Beschluss: Mehrfachbeschluss

Anlagen:           Entschädigungssatzung

                        Antrag auf Verdienstausfall

                        Anwesenheitsliste Fraktionssitzung

 

 

Sachverhalt:

 

Der Anspruch ehrenamtlich tätiger Personen auf Entschädigung und Ersatzleistungen sind in Art. 14a der Landkreisordnung (LKrO) geregelt. Das Nähere wird durch Satzung bestimmt (Art. 14a Abs. 1 S. 2 LKrO). Gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 GeschO KT richten sich Entschädigung und Ersatzleistungen nach der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisrät*innen, der Fraktionen und sonstiger Bürger*innen (Entschädigungssatzung).

 

Die bisher gültigen finanziellen Regelungen in den vergangenen Wahlperioden sowie der Vorschlag für die Wahlperiode ab dem 1.5.2020 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

1996 (DM)

2002 (€)

2008 (€)

2014 (€)

2020 (€)

Sitzungsgeld

70,00

35,00

40,00

50,00

100,00

Selbständige + Benachteiligte + Ehrenamtliche

16,00

10,00

12,00

15,00

20,00

Aufwandsabgeltung

80,00

60,00

70,00

80,00

150,00

Erster weiterer Stellv. LR

850,00

425,00

457,00

500,00

600,00

Zweiter weiterer Stellv. LR

610,00

305,00

328,00

Dritter weiterer Stellv. LR

-

-

-

Vorsitzender RP-Ausschuss

200,00

100,00

100,00

150,00

200,00

Fraktionsvorsitzender

200,00

+ 5,00

100,00

+ 2,50

100,00

+ 2,50

150,00
+ 2,50

180,00
+ 3,00

 

 

In der Entschädigungssatzung sind insbesondere geregelt:

 

·         Die Höhe des Sitzungsgeldes (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. a) Entschädigungssatzung)

·         Die Fahrtkostenentschädigung (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. b) Entschädigungssatzung)

·         Der Ersatz von Lohn- und Gehaltsausfällen (§ 1 Abs. 3 S. 1 Entschädigungssatzung)

·         Die Entschädigung für Selbständige (§ 1 Abs. 3 S. 3 Entschädigungssatzung)

·         Die Entschädigung für Sonstige (§ 1 Abs. 4 S. 1 Entschädigungssatzung)

·         Die Entschädigung für die Teilnahme an Fraktionssitzungen § 1 Abs. 5 Entschädigungssatzung)

·         Die monatliche Entschädigung für Kreisräte (§ 2 Entschädigungssatzung)

·         Die Abgeltung des vermehrten Aufwands für Fraktionsvorsitzende (§ 4 Entschädigungssatzung)

·         Entschädigung der Fraktionen (§ 6 Entschädigungssatzung)

 

Für die anstehende Legislaturperiode 2020-2026 werden folgende Anhebungen vorgeschlagen:

 

·         Sitzungsgeld von bisher 50,00 € auf 100,00 €

·         Entschädigung für Selbständige und Sonstige von bisher 15,00 € auf nun 20,00 € je Sitzungsstunde

·         Monatliche Entschädigung für Kreisräte von 80,00 € auf 150,00 €

·         Die Abgeltung des vermehrten Aufwands für Fraktionsvorsitzende von 150,00 € auf 180,00 €

·         Die monatliche Aufwandsentschädigung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses von 150,00 € auf 200,00 €

·         Entschädigung für die weiteren Stellvertreter des Landrats von 500,00 € auf 600,00 €

 

Aufgrund eines Beschlusses des Kreistags zuletzt aus dem Jahr 2018 erhielten die Fraktionen bzw. politischen Gruppierungen eine monatliche Entschädigung in Höhe von 25,00 € je Mitglied.

Diese Entschädigung wurde in die Entschädigungssatzung mit aufgenommen. Hier wird eine Erhöhung auf 30,00 € monatlich je Mitglied der Fraktion bzw. Ausschussgemeinschaft vorgeschlagen.

 

Es wird vorgeschlagen, die vorgetragenen Erhöhungen anzuerkennen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag ist mit den Regelungen in der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlicher Kreisrät*innen, der Fraktionen und sonstiger Bürger*innen einverstanden.

 

Diese Regelungen geltend entsprechend für die Gremien des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg.

 

 

 

Debatte:

 

Landrat Eberth teilt mit, dass sich im Entwurf der Entschädigungssatzung ein Fehler eingeschlichen habe. Unter § 1 Absatz 5 muss der Satz 4 (Finden mehrere Fraktionssitzungen...) gestrichen werden.

 

Kreisrat Winzenhörlein betont, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Erhöhung der Entschädigung im geplanten Umfang mit Blick auf die durch die Corona-Krise ungewisse Finanzlage ablehne. Seine Fraktion schlägt vor, das Sitzungsgeld moderat auf 80 € und die Entschädigung auf 120 € zu erhöhen.

 

Landrat Eberth lässt zuerst über die von der Verwaltung vorgelegten Entschädigungsbeträge mit folgendem Ergebnis abstimmen:

 

51 Ja-Stimmen                       19 Nein-Stimmen

 

Damit ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

 

 

Landrat Eberth lässt sodann über die Entschädigungssatzung im Ganzen abstimmen mit folgendem Ergebnis:

 

65 Ja-Stimmen                       5 Nein-Stimmen


Beschluss:

 

Der Kreistag ist mit den Regelungen in der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlicher Kreisrät*innen, der Fraktionen und sonstiger Bürger*innen einverstanden.

 

Diese Regelungen geltend entsprechend für die Gremien des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an SFB 1, KU-Besoldung

 

Zur Kenntnis an S, SFB 2