Sitzung: 30.06.2020 Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der Bauausschuss hat am 21.11.2016 den
„Ausbauplans 2017-2032“ für Kreisstraßen beschlossen. In diesem sind die
Maßnahmen „WÜ 57 - Ausbau Eisenheim bis Landkreisgrenze“, „WÜ 58 – Fahr“ und WÜ
4 – Untereisenheim-St2260 (Kaltenhäuser Berg)“ enthalten. Diese 3 Projekte
sollen zusammenhängend in 2 Bauabschnitten umgesetzt werden.
Der Bauabschnitt 1 umfasst dabei den
Ausbau der Wü 4 Kaltenhäuser Berg, der WÜ 58 und der WÜ 57 bis zur südlichen
OD-Grenze Obereisenheim
WÜ 4:
Die Kreisstraße Wü 4 weist laut
Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2015 eine durchschnittliche tägliche
Verkehrsstärke von 1656 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 58 Kfz/24 h
auf. Die DTV-Mittelwerte für die Kreisstraßen des Landkreises Würzburg liegen
bei 1650 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 96 Kfz/24 h.
Der vorhandene Straßenoberbau der WÜ 4 befindet sich in unzureichendem
Zustand. Der Oberbau wird entsprechend den tatsächlichen Verkehrsbelastungen
angepasst und teilweise im Vollausbau verstärkt. Da aufgrund der ungenügenden
Tragfähigkeit des Untergrundes abschnittsweise Setzungen eingetreten sind, wird
der Untergrund punktuell verbessert. Die Fahrbahn wird in Teilbereichen
richtlinienkonform verbreitert. Im Bereich des Kaltenhäuser Bergs sind die
Querneigungen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit zu verbessern, die
Entwässerung ist zu sanieren, der angrenzende Hang ist wegen Schichtenwasser zu
sichern.
Die Ausbaulänge beträgt insgesamt 1.000m, bestehende Kreuzungen und
Einmündungen werden an die neue Fahrbahn angepasst.
Bei
dem Bauwerk handelt es sich um einen Gewölbedurchlass ca. 4,0 m unter der
Kreisstraße. Das Bruchsteinmauerwerk am Einlaufportal zeigt in der Gesamtheit
ein massives Rissbild auf. Eine Sanierung ist dringend erforderlich. Geplant
ist, das Mauerwerk wegen der Dauerhaftigkeit durch Ortbetonwände zu ersetzten.
Weiter soll eine zusätzliche Beton-Stützmauer im Scheitelbereich des Gewölbes
die Straßenböschung der darüber liegenden WÜ 4 sichern.
WÜ 57:
Die Kreisstraße Wü 57 weist laut
Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2015 eine durchschnittliche tägliche
Verkehrsstärke von 1670 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 64 Kfz/24 h
auf.
Der vorhandene Straßenoberbau der Wü 57 befindet sich in einem
unterdimensionierten und nicht frostsicheren Zustand. Die bestehenden
Asphaltschichten müssen aufgrund der eingetretenen Setzungen ausgebaut werden.
Die Gesamtaufbaustärke des neuen Asphaltoberbaus wird entsprechend den
tatsächlichen Verkehrsbelastungen ausgebildet und gewährleistet gleichzeitig
die Frostsicherheit. In Teilbereichen muss die Fahrbahn richtlinienkonform auf
mind. 6,0 m verbreitert werden.
Die Ausbaulänge bis zur südlichen OD-Grenze Obereisenheim beträgt insgesamt ca. 1.250m. Die bestehenden Kreuzungen
und Einmündungen werden an die neue Fahrbahn angepasst. Aufgrund der
abschnittsweisen Verbreiterungen ist Grunderwerb erforderlich.
WÜ 58:
Da der
Einmündungsbereich zur WÜ 57 angepasst werden muss, ist es sinnvoll und
wirtschaftlich die Deckschicht der WÜ 58 auf ca. 200 m in Richtung Mainfähre zu
erneuern. Die bestehende Asphaltdeckschicht weißt großflächig Risse auf und ist
uneben. Die Deckensanierung der WÜ 58 ist nicht förderfähig.
Der Vorentwurf für den Bauabschnitt 1 wird aktuell erstellt. Die
Antragsunterlagen für die Förderung werden im September 2020 eingereicht, die
Umsetzung ist im Jahr 2021 vorgesehen.
Nach
Kostenschätzung belaufen sich die Baukosten für den Bauabschnitt 1 auf ca. 4,0
Mio. €.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Infrastruktur nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg
zustimmend zur Kenntnis.
Das Staatliche Bauamt Würzburg wird
beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und die erforderlichen
Vergabeverfahren durchzuführen.
Der Landrat wird ermächtigt, die Aufträge auf
das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.
Der Landrat wird ermächtigt, ggf. notwendige
Vereinbarungen abzuschließen.
Dem Kreistag wird empfohlen die notwendigen
Mittel im Haushalt 2021 bereitzustellen.
Debatte:
Herr
Voll vom Staatlichen Bauamt
Würzburg erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation.
Fragen aus dem Gremium zum Thema
Ausgleichsflächen sowie zur Höhe der Förderung werden von Herrn Voll
beantwortet.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Infrastruktur nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg
zustimmend zur Kenntnis.
Das Staatliche Bauamt Würzburg wird
beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und die erforderlichen
Vergabeverfahren durchzuführen.
Der Landrat wird ermächtigt, die Aufträge auf
das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.
Der Landrat wird ermächtigt, ggf. notwendige
Vereinbarungen abzuschließen.
Dem Kreistag wird empfohlen die notwendigen
Mittel im Haushalt 2021 bereitzustellen.
Zur weiteren
Veranlassung an StBA – Herrn Voll, ZB, ZFB 1
Zur Kenntnis an KrPA