Sitzung: 06.07.2020 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n: Anlage 1 – Verfahrensvereinbarung HHJe
2015 + 2016
Anlage 2 – Verfahrensvereinbarung HHJ 2017
Anlage 3 – Niederschrift TOP 5
Sozialausschuss vom 20.05.2019
Sachverhalt:
In der Sitzung vom 20.05.2019 berichtete das
Jobcenter Landkreis Würzburg dem Sozialausschuss über die den bayerischen
Jobcentern bekannt gewordene Änderung der jahrelang durch das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (BMAS) akzeptierten Abrechnungspraxis der
Personalkosten für in kommunalen Jobcentern eingesetztes staatliches Personal.
Auf die ausführliche Sachverhaltsschilderung und rechtliche Würdigung in der
Sitzungsniederschrift zu TOP 5 der Sozialausschusssitzung vom 20.05.2019 (siehe
Anlage) wird verwiesen.
Mit Beschluss FB 41/035/2019 ermächtigte der
Sozialausschuss am 20.05.2019 den Landrat, mit dem BMAS einen Vergleich
abzuschließen, nachdem der Bund die Personalkosten für im Jobcenter eingesetzte
Staatsbeamten bis einschließlich 2018 nicht beanstandet bzw. auf eine
Erstattung bereits geltend gemachter Kosten verzichtet, und im Gegenzug die
Personalkosten der Staatsbedienstete ab 2019 vom Landkreis Würzburg selber
getragen werden. Sollte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einem
solchen Vergleich nicht zustimmen, wurde der Landrat ermächtigt, gegen
entsprechende Beanstandungen der Personalkostenabrechnung für Staatsbeamte den
Klageweg zu beschreiten.
Am 27.11.2019 erfolgte eine Nachfrage der
Prüfgruppe des BMAS im Rahmen der Prüfung der Jahresabrechnung für das Jahr
2017, in der gegenüber dem Landkreis Würzburg erstmals offiziell per E-Mail die
Abrechnung der spitz abgerechneten Personalkosten der staatlichen Bediensteten
beanstandet und nachgefragt wurde, welche staatlichen Bedienstete in den Jahren
2015 und 2016 abgerechnet worden waren. Daraufhin überprüfte das BMAS die
Jahresabrechnungen der Jahre 2015 und 2016 und korrigierte mit Schreiben vom
09.12.2019 ihre entsprechenden Jahresabschlussschreiben für diese beiden Jahre
bezüglich der Abrechnung von Staatsbeamten.
Insgesamt beanstandete das BMAS die
Abrechnung folgender Beträge und forderte deren Erstattung:
|
2015 |
2016 |
Personalkosten: |
237.396,83
€ |
263.024,50
€ |
Pauschale
Personalnebenkosten: |
14.501,87
€ |
15.591,28
€ |
Versorgungszuschlag: |
83.088,88
€ |
92.058,58
€ |
Gemeinkosten: |
71.219,04
€ |
78.907,35
€ |
Gesamt: |
406.206,62
€ |
449.581,71
€ |
Abzgl. KFA* (15,2%): |
61.743,41
€ |
68.336,42
€ |
Rückforderung: |
344.463,21
€ |
381.245,29
€ |
* Kommunaler Finanzierungs-Anteil von zur Zeit 15,2%
Der Landkreis Günzburg hat eine Klage gegen
die Bundesrepublik Deutschland vor dem Bayerischen Landessozialgericht wegen
der Abrechnungsmöglichkeit für beim zkT eingesetzte bayerische Regierungsbeamte
angestrengt. Deshalb hat das BMAS dem Landkreis Würzburg eine
Verfahrensvereinbarung angeboten, nach der von einer Rückforderung bis zur
rechtskräftigen Entscheidung über das vorstehende Verfahren verzichtet wird.
Ohne die Verfahrensvereinbarung sollte die Rückforderung in Höhe von insgesamt
725.708,50 € bis zum 20.12.2019
erfolgen.
Die Verfahrensvereinbarung sieht vor, dass
die Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Landkreis ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht zur Erstattung der Forderung abgeschlossen wird. Durch den
Abschluss der Verfahrensvereinbarung wird die Verjährung des
Erstattungsanspruchs für die Dauer des genannten Gerichtsverfahrens gehemmt.
Auf Grundlage der gerichtlichen Entscheidung wird das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales über die Fortsetzung der Geltendmachung der Erstattungsansprüche
entscheiden.
Die Vereinbarung kann von beiden Parteien
bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung in dem o. g. Rechtsstreit
jederzeit ohne Angabe von Gründen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt
werden. Eine Kündigung nach diesem Zeitpunkt ist ausgeschlossen.
Die von Herrn Landrat Nuß unterschriebene
Verwaltungsvereinbarung für die Jahre 2015 und 2016 wurde am 12.12.2019 an das
BMAS übermittelt. Am selben Tag erfolgte zur Fristwahrung eine Meldung an die
Kassenversicherung für den Fall, dass die Personalkosten an den Bund erstattet
werden müssen.
Mit Schreiben vom 08.04.2020
bezüglich der Prüfung der Jahresrechnung 2017 beanstandete das BMAS mit der
gleichen Begründung wie für die beiden Vorjahre auch für das Jahr 2017 die
Abrechnung der Regierungsbeamten, und forderte die Erstattung der nachfolgenden
Beträge:
|
2017 |
Personalkosten: |
296.673,41 € |
Pauschale
Personalnebenkosten: |
17.536,70 € |
Versorgungszuschlag: |
103.835,71 € |
Gemeinkosten: |
89.002,04 € |
Gesamt: |
507.047,86 € |
Abzgl. KFA*
(15,2%): |
- 77.071,27 € |
Rückforderung: |
429.976,59 € |
* Kommunaler Finanzierungs-Anteil von
zur Zeit 15,2%
Dieser Betrag sollte – zusammen mit anderen
Forderungen – am 12.05.2020 zur Zahlung fällig sein. Jedoch übersandte das BMAS
mit dem Schreiben vom 08.04.2020 eine bereits von dortiger Seite
unterschriebene Verfahrensvereinbarung über die Aussetzung der Fälligkeit der
Forderung von 429.976,59 € - wie bereits für die Abrechnungsjahres 2015 und
2016 - bis zum Vorliegen einer Entscheidung im Klageverfahren zwischen dem
Landkreis Würzburg und der Bundesrepublik Deutschland. Vorsichtshalber wurde
auch diese Forderung am 09.06.2020 der Kassenversicherung gemeldet.
Die beiden unterzeichneten
Verfahrensvereinbarungen sind in Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.
Debatte:
Herr Schumacher fasst die TOP 7 bis 8 kurz zusammen und legt
die Abrechnung der Personal und Sachkosten gegenüber dem Bund dar.
Wann mit dem
Urteil des Landessozialgerichts zu rechnen ist, ist noch unklar, da es noch
nicht terminiert ist und es keine Tendenz gibt.
Beschluss:
Der
Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.
Zur weiteren
Veranlassung an
Zur Kenntnis an