Sitzung: 11.05.2020 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Nach Art. 24. Abs. 4
S. 1 der Landkreisordnung (LKrO) sind alle für die Wahlperiode 2020 bis 2026
neu gewählten Kreisrätinnen und Kreisräte alsbald nach ihrer Berufung in
feierlicher Form zu vereidigen.
Die Eidesformel nach
Art. 24 Abs. 4 S. 2 LKrO lautet:
„Ich schwöre Treue
dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des
Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine
Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der
Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott
helfe.“
Nach Art. 24 Abs. 4
S. 3 LKrO kann der Eid auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet
werden.
Erklärt ein
Kreisrat, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne,
so hat er an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen
oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder
der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden,
gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten (Art. 24 Abs. 4 S.4 LKrO).
Den Eid nimmt gemäß
Art. 24 Abs. 4 S. 5 LKrO der Landrat ab.
Die Eidesleistung
entfällt für die Kreisräte, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum
Kreisrat des gleichen Landkreises gewählt wurden (Art. 24 Abs. 4 S. 6 LKrO).
Landrat Eberth nimmt
nun die Vereidigung der neu gewählten Mitglieder des Kreistags vor.
Den Eid gemäß Art.
24 Abs. 4 S. 1 LKrO legen folgende Kreisrätinnen und Kreisräte ab:
1.
Barrientos Kraus,
Simone
2.
Braunreuther,
Sarah
3.
Dr. Hay, Titus
4.
Dr. Hock, Robert
5.
Feiler, Josefine
6.
Finster, Stefanie
7.
Fischer, Alois
8.
Freiherr von
Zobel, Felix
9.
Grimm, Tobi
10.
Haaf, Thomas
11.
Hansen, Sebastian
12.
Hecht, Jessica
13.
Hoffmann, Thomas
14.
Huber, Sebastian
15.
Klafke-Fernholz,
Julia
16.
Kuhl, Florian
17.
Menth, Johannes
18.
Neckermann,
Heribert
19.
Rettner, Stefan
20.
Rothenbucher,
Andrea
21.
Sachs, Evelyne
22.
Schenk, Markus
23.
Schlier, Konrad
24.
Schmidt, Klaus
25.
Schömig, Klara
26.
Stabrey, Olaf
27.
Stolzenberger,
Michael
28.
Zorn, Sebastian
Kreisrätin Bettina
Fraas konnte aufgrund einer Erkrankung nicht vereidigt werden.
Landrat Eberth weist den gesamten Kreistag noch einmal auf
seine Aufgaben gemäß der Landkreisordnung hin. Kreisrätinnen und Kreisräte
seien ehrenamtlich tätige Persönlichkeiten und haben eine besondere Sorgfalts-
und Verschwiegenheitspflicht.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB1, KU-Besoldung
Zur Kenntnis an S,
SFB 2