Sitzung: 11.05.2020 Kreistag
Beschluss: Mehrfachbeschluss
Anlagen: Entschädigungssatzung
Antrag auf Verdienstausfall
Anwesenheitsliste Fraktionssitzung
Sachverhalt:
Der Anspruch
ehrenamtlich tätiger Personen auf Entschädigung und Ersatzleistungen sind in
Art. 14a der Landkreisordnung (LKrO) geregelt. Das Nähere wird durch Satzung
bestimmt (Art. 14a Abs. 1 S. 2 LKrO). Gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 GeschO KT richten
sich Entschädigung und Ersatzleistungen nach der Satzung zur Regelung der
Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisrät*innen, der Fraktionen und sonstiger
Bürger*innen (Entschädigungssatzung).
Die bisher gültigen
finanziellen Regelungen in den vergangenen Wahlperioden sowie der Vorschlag für
die Wahlperiode ab dem 1.5.2020 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
|
1996 (DM) |
2002 (€) |
2008 (€) |
2014 (€) |
2020 (€) |
Sitzungsgeld |
70,00 |
35,00 |
40,00 |
50,00 |
100,00 |
Selbständige
+ Benachteiligte + Ehrenamtliche |
16,00 |
10,00 |
12,00 |
15,00 |
20,00 |
Aufwandsabgeltung |
80,00 |
60,00 |
70,00 |
80,00 |
150,00 |
Erster
weiterer Stellv. LR |
850,00 |
425,00 |
457,00 |
500,00 |
600,00 |
Zweiter
weiterer Stellv. LR |
610,00 |
305,00 |
328,00 |
||
Dritter
weiterer Stellv. LR |
- |
- |
- |
||
Vorsitzender
RP-Ausschuss |
200,00 |
100,00 |
100,00 |
150,00 |
200,00 |
Fraktionsvorsitzender |
200,00 + 5,00 |
100,00 + 2,50 |
100,00 + 2,50 |
150,00 |
180,00 |
In der
Entschädigungssatzung sind insbesondere geregelt:
·
Die Höhe des
Sitzungsgeldes (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. a) Entschädigungssatzung)
·
Die
Fahrtkostenentschädigung (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. b) Entschädigungssatzung)
·
Der Ersatz von
Lohn- und Gehaltsausfällen (§ 1 Abs. 3 S. 1 Entschädigungssatzung)
·
Die Entschädigung
für Selbständige (§ 1 Abs. 3 S. 3 Entschädigungssatzung)
·
Die Entschädigung
für Sonstige (§ 1 Abs. 4 S. 1 Entschädigungssatzung)
·
Die Entschädigung
für die Teilnahme an Fraktionssitzungen § 1 Abs. 5 Entschädigungssatzung)
·
Die monatliche
Entschädigung für Kreisräte (§ 2 Entschädigungssatzung)
·
Die Abgeltung des
vermehrten Aufwands für Fraktionsvorsitzende (§ 4 Entschädigungssatzung)
·
Entschädigung der
Fraktionen (§ 6 Entschädigungssatzung)
Für die anstehende
Legislaturperiode 2020-2026 werden folgende Anhebungen vorgeschlagen:
·
Sitzungsgeld von
bisher 50,00 € auf 100,00 €
·
Entschädigung für
Selbständige und Sonstige von bisher 15,00 € auf nun 20,00 € je Sitzungsstunde
·
Monatliche
Entschädigung für Kreisräte von 80,00 € auf 150,00 €
·
Die Abgeltung des
vermehrten Aufwands für Fraktionsvorsitzende von 150,00 € auf 180,00 €
·
Die monatliche
Aufwandsentschädigung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses von
150,00 € auf 200,00 €
·
Entschädigung für
die weiteren Stellvertreter des Landrats von 500,00 € auf 600,00 €
Aufgrund eines
Beschlusses des Kreistags zuletzt aus dem Jahr 2018 erhielten die Fraktionen
bzw. politischen Gruppierungen eine monatliche Entschädigung in Höhe von 25,00
€ je Mitglied.
Diese Entschädigung
wurde in die Entschädigungssatzung mit aufgenommen. Hier wird eine Erhöhung auf
30,00 € monatlich je Mitglied der Fraktion bzw. Ausschussgemeinschaft
vorgeschlagen.
Es wird
vorgeschlagen, die vorgetragenen Erhöhungen anzuerkennen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag ist mit
den Regelungen in der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlicher
Kreisrät*innen, der Fraktionen und sonstiger Bürger*innen einverstanden.
Diese Regelungen
geltend entsprechend für die Gremien des Kommunalunternehmens des Landkreises
Würzburg.
Debatte:
Landrat Eberth teilt mit, dass sich im Entwurf der
Entschädigungssatzung ein Fehler eingeschlichen habe. Unter § 1 Absatz 5 muss
der Satz 4 (Finden mehrere Fraktionssitzungen...) gestrichen werden.
Kreisrat Winzenhörlein betont, dass die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen die Erhöhung der Entschädigung im geplanten Umfang mit Blick auf die durch
die Corona-Krise ungewisse Finanzlage ablehne. Seine Fraktion schlägt vor, das
Sitzungsgeld moderat auf 80 € und die Entschädigung auf 120 € zu erhöhen.
Landrat Eberth lässt zuerst über die von der Verwaltung
vorgelegten Entschädigungsbeträge mit folgendem Ergebnis abstimmen:
51 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen
Damit ist der Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Landrat Eberth lässt sodann über die Entschädigungssatzung
im Ganzen abstimmen mit folgendem Ergebnis:
65 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen
Beschluss:
Der Kreistag ist mit
den Regelungen in der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlicher
Kreisrät*innen, der Fraktionen und sonstiger Bürger*innen einverstanden.
Diese Regelungen
geltend entsprechend für die Gremien des Kommunalunternehmens des Landkreises
Würzburg.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 1, KU-Besoldung
Zur Kenntnis an S,
SFB 2