Sitzung: 09.12.2019 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 58, Nein: 3, Anwesend: 61
Anlage/n:
Richtlinie
des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen
Sachverhalt:
Vom Landkreis Würzburg wurden in den vergangenen Jahren Investitionen in
Höhe von ca. 3,1 Millionen Euro in das Radwegenetz auf einem Streckennetz von
ca. 59 Kilometern geleistet.
Einerseits wurden Förderungen für den Ausbau des Radwegenetzes gewährt
und andererseits auch Generalinstandsetzungen von den Radwegen der Gemeinden
des Landkreises Würzburg bezuschusst.
Grundlage hierfür war die Richtlinie des Landkreises Würzburg zur
Förderung von Radwegen vom 17.02.2009, welche mit Wirkung vom 01.01.2009 in
Kraft getreten ist.
Aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen praktischen Erfahrung bei der
Umsetzung der Richtlinie schlägt die Verwaltung folgende Änderungen vor.
Im Vergleich zur Richtlinie vom 17.02.2009 ist eine Änderung der
Abrufungsfrist der Zuwendung von zwei auf vier Jahre beabsichtigt (Nr. 5.3 der
Richtlinie). Grund hierfür ist, dass sich bei den Gemeinden teilweise nur
zeitverzögert Baufirmen für die Durchführung der Maßnahmen finden lassen und
auch die Erstellung der Schlussrechnung durch die ausführende Baufirma
teilweise nicht zeitnah erfolgen kann.
Desweitern wurde die Regelung in Nr. 4.2 und Nr. 4.4 der Richtlinie
zusammengefasst und in Nr. 4.5 klargestellt, dass über Abweichungen von diesen
Richtlinien der Umwelt- und Bauausschuss entscheidet.
Zudem wurde die vergaberechtliche Vorschrift in Nr. 2.6 der Richtlinie
präzisiert und zur besseren Lesbarkeit der Abkürzung des Gesetzes die
Gesetzesbezeichnung vorangestellt (Nr. 6.2 und Nr. 7 der Richtlinie).
Der Kreisausschuss hat in der Sitzung vom 18.11.2019 dem Kreistag
empfohlen, die Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen
in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Richtlinie des Landkreises Würzburg zur
Förderung von Radwegen in der vorliegenden Fassung. Die Richtlinie des
Landkreises Würzburg vom 17.02.2009 tritt mit Inkrafttreten der neuen
Richtlinie außer Kraft.
Debatte:
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Richtlinie des Landkreises Würzburg zur
Förderung von Radwegen in der vorliegenden Fassung. Die Richtlinie des
Landkreises Würzburg vom 17.02.2009 tritt mit Inkrafttreten der neuen
Richtlinie außer Kraft.
Zur weiteren
Veranlassung an ZB, ZFB 2
Zur Kenntnis an KrPA