Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:         Zielvereinbarung 2020

 

 

 

Sachverhalt:

 

Für das Jahr 2019 wurden mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) im Rahmen des dezentralen Planungsverfahrens, bei dem die Zielvereinbarungswerte nicht durch das Ministerium vorgeben, sondern durch den zugelassenen kommunalen Träger ermitteln werden, folgende Ziele vereinbart:

 

1.    Verringerung der Hilfebedürftigkeit.

Ziel ist es, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten, damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt verringert wird. Für die Nachhaltung der Erreichung dieses Ziels wird im Vergleich zum Vorjahr die Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Rahmen eines qualitativ hochwertigen Monitorings beobachtet.

Weiterhin soll im Monitoring die Qualität der Integrationen betrachtet werden. Hierzu werden die Nachhaltigkeit der Integrationen und bedarfsdeckende Integrationen beobachtet. Darüber hinaus wir besonderer Augenmerk auf die Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden sowie auf die Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden, die seit vier Jahren oder länger als erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Hilfebezug sind, gelegt.

 

2.    Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit.

Ziel ist es, die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Dies soll vor allem durch die Erhöhung der Zahl der Integrationen in Erwerbstätigkeit erfolgen. Zielindikator für dieses Ziel ist die Integrationsquote. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen soll entsprechende der regionalen Bedarfslage in den Fokus genommen werden.

Das Ziel ist im Jahr 2019 erreicht, wenn die Integrationsquote des Jobcenters Landkreis Würzburg um nicht mehr als 7,9% im Vergleich zum Vorjahr sinkt.

 

3.    Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.

Ziel ist die Vermeidung und Verringerung von Langzeitleistungsbezug. Der Prävention und der Beendigung des Langzeitleistungsbezugs soll weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit zukommen. Damit wird zugleich ein Beitrag zum generellen Ziel  des SGB II geleistet werden, die Dauer des Hilfebezugs zu verkürzen, die Entstehung von Langzeitleistungsbezug zu verhindern und die Teilhabechancen sowie die Beschäftigungsfähigkeit auch für marktbenachteiligte Leistungsberechtigte zu verbessern.

Das Ziel ist im Jahr 2019 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern des Jobcenters Landkreis Würzburg im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 6,2% sinkt.

 


4.    Gleichstellungspolitisches Ziel.

Das Prinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist auch in der Zielsteuerung - entsprechend der Vorgabe im § 1 Abs. 2 Satz 3 SGB II - zu verfolgen. Ein besonderes Gewicht wird auch im Jahr 2019 auf die gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und Männern gelegt. Im Jahr 2019 stehen für die regionale Bewertung der Umsetzung des Prinzips der Gleichstellung von Frauen und Männern allen Akteuren der Zielsteuerung zusätzlich das „Faktenblatt Gleichstellung im SGB II“ zur Verfügung. Das Augenmerk sollte auf dieser Grundlage vor allem auf den spezifischen Integrationsquoten von Frauen und Männern in Partner-BG und als Alleinerziehende sowie von Frauen mit Fluchthintergrund liegen.

Nach Prüfung der regionalen Handlungsbedarfe verständigen sich die Zielvereinbarungspartner auf das folgende gleichstellungspolitische Ziel:

Ziel ist es, die Hilfebedürftigkeit von Frauen zu verringern oder zu überwinden. Dies soll in Ergänzung zu den vorgenannten Zielen insbesondere durch eine stärkere Fokussierung auf Frauen sowie Berücksichtigung der Belange von Frauen im Beratungsprozess durch das Jobcenter Landkreis Würzburg erfolgen.

 

Weiterhin wurde vereinbart, dass die Zielvereinbarungspartner unterjährig in regelmäßigen Abständen Dialoge zur Entwicklung der Zielindikatoren sowie im zweiten Quartal 2020 einen Dialog zu den Jahresergebnissen 2019 des Jobcenters Landkreis Würzburg führen. Entsprechend dieser Vereinbarung ist das StMAS mit E-Mail vom 09.10.2019 in den unterjährigen Zielnachhaltungsdialog eingetreten und hat die ausgehärteten Zahlen für die Monate Januar bis einschließlich Mai 2019 gewürdigt. Im Einzelnen traf das StMAS folgende Feststellungen:

 

-          Für Ziel 1 wurde kein konkreter Zielwert, sondern nur eine Beobachtung vereinbart.
Die Jahresfortschrittswerte bei Kennzahl 1 ließen ein Absinken der Ausgaben um 11,9% in den ersten fünf Monaten erkennen. Dies geht einher mit einer um 9,3% sinkenden Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB), wobei die Zahl der im Kontext
Fluchtmigration neu hinzugekommenen ELB im Mai 2019 gegenüber Dezember 2018 leicht um 0,1% gesunken ist. Der Anteil der ELB mit Fluchthintergrund an allen ELB lag im Bereich des Jobcenters Landkreis Würzburg im Mai 2019 bei 31,9%, und erreichte damit einen der höchsten Wert im Vergleichstyp (VT) (Median 26,2%) und im Vergleich der der nächsten Nachbarn (nN) im VT (Median 27,2%).
Insbesondere bei Berücksichtigung des überdurchschnittlich hohen Anteils der ELB im Kontext Fluchtmigration an allen ELB handele es sich um ein gutes Ergebnis zu Ziel 1.

 

-          Die Erreichung oder Übererfüllung des für Ziel 2 vereinbarten Wertes, die Integrationsquote des Jobcenters Landkreis Würzburg für das Jahr 2019 in Vergleich zum Vorjahr um nicht mehr als 7,9% sinken zu lassen, wurde in den ersten fünf Monaten des Jahres 2019 angesichts eines Absinkens der Integrationsquote um lediglich 0,5% im Vergleich zum Vorjahr erwartet.        
Aus Sicht des StMAS war das Ergebnis a
uch bei Ziel 2 insbesondere bei Berücksichtigung des überdurchschnittlich hohen Anteils der ELB im Kontext Fluchtmigration an allen ELB erfreulich. Dies gilt auch für die Nachhaltigkeit der Integrationen und besonders für die Integrationsquote im Kontext Fluchtmigration.

 

-          Für Ziel 3 wurde vereinbart, dass der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern um mindestens 6,2% sinken solle. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2018 wurde ein Anstieg des Bestandes an Langzeitleistungsbezieher um 7,8% verzeichnet.

Auf Grund des weiterhin überdurchschnittlich hohen Anteils der ELB mit Fluchthintergrund an allen ELB sei die Steigerung des LZB-Bestands erklärbar. Zudem sei anzuerkennen, dass nicht gleichzeitig alle Ziele mit gleicher Intensität verfolgt werden könnten. Eine Zielverfehlung sei zu erwarten.

 

-          Für Ziel 4 wurde kein konkreter Zielwert, sondern nur eine Beobachtung vereinbart.
Trotz deutlicher Unterschiede bei den Integrationsquoten sei der Anteil Erwerbstätiger bei Frauen immer noch leicht größer als bei Männern. Das Jobcenter führte verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung durch, insbesondere für Alleinerziehende.

 

Die Ergebnisse bei den Zielen 1 und 2 waren nach Aussage des StMAS erfreulich. Auf Grund des weiterhin überdurchschnittlich hohen Anteils der ELB mit Fluchthintergrund an allen ELB ist die Steigerung des LZB-Bestands erklärbar. Zudem ist anzuerkennen, dass nicht gleichzeitig alle Ziele mit gleicher Intensität verfolgt werden können. Nach Erachten des StMAS bestand kein dringender Gesprächsbedarf.

 

Seit dem 16.04.2020 liegen die ausgehärteten Statistikdaten (T-3-Daten) für den Monat Dezember 2018 vor und damit die Jahresendwerte. Das für das zweite Quartal 2019 angekündigte Schreiben des StMAS zum Dialog zu den Jahresergebnissen 2019 ging am 20.05.2020 ein.

 

-          Für Ziel 1 (Verringerung der Hilfebedürftigkeit):

Es wurde kein konkreter Zielwert, aber eine Beobachtung der Entwicklung im Rahmen eines qualitativ hochwertigen Monitorings vereinbart.

Die Leistungen zum Lebensunterhalt sind um 11,9%, die Zahl der ELB um 8,7% und die Leistungen für Unterkunft um 9,0% gesunken. Dabei sank die Zahl der ELB aus den 8 stärksten nichteuropäischen Herkunftsländern (HKL8 - Afghanistan, Syrien, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia) gegenüber dem Vorjahr um 11,6%, während die Zahl der ELB ohne Fluchthintergrund um 9,0% sank.

Der Anteil ELB HKL8 an allen ELB war mit 31,0 % weiterhin einer der höchsten im Vergleichstyp (VT) (Median 24,9 %) und verglichen mit den nächsten Nachbarn (nN) im VT  (Median 25,4 %). Der Anteil der im Kontext Fluchtmigration seit Oktober 2015 neu hinzugekommenen ELB an allen ELB lag im Sept. 2019 bei 32,1 %. 

Insgesamt seien dies gute Ergebnisse, insbesondere unter Berücksichtigung des weiterhin hohen Anteils der ELB HKL8.

 

-          Für Ziel 2 (Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit):

Für Ziel 2 wurde vereinbart, dass die Integrationsquote (Kennzahl K2) im Vergleich zum Vorjahr maximal um 7,9% sinkt. Die Integrationsquote sank 2019 im Vergleich zum Vorjahr um lediglich 4,5%, damit wurde der vereinbarte Zielwert übertroffen.

Der Wert der Integrationsquote liegt mit 35,1% im zweitbesten Quartil des Vergleichstyps, was vor allem auf die Integrationsquote der von Personen aus den 8 stärksten Asyl-Herkunftsländern bedingt ist. Ohne diese beträgt die Integrationsquote nur 30,0%. Die kontinuierliche Beschäftigung nach Integration stellt mit 68,3% (Stand März 2019) einen Wert im besten Quartil des VT und besser als Median nN dar.

Das Ergebnis zu Ziel ist erfreulich.

 

-          Für Ziel 3 (Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug):

Für Ziel 3 wurde vereinbart, dass der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern (LZB) im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 6,2% sinkt. Das Jobcenter Landkreis Würzburg verzeichnete im Jahr 2019 einen Anstieg des LZB-Bestands um 0,1 %.

Trotz des Anstiegs um 0,1% lag das Jobcenter Landkreis Würzburg im zweitbesten Quartil des VT und besser als der Median der nN. Der Werte der  Integrationsquote von LZB (29,3 %) ist der beste Wert des VT und besser als Median nN Auch bei der Veränderungsrate der LZB im verfestigten Langzeitleistungsbezug (= LZB, die vier Jahre oder länger als ELB im Langzeitleistungsbezug sind) im Vergleich zum Vorjahr liegt das Jobcenter Landkreis Würzburg mit -6,7 % (Dez. 2019) im besten Quartil des VT und besser als Median nN

Zudem ist nach Ansicht des StMAS anzuerkennen, dass nicht gleichzeitig alle Ziele mit gleicher Intensität verfolgt werden können.

Trotz Zielverfehlung betrachtet das StMAS dies als ein erfreuliches Ergebnis, insbesondere unter Berücksichtigung des weiterhin hohen Anteils der ELB HKL8.

 

-          Für Ziel 4 (Gleichstellungspolitisches Ziel):

Als Ziel wurde vereinbart, die Hilfebedürftigkeit von Frauen zu verringern oder zu überwinden. Dies sollte in Ergänzung zu den vorgenannten Zielen insbesondere durch eine stärkere Fokussierung auf Frauen sowie Berücksichtigung der Belange von Frauen im Beratungsprozess durch das Jobcenter erfolgen. Es wurde kein konkreter Zielwert, aber eine Beobachtung der Entwicklung im Rahmen eines qualitativ hochwertigen Monitorings vereinbart.

Die gegenüber dem Vorjahr gleichgebliebene Integrationsquote männlicher ELB (45,9%) ist auch 2019 deutlich höher die leicht gesunkene weiblicher ELB (von 27,2% auf 24,3%). Hintergrund ist die Entwicklung bei ELB mit Fluchthintergrund, dies wird besonders deutlich durch den besonders großen Geschlechter-Unterschied der Integrationsquote bei Personen im Kontext Fluchtmigration (September 2019: Frauen 12,3%, Männer 66,5%). Der Anteil männlicher ELB im Kontext Fluchtmigration allen männlichen ELB war mit 37,6% höher als der Anteil weiblicher ELB mit Fluchtmigration an allen weiblichen ELB mit 26,8%, so dass die stark unterschiedliche Integrationsquote hier nochmals stärker auswirkte. Die Unterschiede der Integrationsquoten sind besonders deutlich bei Erziehenden in Partner-BG mit Kindern (Frauen: 14,0%, Männer: 56,7%), jedoch auch bei Single-BG (F 27,4%, M 44,0%)

Der Anteil Erwerbstätiger bei Frauen (27,1%) ist leicht gesunken und kleiner als bei Männern (28,4%). Das Jobcenter führt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung durch, insbesondere für Alleinerziehende durch Besetzung einer zweiten Stelle bereits im Jahr 2018. Insgesamt konnte der Bestand an Alleinerziehenden von 2016 bis 2019 um 20,9% gesenkt werden. Der Anteil der Alleinerziehenden an allen ELB stieg im Vergleich zum Vorjahr (14,7%) leicht auf 15,1% an.

Im Jahr 2019 wurde auch das ESF-Projekt Bedarfsgemeinschafts-Coaching gestartet, um die stark unterschiedlichen Integrations- und Förderungsquote in Bedarfsgemeinschaften im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes in den Fokus zu nehmen.

Das StMAS stellte fest, dass deutliche Unterschiede bei den Integrationsquoten von Frauen und Männern, insbesondere in Partner-BG mit Kindern, bei Single-BG und bei Personen im Kontext Fluchtmigration vorliegen; verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung wurden umgesetzt.

 

Im Jahr 2019 wurden nach Ansicht des StMAS insbesondere unter Berücksichtigung des weiterhin hohen Anteils der ELB HKL8 erfreuliche Ergebnisse erreicht.

 

Die Nachhaltung der vereinbarten Zielwerte für das Jahr 2020 wurde bis auf Weiteres, zunächst im 1. Halbjahr 2020, ausgesetzt. Soweit bereits Überlegungen über die Fortführung oder Neu-Einführung von Maßnahmen entsprechend der veränderten Struktur der ELB und der Rahmenbedingungen bestehen, würde das StMAS sich über entsprechende Informationen freuen.

 

 

Abschluss einer Zielvereinbarung für das Jahr 2020

 

Für das Jahr 2020 wurden erneut die Zielwerte für die Zielvereinbarung nach § 48b SGB II zwischen dem StMAS und dem Landkreis Würzburg im Wege des dezentralen Planungsverfahrens ermittelt.

 


Mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 15.07.2019 wurden die Schwerpunkte der SGB II-Steuerung im Jahr 2020 übermittelt und der eigentliche Zielvereinbarungsprozess durch das Schreiben des StMAS vom 01.10.2019 mit Übermittlung der eigentlichen Planungsgrundlagen eingeleitet. Das Jobcenter Landkreis Würzburg wurde aufgefordert, entsprechende Vorschläge zu den Zielwerten 2 und 3 bis 08.11.2019 an das StMAS zu senden.

 

Trotz eines Rückgangs der Zugangszahlen und generell rückläufigen Zahlen der Fälle und Leistungsberechtigten haben die Auswirkungen des Faktors „Flucht und Asyl“ wie bereits in den Vorjahren großen Einfluss auf die Planung und das Ergebnis der Zielwerte. So machen mittlerweile erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) im Kontext von Fluchtmigration einen Anteil von 32,0% an der Gesamtzahl der ELB aus (Berichtsmonat Oktober 2019, Datenstand Januar 2020). Damit belegt der Landkreis Würzburg mit 671 ELB mit Fluchthintergrund von insgesamt 2.099 ELB Rang 3 unter den 401 Jobcentern in Deutschland und jeweils Rang 2 unter den bayerischen Jobcentern und den 27 Jobcentern des Vergleichstyp Ib.

 

Um dem Rechnung zu tragen, wurde auch für die Zielwerte 2020 wieder ein besonderes Augenmerk auf die Personengruppe mit Fluchthintergrund und den spezifischen Anforderungen ihrer Integrationen in den Arbeitsmarkt gelegt, und wie sich dies vor dem Hintergrund der örtlichen Rahmenbedingungen auswirkt. Auf Basis der übermittelten Planungsunterlagen, der Analyse der örtlichen Rahmenbedingungen, der Ziele und Strategien des Jobcenter in Bezug auf arbeitsmarktpolitische Instrumente, der organisatorischen Veränderungen mit Auswirkung auf die Leistungen und Ergebnisse und der Analyse der vorläufigen Zielerreichung des Jahres 2019 wurden einerseits Zielwerte ohne Einfluss des Faktors „Flucht und Asyl“ bestimmt. In einer zweiten Stufe wurde dann versucht, anhand der vorliegenden Zahlen und den geschätzten Auswirkungen der Fluchtbewegungen die Folgen für die zuvor ermittelten Zielwerte zu bestimmen. Nach einer längeren Stagnation der Fallzahlen der ELB mit Fluchthintergrund sind diese seit Herbst 2018 leicht im Sinken. Trotz dieser sinkenden Zahlen und des Rückgangs der Bedarfsgemeinschaften und der ELB insgesamt bleibt der Anteil der Flüchtlinge weiterhin hoch. Die spezifischen Vermittlungshindernisse dieses Personenkreises (Alphabetisierung, Sprache, kultureller und beruflicher Hintergrund), stellen besondere Anforderungen an eine Integration im Arbeitsmarkt dar, auch wenn im letzten Jahr eine große Aufholbewegung festzustellen war. Dies wirkt sich auf die Integrationsquote (Ziel 2) und mittlerweile auch verstärkt auf den Bestand der Langzeitleistungsbezieher (Ziel 3) aus. Da der Zugang neuer ELB mit Fluchthintergrund rückläufig ist und dadurch nicht mehr so viele in den Status des Langzeitleistungsbeziehers (LZB) wechseln, kam es hier zu einer langsamen aber stetigen Verringerung der LZB-Zahlen.

Als unwägbare Variablen bleiben weiterhin Faktoren wie z.B. die sich nicht entspannende Flüchtlingssituation in Syrien und der Türkei, wirtschaftspolitische Auseinandersetzungen, die Folgen der Umsetzung des Brexit und unvorhergesehene Auswirkungen, wie aktuell der Corona-Virus.

 

Aufgrund der im Oktober und November mitgeteilten Rahmenbedingungen für 2020 wurden dem StMAS nachfolgende Vorschläge zu den Zielwerten mitgeteilt:

 

Ziel 2:

 

Das Ziel ist im Jahr 2020 erreicht, wenn die Integrationsquote des Jobcenters Landkreis Würzburg um nicht mehr als 5,0 % im Vergleich zum Vorjahr sinkt.

 

Ziel 3:

 

Das Ziel ist im Jahr 2020 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern des Jobcenters Landkreis Würzburg im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 7,5% sinkt.

 

Mit Schreiben vom 12.12.2019 teilte das StMAS mit, dass die vom Jobcenter Landkreis Würzburg angebotenen Zielwerte auf Arbeitsebene insgesamt akzeptiert werden würden. Im Gegensatz zu einigen anderen Jobcentern müssten die Zielwerte auch nicht plausibilisiert werden. Um dem Wunsch des BMAS nach einer deutlichen Schwerpunktsetzung zumindest teilweise entgegen zu kommen, wurden beim Ziel Nr. 4 „Gleichstellung von Frauen und Männern“ Handlungsansätze und Ziele ausführlicher beschrieben sowie der Schwerpunkt „Geflüchtete Leistungsberechtigte“ als eigenes Ziel Nr. 5 aufgenommen. Die Aufnahme weiterer, zusätzlicher Ziele wurde weder vom StMAS noch vom Landkreis Würzburg angestrebt.

 

Die endgültige Fassung der Zielvereinbarung wurde dem Landkreis Würzburg durch das StMAS am 02.03.2020 zugeleitet. Die von Herrn Ministerialdirektor Dr. Gruber unterzeichnete Zielvereinbarung ging am 07.04.2020 beim Landkreis Würzburg ein. Im Anschreiben hat das StMAS bereits ausdrücklich zugesichert, dass infolge der Corona-Krise zu erwartende Zielverfehlungen bei den Zielen 2 und 3 keine Konsequenzen (Rechtfertigungsdruck) auslösen werden.

 

Die von Herrn Landrat Eberhard Nuß unterzeichnete Zielvereinbarung wurde am 15.04.2020 an das StMAS zurück gesandt.

 

Mit E-Mail vom 16.04.2020 teilte das StMAS mit, dass auf Vorschlag des BMAS an die Länder die Nachhaltung der vereinbarten Zielwerte zwischen BMAS und den Ländern bzw. zwischen BMAS und Bundesagentur für Arbeit bis auf Weiteres, zunächst im 1. Halbjahr 2020, ausgesetzt werden sollen. Das StMAS werde dementsprechend auch die Zielnachhaltung für die mit dem Jobcenter Landkreis Würzburg zu vereinbarenden Zielwerte aussetzen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Schumacher erörtert die Zahlen des letzten Jahres und die erreichten Ziele und macht Ausführungen über die weiteren Ziele für 2020. Er stellt eine kurze Prognose für nächstes Jahr 2021.


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Zur weiteren Veranlassung an

 

Zur Kenntnis an