Sitzung: 11.05.2020 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Anlage/n: Niederschrift
Wahlausschuss
Sachverhalt:
Nach Art. 32 Abs. 1
S. 1 Landkreisordnung (LKrO) wählt der Kreistag aus seiner Mitte für die Dauer
seiner Wahlzeit den Stellvertreter des Landrats.
Zum Stellvertreter
des Landrats sind die Kreisräte wählbar, welche die Voraussetzung für die Wahl
des Landrats erfüllen; abweichend hiervon ist auch wählbar, wer am Tag des
Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat (Art. 32 Abs. 2 LKrO).
Für die Wahl des
Stellvertreters des Landrats gilt Art. 45 Abs. 3 LKrO.
Die Wahl wird danach
in geheimer Abstimmung vorgenommen. Sie ist nur gültig, wenn sämtliche
Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen
anwesend und stimmberechtigt ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der
abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Nein-Stimmen und leere Stimmzettel sind
ungültig. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu
wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner
der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt
Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei
Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.
Es wird
vorgeschlagen, zur Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss aus der Mitte des
Kreistags zu bilden.
Debatte:
Landrat Eberth schlägt als Wahlvorstandsvorsitzende Geschäftsbereichsleiterin
Frau Mara Hellstern vor und bittet aus dem Kreistag vier Beisitzer zu benennen.
Nach Vorschlägen aus
dem Gremium werden folgende Personen in den Wahlausschuss berufen:
·
Manfred Ländner, MdL
·
Peter Stichler
·
Lioba Kinzinger
·
Josef Meixner
Frau Hellstern bittet sodann um Vorschläge für die
Stellvertretung des Landrats.
Kreisrat Wolfshörndl schlägt Frau Christine Haupt-Kreutzer vor.
Kreisrätin Celina schlägt Frau Karen Heußner als
Stellvertreterin vor und erinnert an die Wahlergebnisse der Landratswahl. Sie
betont, dass die Landratswahl eine Persönlichkeitswahl sei. Sie äußert den
Wunsch, dass die Mehrheit der Kreisrätinnen und Kreisräte die Entscheidung der
Wählerinnen und Wähler akzeptiert und nachbildet.
Frau Hellstern erklärt sodann, dass zwei Vorschläge zur
Wahl des Stellvertreters des Landrats abgegeben worden seien, nämlich Kreisrätin
Christine Haupt-Kreutzer und Kreisrätin Karen Heußner.
Im Anschluss
erläutert sie kurz das Prozedere. Zur Durchführung der Wahl habe jeder Kreisrat
einen roten Zettel bekommen, auf dem der Name des Kandidaten, der gewählt
werden soll, zu schreiben sei. Nein-Stimmen und leere Stimmzettel seien
ungültig. Gewählt sei, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen
erhält. Werde dies nicht erreicht, müsse es eine Stichwahl geben.
Nach dem Wahlvorgang
erfolgt die Auszählung durch den Wahlausschuss. Nachdem das Ergebnis feststeht,
verkündet Wahlleiterin Frau Hellstern
folgendes Ergebnis:
70 Stimmzettel sind
abgegeben worden, 3 davon sind ungültig und 67 gültig. Von den gültigen
Stimmzetteln fielen auf den Vorschlag
Christine-Haupt-Kreutzer 36 Stimmen
Karen Heußner 31
Stimmen
Kreisrätin Haupt-Kreutzer erklärt, dass sie die Wahl annehme und sich
bedanke.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 1, SFB 2, KU-Besoldung
Zur Kenntnis an S, ZB