Sitzung: 29.05.2020 Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Die Förderung des Ehrenamtes ist in Bayern als Staatsziel in der Verfassung verankert. In Art. 121 heißt es dort: "Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl." Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels, der auch das Interesse am Engagement maßgeblich verändert, erweitert sich gleichzeitig unseren Blickwinkel. Neben dem „klassischen“ Ehrenamt in Funktionsstellen von Vereinen und Verbänden geht es immer mehr um bürgerschaftliches Engagement für Menschen in Not, bei Katastrophen und anderen Notsituationen. Es ist die Tendenz erkennbar, dass sich viele Menschen engagieren wollen, mit dem Engagement aber wahrnehmbare Effekte verbinden und eine langfristige zeitliche Verbindlichkeit vermeiden. Das ist anders als das klassische Ehrenamt, aber nicht zwangsläufig schlechter. Beide Ausprägungen des Ehrenamtes bestehen nebeneinander.
In Bayern engagiert sich mit 47 % fast jeder Zweite über 14 Jahre ehrenamtlich – im Rettungsdienst oder in sozialen Einrichtungen, in Kirche oder Kultur, in der Jugendarbeit oder im Sportverein. Die bayerische Ehrenamtsstrategie setzt auf den Ausbau der Infrastruktur für Bürgerschaftliches Engagement, auf eine Stärkung der Anerkennungskultur und auf eine beständige Weiterentwicklung mit neuen Ideen und Ansätzen.
Menschen, die sich engagieren wollen, brauchen eine Anlaufstelle, bei der sie alle wichtigen Informationen rund um das Bürgerschaftliche Engagement erhalten. Deshalb ist es Ziel der Bayerischen Ehrenamtsstrategie, eine effiziente Infrastruktur für alle Bereiche des Bürgerschaftlichen Engagements in Bayern flächendeckend zu schaffen.[1] Ein wesentlicher Teil dieser Strategie sind die Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement als Anlauf-, Informations- und Vernetzungsstellen, deren Zuständigkeit sich über den ganzen Landkreis erstreckt. Im April 2013 folgte der Startschuss für das „Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement“ (KoBE) im Landkreis Würzburg. Zuvor aber bereits hob der ehemalige Landrat Eberhard Nuß das Thema Ehrenamt auf die kommunalpolitische Agenda. 2011 führte der Landkreis Würzburg als einer der ersten in Bayern die Bayrische Ehrenamtskarte ein, verbunden mit einem umfangreichen Angebot der Anerkennungskultur.
Aktuell haben wir im Landkreis ….. Ehrenamtskarten ausgegeben.
Servicestelle Ehrenamt im Landratsamt Würzburg:
- fachliche Zuordnung zum Amt für Jugend und Familie, Kinder-, Jugend- und Familienarbeit FB31c
- Personalausstattung: 2 Fachkräfte mit 150%; 1 Verwaltungskraft mit 50%
- Haushaltsmittel 2020: 60.600 €
Arbeitsschwerpunkte des Servicestelle Ehrenamt:
Frau Gressel, Freiwilligenmanagerin des Landkreises Würzburg, stellt das Arbeitsfeld in einer Übersicht dar:
Anerkennungskultur und Lobbyarbeit
- Ausgabestelle der Ehrenamtskarte
- Anwerbung und Kontaktpflege lokaler Partner
- Ehrenamtskarte +Plus+ - Angebote
Netzwerkarbeit
- Netzwerk Nachbarschaftshilfe
- Arbeitskreis „Hauptamtliche Ehrenamtskoordinatoren“
- Mitarbeit in lokalen Gremien
- Kooperationen auf Landesebene (Lagfa Bayern e.V., Sozialministerium)
Nachwuchsförderung
- FEEL FR.E.E. – Programm
- FEEL FR.E.E. Filmprojekt
- Organisationsberatung
Beratungsangebote zu Freiwilligenkoordination und Freiwilligenmanagement
- für gemeinnützige Initiativen/Vereine/Organisationen/Verbände
- für Gemeinden
Weiterbildungsangebote für Organisationen, Vereine und engagierte Bürger
- Weiterbildungsprogramm „Fit fürs Ehrenamt“
- Fachtage
Debatte:
Fachbereichsleiter Rostek und die Freiwilligenmanagerin des
Landkreises Würzburg, Frau Gressel, stellen anhand einer
PowerPoint-Präsentation die Servicestelle Ehrenamt vor.
Des Weiteren
wird im Bereich der Nachwuchsförderung (FEEL FR.E.E.) ein Kurzfilm vorgestellt.
Ziel des Projektes sei, junge Menschen ab 13 Jahren für bürgerschaftliches
Engagement zu begeistern und Vereine/Initiativen/Organisationen im Landkreis
bei der Nachwuchsgewinnung und Nachwuchsförderung zu unterstützen.
Es liegen
keine Wortmeldungen vor.
Zur weiteren
Veranlassung an FB 31 c
Zur Kenntnis an GB 3