Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Landrat Nuß fasst unter Hinweis auf die schriftliche Vorlage nochmals kurz die Hintergründe für den Erlass einer Geschäftsordnung und den örtlichen Beirat nach § 18 SGB II sowie die Bestellung der Mitglieder zusammen.

 

Kreisrat Halbleib, MdL, resümiert, dass man einen Beirat habe, der ein eigenständiges Gremium darstelle und das man den Sozialausschuss habe, der ebenfalls ein eigenständiges Gremium darstelle. Deshalb seine Bitte, die beiden Gremien zusammen tagen zu lassen. Ansonsten habe man zwei Gremien nebeneinander, wodurch unter Umständen auseinanderlaufende Diskussionen zu erwarten seien.

 

Landrat Nuß hält diesen Gedanken für vernünftig, wenn er nicht § 6 der Geschäftsordnung, der lautet: „Die Sitzungen des örtlichen Beirates sind nicht öffentlich“, widerspreche. Er werde daher den Vorschlag überprüfen lassen.


Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt der durch den Sozialausschuss vom 17.10.2011 vorgelegten Geschäftsordnung zu.

 

Der durch den Sozialausschuss per Beschluss vorgelegten Besetzung des örtlichen Beirates wird ebenfalls zugestimmt.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 3, FB 32

 

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