpar und Maidbronn im Pleichachtal eingetragen war. Diese
wurde 1992 entnommen. In den Folgejahren und intensiv 2001 war Rimpar um eine
Lösung bemüht. Er geht auf die Finanzierung ein und teilt mit, dass die Vergabe
von Bauland zurückhaltend lief und sich derzeit 40.000 m² im Eigentum der
Gemeinde befinden. Ein Gutachterausschuss habe für den Quadratmeter Bauland
einen Wert von 175 € festgesetzt. Des Weiteren habe er in den letzten Tag als
Bürgermeister von Rimpar einen Vertrag, in dem es um Grunderwerb und
Entwicklung im Wohnbereich gehe, abgeschlossen, der weitere 1,5 Mio. € zur
Finanzierung beitragen könnte.
Beschluss:
Der Kreistag schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für
Bauen, Verkehr und Infrastruktur an und beschließt die Abwägungsvorschläge in der
vorgelegten Form.
Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, über die Durchführung der Baumaßnahme entsprechend § 5 der Vereinbarung vom 30.09.2008 / 02.10.2008 und nach Maßgabe der bisher gefassten Beschlüsse eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Würzburg und dem Markt Rimpar zu erstellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Unterfranken anzufragen, wann frühestens der Antrag auf Zuwendung gestellt werden kann.
Zur weiteren
Veranlassung an ZB, ZFB 1, SBA
Zur Kenntnis an KrPA