Beschluss: Mehrfachbeschluss

Anlage:             Entwurf Geschäftsordnung

 

 

Sachverhalt:

 

Nach Art. 40 Abs. 1 der Landkreisordnung (LKrO) gibt sich der Kreistag eine Geschäftsordnung.

 

Der Entwurf der vorliegenden Geschäftsordnung orientiert sich in wesentlichen Teilen an der bisherigen Geschäftsordnung des Kreistags Würzburg in der Wahlperiode 2014 bis 2020. Aktualisiert wurde sie entsprechend der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Landkreistag für die Kreistage in der Fassung vom 20.2.2020.

 

Auf erwähnenswerte Änderungen wird in der Sitzung hingewiesen.

 

 

Debatte:

 

Landrat Eberth teilt mit, dass die Geschäftsordnung in den Fraktionen vordebattiert wurde und am 07.05.2020 an alle Kreisrätinnen und Kreisräte ging. Er zählt die Regelungen der einzelnen Teile auf:

 

Teil I      Allgemeine Zuständigkeiten

Teil II     Sitzungsverlauf

Teil III    Geschäftsgang des Kreistages und der Ausschüsse

Teil IV    Zuständigkeiten des Kreistages und der Fraktionen

Teil V     Ausschüsse

              Neu für den bisherigen Umwelt- und Bauausschuss:

·           Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur

(entsprechend mit Aufgaben neu versehen)

·           Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Energie und Landwirtschaft

dabei ist die Landwirtschaft im weitesten Sinne zu fassen mit Weinbau, Waldbau und eben Landwirtschaft

 

Teil VI    Sonstige beratende und sonstige Gremien

              Neu:

·         Ältestenrat

·         Interkommunaler Beirat des Landkreises Würzburg

(Gemeinden und Landkreis)

·              Interkommunaler Ausschuss stadt.land.wü

(gemeinsamer Austausch Stadt und Landkreis Würzburg - eine eigene Geschäftsordnung ist noch auszuarbeiten)

 

Teil VII   Aufgaben des Landrats und seiner Stellvertreter.

 

 

 

Änderung des Auszählungverfahrens für die Sitzverteilung;

Anträge der AfD und der UWG-FW

 

 

Landrat Eberth teilt mit, dass aufgrund des Zugangs der Geschäftsordnung ein Antrag der Vertreter der AFD vorliege:

 

Die AFD beantragt das von der Verwaltung vorgesehene Auszählverfahren von d´Hondt auf Sainte-Laguë/Schepers umzustellen. Des Weiteren wird vorgeschlagen die Fraktionen, wie im vorherigen Kreistag vorgesehen, ab 3 Kreisrätinnen und 3 Kreisräte zu bilden.

 

Kreisrat Stabrey erläutert anschließend den Antrag.

 

Landrat Eberth erwidert, dass generell die Landkreisordnung die Sitzverteilung über eine bestimmtes Verfahren nicht vorschreibt. Aus Sicht der Verwaltung wäre d´Hondt aber auch alle anderen Verfahren zulässig.

 

Kreisrat Fiederling beantragt für die UWG-FW ebenfalls die Änderung des Auszählverfahrens hin zu Sainte-Laguë/Schepers.

 

 

Landrat Eberth lässt zuerst über den Antrag des AfD (Änderung des Art. 33 der Geschäftsordnung des Kreistages) mit folgendem Ergebnis abstimmen:

 

17 Ja-Stimmen           52 Nein-Stimmen

 

Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

 

Landrat Eberth teilt mit, dass der Antrag der UWG-FW gleichlautend ist und somit obsolet sei.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt dem vorgelegten Entwurf der Geschäftsordnung für die Jahre 2020 bis 2026 zu.

 

 

 

Landrat Eberth lässt anschließend über den Beschlussvorschlag lt. Vorlage mit folgendem Ergebnis abstimmen:

 

65 Ja-Stimmen           4 Nein-Stimmen

 

Damit wird dem Beschlussvorschlag mehrheitlich zugestimmt


Zur weiteren Veranlassung an

 

Zur Kenntnis an S, SFB 2