Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Im Zuge der gegenwärtigen Corona-Pandemie hat der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder am 16.03.2020 gemäß Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) für Bayern den Katastrophenfall festgestellt.

 

Eine Katastrophe im Sinn des BayKSG ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.

 

Die weltweit rasche Ausbreitung des Corona-Virus und die schwerwiegenden Folgen - vor allem für die Gesundheit älterer und chronisch kranker Menschen - stellen alle staatlichen Verantwortungsträger vor eine Herausforderung, welche die Bundesrepublik Deutschland zuvor so noch nie erlebt hat. Noch fehlen ein wirksamer Impfstoff und antivirale Medikamente, um die von der WHO ausgerufenen Pandemie wirksam bekämpfen und damit viele Leben retten zu können. Umso wichtiger ist es, dass die deklarierte Strategie des sozialen Abstands konsequent umgesetzt wird.

 

In der stationären und ambulanten Versorgung, in sozialen Einrichtungen, im Rettungsdienst, bei der Polizei und der Feuerwehr ist es unerlässlich, die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zertifizierten Produkten vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen.

 

Der Bedarf an Schutzanzügen, FFP 2-Masken, Mund-Nasen-Schutz, Handschuhen, Schutzbrillen und Desinfektionsmittel ist weltweit sehr groß - der globale Markt um Infektionsschutzprodukte heiß umkämpft. Die Leistungsfähigkeit unserer medizinischen Versorgungsstrukturen, unserer Blaulichtdienste und Pflege- sowie Behinderteneinrichtungen ist ernsthaft und unmittelbar gefährdet.   

 

Der Freistaat Bayern hat grundsätzlich ein Beschaffungs- und Verteilungsmonopol. Ziel dieser strengen Vorgabe ist es, den Kampf um wertvolle Schutzgüter nicht allein durch das verhandelbare Höchstgebot bestimmen zu lassen.

 

Die Landkreise und kreisfreien Städte als Kreisverwaltungsbehörden sind schlussendlich für die Weiterverteilung an die örtlichen Bedarfsträger verantwortlich - ausgenommen sind die Universitätskliniken, Rettungsdienste, Polizei und Kassenärzte. Diese sollen grundsätzlich über eigene, zentral gesteuerte Logistikstränge versorgt werden.

 

Im Landkreis Würzburg wurde die Materialverteilung und -logistik der Kreisbrandinspektion und dem Johanniter Unfallhilfe e.V. übertragen. Ein Programm zur Warenlogistik wurde auf die Strukturen im Landkreis Würzburg angepasst, eine Matrix zur Bedarfspriorisierung zusammen mit der Führungsgruppe Katastrophenschutz entwickelt und ein System zur Bedarfsanmeldung (vgl. Informationen auf https://www.landkreis-wuerzburg.de/Auf-einen-Klick/Aktuelles/Coronavirus/Gesundheitssektor/) implementiert.

 

Bei allem Engagement der eingesetzten Freiwilligen - die zentralen Lieferungen erfolgen sporadisch und in nicht ausreichender Menge. Aktuell wird nur ein geringer Teil des angemeldeten Bedarfs im Landkreis Würzburg durch die zentralen Materiallieferungen gedeckt.

 

Der Landkreis Würzburg war in den vergangenen Wochen aus den oben genannten Gründen gezwungen, Beschaffungen zu Lasten des Kreishaushalts zu tätigen. Die beim Produkt „Zivil- und Katastrophenschutz“ veranschlagten Haushaltsmittel sind für die anstehenden Beschaffungen bei Weitem nicht ausreichend.

 

Am 26.03.2020 und 30.03.2020 wurden deshalb im Rahmen von Anordnungen nach § 41 Abs. 1 der GeSchOKT zusätzliche Haushaltsmittel bis zu einer Gesamtsumme von 600.000,- EUR (zweimal jeweils 300.000,- EUR) durch Herrn Landrat Nuß bereitgestellt.

 

Nachdem diese Mittel bereits durch vorgenommene Bestellungen gebunden waren, jedoch fortlaufend ein Bedarf zur Beschaffung von Schutzausrüstung im Landkreis bestand, sind weitere Mittel erforderlich. Dies vor allem auch, da weiterhin fraglich ist, inwieweit dieser Bedarf durch zentrale Materiallieferungen des Freistaates Bayern (mit-)gedeckt werden kann.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 06.04.2020 wurde diese Thematik bereits vorgetragen. Dieser befürwortete die Anordnungen von Herrn Landrat Nuß, ermächtigte diesen bis zur Feststellung des Endes der Katastrophe gemäß Art. 4 Abs. 1 BayKSG für dringend im Landkreis Würzburg benötigte persönliche Schutzausrüstung zusätzliche Haushaltsmittel bis zu einer Gesamtsumme von 3.000.000,- EUR bereitzustellen und stimmte der Weitergabe der Bewirtschaftungsbefugnis im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel an die jeweilige Leitung der Führungsgruppe Katastrophenschutz und einer Beschaffung durch den Johanniter Unfallhilfe e.V. zu.

 

Herr Landrat Nuß hat daraufhin aufgrund dieser Ermächtigung am 08.04.2020, 16.04.2020 und 21.04.2020 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 1.000.000,- EUR (zweimal 300.000,- EUR und einmal 400.000,- EUR) bereitgestellt.

 

Darüber hinaus hat er im Rahmen einer dringlichen Anordnung nach § 41 Abs. 1 der GeSchOKT am 16.04.2020 vorsorglich zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 400.000,- EUR bereitgestellt. Damit sollen vom Gesundheitsamt angeordnete Tests, deren Finanzierung noch nicht gesichert ist, unabhängig vom Kostenträger ermöglicht werden.

 

Aufgrund der Höhe der als außerplanmäßig dringend benötigten und zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel werden die durch Herrn Landrat Nuß getroffenen Anordnungen nach § 41 Abs. 1 der GeSchOKT dem Kreistag zur Kenntnis gegeben. Es wird um Zustimmung des Kreistages zu den vom Kreisausschuss beschlossenen und zusätzlich bereitgestellten Haushaltsmittel gebeten.

 

Dem Kreistag wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Abrechnung vorgelegt, aus der hervorgeht, welche Haushaltsmittel der Landkreis tatsächlich anlässlich der Corona-Pandemie aufwenden musste.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Kreistag schließt sich der Beschlussfassung des Kreisausschusses an, befürwortet ebenfalls die Anordnungen nach § 41 Abs. 1 GeSchOKT durch Herrn Landrat Nuß und bestätigt die dafür bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 600.000,- EUR.

 

Ebenso wird die vorsorgliche Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln durch Anordnung nach § 41 Abs. 1 GeSchOKT in Höhe von 400.000,- EUR für die Finanzierung von durch das Gesundheitsamt angeordneten Tests befürwortet.

 

2.         Der Kreistag schließt sich der Beschlussfassung des Kreisausschusses an und beschließt, dass der Landrat bis zur Feststellung des Endes der Katastrophe gemäß Art. 4 Abs. 1 BayKSG ermächtigt wird, für dringend im Landkreis Würzburg benötigte persönliche Schutzausrüstung und sonstige Ausgaben zusätzliche Haushaltsmittel bis zu einer Gesamtsumme von 3.000.000,- EUR bereitzustellen. Hiervon wurden bereits Mittel in Höhe von 1.000.000,- EUR bereitgestellt.

 

3.         Der Kreistag stimmt der Weitergabe der Bewirtschaftungsbefugnis im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel an die jeweilige Leitung der Führungsgruppe Katastrophenschutz und einer Beschaffung durch den Johanniter Unfallhilfe e.V. zu.

 

 

 

Debatte:

 

Ein Sachvortrag wird nicht gewünscht.

 


Beschluss:

 

1.         Der Kreistag schließt sich der Beschlussfassung des Kreisausschusses an, befürwortet ebenfalls die Anordnungen nach § 41 Abs. 1 GeSchOKT durch Herrn Landrat Nuß und bestätigt die dafür bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 600.000,- EUR.

 

Ebenso wird die vorsorgliche Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln durch Anordnung nach § 41 Abs. 1 GeSchOKT in Höhe von 400.000,- EUR für die Finanzierung von durch das Gesundheitsamt angeordneten Tests befürwortet.

 

2.         Der Kreistag schließt sich der Beschlussfassung des Kreisausschusses an und beschließt, dass der Landrat bis zur Feststellung des Endes der Katastrophe gemäß Art. 4 Abs. 1 BayKSG ermächtigt wird, für dringend im Landkreis Würzburg benötigte persönliche Schutzausrüstung und sonstige Ausgaben zusätzliche Haushaltsmittel bis zu einer Gesamtsumme von 3.000.000,- EUR bereitzustellen. Hiervon wurden bereits Mittel in Höhe von 1.000.000,- EUR bereitgestellt.

 

3.         Der Kreistag stimmt der Weitergabe der Bewirtschaftungsbefugnis im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel an die jeweilige Leitung der Führungsgruppe Katastrophenschutz und einer Beschaffung durch den Johanniter Unfallhilfe e.V. zu.

 

 

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 1, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA