Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 55, Nein: 9

Debatte:

 

Kreisrat Fuchs teilt mit, dass er als Verwaltungsrat seinerzeit ebenfalls den Änderungen zugestimmt habe. Allerdings habe er nach der gegenständlichen Sitzung nochmals mit dem Vorstand, Herrn Dr. Schraml, über die Probleme in Markt Randersacker gesprochen. Die Situation in Randersacker sei für ihn der einzige Kritikpunkt, der bis heute nicht  gelöst sei. Deshalb bitte er das Kommunalunternehmen nochmals, eine Lösung zu finden. Es könne nicht angehen, dass eine Gemeinde benachteiligt werde. Seine Fraktion werde die Zustimmung zur Abfallwirtschaftssatzung 2012 von einer einvernehmlichen Lösung abhängig machen.

 

Landrat Nuß gibt zu bedenken, dass im Landkreis Würzburg 114 Orte mit hunderten von Straßen seien. Man könne nicht über jedes Problem bezüglich eines Straßenzuges im Kreistag diskutieren.

 

Vorstand Dr. Schraml verweist auf § 15 Abs. 8 Satz 3 der Satzung. Um diesen gehe es in der Diskussion und er müsse feststellen, dass diese Vorschrift schon immer in der Satzung enthalten war. Das Kommunalunternehmen sei an die gesetzlichen Rechts- und Unfallverhütungsvorschriften gebunden. In Randersacker liege tatsächlich ein Problemfall vor, da die Durchfahrt zu eng sei. Die Unfallverhütungsvorschriften sehen eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,50 m vor. Hierbei müsse zur jeweils angrenzenden Bebauung 50 cm Sicherheitsabstand eingehalten werden, so dass ein Fahrzeug maximal eine Breite von 2,50 m haben dürfte. Wie auf dem gezeigten Foto (siehe Anlage) zu erkennen, sei der Abstand vom Fahrzeug zum angrenzenden Bebauung nicht mehr gegeben. Bauliche Veränderungen seien bisher nicht möglich. In der speziellen Gasse könne man mittlerweile nicht mal mehr durch Umklappen der Spiegel am Fahrzeug durchfahren.

 

Das Kommunalunternehmen habe als Kompromiss bereits angeboten, an den Problemstellen die Tonnen durch ein Fahrzeug mit Hublader nach unten auf einen Sammelplatz zu bringen, um sie dort zu leeren. Die Gemeinde müsste dann die Tonnen wieder zu den einzelnen Häusern zurückbringen. Die Kostenschätzung hierfür belaufe sich auf ca. 1.000,00 Euro pro Jahr, die die Gemeinde entrichten müsste.

 

Dieses Angebot sei der Gemeinde Anfang Oktober gemacht worden. Die Gemeinde habe mitgeteilt, dass die Umsetzung baulicher Maßnahmen geprüft werde.

 

Ein Ergebnis insgesamt liegt noch nicht vor, allerdings könne man von einem Scheitern der Verhandlungen oder des Einvernehmens nicht sprechen.

 

Landrat Nuß fasst nochmals zusammen, dass Verhandlungen zwischen dem Kommunalunternehmen und dem Markt Randersacker liefen, mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Es gäbe daher keinen Grund, der gegen eine heutige Beschlussfassung spräche. Deshalb bitte er um Abstimmung.


Beschluss:

 

Der Änderung der Abfallwirtschaftssatzung wird zugestimmt.

 


Zur weiteren Veranlassung an KU – Herrn Dr. Schraml -

 

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