Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Anlage/n:          Niederschrift Wahlausschuss

 

 

Sachverhalt:

 

Nach Art. 32 Abs. 1 S. 1 Landkreisordnung (LKrO) wählt der Kreistag aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit den Stellvertreter des Landrats.

 

Zum Stellvertreter des Landrats sind die Kreisräte wählbar, welche die Voraussetzung für die Wahl des Landrats erfüllen; abweichend hiervon ist auch wählbar, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat (Art. 32 Abs. 2 LKrO).

 

Für die Wahl des Stellvertreters des Landrats gilt Art. 45 Abs. 3 LKrO.

Die Wahl wird danach in geheimer Abstimmung vorgenommen. Sie ist nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Nein-Stimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

 

Es wird vorgeschlagen, zur Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss aus der Mitte des Kreistags zu bilden.

 

 

 

Debatte:

 

Landrat Eberth schlägt als Wahlvorstandsvorsitzende Geschäftsbereichsleiterin Frau Mara Hellstern vor und bittet aus dem Kreistag vier Beisitzer zu benennen.

 

Nach Vorschlägen aus dem Gremium werden folgende Personen in den Wahlausschuss berufen:

 

·         Manfred Ländner, MdL

·         Peter Stichler

·         Lioba Kinzinger

·         Josef Meixner

 

Frau Hellstern bittet sodann um Vorschläge für die Stellvertretung des Landrats.

 

Kreisrat Wolfshörndl schlägt Frau Christine Haupt-Kreutzer vor.

 

Kreisrätin Celina schlägt Frau Karen Heußner als Stellvertreterin vor und erinnert an die Wahlergebnisse der Landratswahl. Sie betont, dass die Landratswahl eine Persönlichkeitswahl sei. Sie äußert den Wunsch, dass die Mehrheit der Kreisrätinnen und Kreisräte die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler akzeptiert und nachbildet.

 

Frau Hellstern erklärt sodann, dass zwei Vorschläge zur Wahl des Stellvertreters des Landrats abgegeben worden seien, nämlich Kreisrätin Christine Haupt-Kreutzer und Kreisrätin Karen Heußner.

 

Im Anschluss erläutert sie kurz das Prozedere. Zur Durchführung der Wahl habe jeder Kreisrat einen roten Zettel bekommen, auf dem der Name des Kandidaten, der gewählt werden soll, zu schreiben sei. Nein-Stimmen und leere Stimmzettel seien ungültig. Gewählt sei, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Werde dies nicht erreicht, müsse es eine Stichwahl geben.

 

Nach dem Wahlvorgang erfolgt die Auszählung durch den Wahlausschuss. Nachdem das Ergebnis feststeht, verkündet Wahlleiterin Frau Hellstern folgendes Ergebnis:

 

70 Stimmzettel sind abgegeben worden, 3 davon sind ungültig und 67 gültig. Von den gültigen Stimmzetteln fielen auf den Vorschlag

 

Christine-Haupt-Kreutzer                36 Stimmen

 

Karen Heußner                                  31 Stimmen

 

 

Kreisrätin Haupt-Kreutzer erklärt, dass sie die Wahl annehme und sich bedanke.


Zur weiteren Veranlassung an SFB 1, SFB 2, KU-Besoldung

 

Zur Kenntnis an S, ZB