Sitzung: 30.06.2020 Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4
Sachverhalt:
Der Landkreis Würzburg beabsichtigt die
Ortsdurchfahrt der Kreisstraße Wü 3 im Bereich der Günterslebener Straße in
Rimpar zwischen Abschnitt 140 Station 7,503 und der Einmündung in die ST 2294
zu verlegen und als Westumfahrung westlich des Gemeindegebietes Rimpar nach
Osten zur ST 2294 zu führen. Die Wü 3 liegt im Planungsbereich auf der
Gemarkung Rimpar. Durch eine Vereinbarung führt der Markt Rimpar die Planungen
der Westumfahrung Rimpar durch. Dieser hat das Ingenieurbüro Maier mit der
Planung beauftragt. Außerdem verfasst der Markt Rimpar zusammen mit dem
Ingenieurbüro Maier die erforderlichen Stellungnahmen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens.
Der Antrag auf Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens wurde am 07.02.2018 bei der Regierung von
Unterfranken gestellt, welche dieses auch umgehend einleitete und die
Unterlagen öffentlich machte. Entsprechende Kreistagsbeschlüsse zur
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens liegen mit Datum vom 18.07.2005
und vom 21.07.2008 vor. Im Zeitraum von den genannten Kreistagsbeschlüssen bis
zur Antragstellung auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens am 07.02.2018
wurde durch den Markt Rimpar das Planungsbüro gewechselt. Dies hatte nach
Mitteilung des Marktes Rimpar zur Folge, dass die Planung mit hohem zeitlichen
Aufwand entsprechend geändert werden musste. Nach Ablauf der Einwendungsfrist
am 09.04.2018 lagen bei der Planfeststellungsbehörde 96 private Einwendungen
und 34 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vor. Durch die
Einwendungen wurden Planänderungen erforderlich, die vom Umwelt- und Bauausschuss im November 2018 und am 03.12.2018 vom
Kreistag verabschiedet wurden. Die Abwägungsvorschläge zu den privaten
Stellungnahmen und den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden am
03.06.2019 durch den Bauausschuss und am 15.07.2019 durch den Kreistag
beschlossen und anschließend an die Einwender versandt.
Der Antrag auf Einleitung eines
Planänderungsverfahrens wurde am 08.11.2019 bei der Regierung von Unterfranken
gestellt, die die Unterlagen erneut öffentlich machte.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist am
20.02.2020 lagen bei der Planfeststellungsbehörde 1 private Einwendung und 23
Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vor. Die Einwendungen wurden
zur Erstellung von Abwägungsvorschlägen an den Markt Rimpar übersandt. Dieser
hat durch das Ingenieurbüro Maier die Abwägungsvorschläge erstellen lassen.
Der Abwägungsvorschlag zur
privaten Einwendung liegt dieser Beschlussvorlage ebenso bei wie die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen der Träger öffentlichen Belange, die
in Tabellenform abgehandelt wurde.
Der
Marktgemeinderat Rimpar hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 die Stellungnahmen
zu den öffentlichen und privaten Einwendungen in der hier vorgelegten Form
beschlossen.
Die Abwägungsvorschläge müssen in einem
nächsten Schritt nun der Planfeststellungsbehörde vorgelegt werden.
Die Abwägungsvorschläge waren alle der
Beschlussvorlage beigefügt und konnten so im Einzelnen bereits durchgesehen
werden. Auf das Vortragen jeden einzelnen Abwägungsvorschlages wird darum hier
verzichtet.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur
nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.
Dem Kreistag wird empfohlen, den Erwiderungen
in der vorgelegten Form zuzustimmen.
Dem Kreistag wird empfohlen, das Staatliche
Bauamt Würzburg zu beauftragen, über die Durchführung der Baumaßnahme
entsprechend § 5 der Vereinbarung vom 30.09.2008 / 02.10.2008 und nach Maßgabe
der bisher gefassten Beschlüsse eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis
Würzburg und dem Markt Rimpar zu erstellen.
Dem Kreistag wird zudem empfohlen die
Verwaltung zu beauftragen, bei der Regierung von Unterfranken anzufragen, wann
frühestens der Antrag auf Zuwendung gestellt werden kann.
Debatte:
Frau Breitenbach vom Staatlichen Bauamt Würzburg erläutert den Sachverhalt und verweist auf die beigefügten Anlagen.
Seitens des Gremiums liegen keine konkreten Nachfragen zu einzelnen Einwendungen vor.
Stellv. Landrätin Heußner meldet sich zu Wort und weist darauf hin, dass die Bevölkerung die Maßnahme sehr unterschiedlich sehe, daher seien die Antworten insgesamt zu den Einwendungen für sie nicht zufriedenstellend. Sie bittet, dies im Protokoll festzuhalten.
Kreisrat Hansen fragt nach dem zeitlichen Ablaufplan und der Finanzierung sowohl für die Südumfahrung als auch für die Westumfahrung. Des Weiteren verweist er auf einen Presseartikel, in dem die Liquidität der Marktgemeinde Rimpar in Frage gestellt werde. Er fragt nach, wer die Kosten übernehme, falls während der Bauphase der Markt Rimpar die Maßnahme finanziell nicht mehr stemmen könne.
Landrat Eberth äußert sich, dass nach der Festsetzung der Planfeststellung durch die Regierung, des Abschlusses einer Vereinbarung zwischen dem Markt Rimpar und dem Landkreis die Ausschreibung erfolgt und voraussichtlich 2022/2023 mit dem Bau der Westumfahrung begonnen werden könnte. Er weist darauf hin, dass die ganze Umgehung jedoch nur Sinn mache, wenn auch die Südumfahrung auf den Weg gebracht werde und das ganze „in einem Guss“ durchgeführt werde.
Was die Finanzierung angehe, so liege die Kostenschätzung bei 30 Mio. Euro für beide Maßnahmen, wobei hier ein erheblicher Anteil (75 %) seitens des Freistaates Bayern gefördert werde. Seitens des Landkreises Würzburg sei bereits in der Vergangenheit eine Zusage von 3 Mio. Euro gemacht worden. Der Rest sei vom Markt Rimpar aufzubringen. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass der Markt Rimpar bereits in der Vergangenheit erheblich in Grundstücke investiert habe, um den Straßenbau zu ermöglichen.
Insgesamt sei der Markt Rimpar sehr vermögend, jedoch sei die Liquidität derzeit „etwas eng“.
Er erläutert, dass es grundsätzlich so sei, dass der Kreistag beschlossen habe, 3 Mio. Euro für diesen Bau zur Verfügung zu stellen. Sollte sich an der Situation etwas ändern, so werde der sich der Kreistag damit befassen.
Für Kreisrat Hansen geht die Maßnahme in die falsche Richtung, wenn man den Klimaschutz und die Verkehrsentwicklung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten betrachte. Für ihn sei die Maßnahme eine Verkehrsverlagerung. Dass Rimpar ein großes Verkehrsproblem innerorts habe, sei unbestritten und auch, dass dieses gelöst werden müsse, allerdings löse man dieses Problem nicht durch eine Verlagerung des Verkehrs. Vielmehr sollte darüber nachgedacht werden, wie der Durchgangsverkehr weggebracht werden könnte sowie welche Angebote für den Ziel- und Quellverkehr möglich wären, beispielsweise durch bessere Radwegeanbindung und einen besserem ÖPNV.
Weiterhin sei bei einer Umgehung davon auszugehen, dass der Schwerlastverkehr die Strecke für noch mehr Abkürzungsverkehr nutzen würde. Er frage sich, wie das die angrenzende Gemeinde Güntersleben sehe. Es sei davon auszugehen, dass dies die nächste Gemeinde sein werde mit der Forderung nach einer Umgehung.
Landrat Eberth vertritt die Auffassung, dass es einfach ein Abwägungsprozess sei. Bisher habe der Kreistag eine positive Unterstützung des Marktes Rimpar zugesagt. Sollten Anträge von anderen Gemeinden (Beispiel B 19 Giebelstadt) kommen, dann werden diese thematisiert, Lösungsmöglichkeiten gesucht und entschieden. Er fasst zusammen, dass es in den heutigen Beschlüssen darum gehe,
a) die Stellungnahmen abzuarbeiten und
b) den nächsten Schritt bei der Südumfahrung mitzugehen.
Kreisrat Losert betont nochmal wie essenziell wichtig die Umgehungsstraße für die Gemeinde Rimpar sei. Dies sei zum einen durch die Verkehrsberuhigung des Ortes und zum anderen eine Zunahme der Qualität für die Bürger. Er führt nochmal aus, was der Marktgemeinderat in den letzten Jahrzehnten bereits in die Wege leitet habe, um eine Umfahrung von Rimpar zu erreichen. Dass bei den Einwendungen eine Vielzahl persönlicher Befindlichkeiten vorhanden sei, sei verständlich, jedoch wurden alle Belange durchgeprüft. Wichtig sei nun, möglichst schnell mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen, um die Kostensteigerungen möglichst gering zu halten.
Kreisrat Henneberger weist darauf hin, dass in der Vergangenheit seitens des Landkreises ursprünglich eine Deckelung von Null vorgesehen war, dann sei eine Deckelung von 3 Mio. Euro beschlossen worden und nun solle noch eine Preissteigerung mit eingeplant werden. Ihm sei wichtig, dass die Entscheidung nicht als Signal für andere Gemeinden gelten soll, auch bei Bundesstraßen (Beispiel B 19 Giebelstadt) Ortsumgehungen über den Landkreis zu organisieren. Er betont, dass das Konstrukt Rimpar speziell sei, da Kreisstraßen betroffen sind.
Landrat Eberth hält fest, dass ein Verfahren an der B19 nicht vom Landkreis durchgeführt werde, er jedoch als Landrat dieses positiv begleiten werde, denn der Kreistag müsse sich darum kümmern, die Gemeinden, die ein Ansinnen haben, den Verkehr aus den Ortskernen raus zu bekommen, zu unterstützen. Natürlich seien dies Einschnitte in die Landschaft, aber es sei auch eine Chance für die Gemeinde und die Menschen die dort wohnen. Deshalb sei er der Meinung, dass sich der Landkreis mit jedem Projekt ganz seriös auseinandersetzen, ohne die Federführung zu übernehmen, sich aber in der politischen Diskussion in der Mehrheitsfindung mit jedem Straßenbau projektintensiv auseinandersetzen und abwägen müsse, ist es ein Mehrwert für die Menschen die dort wohnen oder ist es ein Mehrwert für die gesamte Region.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, erfolgt die Abstimmung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Infrastruktur nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.
Dem Kreistag wird empfohlen, den Erwiderungen
in der vorgelegten Form zuzustimmen.
Dem Kreistag wird empfohlen, das Staatliche
Bauamt Würzburg zu beauftragen, über die Durchführung der Baumaßnahme
entsprechend § 5 der Vereinbarung vom 30.09.2008 / 02.10.2008 und nach Maßgabe
der bisher gefassten Beschlüsse eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis
Würzburg und dem Markt Rimpar zu erstellen.
Dem Kreistag wird zudem empfohlen die
Verwaltung zu beauftragen, bei der Regierung von Unterfranken anzufragen, wann
frühestens der Antrag auf Zuwendung gestellt werden kann.
Zur weiteren
Veranlassung an ZB, ZFB 1
Zur Kenntnis an StBA,
KrPA