Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit dem Kreistagsbeschluss des Landkreises Würzburg vom 23.03.2015 sowie dem Beschluss des Sozialausschusses der Stadt Würzburg vom 15.07.2015 verpflichteten sich beide Gebietskörperschaften, die gemeinsame „Gesundheitsregionplus Stadt und Landkreis Würzburg" zu bilden. Der entsprechende Zuwendungsbescheid des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege erging am 30.04.2015.

 

Die Antragsstellung erfolgte über das Landratsamt Würzburg, Gesundheitsamt. Projektbeginn war der 01.05.2015, die Projektförderung endet am 31.12.2019.

 

Zentraler Bestandteil der Förderung war der Aufbau einer Geschäftsstelle, welche als operative Steuerungs- und Managementeinheit fungiert und am Gesundheitsamt Stadt und Landkreis Würzburg angesiedelt wurde. Die Anstellung des Geschäftsstellenleiters erfolgte über das Landratsamt Würzburg.

 

Bisher erfolgte die Zuwendung der Gelder in Form einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens in Höhe von 50.000,- Euro pro Jahr. 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben entfielen zu gleichen Teilen auf die Stadt Würzburg und den Landkreis Würzburg.

 

Mit Schreiben vom 22.05.2019 an Herrn Landrat Nuß sowie an Herrn Oberbürgermeister Schuchardt hat Frau Staatsministerin Huml darauf hingewiesen, dass die notwendigen Haushaltsmittel für eine Verlängerung des Förderzeitraumes um fünf Jahre seitens des Bayerischen Landtages beschlossen wurden.

 

In der Kreistagssitzung vom 15.07.2019 berichtete Herr Kretzschmann, dass sich bezüglich der Förderbedingungen voraussichtlich keine Änderungen ergeben (Anteilsfinanzierung in Höhe von 70% - Eigenanteil 30%). Der Kreistagsbeschluss wurde „vorbehaltlich der konkreten Förderrichtlinie und einer Beteiligung durch die Stadt Würzburg“ getroffen.

 

Die Förderrichtlinie wurde überarbeitet und am 20.11.2019 im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht. Sie trat mit Wirkung vom 15.11.2019 in Kraft.

 

Die Förderung erfolgt von nun an im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung von maximal 50.000,- Euro jährlich. Demnach berechnet sich der Eigenanteil von Stadt und Landkreis Würzburg an den Ausgaben, die die geförderten 50.000,- Euro übersteigen.

 

Der Eigenanteil steigt schätzungsweise somit auf 36,8%.

 

 

 

 

 

Es folgt eine Auflistung der bewilligten und tatsächlichen Kosten der Förderjahre 2015 bis 2018:

 

2015

2016

2017

2018

bewilligte Kosten lt. Bescheid

18.289,00 €

64.300,00 €

77.700,00 €

79.000,00 €

tatsächliche Kosten

16.104,26 €

57.720,59 €

61.962,69 €

66.016,78 €

Eigenanteil Landkreis

2.415,64 €

8.658,09 €

9.294,40 €

9.902,52 €

 

 

Auflistung der voraussichtlichen Kosten der Förderjahre 2020 bis 2024:

 

2020

2021

2022

2023

2024

Voraussichtliche Ausgaben

76.030,00 €

77.523,00 €

78.810,00 €

80.641,00 €

82.518,00 €

Voraussichtliche Förderung StMGP

50.000,00 €

50.000,00 €

50.000,00 €

50.000,00 €

50.000,00 €

Eigenanteil Landkreis

13.015,00 €

13.761,50 €

14.405,00 €

15.320,50 €

16.259,00 €

 

 

Für die Antragstellung beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist ein erneuter Beschluss des Kreistages unter Berücksichtigung der aktuellen Förderbedingungen notwendig.

 

Der Sozialausschuss der Stadt Würzburg hat bereits am 18.11.2019 einer weiteren Beteiligung mit erhöhtem Eigenanteil zugestimmt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und spricht sich für eine Fortführung der „Gesundheitsregionplus Stadt und Landkreis Würzburg“ gemeinsam mit der Stadt Würzburg für weitere fünf Jahre unter den o. g. Förderbedingungen und der damit einhergehenden             Eigenbeteiligung aus.

 

Herr Landrat Nuß wird ermächtigt, hinsichtlich der gemeinsamen Fortführung der „Gesundheitsregionplus Stadt und Landkreis Würzburgeine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Würzburg zu schließen.

 

 

 

Debatte:

 

Geschäftsbereichsleiterin Meder (GB 3) erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und spricht sich für eine Fortführung der „Gesundheitsregionplus Stadt und Landkreis Würzburg“ gemeinsam mit der Stadt Würzburg für weitere fünf Jahre unter den o. g. Förderbedingungen und der damit einhergehenden             Eigenbeteiligung aus.

 

Herr Landrat Nuß wird ermächtigt, hinsichtlich der gemeinsamen Fortführung der „Gesundheitsregionplus Stadt und Landkreis Würzburgeine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Würzburg zu schließen.


Zur weiteren Veranlassung an GB 3

 

Zur Kenntnis an ZFB 2, KrPA