Sitzung: 06.07.2020 Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 05.05.2020 teilte Herr
Günther Purlein mit, dass er zum Jahresende 2020 in Rente gehen werde und daher
als Vertreter der von der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Stadt
und Landkreis Würzburg aus dem Örtlichen Beirat beim Jobcenter Landkreis
Würzburg ausscheiden werde. Als seine Nachfolgerin wurde von der ArGe Freie
Wohlfahrtspflege die Fachanwältin für Sozialrecht und Leitung der Schuldner-und
Insolvenzberatung Frau Nadia Fiedler bestellt. Er bat daher darum, Frau Fiedler
in den Örtlichen Beirat nach § 18 d SGB II zu berufen.
Außerdem teilte das Staatliche Schulamt in
der Stadt und im Landkreis Würzburg in der Sitzung des Örtlichen Beirats am
25.05.2020 mit, dass die bisherige Stellvertreterin von Herrn Schulrat Erwin
Pfeuffer, Frau Gabriele Freiberg, an das Staatliche Schulamt in der Stadt und
im Landkreis Schweinfurt gewechselt ist, und bat um Berufung von Frau
Schulamtsdirektorin Claudia Vollmar als Stellvertreterin von Herrn Pfeuffer.
Die Entscheidung
über die Übernahme und die Niederlegung von Ehrenämtern ist nach
§ 30 Abs. 1 Nr. 5 der Landkreisordnung dem Kreistag
vorbehalten. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag daher die Bestellung
der Vertreterin gemäß dem Vorschlag der Verwaltung.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag,
die durch die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Stadt und
Landkreis Würzburg benannte Vertreterin Frau Nadia Fiedler und Frau
Schulamtsdirektorin Claudia Vollmar als Stellvertreterin des Staatlichen
Schulamts in der Stadt und im Landkreis Würzburg den Örtlichen Beirat zu
berufen.
Beschluss:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag,
die durch die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Stadt und
Landkreis Würzburg benannte Vertreterin Frau Nadia Fiedler und Frau
Schulamtsdirektorin Claudia Vollmar als Stellvertreterin des Staatlichen
Schulamts in der Stadt und im Landkreis Würzburg den Örtlichen Beirat zu
berufen.
Zur weiteren
Veranlassung an
Zur Kenntnis an