Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Zu den größten Herausforderungen der ersten Wochen der Corona-Pandemie gehörte zweifelsohne die Versorgung von medizinischen Einrichtungen, Blaulichtdiensten sowie Pflege- sowie Behinderteneinrichtungen, um die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zertifizierten Produkten vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen. 

 

Der Bedarf an Schutzanzügen und -kitteln, FFP 2-Masken, Mund-Nasen-Schutz, Schutzhandschuhen und -brillen sowie Desinfektionsmittel ist weltweit sehr groß - der globale Markt um Infektionsschutzprodukte nach wie vor heiß umkämpft.

 

Der Freistaat Bayern hatte zunächst das Beschaffungs- und Verteilungsmonopol. Ziel dieser strengen Vorgabe war es, den Kampf um wertvolle Schutzgüter nicht allein durch das verhandelbare Höchstgebot bestimmen zu lassen.

Nachdem die zentralen Lieferungen über die ersten Wochen nur einen geringen Teil des angemeldeten Bedarfs im Landkreis Würzburg abdeckten, war der Landkreis Würzburg gezwungen, Beschaffungen zu Lasten des Kreishaushalts zu tätigen. Der Kreistag hat diesbezüglich insgesamt 3.000.000 EUR bereitgestellt, ungefähr ein Drittel davon wurden bislang für Schutzausrüstung ausgegeben.

 

Inzwischen haben die zentralen Lieferungen durch den Freistaat Bayern an Umfang deutlich zugenommen. Der Landkreis Würzburg ist heute in der Lage, die über die Führungsgruppe Katastrophenschutz des Landkreises angeschlossenen Einrichtungen mit der notwendigen Schutzausrüstung zu versorgen. Die mit Materialverteilung und -logistik beauftragte Kreisbrandinspektion hat zusammen mit dem Johanniter Unfallhilfe e.V. einen Materialvorrat für den Landkreis Würzburg aufgebaut, der den Landkreis auch für eine mögliche zweite Infektionswelle gut vorbereitet sieht.

 

Der durch die Lieferungen von Seiten des Freistaates Bayern nunmehr vorhandene Warenbestand, insbesondere an (Hand- und Flächen-) Desinfektionsmittel, ermöglicht es, im Landkreis Würzburg den Bereich der Warenempfänger zu erweitern.

 

Herr Landrat Eberth hat daher die Führungsgruppe Katastrophenschutz am Landratsamt Würzburg im Rahmen einer dringlichen Anordnung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 GeschO KT beauftragt, über die Kommunen den Schulen, Kindertagesstätten, Religionsgemeinschaften, Vereinen und Gewerbetreibenden in den Landkreisgemeinden vom Landkreis Würzburg beschafftes (Hand- und Flächen) Desinfektionsmittel, waschbare Mund-Nasen-Masken sowie Tröpfchenabweiser („Visiere“) kostenfrei schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen.

 

Die dringliche Anordnung wird dem Kreisausschuss nunmehr gemäß § 45 Abs. 2 GeschO KT zu Kenntnis gegeben.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt die dringliche Anordnung hinsichtlich des Angebotes an Kommunen, für Schulen, Kindertagesstätten, Religionsgemeinschaften, Vereinen und Gewerbetreibenden in den Landkreisgemeinden Desinfektionsmittel und waschbare Mund-Nasen-Masken kostenfrei zur Verfügung zu stellen, zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Löffler, Geschäftsbereichsleiterin Kommunales, Sicherheit und Verbraucherschutz, erläutert den Sachverhalt.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die dringliche Anordnung hinsichtlich des Angebotes an Kommunen, für Schulen, Kindertagesstätten, Religionsgemeinschaften, Vereinen und Gewerbetreibenden in den Landkreisgemeinden Desinfektionsmittel und waschbare Mund-Nasen-Masken kostenfrei zur Verfügung zu stellen, zustimmend zur Kenntnis.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 1

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA