Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat am 21.11.2016 den „Ausbauplans 2017-2032“ für Kreisstraßen beschlossen. In diesem sind die Maßnahmen „WÜ 57 - Ausbau Eisenheim bis Landkreisgrenze“, „WÜ 58 – Fahr“ und WÜ 4 – Untereisenheim-St2260 (Kaltenhäuser Berg)“ enthalten. Diese 3 Projekte sollen zusammenhängend in 2 Bauabschnitten umgesetzt werden.

 

Der Bauabschnitt 1 umfasst dabei den Ausbau der Wü 4 Kaltenhäuser Berg, der WÜ 58 und der WÜ 57 bis zur südlichen OD-Grenze Obereisenheim

 

WÜ 4:

Die Kreisstraße Wü 4 weist laut Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2015 eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von 1656 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 58 Kfz/24 h auf. Die DTV-Mittelwerte für die Kreisstraßen des Landkreises Würzburg liegen bei 1650 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 96 Kfz/24 h.

 

Der vorhandene Straßenoberbau der WÜ 4 befindet sich in unzureichendem Zustand. Der Oberbau wird entsprechend den tatsächlichen Verkehrsbelastungen angepasst und teilweise im Vollausbau verstärkt. Da aufgrund der ungenügenden Tragfähigkeit des Untergrundes abschnittsweise Setzungen eingetreten sind, wird der Untergrund punktuell verbessert. Die Fahrbahn wird in Teilbereichen richtlinienkonform verbreitert. Im Bereich des Kaltenhäuser Bergs sind die Querneigungen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit zu verbessern, die Entwässerung ist zu sanieren, der angrenzende Hang ist wegen Schichtenwasser zu sichern.

 

Die Ausbaulänge beträgt insgesamt 1.000m, bestehende Kreuzungen und Einmündungen werden an die neue Fahrbahn angepasst.

Bei dem Bauwerk handelt es sich um einen Gewölbedurchlass ca. 4,0 m unter der Kreisstraße. Das Bruchsteinmauerwerk am Einlaufportal zeigt in der Gesamtheit ein massives Rissbild auf. Eine Sanierung ist dringend erforderlich. Geplant ist, das Mauerwerk wegen der Dauerhaftigkeit durch Ortbetonwände zu ersetzten. Weiter soll eine zusätzliche Beton-Stützmauer im Scheitelbereich des Gewölbes die Straßenböschung der darüber liegenden WÜ 4 sichern.

 

 

WÜ 57:

Die Kreisstraße Wü 57 weist laut Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2015 eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von 1670 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 64 Kfz/24 h auf.

 

Der vorhandene Straßenoberbau der Wü 57 befindet sich in einem unterdimensionierten und nicht frostsicheren Zustand. Die bestehenden Asphaltschichten müssen aufgrund der eingetretenen Setzungen ausgebaut werden. Die Gesamtaufbaustärke des neuen Asphaltoberbaus wird entsprechend den tatsächlichen Verkehrsbelastungen ausgebildet und gewährleistet gleichzeitig die Frostsicherheit. In Teilbereichen muss die Fahrbahn richtlinienkonform auf mind. 6,0 m verbreitert werden.

 

Die Ausbaulänge bis zur südlichen OD-Grenze Obereisenheim beträgt insgesamt ca. 1.250m. Die bestehenden Kreuzungen und Einmündungen werden an die neue Fahrbahn angepasst. Aufgrund der abschnittsweisen Verbreiterungen ist Grunderwerb erforderlich.

 

 

WÜ 58:

 

Da der Einmündungsbereich zur WÜ 57 angepasst werden muss, ist es sinnvoll und wirtschaftlich die Deckschicht der WÜ 58 auf ca. 200 m in Richtung Mainfähre zu erneuern. Die bestehende Asphaltdeckschicht weißt großflächig Risse auf und ist uneben. Die Deckensanierung der WÜ 58 ist nicht förderfähig.

 

 

Der Vorentwurf für den Bauabschnitt 1 wird aktuell erstellt. Die Antragsunterlagen für die Förderung werden im September 2020 eingereicht, die Umsetzung ist im Jahr 2021 vorgesehen.



Nach Kostenschätzung belaufen sich die Baukosten für den Bauabschnitt 1 auf ca. 4,0 Mio. €.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und die erforderlichen Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, die Aufträge auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

 

Der Landrat wird ermächtigt, ggf. notwendige Vereinbarungen abzuschließen.

 

Dem Kreistag wird empfohlen die notwendigen Mittel im Haushalt 2021 bereitzustellen.

 

 

Debatte:

 

Herr Voll vom Staatlichen Bauamt Würzburg erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation.

Fragen aus dem Gremium zum Thema Ausgleichsflächen sowie zur Höhe der Förderung werden von Herrn Voll beantwortet.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und die erforderlichen Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, die Aufträge auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

 

Der Landrat wird ermächtigt, ggf. notwendige Vereinbarungen abzuschließen.

 

Dem Kreistag wird empfohlen die notwendigen Mittel im Haushalt 2021 bereitzustellen.

 


Zur weiteren Veranlassung an StBA – Herrn Voll, ZB, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an KrPA