Sitzung: 29.05.2020 Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Allgemeines:
Nach der ersten
Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung und den folgenden
Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen haben zahlreiche Kulturveranstalter ihre
Veranstaltungen abgesagt.
Theater mussten
geschlossen bleiben, Konzerte, Musikunterricht und ähnliche Angebote waren
untersagt.
Die Informationen
zu Soforthilfen auf der Homepage des Landkreises und den Infos der
Kulturverbände waren für die Selbständigen hilfreich und ausreichend. Nur
wenige Anfragen wurden direkt an den Fachbereich Kreisentwicklung gestellt.
Meist standen dann allgemeine Fragen zur Förderung 2020 im Vordergrund.
Ein gesondertes
Kultur-Nothilfeprogramm wurde weder von der Stadt Würzburg, dem Bezirk
Unterfranken noch dem Landkreis Würzburg aufgelegt. Einzelne Branchen besonders
zu unterstützen, wäre aus Sicht der Verwaltungen sehr problematisch gewesen.
Die Stadt Würzburg
teilte auf Nachfrage mit, dass sie ohne Kürzungen die Projektförderungen und
institutionellen Zuschüsse auszahlen wird. Lediglich eine „Überfinanzierung“
sei ausgeschlossen.
Kulturherbst
2020
Die
Anmeldungen für den Kulturherbst 2020, der vom 25.09. - 18.10.2020 stattfinden
sollte, wurden bis Ende April beim Stabsstellenfachbereich eingereicht. Die
Zahl der Anmeldungen war weitaus geringer als in den Vorjahren und teilweise
unter Vorbehalt der weiteren Entwicklungen im Hinblick auf die
Corona-Einschränkungen abgegeben worden.
Üblicherweise
beginnen die Akteure und Veranstalter ab Mai die konkreten Planungen für die
Umsetzung, d. h. Räumlichkeiten werden angemietet, Künstlerverträge geschlossen
etc.
Zeitgleich
erfolgt die Erfassung und Aufbereitung der Daten u. a. für die
Programmbroschüre und Zeitungsbeilage (Budget rund 35.000 €).
Am
04.05.2020 wurde nochmals abgewogen, ob es realistisch ist, Ende September mit
einer nahezu freien Veranstaltungsmöglichkeit zu rechnen. Konzerte,
Theateraufführungen, Ausstellungen, Lesungen und ähnliches würden sicher nicht
oder nur unter bestimmten Auflagen stattfinden können, so die Einschätzung zu
diesem Zeitpunkt. Es wurde deshalb am 04.05.2020 entschieden, den diesjährigen
Kulturherbst 2020 abzusagen. Die Kulturschaffenden im Landkreis Würzburg werden
davon unterrichtet. Die Entscheidung wurde getroffen, um Kosten für die
Mitwirkenden und den Landkreis zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.
Sollten
sich Akteure trotzdem dafür aussprechen in diesem Zeitraum etwas zu planen,
wird mit vorhandenen Kommunikationsstrukturen (Homepage, Gemeindeverteiler und
Aushänge) Unterstützung geleistet.
Für 2021 war ohnehin ein Update des bisherigen Formates
geplant, auch unter dem Gesichtspunkt des Projektes „Kulturregion Landkreis
Würzburg“.
Kulturförderung
des Landkreises Würzburg 2020:
Die
Kulturförderungen für 2020 wurden im Kreistag am 10.02.2020 auf Vorschlag des
Kulturausschusses beschlossen und Haushaltsmittel bereitgestellt.
Die Antragsteller
haben im Januar einen Zwischenbescheid erhalten, dass eine Förderung in Höhe
von X Euro dem Kreistag vorgeschlagen wurde. Eine endgültige Mitteilung und
Auszahlung ist bisher noch nicht erfolgt.
Zahlreiche
Veranstaltungen mussten abgesagt werden, Projekte werden nur teilweise
durchgeführt und feste Einrichtungen (Theater) haben mit Fixkosten zu kämpfen.
Das Bayerische
Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst fördert teilweise gemeinsam mit
dem Bezirk Unterfranken auch Projekte und Institutionen im Landkreis. Hier
wurde versucht, eine gemeinsame Vorgehensweise abzustimmen. Derzeit ist noch
nicht klar, wie die beiden Förderstellen im Einzelfall entscheiden.
Beispielsweise findet am 20.05.2020 eine Sondersitzung beim Bezirk Unterfranken
statt, um die Strategie zu beschließen.
Sichergestellt sein
sollte, dass nicht allein über die kommunalen Mittel das Kulturangebot
gesichert wird. Mit dem Bezirk Unterfranken und mittelbar mit dem Bayerischen
Kunstministerium stehen wir im Kontakt.
Nach den
Kulturförderrichtlinien ist das Ziel des Landkreises Würzburg
„…die Arbeit der im Bereich der Kultur
tätigen Personen und Einrichtungen zu sichern und in ihrer Leistungsfähigkeit,
Qualität und Innovationsfreudigkeit zu stärken.“
Die Gewährung von
Zuwendungen ist unter diesem Gesichtspunkt dann auch in „Corona-Zeiten“
angebracht und richtig, wenn Projekte nicht realisiert werden konnten oder in
Theatern der Betrieb zwangsweise ruhen musste.
Eine Abfrage bei
den Antragstellern zum Sachstand der Finanzierung von Projekten und
Institutionsfinanzierung wird momentan durchgeführt. In diesem Zusammenhang
wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass wir erwarten, dass alle
Co-Finanzierungszusagen (weitere Fördermittel, Sponsoring und Spenden) und
sonstige Hilfen in Anspruch genommen wurden. Ein Verwendungsnachweis wird in
allen Fällen vorzulegen sein.
Nachfolgende
Aufstellung spiegelt eine vorab durchgeführte telefonische Abfrage wieder:
Beschlusslage SKE vom
21.10.2019 und Kreistagsbeschluss 10.02.2020:
Antragsteller |
Beschlusslage |
Sachstand
07.05.2020 |
Rund 100 Chöre
und Musikvereine/-kapellen |
156.000 € |
Gefördert werden rückwirkend Probenstunden, aus dem Jahr 2019. Die
Mittel werden so benötigt. |
Nordbayerischer
Musikbund e. V. |
21.000 € |
Ein Teil der Förderung betrifft die Schulungswoche, die abgesagt wurde.
Voraussichtlich werden deshalb nur 11.000 € in 2020 benötigt. |
Sängerkreis
Würzburg (Region) |
2.000 € |
Bisher noch keine Rückmeldung. |
Torturmtheater
Sommerhausen |
19.000 € |
Frau Relin hat enorme Einnahmeausfälle und rechnet fest mit dem
Zuschuss. |
Stadt Röttingen |
33.000 € |
Die Frankenfestspiele wurden abgesagt. Es ist abzuwarten, welche Kosten
angefallen sind. Eine Kostenaufstellung und |
Theater
Sommerhaus GbR, Winterhausen |
10.000 € |
Fixkosten vorhanden und Einnahmeausfälle enorm. |
Freie Theaterproduktion
Kinderfestspiele Giebelstadt GbR |
4.000 € |
Abgesagt |
Medienhaus der
Diözese Würzburg |
1.800 € |
Die Lesungen hätten im Rahmen des Kulturherbstes stattgefunden.
Abgesagt. |
Landkreis
Würzburg - SFB 4 |
35.000 € |
Abgesagt. |
Fastnacht–Jugend
Unterfranken |
500 € |
Bisher noch keine Rückmeldung. |
Förderbudget des
Landrates im Rahmen der neuen Förderrichtlinien |
3.000 € |
|
Jugend Musiziert
Unterfranken-West |
1.500 € |
Abgesagt. Ggf. sind Fixkosten angefallen. |
Tourismusverein,
Dr. Neuser |
1.000 € |
Bisher noch keine Rückmeldung. |
Johannes Wolf;
Musik in Fränkischen Spitalkirchen |
500 € |
Bisher noch keine Rückmeldung. |
Kultur-Tafel-Würzburg
e.V. |
1.000 € |
Bisher noch keine Rückmeldung. |
Allianz
MainDreieck - Markt Randersacker |
3.000 € |
Voraussichtlich Absage |
Allianz MainDreieck- Stadt Ochsenfurt |
3.000 € |
Voraussichtlich Absage |
Würzburg liest
e.V. |
1.500 € |
Abgesagt |
Dachverband
freier Würzburger Kulturträger e. V. |
1.500 € |
Neuer Termin wird gesucht |
Verein zur
Förderung des internationalen Gitarrenfestivals am Maindreieck |
1.000 € |
Derzeit noch offen. |
Festspielgemeinschaft
Florian-Geyer e. V. |
6.000 € |
Abgesagt |
Gesamtsumme |
305.300 € |
|
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Kulturförderung im Jahr 2020 unter nachfolgenden Bedingungen in
der geplanten und veranschlagten Höhe zu gewähren:
Der Veranstalter
bzw. Projektträger (Antragsteller) legt einen geänderten und aktualisierten
Kosten- und Finanzierungsplan für 2020 vor,
sämtliche
Co-Finanzierungszusagen (Zuschüsse und Sponsoring) und sonstige Hilfen
(Corona-Soforthilfen des Freistaates Bayern und des Bundes) wurden in Anspruch
genommen oder zumindest nachweislich beantragt und
ein
Verwendungsnachweis wird bis spätestens 31.03.2021 vorgelegt. Eine
Überfinanzierung ist ausgeschlossen.
Haushaltsmittel,
die nicht in Anspruch genommen werden, sollen für zusätzliche Antragstellungen
verwendet werden. Dem Kreistag ist in der Juli-Sitzung hierzu Bericht zu
erstatten und falls zusätzliche Antragstellungen aufgrund der Auswirkungen der
Corona-Pandemie eingegangen sind, ein Beschlussvorschlag vorzulegen.
Debatte:
Stabsstellenfachbereichsleiter Dröse erläutert den Sachverhalt anhand einer
Power-Point-Präsentation, verweist auf die ausliegende Infomappe und stellt die
Anträge im Einzelnen vor.
Er weist
darauf hin, dass sich die Kulturförderung 2020 aufgrund der geänderten Anträge
und Antragsrücknahmen um 71.800 € reduzieren würde. Er schlägt vor, die
Haushaltsmittel, die nicht in Anspruch genommen werden, für zusätzliche
Antragstellungen zu verwenden. Der Kreistag sei in seiner nächsten Sitzung über
die Änderungen und Antragsrücknahmen zu informieren. Falls zusätzliche
Antragstellungen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie eingehen, sei
ein Beschlussvorschlag vorzulegen.
Kreisrat Wild nimmt Bezug auf den Antrag der Stadt
Röttingen. Er weist darauf hin, dass es sich um freiwillige Leistungen handele.
Er bittet daher künftig um Einhaltung der Vorgaben. Speziell Röttingen habe
bisher immer Fördermittel seitens des Landkreises erhalten – auch, da der
Landkreis finanziell gut dastehe. Dennoch müsse sich die Stadt Röttingen
Gedanken machen, wie es mit den Festspielen künftig weitergehe.
Landrat Eberth äußert sich, dass es originäre Aufgabe
der Kommune sei, zu bewerten, inwieweit die Frankenfestspiel Röttingen ein
leuchtendes Beispiel für die Region und für die Stadt Röttingen seien. Diese
Frage konnte bisher immer mit einem klarem „Ja!“ beantwortet werden. Sollte ein
Förderantrag eingehen, dann sei dieser zu bewerten. Bisher habe der Ausschuss für
Sport, Kultur und Ehrenamt dies immer befürwortet, ebenso wie der Bezirk
Unterfranken und auch der Freistaat Bayern. Nichtsdestotrotz wäre das in diesem
Jahr so ein Punkt, zu dem man sagen könnte: „Keine Festspiele – kein Geld“. Die
Verwaltung hat als Vorschlag erarbeitet, dass die Fixkosten der Stadt
Röttingen, der Einstieg in die Werbung (Flyer usw.) schon ein gewisser Aufwand
war. Deshalb sei er der Auffassung, dass eine Förderung in diesem Jahr erfolgen
solle und die Stadt Röttingen sich jedoch intensiv überlegen müsse, inwieweit
die Festspiele künftig in der Art und Weise weitergeführt werden.
Kreisrat Hügelschäffer weist darauf hin, dass es sich um eine
prozentuale Förderung auf Grundlage der vorgelegten Kosten handele und deshalb
die Kommune selbst entscheiden müsse, inwieweit sich die Kommune solche
Veranstaltungen leisten könne. Daher vertrete er die Auffassung, es bei den
Prozenten zu belassen.
Landrat Eberth hält den Hinweis zum Thema
Verwendungsnachweis für wichtig.
Kreisrat Grimm spricht ein Thema an, was vor allem
kleinere Vereine betreffe. Er nennt exemplarisch als Beispiel die
Laienspielgruppe Rimpar, der aufgrund der aktuellen Situation die
Veranstaltungen weggebrochen seien, dem Verein dadurch die Einnahmen
ausbleiben, dieser jedoch nun auf den Mietkosten sitze. Er fragt nach,
inwieweit die Möglichkeit bestehe, die eingesparten 71.800 € in einen „Fond“
anzulegen, um diesen Kulturvereinen, die bisher nicht in dieser Förderung
enthalten sind, die Möglichkeit einzuräumen einen Antrag zu stellen, um an
diesen Fördermitteln teilzuhaben.
Landrat Eberth verweis auf das Kleinbudget des
Landrats, das für genau für solche Dinge eingerichtet wurde, kurzfristig und
unkompliziert zu helfen. Sollten diesbezüglich Anträge eingehen, werde man sich
diesbezüglich Gedanken machen müssen.
Kreisrat Menig äußert sich, dass die Probleme nicht nur
die Kulturvereine angehe, sondern eigentlich alle Vereine davon betroffenen
seien, zumal fast jeder Verein über irgendwelche Vereinslokalitäten verfüge. Er
sehe die Aufgabe daher auch in erster Linie bei den Kommunen.
Sollte der
Landkreis dennoch an die Vereine herantreten oder diese unterstützen, wäre ihm
wichtig, dass wenn über Vereinslokalitäten geredet werde, sich dann nicht nur
auf die Kulturvereine zu versteifen, sondern alle mit ins Boot zu nehmen.
Landrat Eberth weist darauf hin, dass in der Richtlinie
klar definiert sei, dass die Förderung Projektbezogen erfolge. Demzufolge
scheiden Zuschüsse seitens des Landkreises zu Immobilien, Mieten usw. aus.
Kreisrat Losert merkt an, dass der Markt Rimpar speziell
in dem von Herrn Grimm angesprochenen Fall die Miete reduziert habe. Auch habe
die Gemeinde aufgrund der aktuellen Situation für seine Vereine die
Hallenmieten erlassen, da diese derzeit nicht von den Vereinen genutzt werden
können. Er betont, dass immer der Einzelfall betrachtet werden müsse und nicht pauschal
im „Gießkannenprinzip“ verfahren werde.
Kreisrätin Distler fragt nach, wie mit eventuellen Anfragen
von Eltern umzugehen sei, die wegen einer Rückerstattung von Gebühren für
wochenlang nicht stattgefundenen Präsenzunterricht an der Sing- und Musikschule
nachfragen.
Stabsstellenfachbereichsleiter Dröse teilt mit, dass innerhalb Bayerns
bereits viele Hilferufe seitens der Sing- und Musikschulen eingegangen seien.
Er weist darauf hin, dass in keiner Satzung geregelt sei, dass Onlineunterricht
einen Präsenzunterricht ersetze, daher sei davon auszugehen, dass der ein oder
andere Erstattungsanspruch geltend gemacht werde. Er erläutert die
Kostendeckung bei den Sing- und Musikschulen und die Folgen (Defizit), die
durch den Wegfall der Gebühren entstehen würden.
Landrat Eberth ergänzt, dass das Thema Rückzahlungsforderung
auch teilweise Kitas und Mittagsbetreuungen betreffe. Er hoffe diesbezüglich
auf eine bayernweite Regelung.
Kreisrat Winzenhörlein spricht das Thema Dirtbike-Strecken
Höchberg an, die teilweise legalisiert werden sollen. Er fragt nach, inwieweit
die Möglichkeit bestehe, einen Teil des „frei werdenden Geldes“ für die
Sicherung so einer Strecke zu verwenden. Er teilt mit, dass es auch einen
Verein gebe, der die Betreuung übernehmen würde.
Landrat Eberth äußert sich, dass dieses Thema mit den Allianzen
zu diskutieren sei bzw. zu prüfen sei, welche regionale Bedeutung dieses
Projekt habe, da die Richtlinie in aller Deutlichkeit nur Projekte fördere, die
herausragend für die Region seien. Deshalb sei bei einer Dirtbike-Strecke
explizit über einige Punkte nachzudenken: Trägerschaft, Bedeutung des Projektes
für die Region, Einschätzung der Förderfähigkeit. Bei Vorliegen entsprechender
Anträge müsste deshalb die Zuständigkeit genau geprüft werden. Er würde deshalb
das Thema Dirtbike-Strecke nicht mit dem Thema Kulturbudget vermischen wollen.
Kreisrat Grimm spricht diverse Soforthilfen für
Kulturschaffende seitens des Freistaates und des Bundes an, die sehr schleppend
in der Bearbeitung seien oder teilweise abgelehnt werden. Er fragt nach, wie
schnell die Kulturförderung des Freistaates Bayern ausgezahlt werde, da eine
Bearbeitungszeit von 4 bis 8 Wochen für manchen dann bereits zu spät sei und
diese Insolvenz anmelden müssten.
Seitens der
Verwaltung wird bestätigt, dass die Bearbeitungszeiten bei der Regierung von
Unterfranken sehr unterschiedlich seien. Eine Beschleunigung der Bearbeitung -
auch für existenziell Bedrohte - sei nicht möglich. Aufgrund der Flut der Anträge
herrsche eine gewisse Art der Überforderung.
Nachdem
keine weiteren Wortmeldungen vorliegen stellt Landrat Eberth den
Beschlussvorschlag mit den Änderungen zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Kulturförderung 2020 wird aufgrund
von geänderten Anträgen oder Antragsrücknahmen um 71.800 € reduziert.
·
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Kulturförderung im Jahr 2020 unter
Berücksichtigung der aktualisierten Kosten- und Finanzierungseinschätzungen
sowie geänderten Förderanträge unter nachfolgenden Voraussetzungen wie folgt zu
gewähren:
·
Sämtliche
Co-Finanzierungszusagen (Zuschüsse und Sponsoring) und sonstige Hilfen
(Corona-Soforthilfen des Freistaates Bayern und des Bundes) wurden in Anspruch
genommen oder zumindest nachweislich beantragt und
·
ein
Verwendungsnachweis wird bis spätestens 31.03.2021 vorgelegt.
Eine
Überfinanzierung ist ausgeschlossen.
Der Kreistag
ist in seiner nächsten Sitzung über die Änderungen und Antragsrücknahmen zu
informieren.
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss-Nr.: SKEA/2020.05.29/Ö-2
Zur weiteren Veranlassung an SFB 4, ZFB 1
Zur Kenntnis an S, ZB, KrPA
Förderung
der Volkshochschulen
Die beiden Volkshochschulen im
Landkreis Würzburg, vhs Würzburg & Umgebung und die vhs Ochsenfurt erhalten
seit einigen Jahren Zuschüsse, da das Angebot der beiden Einrichtungen nicht
kostendeckend realisiert werden kann.
Die vhs Würzburg & Umgebung
ist im vergangenen Jahr auf den Landkreis Würzburg zugegangen, um für eine
Erhöhung des Zuschusses zu werben.
52 % der Teilnehmer kommen aus
dem Landkreis Würzburg.
26 % der Kursangebote werden im
Landkreis Würzburg realisiert.
Ein neues Konzept der
„Digitalen Grundbildung“ sollte insbesondere im ländlichen Raum umgesetzt
werden. Eine Grundfinanzierung von 81 % durch Kursgebühren würde eine
finanzielle Zugangsbeschränkung bedeuten.
Um das Angebot mehr in die
„Fläche“ zu ermöglichen, digitale Kompetenzen als Grundversorgung anzubieten
und weitere Angebote für politische und gesellschaftliche Bildung zu
etablieren, benötigt die vhs mehr finanzielle Unterstützung.
In den Vorberatungen zum
Haushalt 2020 waren sich alle Fraktionen einig, den Zuschuss an die vhs
Würzburg & Umgebung auf 100.000 € zu erhöhen. Der Zuschuss an die vhs
Ochsenfurt sollte gleichermaßen steigen.
Aufgrund eines „Eingabefehlers“
wurde im Haushalt lediglich ein Gesamtbetrag von 100.000 € (statt 125.000 €)
veranschlagt und beschlossen.
Die Verwaltung schlägt vor, aus dem
Gesamtbudget für freiwillige Leistungen diese überplanmäßigen Aufwendungen zu
gewähren.
Beschluss:
Der
Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt empfiehlt dem Kreisausschuss die
Freigabe der 125.000 € zusätzlich an die vhs Würzburg und Umgebung sowie
Ochsenfurt auf das Budget aufzustocken, um aufgrund der Coronapandemie
bestmöglich zu helfen und die Haushaltsansätze für 2021 entsprechend zu
erhöhen.
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss-Nr.: SKEA/2020.05.29/Ö-2
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 4, ZFB 1
Zur Kenntnis an S,
ZB, KrPA