Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Allgemeines:

 

Nach der ersten Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung und den folgenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen haben zahlreiche Kulturveranstalter ihre Veranstaltungen abgesagt.

 

Theater mussten geschlossen bleiben, Konzerte, Musikunterricht und ähnliche Angebote waren untersagt.

 

Die Informationen zu Soforthilfen auf der Homepage des Landkreises und den Infos der Kulturverbände waren für die Selbständigen hilfreich und ausreichend. Nur wenige Anfragen wurden direkt an den Fachbereich Kreisentwicklung gestellt. Meist standen dann allgemeine Fragen zur Förderung 2020 im Vordergrund.

 

Ein gesondertes Kultur-Nothilfeprogramm wurde weder von der Stadt Würzburg, dem Bezirk Unterfranken noch dem Landkreis Würzburg aufgelegt. Einzelne Branchen besonders zu unterstützen, wäre aus Sicht der Verwaltungen sehr problematisch gewesen.

 

Die Stadt Würzburg teilte auf Nachfrage mit, dass sie ohne Kürzungen die Projektförderungen und institutionellen Zuschüsse auszahlen wird. Lediglich eine „Überfinanzierung“ sei ausgeschlossen.

 

 

Kulturherbst 2020

 

Die Anmeldungen für den Kulturherbst 2020, der vom 25.09. - 18.10.2020 stattfinden sollte, wurden bis Ende April beim Stabsstellenfachbereich eingereicht. Die Zahl der Anmeldungen war weitaus geringer als in den Vorjahren und teilweise unter Vorbehalt der weiteren Entwicklungen im Hinblick auf die Corona-Einschränkungen abgegeben worden.

Üblicherweise beginnen die Akteure und Veranstalter ab Mai die konkreten Planungen für die Umsetzung, d. h. Räumlichkeiten werden angemietet, Künstlerverträge geschlossen etc.

Zeitgleich erfolgt die Erfassung und Aufbereitung der Daten u. a. für die Programmbroschüre und Zeitungsbeilage (Budget rund 35.000 €).

Am 04.05.2020 wurde nochmals abgewogen, ob es realistisch ist, Ende September mit einer nahezu freien Veranstaltungsmöglichkeit zu rechnen. Konzerte, Theateraufführungen, Ausstellungen, Lesungen und ähnliches würden sicher nicht oder nur unter bestimmten Auflagen stattfinden können, so die Einschätzung zu diesem Zeitpunkt. Es wurde deshalb am 04.05.2020 entschieden, den diesjährigen Kulturherbst 2020 abzusagen. Die Kulturschaffenden im Landkreis Würzburg werden davon unterrichtet. Die Entscheidung wurde getroffen, um Kosten für die Mitwirkenden und den Landkreis zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.

Sollten sich Akteure trotzdem dafür aussprechen in diesem Zeitraum etwas zu planen, wird mit vorhandenen Kommunikationsstrukturen (Homepage, Gemeindeverteiler und Aushänge) Unterstützung geleistet.

Für 2021 war ohnehin ein Update des bisherigen Formates geplant, auch unter dem Gesichtspunkt des Projektes „Kulturregion Landkreis Würzburg“.

 

 

Kulturförderung des Landkreises Würzburg 2020:

 

Die Kulturförderungen für 2020 wurden im Kreistag am 10.02.2020 auf Vorschlag des Kulturausschusses beschlossen und Haushaltsmittel bereitgestellt.

 

Die Antragsteller haben im Januar einen Zwischenbescheid erhalten, dass eine Förderung in Höhe von X Euro dem Kreistag vorgeschlagen wurde. Eine endgültige Mitteilung und Auszahlung ist bisher noch nicht erfolgt.

 

Zahlreiche Veranstaltungen mussten abgesagt werden, Projekte werden nur teilweise durchgeführt und feste Einrichtungen (Theater) haben mit Fixkosten zu kämpfen.

 

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst fördert teilweise gemeinsam mit dem Bezirk Unterfranken auch Projekte und Institutionen im Landkreis. Hier wurde versucht, eine gemeinsame Vorgehensweise abzustimmen. Derzeit ist noch nicht klar, wie die beiden Förderstellen im Einzelfall entscheiden. Beispielsweise findet am 20.05.2020 eine Sondersitzung beim Bezirk Unterfranken statt, um die Strategie zu beschließen.

 

Sichergestellt sein sollte, dass nicht allein über die kommunalen Mittel das Kulturangebot gesichert wird. Mit dem Bezirk Unterfranken und mittelbar mit dem Bayerischen Kunstministerium stehen wir im Kontakt.

 

Nach den Kulturförderrichtlinien ist das Ziel des Landkreises Würzburg

„…die Arbeit der im Bereich der Kultur tätigen Personen und Einrichtungen zu sichern und in ihrer Leistungsfähigkeit, Qualität und Innovationsfreudigkeit zu stärken.“

 

Die Gewährung von Zuwendungen ist unter diesem Gesichtspunkt dann auch in „Corona-Zeiten“ angebracht und richtig, wenn Projekte nicht realisiert werden konnten oder in Theatern der Betrieb zwangsweise ruhen musste.

 

Eine Abfrage bei den Antragstellern zum Sachstand der Finanzierung von Projekten und Institutionsfinanzierung wird momentan durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass wir erwarten, dass alle Co-Finanzierungszusagen (weitere Fördermittel, Sponsoring und Spenden) und sonstige Hilfen in Anspruch genommen wurden. Ein Verwendungsnachweis wird in allen Fällen vorzulegen sein.

 

Nachfolgende Aufstellung spiegelt eine vorab durchgeführte telefonische Abfrage wieder:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlusslage SKE vom 21.10.2019 und Kreistagsbeschluss 10.02.2020:

 

Antragsteller

Beschlusslage

Sachstand 07.05.2020

Rund 100 Chöre und Musikvereine/-kapellen

156.000 €

Gefördert werden rückwirkend Probenstunden, aus dem Jahr 2019. Die Mittel werden so benötigt.

Nordbayerischer Musikbund e. V.

21.000 €

Ein Teil der Förderung betrifft die Schulungswoche, die abgesagt wurde. Voraussichtlich werden deshalb nur 11.000 € in 2020 benötigt.

Sängerkreis Würzburg (Region)

2.000 €

Bisher noch keine Rückmeldung.

Torturmtheater Sommerhausen

19.000 €

Frau Relin hat enorme Einnahmeausfälle und rechnet fest mit dem Zuschuss.

Stadt Röttingen

33.000 €

Die Frankenfestspiele wurden abgesagt. Es ist abzuwarten, welche Kosten angefallen sind. Eine Kostenaufstellung und
-schätzung erfolgt in Kürze.

Theater Sommerhaus GbR, Winterhausen

10.000 €

Fixkosten vorhanden und Einnahmeausfälle enorm.

Freie Theaterproduktion Kinderfestspiele Giebelstadt GbR

4.000 €

Abgesagt

Medienhaus der Diözese Würzburg

1.800 €

Die Lesungen hätten im Rahmen des Kulturherbstes stattgefunden. Abgesagt.

Landkreis Würzburg - SFB 4

35.000 €

Abgesagt.

Fastnacht–Jugend Unterfranken

500 €

Bisher noch keine Rückmeldung.

Förderbudget des Landrates im Rahmen der neuen Förderrichtlinien

3.000 €

 

Jugend Musiziert Unterfranken-West

1.500 €

Abgesagt. Ggf. sind Fixkosten angefallen.

Tourismusverein, Dr. Neuser

1.000 €

Bisher noch keine Rückmeldung.

Johannes Wolf; Musik in Fränkischen Spitalkirchen

500 €

Bisher noch keine Rückmeldung.

Kultur-Tafel-Würzburg e.V.

1.000 €

Bisher noch keine Rückmeldung.

Allianz MainDreieck - Markt Randersacker

3.000 €

Voraussichtlich Absage

Allianz MainDreieck- Stadt Ochsenfurt

3.000 €

Voraussichtlich Absage

Würzburg liest e.V.

1.500 €

Abgesagt

Dachverband freier Würzburger Kulturträger e. V.

1.500 €

Neuer Termin wird gesucht

Verein zur Förderung des internationalen Gitarrenfestivals am Maindreieck

1.000 €

Derzeit noch offen.

Festspielgemeinschaft Florian-Geyer e. V.

6.000 €

Abgesagt

Gesamtsumme

305.300 €

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kulturförderung im Jahr 2020 unter nachfolgenden Bedingungen in der geplanten und veranschlagten Höhe zu gewähren:

 

Der Veranstalter bzw. Projektträger (Antragsteller) legt einen geänderten und aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplan für 2020 vor,

 

sämtliche Co-Finanzierungszusagen (Zuschüsse und Sponsoring) und sonstige Hilfen (Corona-Soforthilfen des Freistaates Bayern und des Bundes) wurden in Anspruch genommen oder zumindest nachweislich beantragt und

 

ein Verwendungsnachweis wird bis spätestens 31.03.2021 vorgelegt. Eine Überfinanzierung ist ausgeschlossen.

 

Haushaltsmittel, die nicht in Anspruch genommen werden, sollen für zusätzliche Antragstellungen verwendet werden. Dem Kreistag ist in der Juli-Sitzung hierzu Bericht zu erstatten und falls zusätzliche Antragstellungen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie eingegangen sind, ein Beschlussvorschlag vorzulegen.

 


Debatte:

 

Stabsstellenfachbereichsleiter Dröse erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation, verweist auf die ausliegende Infomappe und stellt die Anträge im Einzelnen vor.

Er weist darauf hin, dass sich die Kulturförderung 2020 aufgrund der geänderten Anträge und Antragsrücknahmen um 71.800 € reduzieren würde. Er schlägt vor, die Haushaltsmittel, die nicht in Anspruch genommen werden, für zusätzliche Antragstellungen zu verwenden. Der Kreistag sei in seiner nächsten Sitzung über die Änderungen und Antragsrücknahmen zu informieren. Falls zusätzliche Antragstellungen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie eingehen, sei ein Beschlussvorschlag vorzulegen.

 

Kreisrat Wild nimmt Bezug auf den Antrag der Stadt Röttingen. Er weist darauf hin, dass es sich um freiwillige Leistungen handele. Er bittet daher künftig um Einhaltung der Vorgaben. Speziell Röttingen habe bisher immer Fördermittel seitens des Landkreises erhalten – auch, da der Landkreis finanziell gut dastehe. Dennoch müsse sich die Stadt Röttingen Gedanken machen, wie es mit den Festspielen künftig weitergehe.

 

Landrat Eberth äußert sich, dass es originäre Aufgabe der Kommune sei, zu bewerten, inwieweit die Frankenfestspiel Röttingen ein leuchtendes Beispiel für die Region und für die Stadt Röttingen seien. Diese Frage konnte bisher immer mit einem klarem „Ja!“ beantwortet werden. Sollte ein Förderantrag eingehen, dann sei dieser zu bewerten. Bisher habe der Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt dies immer befürwortet, ebenso wie der Bezirk Unterfranken und auch der Freistaat Bayern. Nichtsdestotrotz wäre das in diesem Jahr so ein Punkt, zu dem man sagen könnte: „Keine Festspiele – kein Geld“. Die Verwaltung hat als Vorschlag erarbeitet, dass die Fixkosten der Stadt Röttingen, der Einstieg in die Werbung (Flyer usw.) schon ein gewisser Aufwand war. Deshalb sei er der Auffassung, dass eine Förderung in diesem Jahr erfolgen solle und die Stadt Röttingen sich jedoch intensiv überlegen müsse, inwieweit die Festspiele künftig in der Art und Weise weitergeführt werden.

 

Kreisrat Hügelschäffer weist darauf hin, dass es sich um eine prozentuale Förderung auf Grundlage der vorgelegten Kosten handele und deshalb die Kommune selbst entscheiden müsse, inwieweit sich die Kommune solche Veranstaltungen leisten könne. Daher vertrete er die Auffassung, es bei den Prozenten zu belassen.

 

Landrat Eberth hält den Hinweis zum Thema Verwendungsnachweis für wichtig.

 

Kreisrat Grimm spricht ein Thema an, was vor allem kleinere Vereine betreffe. Er nennt exemplarisch als Beispiel die Laienspielgruppe Rimpar, der aufgrund der aktuellen Situation die Veranstaltungen weggebrochen seien, dem Verein dadurch die Einnahmen ausbleiben, dieser jedoch nun auf den Mietkosten sitze. Er fragt nach, inwieweit die Möglichkeit bestehe, die eingesparten 71.800 € in einen „Fond“ anzulegen, um diesen Kulturvereinen, die bisher nicht in dieser Förderung enthalten sind, die Möglichkeit einzuräumen einen Antrag zu stellen, um an diesen Fördermitteln teilzuhaben. 

 

Landrat Eberth verweis auf das Kleinbudget des Landrats, das für genau für solche Dinge eingerichtet wurde, kurzfristig und unkompliziert zu helfen. Sollten diesbezüglich Anträge eingehen, werde man sich diesbezüglich Gedanken machen müssen.

 

Kreisrat Menig äußert sich, dass die Probleme nicht nur die Kulturvereine angehe, sondern eigentlich alle Vereine davon betroffenen seien, zumal fast jeder Verein über irgendwelche Vereinslokalitäten verfüge. Er sehe die Aufgabe daher auch in erster Linie bei den Kommunen.

Sollte der Landkreis dennoch an die Vereine herantreten oder diese unterstützen, wäre ihm wichtig, dass wenn über Vereinslokalitäten geredet werde, sich dann nicht nur auf die Kulturvereine zu versteifen, sondern alle mit ins Boot zu nehmen.

 

Landrat Eberth weist darauf hin, dass in der Richtlinie klar definiert sei, dass die Förderung Projektbezogen erfolge. Demzufolge scheiden Zuschüsse seitens des Landkreises zu Immobilien, Mieten usw. aus.

 

Kreisrat Losert merkt an, dass der Markt Rimpar speziell in dem von Herrn Grimm angesprochenen Fall die Miete reduziert habe. Auch habe die Gemeinde aufgrund der aktuellen Situation für seine Vereine die Hallenmieten erlassen, da diese derzeit nicht von den Vereinen genutzt werden können. Er betont, dass immer der Einzelfall betrachtet werden müsse und nicht pauschal im „Gießkannenprinzip“ verfahren werde.

 

Kreisrätin Distler fragt nach, wie mit eventuellen Anfragen von Eltern umzugehen sei, die wegen einer Rückerstattung von Gebühren für wochenlang nicht stattgefundenen Präsenzunterricht an der Sing- und Musikschule nachfragen.

 

Stabsstellenfachbereichsleiter Dröse teilt mit, dass innerhalb Bayerns bereits viele Hilferufe seitens der Sing- und Musikschulen eingegangen seien. Er weist darauf hin, dass in keiner Satzung geregelt sei, dass Onlineunterricht einen Präsenzunterricht ersetze, daher sei davon auszugehen, dass der ein oder andere Erstattungsanspruch geltend gemacht werde. Er erläutert die Kostendeckung bei den Sing- und Musikschulen und die Folgen (Defizit), die durch den Wegfall der Gebühren entstehen würden.

 

Landrat Eberth ergänzt, dass das Thema Rückzahlungsforderung auch teilweise Kitas und Mittagsbetreuungen betreffe. Er hoffe diesbezüglich auf eine bayernweite Regelung.

 

Kreisrat Winzenhörlein spricht das Thema Dirtbike-Strecken Höchberg an, die teilweise legalisiert werden sollen. Er fragt nach, inwieweit die Möglichkeit bestehe, einen Teil des „frei werdenden Geldes“ für die Sicherung so einer Strecke zu verwenden. Er teilt mit, dass es auch einen Verein gebe, der die Betreuung übernehmen würde.

 

Landrat Eberth äußert sich, dass dieses Thema mit den Allianzen zu diskutieren sei bzw. zu prüfen sei, welche regionale Bedeutung dieses Projekt habe, da die Richtlinie in aller Deutlichkeit nur Projekte fördere, die herausragend für die Region seien. Deshalb sei bei einer Dirtbike-Strecke explizit über einige Punkte nachzudenken: Trägerschaft, Bedeutung des Projektes für die Region, Einschätzung der Förderfähigkeit. Bei Vorliegen entsprechender Anträge müsste deshalb die Zuständigkeit genau geprüft werden. Er würde deshalb das Thema Dirtbike-Strecke nicht mit dem Thema Kulturbudget vermischen wollen.

 

Kreisrat Grimm spricht diverse Soforthilfen für Kulturschaffende seitens des Freistaates und des Bundes an, die sehr schleppend in der Bearbeitung seien oder teilweise abgelehnt werden. Er fragt nach, wie schnell die Kulturförderung des Freistaates Bayern ausgezahlt werde, da eine Bearbeitungszeit von 4 bis 8 Wochen für manchen dann bereits zu spät sei und diese Insolvenz anmelden müssten.

 

Seitens der Verwaltung wird bestätigt, dass die Bearbeitungszeiten bei der Regierung von Unterfranken sehr unterschiedlich seien. Eine Beschleunigung der Bearbeitung - auch für existenziell Bedrohte - sei nicht möglich. Aufgrund der Flut der Anträge herrsche eine gewisse Art der Überforderung.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen stellt Landrat Eberth den Beschlussvorschlag mit den Änderungen zur Abstimmung.

 

Beschluss:

 

 

 

Die Kulturförderung 2020 wird aufgrund von geänderten Anträgen oder Antragsrücknahmen um 71.800 € reduziert.

 

 

 


 

 

·         Die Verwaltung wird beauftragt, die Kulturförderung im Jahr 2020 unter Berücksichtigung der aktualisierten Kosten- und Finanzierungseinschätzungen sowie geänderten Förderanträge unter nachfolgenden Voraussetzungen wie folgt zu gewähren:

·         Sämtliche Co-Finanzierungszusagen (Zuschüsse und Sponsoring) und sonstige Hilfen (Corona-Soforthilfen des Freistaates Bayern und des Bundes) wurden in Anspruch genommen oder zumindest nachweislich beantragt und

·         ein Verwendungsnachweis wird bis spätestens 31.03.2021 vorgelegt.

Eine Überfinanzierung ist ausgeschlossen.

 

Der Kreistag ist in seiner nächsten Sitzung über die Änderungen und Antragsrücknahmen zu informieren.

 

 

 

Ergebnis: einstimmig beschlossen                             

 

Beschluss-Nr.: SKEA/2020.05.29/Ö-2

 

Zur weiteren Veranlassung an SFB 4, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an S, ZB, KrPA

 

 


 

Förderung der Volkshochschulen

 

Die beiden Volkshochschulen im Landkreis Würzburg, vhs Würzburg & Umgebung und die vhs Ochsenfurt erhalten seit einigen Jahren Zuschüsse, da das Angebot der beiden Einrichtungen nicht kostendeckend realisiert werden kann.

Die vhs Würzburg & Umgebung ist im vergangenen Jahr auf den Landkreis Würzburg zugegangen, um für eine Erhöhung des Zuschusses zu werben.

52 % der Teilnehmer kommen aus dem Landkreis Würzburg.

26 % der Kursangebote werden im Landkreis Würzburg realisiert.

Ein neues Konzept der „Digitalen Grundbildung“ sollte insbesondere im ländlichen Raum umgesetzt werden. Eine Grundfinanzierung von 81 % durch Kursgebühren würde eine finanzielle Zugangsbeschränkung bedeuten.

 

Um das Angebot mehr in die „Fläche“ zu ermöglichen, digitale Kompetenzen als Grundversorgung anzubieten und weitere Angebote für politische und gesellschaftliche Bildung zu etablieren, benötigt die vhs mehr finanzielle Unterstützung.

In den Vorberatungen zum Haushalt 2020 waren sich alle Fraktionen einig, den Zuschuss an die vhs Würzburg & Umgebung auf 100.000 € zu erhöhen. Der Zuschuss an die vhs Ochsenfurt sollte gleichermaßen steigen.

Aufgrund eines „Eingabefehlers“ wurde im Haushalt lediglich ein Gesamtbetrag von 100.000 € (statt 125.000 €) veranschlagt und beschlossen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, aus dem Gesamtbudget für freiwillige Leistungen diese überplanmäßigen Aufwendungen zu gewähren.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt empfiehlt dem Kreisausschuss die Freigabe der 125.000 € zusätzlich an die vhs Würzburg und Umgebung sowie Ochsenfurt auf das Budget aufzustocken, um aufgrund der Coronapandemie bestmöglich zu helfen und die Haushaltsansätze für 2021 entsprechend zu erhöhen.

 

 

Ergebnis: einstimmig beschlossen                             

 

Beschluss-Nr.: SKEA/2020.05.29/Ö-2

 

Zur weiteren Veranlassung an SFB 4, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an S, ZB, KrPA