Sitzung: 06.07.2020 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n: Zielvereinbarung 2020
Sachverhalt:
Für
das Jahr 2019 wurden mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit
und Soziales (StMAS) im Rahmen des dezentralen Planungsverfahrens, bei dem die
Zielvereinbarungswerte nicht durch das Ministerium vorgeben, sondern durch den
zugelassenen kommunalen Träger ermitteln werden, folgende Ziele vereinbart:
1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit.
Ziel ist es, dass erwerbsfähige
Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung
aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten, damit die Hilfebedürftigkeit
insgesamt verringert wird. Für die Nachhaltung der Erreichung dieses Ziels wird
im Vergleich zum Vorjahr die Entwicklung der Summe der Leistungen zum
Lebensunterhalt im Rahmen eines qualitativ hochwertigen Monitorings beobachtet.
Weiterhin soll im Monitoring die
Qualität der Integrationen betrachtet werden. Hierzu werden die Nachhaltigkeit
der Integrationen und bedarfsdeckende Integrationen beobachtet. Darüber hinaus
wir besonderer Augenmerk auf die Integrationsquote der
Langzeitleistungsbeziehenden sowie auf die Zahl der
Langzeitleistungsbeziehenden, die seit vier Jahren oder länger als
erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Hilfebezug sind, gelegt.
2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit.
Ziel ist es, die
Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Dies soll vor allem durch
die Erhöhung der Zahl der Integrationen in Erwerbstätigkeit erfolgen.
Zielindikator für dieses Ziel ist die Integrationsquote. Die Erwerbsbeteiligung
von Frauen soll entsprechende der regionalen Bedarfslage in den Fokus genommen
werden.
Das Ziel ist im Jahr 2019
erreicht, wenn die Integrationsquote des Jobcenters Landkreis Würzburg um nicht
mehr als 7,9% im Vergleich zum Vorjahr sinkt.
3. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.
Ziel ist die Vermeidung und
Verringerung von Langzeitleistungsbezug. Der Prävention und der Beendigung des
Langzeitleistungsbezugs soll weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit zukommen. Damit
wird zugleich ein Beitrag zum generellen Ziel
des SGB II geleistet werden, die Dauer des Hilfebezugs zu verkürzen, die
Entstehung von Langzeitleistungsbezug zu verhindern und die Teilhabechancen
sowie die Beschäftigungsfähigkeit auch für marktbenachteiligte
Leistungsberechtigte zu verbessern.
Das Ziel ist im Jahr 2019
erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern des
Jobcenters Landkreis Würzburg im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 6,2%
sinkt.
4. Gleichstellungspolitisches Ziel.
Das Prinzip der Gleichstellung
von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist auch in
der Zielsteuerung - entsprechend der Vorgabe im § 1 Abs. 2 Satz 3 SGB II - zu
verfolgen. Ein besonderes Gewicht wird auch im Jahr 2019 auf die
gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und Männern gelegt. Im
Jahr 2019 stehen für die regionale Bewertung der Umsetzung des Prinzips der
Gleichstellung von Frauen und Männern allen Akteuren der Zielsteuerung
zusätzlich das „Faktenblatt Gleichstellung im SGB II“ zur Verfügung. Das
Augenmerk sollte auf dieser Grundlage vor allem auf den spezifischen
Integrationsquoten von Frauen und Männern in Partner-BG und als Alleinerziehende
sowie von Frauen mit Fluchthintergrund liegen.
Nach Prüfung der regionalen
Handlungsbedarfe verständigen sich die Zielvereinbarungspartner auf das
folgende gleichstellungspolitische Ziel:
Ziel ist es, die
Hilfebedürftigkeit von Frauen zu verringern oder zu überwinden. Dies soll in
Ergänzung zu den vorgenannten Zielen insbesondere durch eine stärkere
Fokussierung auf Frauen sowie Berücksichtigung der Belange von Frauen im
Beratungsprozess durch das Jobcenter Landkreis Würzburg erfolgen.
Weiterhin
wurde vereinbart, dass die Zielvereinbarungspartner unterjährig in regelmäßigen
Abständen Dialoge zur Entwicklung der Zielindikatoren sowie im zweiten Quartal
2020 einen Dialog zu den Jahresergebnissen 2019 des Jobcenters Landkreis
Würzburg führen. Entsprechend dieser Vereinbarung ist das StMAS mit E-Mail vom
09.10.2019 in den unterjährigen Zielnachhaltungsdialog eingetreten und hat die
ausgehärteten Zahlen für die Monate Januar bis einschließlich Mai 2019
gewürdigt. Im Einzelnen traf das StMAS folgende Feststellungen:
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Für Ziel
1 wurde kein konkreter Zielwert, sondern nur eine Beobachtung vereinbart.
Die Jahresfortschrittswerte bei Kennzahl 1 ließen ein Absinken der Ausgaben um
11,9% in den ersten fünf Monaten erkennen. Dies geht einher mit einer um 9,3%
sinkenden Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB), wobei die Zahl
der im Kontext Fluchtmigration neu hinzugekommenen ELB im Mai 2019 gegenüber
Dezember 2018 leicht um 0,1% gesunken ist. Der
Anteil der ELB mit Fluchthintergrund an allen ELB lag im Bereich des Jobcenters
Landkreis Würzburg im Mai 2019 bei 31,9%, und erreichte damit einen der
höchsten Wert im Vergleichstyp (VT) (Median 26,2%) und im Vergleich der der
nächsten Nachbarn (nN) im VT (Median 27,2%).
Insbesondere bei Berücksichtigung des überdurchschnittlich hohen
Anteils der ELB im Kontext Fluchtmigration an allen ELB handele es sich um ein
gutes Ergebnis zu Ziel 1.
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Die
Erreichung oder Übererfüllung des für Ziel 2 vereinbarten Wertes, die
Integrationsquote des Jobcenters Landkreis Würzburg für das Jahr 2019 in
Vergleich zum Vorjahr um nicht mehr als 7,9% sinken zu lassen, wurde in den
ersten fünf Monaten des Jahres 2019 angesichts eines Absinkens der
Integrationsquote um lediglich 0,5% im Vergleich zum Vorjahr erwartet.
Aus Sicht des StMAS war das Ergebnis auch bei Ziel 2
insbesondere bei Berücksichtigung des überdurchschnittlich hohen Anteils der
ELB im Kontext Fluchtmigration an allen ELB erfreulich. Dies gilt auch für die
Nachhaltigkeit der Integrationen und besonders für die Integrationsquote im
Kontext Fluchtmigration.
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Für Ziel
3 wurde vereinbart, dass der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern um
mindestens 6,2% sinken solle. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2018 wurde
ein Anstieg des Bestandes an Langzeitleistungsbezieher um 7,8% verzeichnet.
Auf Grund des weiterhin
überdurchschnittlich hohen Anteils der ELB mit Fluchthintergrund an allen ELB
sei die Steigerung des LZB-Bestands erklärbar. Zudem sei anzuerkennen, dass
nicht gleichzeitig alle Ziele mit gleicher Intensität verfolgt werden könnten.
Eine Zielverfehlung sei zu erwarten.
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Für Ziel 4
wurde kein konkreter Zielwert, sondern nur eine Beobachtung vereinbart.
Trotz deutlicher Unterschiede bei den Integrationsquoten sei der Anteil
Erwerbstätiger bei Frauen immer noch leicht größer als bei Männern. Das
Jobcenter führte verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung
durch, insbesondere für Alleinerziehende.
Die Ergebnisse bei den Zielen 1
und 2 waren nach Aussage des StMAS erfreulich. Auf Grund des weiterhin überdurchschnittlich
hohen Anteils der ELB mit Fluchthintergrund an allen ELB ist die Steigerung des
LZB-Bestands erklärbar. Zudem ist anzuerkennen, dass nicht gleichzeitig alle
Ziele mit gleicher Intensität verfolgt werden können. Nach Erachten des StMAS
bestand kein dringender Gesprächsbedarf.
Seit
dem 16.04.2020 liegen die ausgehärteten Statistikdaten (T-3-Daten) für den
Monat Dezember 2018 vor und damit die Jahresendwerte. Das für das zweite Quartal 2019 angekündigte Schreiben des StMAS zum
Dialog zu den Jahresergebnissen 2019 ging am 20.05.2020 ein.
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Für Ziel 1
(Verringerung der Hilfebedürftigkeit):
Es wurde kein konkreter Zielwert, aber eine Beobachtung der Entwicklung im Rahmen
eines qualitativ hochwertigen Monitorings vereinbart.
Die Leistungen zum Lebensunterhalt
sind um 11,9%, die Zahl der ELB um 8,7% und die Leistungen für Unterkunft um
9,0% gesunken. Dabei sank die Zahl der ELB aus den 8 stärksten
nichteuropäischen Herkunftsländern (HKL8 - Afghanistan, Syrien, Eritrea, Irak,
Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia) gegenüber dem Vorjahr um 11,6%, während
die Zahl der ELB ohne Fluchthintergrund um 9,0% sank.
Der
Anteil ELB HKL8 an allen ELB war mit 31,0 % weiterhin einer der höchsten im
Vergleichstyp (VT) (Median 24,9 %) und verglichen mit den nächsten Nachbarn
(nN) im VT (Median 25,4 %). Der Anteil
der im Kontext Fluchtmigration seit Oktober 2015 neu hinzugekommenen ELB an
allen ELB lag im Sept. 2019 bei 32,1 %.
Insgesamt seien dies gute
Ergebnisse, insbesondere unter Berücksichtigung des weiterhin hohen Anteils der
ELB HKL8.
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Für Ziel 2
(Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit):
Für Ziel 2 wurde vereinbart, dass
die Integrationsquote (Kennzahl K2) im Vergleich zum Vorjahr maximal um 7,9%
sinkt. Die Integrationsquote sank 2019 im Vergleich zum Vorjahr um lediglich
4,5%, damit wurde der vereinbarte Zielwert übertroffen.
Der Wert der Integrationsquote
liegt mit 35,1% im zweitbesten Quartil des Vergleichstyps, was vor allem auf
die Integrationsquote der von Personen aus den 8 stärksten Asyl-Herkunftsländern
bedingt ist. Ohne diese beträgt die Integrationsquote nur 30,0%. Die
kontinuierliche Beschäftigung nach Integration stellt mit 68,3% (Stand März
2019) einen Wert im besten Quartil des VT und besser als Median nN dar.
Das Ergebnis zu Ziel ist erfreulich.
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Für Ziel 3
(Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug):
Für Ziel 3 wurde vereinbart, dass der durchschnittliche Bestand an
Langzeitleistungsbeziehern (LZB) im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 6,2%
sinkt. Das Jobcenter Landkreis Würzburg verzeichnete im Jahr 2019 einen Anstieg
des LZB-Bestands um 0,1 %.
Trotz des Anstiegs um 0,1% lag das Jobcenter Landkreis Würzburg im
zweitbesten Quartil des VT und besser als der Median der nN. Der Werte der Integrationsquote von LZB (29,3 %) ist der
beste Wert des VT und besser als Median nN Auch bei der Veränderungsrate der
LZB im verfestigten Langzeitleistungsbezug (= LZB, die vier Jahre oder länger
als ELB im Langzeitleistungsbezug sind) im Vergleich zum Vorjahr liegt das
Jobcenter Landkreis Würzburg mit -6,7 % (Dez. 2019) im besten Quartil des VT
und besser als Median nN
Zudem ist nach Ansicht des StMAS anzuerkennen, dass nicht gleichzeitig
alle Ziele mit gleicher Intensität verfolgt werden können.
Trotz Zielverfehlung betrachtet das StMAS dies als ein erfreuliches
Ergebnis, insbesondere unter Berücksichtigung des weiterhin hohen Anteils der
ELB HKL8.
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Für Ziel 4
(Gleichstellungspolitisches Ziel):
Als Ziel wurde vereinbart, die
Hilfebedürftigkeit von Frauen zu verringern oder zu überwinden. Dies sollte in
Ergänzung zu den vorgenannten Zielen insbesondere durch eine stärkere
Fokussierung auf Frauen sowie Berücksichtigung der Belange von Frauen im
Beratungsprozess durch das Jobcenter erfolgen. Es wurde kein konkreter Zielwert, aber eine Beobachtung der Entwicklung im Rahmen
eines qualitativ hochwertigen Monitorings vereinbart.
Die
gegenüber dem Vorjahr gleichgebliebene Integrationsquote männlicher ELB (45,9%)
ist auch 2019 deutlich höher die leicht gesunkene weiblicher ELB (von 27,2% auf
24,3%). Hintergrund ist die Entwicklung bei ELB mit Fluchthintergrund, dies
wird besonders deutlich durch den besonders großen Geschlechter-Unterschied der
Integrationsquote bei Personen im Kontext Fluchtmigration (September 2019:
Frauen 12,3%, Männer 66,5%). Der Anteil männlicher ELB im Kontext
Fluchtmigration allen männlichen ELB war mit 37,6% höher als der Anteil
weiblicher ELB mit Fluchtmigration an allen weiblichen ELB mit 26,8%, so dass
die stark unterschiedliche Integrationsquote hier nochmals stärker auswirkte.
Die Unterschiede der Integrationsquoten sind besonders deutlich bei Erziehenden
in Partner-BG mit Kindern (Frauen: 14,0%, Männer: 56,7%), jedoch auch bei
Single-BG (F 27,4%, M 44,0%)
Der Anteil Erwerbstätiger bei Frauen
(27,1%) ist leicht gesunken und kleiner als bei Männern (28,4%). Das Jobcenter
führt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung durch,
insbesondere für Alleinerziehende durch Besetzung einer zweiten Stelle bereits
im Jahr 2018. Insgesamt konnte der Bestand an Alleinerziehenden von 2016 bis
2019 um 20,9% gesenkt werden. Der Anteil
der Alleinerziehenden an allen ELB stieg im Vergleich zum Vorjahr (14,7%)
leicht auf 15,1% an.
Im Jahr 2019 wurde auch das ESF-Projekt
Bedarfsgemeinschafts-Coaching gestartet, um die stark unterschiedlichen
Integrations- und Förderungsquote in Bedarfsgemeinschaften im Rahmen eines
ganzheitlichen Ansatzes in den Fokus zu nehmen.
Das StMAS stellte fest, dass
deutliche Unterschiede bei den Integrationsquoten von Frauen und Männern,
insbesondere in Partner-BG mit Kindern, bei Single-BG und bei Personen im
Kontext Fluchtmigration vorliegen; verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der
Gleichstellung wurden umgesetzt.
Im Jahr 2019 wurden nach Ansicht des StMAS
insbesondere unter Berücksichtigung des weiterhin hohen Anteils der ELB HKL8
erfreuliche Ergebnisse erreicht.
Die Nachhaltung der vereinbarten Zielwerte für das
Jahr 2020 wurde bis auf Weiteres, zunächst im 1. Halbjahr 2020, ausgesetzt.
Soweit bereits Überlegungen über die Fortführung oder Neu-Einführung von
Maßnahmen entsprechend der veränderten Struktur der ELB und der
Rahmenbedingungen bestehen, würde das StMAS sich über entsprechende
Informationen freuen.
Abschluss einer Zielvereinbarung für
das Jahr 2020
Für das Jahr 2020 wurden erneut die Zielwerte für die
Zielvereinbarung nach § 48b SGB II
zwischen dem StMAS und dem Landkreis Würzburg im Wege des dezentralen
Planungsverfahrens ermittelt.
Mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom
15.07.2019 wurden die Schwerpunkte der SGB II-Steuerung im Jahr 2020
übermittelt und der eigentliche Zielvereinbarungsprozess durch das Schreiben
des StMAS vom 01.10.2019 mit Übermittlung der eigentlichen Planungsgrundlagen
eingeleitet. Das Jobcenter Landkreis Würzburg wurde aufgefordert, entsprechende
Vorschläge zu den Zielwerten 2 und 3 bis 08.11.2019 an das StMAS zu senden.
Trotz eines Rückgangs der Zugangszahlen und generell rückläufigen
Zahlen der Fälle und Leistungsberechtigten haben die Auswirkungen des Faktors
„Flucht und Asyl“ wie bereits in den Vorjahren großen Einfluss auf die Planung
und das Ergebnis der Zielwerte. So machen mittlerweile erwerbsfähige
Leistungsberechtigte (ELB) im Kontext von Fluchtmigration einen Anteil von
32,0% an der Gesamtzahl der ELB aus (Berichtsmonat Oktober 2019, Datenstand
Januar 2020). Damit belegt der Landkreis Würzburg mit 671 ELB mit
Fluchthintergrund von insgesamt 2.099 ELB Rang 3 unter den 401 Jobcentern in
Deutschland und jeweils Rang 2 unter den bayerischen Jobcentern und den 27
Jobcentern des Vergleichstyp Ib.
Um dem Rechnung zu tragen, wurde auch für die Zielwerte 2020 wieder ein
besonderes Augenmerk auf die Personengruppe mit Fluchthintergrund und den
spezifischen Anforderungen ihrer Integrationen in den Arbeitsmarkt gelegt, und
wie sich dies vor dem Hintergrund der örtlichen Rahmenbedingungen auswirkt. Auf
Basis der übermittelten Planungsunterlagen, der Analyse der örtlichen
Rahmenbedingungen, der Ziele und Strategien des Jobcenter in Bezug auf
arbeitsmarktpolitische Instrumente, der organisatorischen Veränderungen mit
Auswirkung auf die Leistungen und Ergebnisse und der Analyse der vorläufigen
Zielerreichung des Jahres 2019 wurden einerseits Zielwerte ohne Einfluss des
Faktors „Flucht und Asyl“ bestimmt. In einer zweiten Stufe wurde dann versucht,
anhand der vorliegenden Zahlen und den geschätzten Auswirkungen der
Fluchtbewegungen die Folgen für die zuvor ermittelten Zielwerte zu bestimmen.
Nach einer längeren Stagnation der Fallzahlen der ELB mit Fluchthintergrund
sind diese seit Herbst 2018 leicht im Sinken. Trotz dieser sinkenden Zahlen und
des Rückgangs der Bedarfsgemeinschaften und der ELB insgesamt bleibt der Anteil
der Flüchtlinge weiterhin hoch. Die spezifischen Vermittlungshindernisse dieses
Personenkreises (Alphabetisierung, Sprache, kultureller und beruflicher
Hintergrund), stellen besondere Anforderungen an eine Integration im
Arbeitsmarkt dar, auch wenn im letzten Jahr eine große Aufholbewegung
festzustellen war. Dies wirkt sich auf die Integrationsquote (Ziel 2) und
mittlerweile auch verstärkt auf den Bestand der Langzeitleistungsbezieher (Ziel
3) aus. Da der Zugang neuer ELB mit Fluchthintergrund rückläufig ist und
dadurch nicht mehr so viele in den Status des Langzeitleistungsbeziehers (LZB)
wechseln, kam es hier zu einer langsamen aber stetigen Verringerung der
LZB-Zahlen.
Als unwägbare Variablen bleiben weiterhin Faktoren wie z.B. die sich
nicht entspannende Flüchtlingssituation in Syrien und der Türkei,
wirtschaftspolitische Auseinandersetzungen, die Folgen der Umsetzung des Brexit
und unvorhergesehene Auswirkungen, wie aktuell der Corona-Virus.
Aufgrund der im Oktober und November mitgeteilten Rahmenbedingungen für
2020 wurden dem StMAS nachfolgende Vorschläge zu den Zielwerten mitgeteilt:
Ziel 2:
Das Ziel ist im
Jahr 2020 erreicht, wenn die Integrationsquote des Jobcenters Landkreis
Würzburg um nicht mehr als 5,0 % im Vergleich zum Vorjahr sinkt.
Ziel 3:
Das Ziel ist im
Jahr 2020 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an
Langzeitleistungsbeziehern des Jobcenters Landkreis Würzburg im Vergleich zum
Vorjahr um mindestens 7,5% sinkt.
Mit Schreiben vom 12.12.2019 teilte das StMAS mit, dass die vom
Jobcenter Landkreis Würzburg angebotenen Zielwerte auf Arbeitsebene insgesamt
akzeptiert werden würden. Im Gegensatz zu einigen anderen Jobcentern müssten
die Zielwerte auch nicht plausibilisiert werden. Um dem Wunsch des
BMAS nach einer deutlichen Schwerpunktsetzung zumindest teilweise entgegen zu
kommen, wurden beim Ziel Nr. 4 „Gleichstellung von Frauen und Männern“
Handlungsansätze und Ziele ausführlicher beschrieben sowie der Schwerpunkt
„Geflüchtete Leistungsberechtigte“ als eigenes Ziel Nr. 5 aufgenommen. Die Aufnahme weiterer, zusätzlicher Ziele
wurde weder vom StMAS noch vom Landkreis Würzburg angestrebt.
Die endgültige Fassung der Zielvereinbarung wurde dem Landkreis
Würzburg durch das StMAS am 02.03.2020 zugeleitet. Die von Herrn
Ministerialdirektor Dr. Gruber unterzeichnete Zielvereinbarung ging am
07.04.2020 beim Landkreis Würzburg ein. Im Anschreiben hat das StMAS bereits
ausdrücklich zugesichert, dass infolge der Corona-Krise zu erwartende
Zielverfehlungen bei den Zielen 2 und 3 keine Konsequenzen
(Rechtfertigungsdruck) auslösen werden.
Die von Herrn Landrat Eberhard Nuß unterzeichnete Zielvereinbarung
wurde am 15.04.2020 an das StMAS zurück gesandt.
Mit E-Mail vom 16.04.2020 teilte das StMAS mit, dass auf
Vorschlag des BMAS an die Länder die
Nachhaltung der vereinbarten Zielwerte zwischen BMAS und den Ländern bzw.
zwischen BMAS und Bundesagentur für Arbeit bis auf Weiteres, zunächst im 1.
Halbjahr 2020, ausgesetzt werden sollen. Das StMAS werde dementsprechend auch
die Zielnachhaltung für die mit dem Jobcenter Landkreis Würzburg zu
vereinbarenden Zielwerte aussetzen.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss
nimmt die vorstehenden Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Debatte:
Herr Schumacher erörtert die Zahlen des letzten Jahres und
die erreichten Ziele und macht Ausführungen über die weiteren Ziele für 2020.
Er stellt eine kurze Prognose für nächstes Jahr 2021.
Beschluss:
Der Sozialausschuss
nimmt die vorstehenden Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Zur weiteren
Veranlassung an
Zur Kenntnis an