Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:          Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

Die Ehrenamtskoordination Flüchtlingshilfe/ Integrationslotse existiert im Landkreis Würzburg in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband für Stadt und Landkreis Würzburg e.V. bereits seit November 2015. Die aktuelle Kooperationsvereinbarung sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2020 vor.

 

Als Ziele werden in der Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Beratungs- und Integrationsrichtlinie - BIR) vom 16.11.2017 die Unterstützung von ehrenamtlichen Engagement im Bereich der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Tätigkeit, eine stärkere Vernetzung der regionalen Akteure und Fortbildung der Ehrenamtlichen sowie die Gewinnung effizienter Vermittlung weiterer freiwilliger Helferinnen und Helfer benannt.

 

Die Ehrenamtskoordination in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Würzburg e.V. wird über die Beratungs- und Integrationsrichtlinie als sogenannter hauptamtlicher „Integrationslotsen“ vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert. Die entsprechende Förderrichtlinie ist am 01.01.2018 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2020.

 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration plant eine Verlängerung bis zum 31.12.2023. Ein Entwurf der BIR II wurde bereits bekannt gegeben. Die künftigen Förderungsmöglichkeiten werden voraussichtlich der bisherigen Förderung entsprechen (Zuwendung i.H.v. bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 60.000 Euro pro Zuwendungsempfänger).

 

Der Entwurf der BIR II sieht nun einen angepassten Aufgabenbereich vor. Die hauptamtlichen Integrationslotsinnen und –lotsen sollen insbesondere

 

-       zentrale Ansprechpartner und Netzwerker für Ehrenamtliche sein

-       die Ehrenamtlichen bei Bedarf praxisbezogen informieren und unterstützen, insbesondere durch die Organisation und Durchführung von Schulungen und fortbilden

-       im Bereich des Freiwilligenmanagements die Motivation der Ehrenamtlichen fördern, sowie die Auswahl und Gewinnung neuer Ehrenamtlicher unterstützen; insbesondere auch die Gewinnung Ehrenamtlicher mit Migrationshintergrund für Bereiche inner- und Außerhalb des Zuwanderungskontexts

 

Nach der aktuellen Vereinbarung beteiligen sich sowohl der Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Würzburg e.V. und der Landkreis Würzburg mit jeweils 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Nicht zuwendungsfähige Aufgaben werden im Verhältnis 50:50 getragen. Der Landkreis finanziert darüber hinaus 10% des nicht übernommenen Personalkostenanteils für die fachliche und sozialraumorientierte Steuerung der Koordinationsstelle und nicht abgedeckte Sachkosten bis zu einer maximalen Höhe von 5.000 Euro.

 

Voraussichtlich wird der Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Würzburg e.V. bei einer Fortführung der der Ehrenamtskoordination sich nicht mehr finanziell beteiligen können.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, unter Berücksichtigung der zukünftigen Förderrichtlinie – BIR II – die Einbindung der Ehrenamtskoordination innerhalb des Landratsamtes Würzburg zu konzipieren und dem Kreistag diese Option zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Goldmann trägt seine PowerPoint Präsentation vor.


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, unter Berücksichtigung der zukünftigen Förderrichtlinie – BIR II – die Einbindung der Ehrenamtskoordination innerhalb des Landratsamtes Würzburg zu konzipieren und dem Kreistag diese Option zur Beschlussfassung vorzulegen.


Zur weiteren Veranlassung an

 

Zur Kenntnis an