Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Nachfragen aus den Reihen des Jugendhilfeausschusses über die Möglichkeit für andere Grundschulen ebenfalls Anträge auf Förderung zu stellen. Vorsitzender und Landrat Eberhard Nuß beantwortete die Frage mit dem Hinweis, dass dies durch den Grundsatzbeschluss des Kreisausschusses vom 21.02.2011 bereits geklärt ist. Grundsätzlich kann jede Grundschule Anträge stellen, die vom Jugendamt und Jugendhilfeausschuss auf ihre Notwendigkeit und Angemessenheit hinsichtlich von Jugendsozialarbeit an Grundschulen geprüft wird. Es handelt sich hier um eine freiwillige Leistung des Landkreises Würzburg.


Beschluss:

 

Die kommunale Förderung der Jugendsozialarbeit an der Astrid-Lindgren-Volksschule (Grundschule), im Umfang einer 0,5 Vollzeitstelle, ab 01.09.2012, wird auf der Grundlage des Kreisausschussbeschlusses vom 21.02.2011 befürwortet.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.