Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Anlage/n:         Anlage 1 – Verfahrensvereinbarung HHJe 2015 + 2016

                        Anlage 2 – Verfahrensvereinbarung HHJ 2017

                        Anlage 3 – Niederschrift TOP 5 Sozialausschuss vom 20.05.2019

 

 

Sachverhalt:

In der Sitzung vom 20.05.2019 berichtete das Jobcenter Landkreis Würzburg dem Sozialausschuss über die den bayerischen Jobcentern bekannt gewordene Änderung der jahrelang durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) akzeptierten Abrechnungspraxis der Personalkosten für in kommunalen Jobcentern eingesetztes staatliches Personal. Auf die ausführliche Sachverhaltsschilderung und rechtliche Würdigung in der Sitzungsniederschrift zu TOP 5 der Sozialausschusssitzung vom 20.05.2019 (siehe Anlage) wird verwiesen.

 

Mit Beschluss FB 41/035/2019 ermächtigte der Sozialausschuss am 20.05.2019 den Landrat, mit dem BMAS einen Vergleich abzuschließen, nachdem der Bund die Personalkosten für im Jobcenter eingesetzte Staatsbeamten bis einschließlich 2018 nicht beanstandet bzw. auf eine Erstattung bereits geltend gemachter Kosten verzichtet, und im Gegenzug die Personalkosten der Staatsbedienstete ab 2019 vom Landkreis Würzburg selber getragen werden. Sollte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einem solchen Vergleich nicht zustimmen, wurde der Landrat ermächtigt, gegen entsprechende Beanstandungen der Personalkostenabrechnung für Staatsbeamte den Klageweg zu beschreiten.

 

Am 27.11.2019 erfolgte eine Nachfrage der Prüfgruppe des BMAS im Rahmen der Prüfung der Jahresabrechnung für das Jahr 2017, in der gegenüber dem Landkreis Würzburg erstmals offiziell per E-Mail die Abrechnung der spitz abgerechneten Personalkosten der staatlichen Bediensteten beanstandet und nachgefragt wurde, welche staatlichen Bedienstete in den Jahren 2015 und 2016 abgerechnet worden waren. Daraufhin überprüfte das BMAS die Jahresabrechnungen der Jahre 2015 und 2016 und korrigierte mit Schreiben vom 09.12.2019 ihre entsprechenden Jahresabschlussschreiben für diese beiden Jahre bezüglich der Abrechnung von Staatsbeamten.

 

Insgesamt beanstandete das BMAS die Abrechnung folgender Beträge und forderte deren Erstattung:

 

2015

2016

Personalkosten:

237.396,83 €

263.024,50 €

Pauschale Personalnebenkosten:

14.501,87 €

15.591,28 €

Versorgungszuschlag:

83.088,88 €

92.058,58 €

Gemeinkosten:

71.219,04 €

78.907,35 €

Gesamt:

406.206,62 €

449.581,71 €

Abzgl. KFA* (15,2%):

61.743,41 €

68.336,42 €

Rückforderung:

344.463,21 €

381.245,29 €

* Kommunaler Finanzierungs-Anteil von zur Zeit 15,2%

 

Der Landkreis Günzburg hat eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Bayerischen Landessozialgericht wegen der Abrechnungsmöglichkeit für beim zkT eingesetzte bayerische Regierungsbeamte angestrengt. Deshalb hat das BMAS dem Landkreis Würzburg eine Verfahrensvereinbarung angeboten, nach der von einer Rückforderung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über das vorstehende Verfahren verzichtet wird. Ohne die Verfahrensvereinbarung sollte die Rückforderung in Höhe von insgesamt 725.708,50 € bis zum 20.12.2019 erfolgen.

 

Die Verfahrensvereinbarung sieht vor, dass die Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Landkreis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Erstattung der Forderung abgeschlossen wird. Durch den Abschluss der Verfahrensvereinbarung wird die Verjährung des Erstattungsanspruchs für die Dauer des genannten Gerichtsverfahrens gehemmt. Auf Grundlage der gerichtlichen Entscheidung wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Fortsetzung der Geltendmachung der Erstattungsansprüche entscheiden.

 

Die Vereinbarung kann von beiden Parteien bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung in dem o. g. Rechtsstreit jederzeit ohne Angabe von Gründen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Eine Kündigung nach diesem Zeitpunkt ist ausgeschlossen.

 

Die von Herrn Landrat Nuß unterschriebene Verwaltungsvereinbarung für die Jahre 2015 und 2016 wurde am 12.12.2019 an das BMAS übermittelt. Am selben Tag erfolgte zur Fristwahrung eine Meldung an die Kassenversicherung für den Fall, dass die Personalkosten an den Bund erstattet werden müssen.

 

Mit Schreiben vom 08.04.2020 bezüglich der Prüfung der Jahresrechnung 2017 beanstandete das BMAS mit der gleichen Begründung wie für die beiden Vorjahre auch für das Jahr 2017 die Abrechnung der Regierungsbeamten, und forderte die Erstattung der nachfolgenden Beträge:

 

 

2017

Personalkosten:

296.673,41 €

Pauschale Personalnebenkosten:

17.536,70 €

Versorgungszuschlag:

103.835,71 €

Gemeinkosten:

89.002,04 €

Gesamt:

507.047,86 €

Abzgl. KFA* (15,2%):

-  77.071,27 €

Rückforderung:

429.976,59 €

* Kommunaler Finanzierungs-Anteil von zur Zeit 15,2%

 

Dieser Betrag sollte – zusammen mit anderen Forderungen – am 12.05.2020 zur Zahlung fällig sein. Jedoch übersandte das BMAS mit dem Schreiben vom 08.04.2020 eine bereits von dortiger Seite unterschriebene Verfahrensvereinbarung über die Aussetzung der Fälligkeit der Forderung von 429.976,59 € - wie bereits für die Abrechnungsjahres 2015 und 2016 - bis zum Vorliegen einer Entscheidung im Klageverfahren zwischen dem Landkreis Würzburg und der Bundesrepublik Deutschland. Vorsichtshalber wurde auch diese Forderung am 09.06.2020 der Kassenversicherung gemeldet.

 

Die beiden unterzeichneten Verfahrensvereinbarungen sind in Anlage beigefügt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Schumacher fasst die TOP 7 bis 8 kurz zusammen und legt die Abrechnung der Personal und Sachkosten gegenüber dem Bund dar.

 

Wann mit dem Urteil des Landessozialgerichts zu rechnen ist, ist noch unklar, da es noch nicht terminiert ist und es keine Tendenz gibt.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.


Zur weiteren Veranlassung an

 

Zur Kenntnis an