Sitzung: 06.07.2020 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Bereits anlässlich des Treffens der Anwender des
Fachverfahrens OK.SOZIUS SGB II am 08. und 09.05.2019 teilte die Anstalt für
kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) mit, dass die Geschäftsführung zum
Jahresende eine Entscheidung über eine eventuelle Einstellung des
Fachverfahrens treffen will. Eine definitive Aussage hierzu erfolgte jedoch in
der Folgezeit nicht.
In der sechsten Kalenderwoche 2020 bat die AKDB um einen
kurzfristigen Termin für eine Telefonkonferenz. In der Telefonkonferenz am
06.02.2020 teilten der Leiter des Geschäftsfeldes Sozialwesen, Herr Feyrer, und
der zuständige Regionalleiter Soziale Hilfen, Herr Kugler, mit, dass die AKDB
Wartung und Pflege des Fachverfahrens OK.SOZIUS SGB II zum 31.12.2021
einstellen wird. Hintergrund sei das Ausscheiden der für die Pflege und
Weiterentwicklung von OK.SOZIUS SGB II zuständigen langjährigen Mitarbeiter in
den nächsten beiden Jahren. Dies betrifft jedoch nur das Programm OK.SOZIUS SGB
II, das Programm OK.SOZIUS SGB XII wird weiterhin unterstützt und
weiterentwickelt. Eine schriftliche Mitteilung sollte noch in den nächsten
Tagen erfolgen. Eigentlich sollten alle Nutzer zur gleichen Zeit informiert
werden, da die Information jedoch bereits unbeabsichtigt nach außen gelangt
sei, erfolgte die persönliche Information per Telefon.
Die AKDB sicherte zu, die weiteren notwendigen Schritte
zusammen zu gehen. Dies betrifft insbesondere die Migration der Daten in ein
noch zu findendes Fachverfahren und Sicherung der Daten aus dem Altverfahren
auch nach Wechsel des Programms. Ende Mai / Anfang Juni sollte ein
Kundenarbeitstreffen der bisherigen OK.SOZIUS SGB II-Nutzer stattfinden, bei
dem auch ein Austausch über die anstehenden Schritte stattfinden sollte
(Datenmigration, Lastenheft für ein neues Fachverfahren, etc.). Dieses Treffen
konnte aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden.
Nach mehrfacher Nachfrage bei der AKDB ging das
Kündigungsschreiben vom 20.04.2020 schließlich
per E-Mail am 12.05.2020 im Landratsamt ein.
Aufgrund der Aussagen der AKDB beim Anwendertreffen im Mai
2019 hat das Jobcenter Landkreis Würzburg bereits im Laufe des Jahres 2019
erste Vorbereitungen getroffen, für den Fall, dass der Ausstieg aus dem
aktuellen Fachverfahren konkret werden würde. Im Rahmen der Haushaltsplanung
für das Jahr 2020 wurde der ZFB 4 am 23.08.2019 darüber informiert, dass
aufgrund der Planungen der AKDB mit Kosten für die Anschaffung eines
Nachfolgeprogramms zu rechnen ist und gebeten, entsprechende Kosten im Haushalt
berücksichtigt werden sollen. Der ZFB 2 wurde am 25.09.2019 auch darüber
informiert, dass der entsprechende Finanzbedarf dem ZFB 4 zur Einstellung in
den Haushaltsplan mitgeteilt wurde. Außerdem wurde bereits Ende 2019 eine
Markterkundung bei in Frage kommenden Software-Anbietern eingeleitet und einige
Programme im Jobcenter präsentiert.
Seit März 2020 begleitet und unterstützt die Firma IMAKA
den Umstellungsprozess und das Vergabeverfahren. Ziel ist es, ein neues
Fachverfahren deutlich vor Ablauf der Unterstützung von OK.SOZUIS SGB II durch
die AKDB im Echtbetrieb zu nutzen. Ein Kriterienkatalog wurde in Zusammenarbeit
mit der Fa. IMAKA erstellt, das Vergabeverfahren eingeleitet und erste
Ausschreibungsunterlagen für ein Verhandlungsverfahren auf die
Ausschreibungsplattform der Europäischen Gemeinschaft am 03.06.2020
hochgeladen.
Am 22.06.2020 wird über die Vergabe und die Bereitstellung
der entsprechenden Mittel im Kreisausschuss beraten. Mit einer Entscheidung im
Vergabeverfahren wird zum Ende des Jahres 2020 und der Einführung des neuen
Programms ab Frühjahr 2021 gerechnet.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss
nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.
Debatte:
Herr Schumacher erläutert den Sachverhalt.
Herr Zorn fragt nach den Schnittstellen des neuen
Programms und der Kompatibilität mit den anderen Programmen der AKDB. Er merkt
Bedenken an.
Herr Schumacher berichtetet, dass diese Konstellation
bereits bei anderen Kommunen der Fall war, als diese das Programm wechselten
und berichtet, dass viele Anbieter konkrete Schnittstellen anbieten.
Die jährlichen Kosten für das Programm betragen 40.000 € - 50.000 €
Beschluss:
Der Sozialausschuss
nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.
Zur weiteren
Veranlassung an
Zur Kenntnis an