Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Bereits anlässlich des Treffens der Anwender des Fachverfahrens OK.SOZIUS SGB II am 08. und 09.05.2019 teilte die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) mit, dass die Geschäftsführung zum Jahresende eine Entscheidung über eine eventuelle Einstellung des Fachverfahrens treffen will. Eine definitive Aussage hierzu erfolgte jedoch in der Folgezeit nicht.

 

In der sechsten Kalenderwoche 2020 bat die AKDB um einen kurzfristigen Termin für eine Telefonkonferenz. In der Telefonkonferenz am 06.02.2020 teilten der Leiter des Geschäftsfeldes Sozialwesen, Herr Feyrer, und der zuständige Regionalleiter Soziale Hilfen, Herr Kugler, mit, dass die AKDB Wartung und Pflege des Fachverfahrens OK.SOZIUS SGB II zum 31.12.2021 einstellen wird. Hintergrund sei das Ausscheiden der für die Pflege und Weiterentwicklung von OK.SOZIUS SGB II zuständigen langjährigen Mitarbeiter in den nächsten beiden Jahren. Dies betrifft jedoch nur das Programm OK.SOZIUS SGB II, das Programm OK.SOZIUS SGB XII wird weiterhin unterstützt und weiterentwickelt. Eine schriftliche Mitteilung sollte noch in den nächsten Tagen erfolgen. Eigentlich sollten alle Nutzer zur gleichen Zeit informiert werden, da die Information jedoch bereits unbeabsichtigt nach außen gelangt sei, erfolgte die persönliche Information per Telefon.

 

Die AKDB sicherte zu, die weiteren notwendigen Schritte zusammen zu gehen. Dies betrifft insbesondere die Migration der Daten in ein noch zu findendes Fachverfahren und Sicherung der Daten aus dem Altverfahren auch nach Wechsel des Programms. Ende Mai / Anfang Juni sollte ein Kundenarbeitstreffen der bisherigen OK.SOZIUS SGB II-Nutzer stattfinden, bei dem auch ein Austausch über die anstehenden Schritte stattfinden sollte (Datenmigration, Lastenheft für ein neues Fachverfahren, etc.). Dieses Treffen konnte aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden.

 

Nach mehrfacher Nachfrage bei der AKDB ging das Kündigungsschreiben vom 20.04.2020 schließlich  per E-Mail am 12.05.2020 im Landratsamt ein.

 

Aufgrund der Aussagen der AKDB beim Anwendertreffen im Mai 2019 hat das Jobcenter Landkreis Würzburg bereits im Laufe des Jahres 2019 erste Vorbereitungen getroffen, für den Fall, dass der Ausstieg aus dem aktuellen Fachverfahren konkret werden würde. Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2020 wurde der ZFB 4 am 23.08.2019 darüber informiert, dass aufgrund der Planungen der AKDB mit Kosten für die Anschaffung eines Nachfolgeprogramms zu rechnen ist und gebeten, entsprechende Kosten im Haushalt berücksichtigt werden sollen. Der ZFB 2 wurde am 25.09.2019 auch darüber informiert, dass der entsprechende Finanzbedarf dem ZFB 4 zur Einstellung in den Haushaltsplan mitgeteilt wurde. Außerdem wurde bereits Ende 2019 eine Markterkundung bei in Frage kommenden Software-Anbietern eingeleitet und einige Programme im Jobcenter präsentiert.

 


Seit März 2020 begleitet und unterstützt die Firma IMAKA den Umstellungsprozess und das Vergabeverfahren. Ziel ist es, ein neues Fachverfahren deutlich vor Ablauf der Unterstützung von OK.SOZUIS SGB II durch die AKDB im Echtbetrieb zu nutzen. Ein Kriterienkatalog wurde in Zusammenarbeit mit der Fa. IMAKA erstellt, das Vergabeverfahren eingeleitet und erste Ausschreibungsunterlagen für ein Verhandlungsverfahren auf die Ausschreibungsplattform der Europäischen Gemeinschaft am 03.06.2020 hochgeladen.

 

Am 22.06.2020 wird über die Vergabe und die Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Kreisausschuss beraten. Mit einer Entscheidung im Vergabeverfahren wird zum Ende des Jahres 2020 und der Einführung des neuen Programms ab Frühjahr 2021 gerechnet.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Schumacher erläutert den Sachverhalt.

Herr Zorn fragt nach den Schnittstellen des neuen Programms und der Kompatibilität mit den anderen Programmen der AKDB. Er merkt Bedenken an.

Herr Schumacher berichtetet, dass diese Konstellation bereits bei anderen Kommunen der Fall war, als diese das Programm wechselten und berichtet, dass viele Anbieter konkrete Schnittstellen anbieten.

Die jährlichen Kosten für das Programm betragen 40.000 € - 50.000 €

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.

 


Zur weiteren Veranlassung an

 

Zur Kenntnis an