Sitzung: 11.05.2020 Kreistag
Beschluss: Mehrfachbeschluss
Anlage: Entwurf Geschäftsordnung
Sachverhalt:
Nach Art. 40 Abs. 1
der Landkreisordnung (LKrO) gibt sich der Kreistag eine Geschäftsordnung.
Der Entwurf der
vorliegenden Geschäftsordnung orientiert sich in wesentlichen Teilen an der
bisherigen Geschäftsordnung des Kreistags Würzburg in der Wahlperiode 2014 bis
2020. Aktualisiert wurde sie entsprechend der Mustergeschäftsordnung des
Bayerischen Landkreistag für die Kreistage in der Fassung vom 20.2.2020.
Auf erwähnenswerte Änderungen wird in der Sitzung hingewiesen.
Debatte:
Landrat Eberth teilt mit, dass die Geschäftsordnung in den
Fraktionen vordebattiert wurde und am 07.05.2020 an alle Kreisrätinnen und
Kreisräte ging. Er zählt die Regelungen der einzelnen Teile auf:
Teil I Allgemeine
Zuständigkeiten
Teil II Sitzungsverlauf
Teil III Geschäftsgang
des Kreistages und der Ausschüsse
Teil IV Zuständigkeiten
des Kreistages und der Fraktionen
Teil V Ausschüsse
Neu
für den bisherigen Umwelt- und Bauausschuss:
·
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur
(entsprechend mit Aufgaben neu versehen)
·
Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Energie und Landwirtschaft
dabei
ist die Landwirtschaft im weitesten Sinne zu fassen mit Weinbau, Waldbau und
eben Landwirtschaft
Teil VI Sonstige
beratende und sonstige Gremien
Neu:
·
Ältestenrat
·
Interkommunaler Beirat des Landkreises Würzburg
(Gemeinden und Landkreis)
·
Interkommunaler Ausschuss stadt.land.wü
(gemeinsamer Austausch Stadt und Landkreis Würzburg - eine
eigene Geschäftsordnung ist noch auszuarbeiten)
Teil VII Aufgaben
des Landrats und seiner Stellvertreter.
Änderung des Auszählungverfahrens für die Sitzverteilung;
Anträge der AfD und der UWG-FW
Landrat Eberth teilt mit, dass aufgrund des Zugangs der
Geschäftsordnung ein Antrag der Vertreter der AFD vorliege:
Die AFD beantragt das von der Verwaltung vorgesehene Auszählverfahren
von d´Hondt auf Sainte-Laguë/Schepers umzustellen. Des Weiteren wird
vorgeschlagen die Fraktionen, wie im vorherigen Kreistag vorgesehen, ab 3
Kreisrätinnen und 3 Kreisräte zu bilden.
Kreisrat Stabrey erläutert anschließend den Antrag.
Landrat Eberth erwidert, dass generell die Landkreisordnung
die Sitzverteilung über eine bestimmtes Verfahren nicht vorschreibt. Aus Sicht
der Verwaltung wäre d´Hondt aber auch alle anderen Verfahren zulässig.
Kreisrat Fiederling beantragt für die UWG-FW ebenfalls die
Änderung des Auszählverfahrens hin zu Sainte-Laguë/Schepers.
Landrat Eberth lässt zuerst über den Antrag des AfD
(Änderung des Art. 33 der Geschäftsordnung des Kreistages) mit folgendem
Ergebnis abstimmen:
17 Ja-Stimmen 52 Nein-Stimmen
Damit ist der Antrag
mehrheitlich abgelehnt.
Landrat Eberth teilt mit, dass der Antrag der UWG-FW
gleichlautend ist und somit obsolet sei.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt
dem vorgelegten Entwurf der Geschäftsordnung für die Jahre 2020 bis 2026 zu.
Landrat Eberth lässt anschließend über den
Beschlussvorschlag lt. Vorlage mit folgendem Ergebnis abstimmen:
65 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen
Damit wird dem
Beschlussvorschlag mehrheitlich zugestimmt
Zur weiteren
Veranlassung an
Zur Kenntnis an S,
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