Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         1 Zweckvereinbarung

 

Sachverhalt:

 

Zum 01.Januar 2019 wurde die staatliche Insolvenzberatung auf die Landkreise und kreisfreien Städte delegiert (Art. 113 Abs.1 AGSG – Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze). Somit ist neben der Schuldnerberatung seit diesem Zeitpunkt auch die Insolvenzberatung durch die Landkreise und kreisfreien Städte sicherzustellen.

 

Da das Auftragsvolumen für die Dienstleistung Schuldner- und Insolvenzberatung den Schwellenwert für eine europaweite Vergabe überschreitet (Art. 4 d RL 2014/24/EU), soll diese im Jahr 2020 für den Zeitraum ab 01.Januar 2021 ausgeschrieben und vergeben werden.

 

Um Synergieeffekte nutzen zu können und eine stadtgrenzüberschreibende Bereitstellung der Schuldner- und Insolvenzberatung gewährleisten zu können, möchte die Stadt und der Landkreis Würzburg die Dienstleistung gemeinsam ausschreiben und vergeben.

 

Zur Regelung der gemeinsamen Ausschreibung und Vergabe soll eine, mit der Stadt Würzburg abgestimmte, Zweckvereinbarung zwischen Stadt und Landkreis Würzburg geschlossen werden.

 

Da die Zweckvereinbarung zum Zeitpunkt der Anmeldung dieses Tagesordnungspunktes noch nicht final abgestimmt war, wird diese nachgereicht werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und ermächtigt Herrn Landrat Eberhard Nuß, die vorgelegte Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

 

 

 

 

Debatte:

 

Geschäftsbereichsleiterin Meder (GB 3) erläutert den Sachvortrag.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und ermächtigt Herrn Landrat Eberhard Nuß, die vorgelegte Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.


Zur weiteren Veranlassung an GB 3

 

Zur Kenntnis an