Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage:

Ausbauplan 2017-2032

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Vereinbarung vom 17.06.1997 wurde die Verwaltung der Kreisstraßen des Landkreises Würzburg gem. Art. 59 BayStrWG an das Staatliche Bauamt Würzburg übertragen. Seitdem nimmt das Staatliche Bauamt die Befugnisse als Straßenbaubehörde und Straßenbaulastträger der Kreisstraßen wahr.

 

Die Aufgaben des Staatlichen Bauamtes umfassen dabei folgende Bereiche:

-       Technische und allgemeine Verwaltung der Kreisstraßen

-       Straßenbetriebsdienst incl. Winterdienst

-       Straßen- und Brückenbau

 

Innerhalb des Staatlichen Bauamtes Würzburg obliegt die Betreuung der Kreisstraßen federführend der Gebietsabteilung S2. Innerhalb dieser Abteilung werden im Landkreis Würzburg insgesamt

-       rd. 100 km Bundestraßen

-       rd. 200 km Staatsstraßen

-       rd. 300 km Kreisstraßen

incl. Ingenieurbauwerken und Lichtzeichenanlagen betreut.

 

Neben der Gebietsabteilung S2 nehmen weitere Querschnittseinheiten Aufgaben im Rahmen der Betreuung der Kreisstraßen wahr.

 

Aktuelle Grundlage für den Ausbau des Kreisstraßennetzes ist der mit Beschluss des Umwelt- und Bauausschusses vom 21.11.2016 verabschiedete „Ausbauplan 2017 – 2032“. Hierin sind insgesamt 64 Kreisstraßenprojekte in verschiedenen Dringlichkeitsstufen enthalten:

-       1. Dringlichkeit (26)

-       2. Dringlichkeit (24)

-       weiterer Bedarf (14)

 

Neben den Ausbaumaßnahmen des Ausbauplan 2017 – 2032 werden derzeit jährlich rd. 300.000 € im Rahmen der Bestandserhaltung in das Kreisstraßennetz investiert.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Voll vom Staatlichen Bauamt Würzburg erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation. Er informiert über die derzeitige bayernweite Zustandserfassung, der Bundes- und Staatstraßen, die alle 5 Jahre durchgeführt werde. Seitens des Freistaates wird den Landkreisen angeboten sich dort anzuschließen. Der Landkreis Würzburg hat sich dafür entschieden, diese Befahrung auf den Kreisstraßen durchzuführen. Er erläutert zunächst den Ablauf der Befahrung, welche Eigenschaften geprüft werden, wie die Zustandserfassung und Bewertung ablaufe. Auch das Thema Verkehrssicherheit, sowie unfallauffällig Streckenabschnitte fließen in die Bewertung mit ein.

 

 

 

Kreisrat Menth fragt nach, wie mit den Planungen (Dringlingkeitsstufe 1) verfahren wird, die aufgrund gescheiterter Grundstücksverhandlung nicht umgesetzt werden können. Als Beispiel nennt er die Wü 49 Eichelsee Richtung Ochsenfurt.

 

Herr Voll teilt mit, dass die Projekte, die auch in der Planung vorbereitet wurden, weiterverfolgt werden. Diese werden dem Gremium bei den Haushaltsberatungen im Einzelnen im Bauprogramm nochmal vorgestellt, so dass diese Projekte beschlossen werden und die Haushaltsmittel dafür bereitgestellt werden können. Dadurch können diese erneut „ins Rennen“ gehen.

 

Herr Künzig ergänzt, dass speziell das von Herrn Menth angesprochenen Projekt aus den genannten Gründen gescheitert sei. Es haben seinerzeit diverse Gespräche und Verhandlungen stattgefunden, allerdings ohne Erfolg, so dass dieses Projekt seitens der Verwaltung nicht mehr weiterverfolgt worden sei.

 

Herr Menth fragt nach, inwieweit die Möglichkeit bestünde, an der Planung der Trassenführung geringfügig etwas zu ändern, da dies unter Umständen die Notwendigkeit und die Bereitschaft der betreffenden Eigentümer einer Zielführung näherbringen könnte.

 

Landrat Eberth schlägt vor, den Bürgermeister „mit ins Boot zu nehmen“ und ein Gespräch mit den Anliegern zu führen, um zu schauen, wie die Trasse evtl. optimiert werden könnte. Er bittet Herrn Voll im Dialog mit Bürgermeister Menth nochmal auf die Grundstückseigentümer zuzugehen.

 

Für Kreisrat Henneberger ist das Thema Straßenbegleitgrün ein wichtiges Anliegen. Er bittet, die Mähzyklen zu überdenken und nicht während der Hauptblütezeit zu mähen. Eventuell sollten die Zielvorgaben unserer Kreisstraßen in der Vereinbarung geprüft und überdacht werden.

 

Landrat Eberth gibt das Anliegen an Herrn Voll weiter, mit dem Auftrag, eine Auflistung zu erstellen, wie die Aufgabenbereiche der Straßenarbeiter innerhalb eines Jahres (Zeitraum Januar bis Dezember) aussehen, d.h. vom Winterdienst über die Grünpflege bis hin zur Bestandsaufnahme der Straßen usw.

 


Zur weiteren Veranlassung an StBA – Herrn Voll, ZB, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an KrPA