Sitzung: 09.12.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Durch den zum 01.01.2019 in das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
aufgenommenen § 16i „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ war in § 16i Abs. 9 SGB II
erstmals von den „Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner im Örtlichen
Beirat“ die Rede, von denen Stellungnahmen eingeholt werden müssen. Bei
Konstituierung des Örtlichen Beirats im Jahr 2012 wurde – wie von zahlreichen
Jobcentern bundesweit - durch das Jobcenter Landkreis Würzburg davon
ausgegangen, dass mit Vertretern der Industrie- und Handelskammer sowie der
Handwerkskammer dem Erfordernis der Beteiligung der „Vertreterinnen und
Vertreter der Arbeitgeber“ (§ 18d Satz 3 SGB II) Rechnung getragen wurde. Als
Sozialpartner seitens der Arbeitgeber kommen jedoch nur die in der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber organisierten Verbände in Betracht,
IHK und HWK erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
Am 25.03.2019 wurde eine Anfrage bezüglich der Benennung eines
regionalen Vertreters an die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
(BDA) gestellt. Diese wurde von dort am 26.03.2019 an den Verband der
Bayerischen Wirtschaft (VBW Bayern) weitergeleitet, der einen regionalen
Vertreter benennen sollte. Weder vom BDA noch vom VBW erfolgte trotz
wiederholter Nachfrage bisher eine Benennung einer Vertreterin bzw. eines
Vertreters.
Mit E-Mail vom 23.10.2019 wandte sich der Bayerische Unternehmensverband
Metall und Elektro e. V. (bayme) und Verband der Bayerischen Metall- und
Elektro-Industrie e. V. (vbm) an das Jobcenter Landkreis Würzburg und fragte
nach der Vertretung der Arbeitgeberseite im Örtlichen Beirat nach. Auf unseren
Hinweis auf die E-Mails vom Mai 2019 wurden mit E-Mail vom 29.10.2019 von der
Geschäftsstelle Unterfranken des bayme vbm als Vertreterin Frau Kristina
Clemens und als deren Stellvertreterin Frau Silke Brombach benannt.
Um die nach § 16i Abs. 9 SGB II geforderten Sozialpartner um die
Arbeitgeberseite zu ergänzen, hat der Örtliche Beirat in seiner Sitzung vom
15.05.2019 seine Geschäftsordnung vorsorglich entsprechend abgeändert und
ergänzt. Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.05.2019 beschlossen,
dem Kreistag die Berufung der noch durch die Arbeitgeberseite zu benennenden
Vertreter zu empfehlen. Sobald eine namentliche Benennung erfolgt, wird diese
in der nächstmöglichen Sitzung dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Entscheidung über die Übernahme und die
Niederlegung von Ehrenämtern ist nach
§ 30 Abs. 1 Nr. 5 der Landkreisordnung dem Kreistag
vorbehalten. Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 20.05.2019 dem
Kreistag die Bestellung der durch die Mitglieder des Örtlichen Beirats zu
benennenden Vertreter gemäß dem Vorschlag der Verwaltung empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beruft die durch den Bayerischen Unternehmensverband Metall
und
Elektro e. V. (bayme) und Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie
e. V. (vbm) benannte Frau Kristina Clemens als Vertreter der Arbeitgeberseite
und Frau Silke Brombach als deren Stellvertreterin in den Örtlichen Beirat.
Debatte:
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der Kreistag beruft die durch den Bayerischen Unternehmensverband Metall
und
Elektro e. V. (bayme) und Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie
e. V. (vbm) benannte Frau Kristina Clemens als Vertreter der Arbeitgeberseite
und Frau Silke Brombach als deren Stellvertreterin in den Örtlichen Beirat.
Zur weiteren
Veranlassung an FB 41
Zur Kenntnis an GB 4,
Vorzimmer Landrat