Sitzung: 11.05.2020 Kreistag
Beschluss: Mehrfachbeschluss
Sachverhalt:
Die weitere
Stellvertretung des Landrats regelt der Kreistag durch Beschluss; es können nur
Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes bestellt werden (Art. 32
Abs. 4 Landkreisordnung).
In der vergangenen
Wahlperiode wurden drei weitere Stellvertreter des Landrats aus der Mitte des
Kreistags bestimmt.
Debatte:
Kreisrätin Barrientos stellt den Antrag bei Handabzählungen auch
Enthaltungen zu benennen. Außerdem wünsche sie sich, dass vor der Abstimmung
vermehrt auf Wortmeldungen geachtet werde.
Landrat Eberth bittet darum, dass bei Wortmeldungen
deutlich Handzeichen gegeben werde, da aufgrund der Hallengröße es schwieriger
sei den Überblick zu behalten. In Bezug auf Enthaltungen teilt er mit, dass es
im Gegensatz zur Bundespolitik in der Kommunalpolitik keine Enthaltungen gebe.
Es kann nur dafür oder dagegen abgestimmt werden. Deshalb könne er den Antrag
nicht zur Abstimmung geben.
a)
Abstimmung über den ersten
weiteren Stellvertreter des Landrats:
Kreisrätin Celina schlägt Kreisrätin Karen Heußner vor.
Landrat Eberth lässt über den Wahlvorschlag abstimmen.
67 Ja 3
Nein
Kreisrätin Karen Heußner nimmt die Wahl an und bedankt sich.
b)
Abstimmung über den zweiten
weiteren Stellvertreter des Landrats:
Kreisrat Jungbauer schlägt Kreisrat Waldemar Brohm vor.
Kreisrat Fiederling schlägt Kreisrat Felix Freiherr von Zobel
vor.
Landrat Eberth lässt zuerst über den Wahlvorschlag Waldemar
Brohm abstimmen:
41 Ja 29
Nein
Landrat Eberth teilt mit, da Kreisrat Brohm mit der Mehrheit
gewählt wurde, stehe die Wahl des zweiten weiteren Stellvertreters fest.
Kreisrat Waldemar Brohm nimmt die Wahl an und bedankt sich.
c)
Abstimmung über den dritten
weiteren Stellvertreter des Landrats:
Landrat Eberth teilt mit, dass Kreisrat Felix Freiherr von
Zobel somit für die Wahl des dritten weiteren Stellvertreters weiterrücke und
fragt nach, ob weitere Vorschläge vorliegen. Da dies nicht der Fall sei lässt
er über den Wahlvorschlag abstimmen.
69 Ja 1
Nein
Kreisrat Felix Freiherr von
Zobel nimmt die Wahl an und
bedankt sich.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 1; SFB 2, KU-Besoldung
Zur Kenntnis an S, ZB