Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Durch den zum 01.01.2019 in das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) aufgenommenen § 16i „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ war in § 16i Abs. 9 SGB II erstmals von den „Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner im Örtlichen Beirat“ die Rede, von denen Stellungnahmen eingeholt werden müssen. Bei Konstituierung des Örtlichen Beirats im Jahr 2012 wurde – wie von zahlreichen Jobcentern bundesweit - durch das Jobcenter Landkreis Würzburg davon ausgegangen, dass mit Vertretern der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer dem Erfordernis der Beteiligung der „Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber“ (§ 18d Satz 3 SGB II) Rechnung getragen wurde. Als Sozialpartner seitens der Arbeitgeber kommen jedoch nur die in der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber organisierten Verbände in Betracht, IHK und HWK erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

 

Am 25.03.2019 wurde eine Anfrage bezüglich der Benennung eines regionalen Vertreters an die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gestellt. Diese wurde von dort am 26.03.2019 an den Verband der Bayerischen Wirtschaft (VBW Bayern) weitergeleitet, der einen regionalen Vertreter benennen sollte. Weder vom BDA noch vom VBW erfolgte trotz wiederholter Nachfrage bisher eine Benennung einer Vertreterin bzw. eines Vertreters.

 

Mit E-Mail vom 23.10.2019 wandte sich der Bayerische Unternehmensverband Metall und Elektro e. V. (bayme) und Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. (vbm) an das Jobcenter Landkreis Würzburg und fragte nach der Vertretung der Arbeitgeberseite im Örtlichen Beirat nach. Auf unseren Hinweis auf die E-Mails vom Mai 2019 wurden mit E-Mail vom 29.10.2019 von der Geschäftsstelle Unterfranken des bayme vbm als Vertreterin Frau Kristina Clemens und als deren Stellvertreterin Frau Silke Brombach benannt.

 

Um die nach § 16i Abs. 9 SGB II geforderten Sozialpartner um die Arbeitgeberseite zu ergänzen, hat der Örtliche Beirat in seiner Sitzung vom 15.05.2019 seine Geschäftsordnung vorsorglich entsprechend abgeändert und ergänzt. Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.05.2019 beschlossen, dem Kreistag die Berufung der noch durch die Arbeitgeberseite zu benennenden Vertreter zu empfehlen. Sobald eine namentliche Benennung erfolgt, wird diese in der nächstmöglichen Sitzung dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Entscheidung über die Übernahme und die Niederlegung von Ehrenämtern ist nach § 30 Abs. 1 Nr. 5 der Landkreisordnung dem Kreistag vorbehalten. Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 20.05.2019 dem Kreistag die Bestellung der durch die Mitglieder des Örtlichen Beirats zu benennenden Vertreter gemäß dem Vorschlag der Verwaltung empfohlen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beruft die durch den Bayerischen Unternehmensverband Metall und
Elektro e. V. (bayme) und Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. (vbm) benannte Frau Kristina Clemens als Vertreter der Arbeitgeberseite und Frau Silke Brombach als deren Stellvertreterin in den Örtlichen Beirat.

 

 

 

Debatte:

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.


Beschluss:

 

Der Kreistag beruft die durch den Bayerischen Unternehmensverband Metall und
Elektro e. V. (bayme) und Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. (vbm) benannte Frau Kristina Clemens als Vertreter der Arbeitgeberseite und Frau Silke Brombach als deren Stellvertreterin in den Örtlichen Beirat.


Zur weiteren Veranlassung an FB 41

 

Zur Kenntnis an GB 4, Vorzimmer Landrat