Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Nach Art. 24. Abs. 4 S. 1 der Landkreisordnung (LKrO) sind alle für die Wahlperiode 2020 bis 2026 neu gewählten Kreisrätinnen und Kreisräte alsbald nach ihrer Berufung in feierlicher Form zu vereidigen.

 

Die Eidesformel nach Art. 24 Abs. 4 S. 2 LKrO lautet:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

 

Nach Art. 24 Abs. 4 S. 3 LKrO kann der Eid auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

 

Erklärt ein Kreisrat, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat er an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten (Art. 24 Abs. 4 S.4 LKrO).

 

Den Eid nimmt gemäß Art. 24 Abs. 4 S. 5 LKrO der Landrat ab.

 

Die Eidesleistung entfällt für die Kreisräte, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Kreisrat des gleichen Landkreises gewählt wurden (Art. 24 Abs. 4 S. 6 LKrO).

 

Landrat Eberth nimmt nun die Vereidigung der neu gewählten Mitglieder des Kreistags vor.

 

Den Eid gemäß Art. 24 Abs. 4 S. 1 LKrO legen folgende Kreisrätinnen und Kreisräte ab:

 

1.    Barrientos Kraus, Simone

2.    Braunreuther, Sarah

3.    Dr. Hay, Titus

4.    Dr. Hock, Robert

5.    Feiler, Josefine

6.    Finster, Stefanie

7.    Fischer, Alois

8.    Freiherr von Zobel, Felix

9.    Grimm, Tobi

10.  Haaf, Thomas

11.  Hansen, Sebastian

12.  Hecht, Jessica

13.  Hoffmann, Thomas

14.  Huber, Sebastian

15.  Klafke-Fernholz, Julia

16.  Kuhl, Florian

17.  Menth, Johannes

18.  Neckermann, Heribert

19.  Rettner, Stefan

20.  Rothenbucher, Andrea

21.  Sachs, Evelyne

22.  Schenk, Markus

23.  Schlier, Konrad

24.  Schmidt, Klaus

25.  Schömig, Klara

26.  Stabrey, Olaf

27.  Stolzenberger, Michael

28.  Zorn, Sebastian

 

 

Kreisrätin Bettina Fraas konnte aufgrund einer Erkrankung nicht vereidigt werden.

 

Landrat Eberth weist den gesamten Kreistag noch einmal auf seine Aufgaben gemäß der Landkreisordnung hin. Kreisrätinnen und Kreisräte seien ehrenamtlich tätige Persönlichkeiten und haben eine besondere Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht.

 


Zur weiteren Veranlassung an SFB1, KU-Besoldung

 

Zur Kenntnis an S, SFB 2