Sitzung: 09.12.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Mit dem Kreistagsbeschluss des Landkreises Würzburg vom 23.03.2015 sowie dem Beschluss des Sozialausschusses der Stadt Würzburg vom 15.07.2015 verpflichteten sich beide Gebietskörperschaften, die gemeinsame „Gesundheitsregionplus Stadt und Landkreis Würzburg" zu bilden. Der entsprechende Zuwendungsbescheid des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege erging am 30.04.2015.
Die Antragsstellung erfolgte über das Landratsamt Würzburg, Gesundheitsamt. Projektbeginn war der 01.05.2015, die Projektförderung endet am 31.12.2019.
Zentraler Bestandteil der Förderung war der Aufbau einer Geschäftsstelle, welche als operative Steuerungs- und Managementeinheit fungiert und am Gesundheitsamt Stadt und Landkreis Würzburg angesiedelt wurde. Die Anstellung des Geschäftsstellenleiters erfolgte über das Landratsamt Würzburg.
Bisher erfolgte die Zuwendung der Gelder in Form einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens in Höhe von 50.000,- Euro pro Jahr. 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben entfielen zu gleichen Teilen auf die Stadt Würzburg und den Landkreis Würzburg.
Mit Schreiben vom 22.05.2019 an Herrn Landrat Nuß sowie an Herrn Oberbürgermeister Schuchardt hat Frau Staatsministerin Huml darauf hingewiesen, dass die notwendigen Haushaltsmittel für eine Verlängerung des Förderzeitraumes um fünf Jahre seitens des Bayerischen Landtages beschlossen wurden.
In der Kreistagssitzung vom 15.07.2019 berichtete Herr Kretzschmann, dass sich bezüglich der Förderbedingungen voraussichtlich keine Änderungen ergeben (Anteilsfinanzierung in Höhe von 70% - Eigenanteil 30%). Der Kreistagsbeschluss wurde „vorbehaltlich der konkreten Förderrichtlinie und einer Beteiligung durch die Stadt Würzburg“ getroffen.
Die Förderrichtlinie wurde überarbeitet und
am 20.11.2019 im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht. Sie trat mit
Wirkung vom 15.11.2019 in Kraft.
Die Förderung erfolgt von nun an im Rahmen
einer Festbetragsfinanzierung von maximal 50.000,- Euro jährlich. Demnach
berechnet sich der Eigenanteil von Stadt und Landkreis Würzburg an den
Ausgaben, die die geförderten 50.000,- Euro übersteigen.
Der Eigenanteil steigt schätzungsweise somit
auf 36,8%.
Es folgt eine Auflistung der bewilligten und tatsächlichen Kosten der Förderjahre 2015 bis 2018:
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
|
bewilligte Kosten
lt. Bescheid |
18.289,00 € |
64.300,00 € |
77.700,00 € |
79.000,00 € |
tatsächliche
Kosten |
16.104,26 € |
57.720,59 € |
61.962,69 € |
66.016,78 € |
Eigenanteil Landkreis |
2.415,64 € |
8.658,09 € |
9.294,40 € |
9.902,52 € |
Auflistung der voraussichtlichen Kosten der Förderjahre 2020 bis 2024:
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
|
Voraussichtliche
Ausgaben |
76.030,00 € |
77.523,00 € |
78.810,00 € |
80.641,00 € |
82.518,00 € |
Voraussichtliche
Förderung StMGP |
50.000,00 € |
50.000,00 € |
50.000,00 € |
50.000,00 € |
50.000,00 € |
Eigenanteil Landkreis |
13.015,00 € |
13.761,50 € |
14.405,00 € |
15.320,50 € |
16.259,00 € |
Für die Antragstellung beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist ein erneuter Beschluss des Kreistages unter Berücksichtigung der aktuellen Förderbedingungen notwendig.
Der Sozialausschuss der Stadt Würzburg hat bereits am 18.11.2019 einer weiteren Beteiligung mit erhöhtem Eigenanteil zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und spricht sich für
eine Fortführung der „Gesundheitsregionplus Stadt und
Landkreis Würzburg“ gemeinsam mit der Stadt Würzburg für weitere fünf Jahre unter den
o. g. Förderbedingungen und der damit einhergehenden Eigenbeteiligung aus.
Herr Landrat Nuß wird ermächtigt, hinsichtlich der gemeinsamen Fortführung der „Gesundheitsregionplus Stadt und Landkreis Würzburg“ eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Würzburg zu schließen.
Debatte:
Geschäftsbereichsleiterin Meder (GB 3) erläutert den Sachverhalt.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der Kreistag nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und spricht sich für
eine Fortführung der „Gesundheitsregionplus Stadt und
Landkreis Würzburg“ gemeinsam mit der Stadt Würzburg für weitere fünf Jahre unter den
o. g. Förderbedingungen und der damit einhergehenden Eigenbeteiligung aus.
Herr Landrat Nuß wird ermächtigt, hinsichtlich der gemeinsamen Fortführung der „Gesundheitsregionplus Stadt und Landkreis Würzburg“ eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Würzburg zu schließen.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 3
Zur Kenntnis an ZFB
2, KrPA