Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 22, Anwesend: 60

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat im Rahmen der Haushaltsberatungen am 18.03.2019 mehrheitlich beschlossen, dass dem Flugsportclub Würzburg e.V. für die Beschaffung eines neuen Schleppflugzeuges ein Zuschuss von 10.000 € als freiwillige Leistung gewährt wird. Mit dem neuen Schleppflugzeug soll die Lärmbelastung der Bewohner der Maintalgemeinen nördlich von Würzburg reduziert werden. Der Beschluss wurde unter dem Vorbehalt gefasst, dass der Markt Zell a. Main die Anschaffung ebenfalls finanziell unterstützt.

 

Mit Schreiben vom 6.5.2019 hat jedoch der Markt Zell a. Main mitgeteilt, dass der Marktgemeinderat eine Kostenbeteiligung abgelehnt hat. Nachdem die Voraussetzungen für einen Zuschuss des Landkreises somit nicht vorliegen, kann keine Gewährung erfolgen.

 

Zwischenzeitlich hat sich eine Initiative Zeller Bürger gebildet, welche versuchen will, den Kostenanteil des Marktes durch Beteiligung von Bürgern zu ersetzen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Landkreis dann seine Kostenbeteiligung leistet.

 

Im Juli fand eine Besprechung der Fraktionsvorsitzenden statt, in welcher der Sachverhalt kontrovers diskutiert wurde. Seitdem haben sich keine neuen Aspekte ergeben.

 

In Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge vom Juli wird deshalb vorgeschlagen, eine Kostenbeteiligung des Landkreises zuzusagen, wenn der Kostenanteil des Marktes Zell am Main in Höhe von 2.500 € durch Bürger eingebracht wird.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis. Er ändert seinen Beschluss vom 18.03.2019 dahingehend, dass der Kostenanteil des Marktes Zell a. Main auch durch Dritte eingebracht werden kann. Nachdem zu erwarten ist, dass eine Auszahlung im Jahr 2019 nicht mehr erfolgen wird, wird die Verwaltung beauftragt, den Zuschuss in Höhe von 10.000 € in den Haushalt 2020 als freiwillige Leistung aufzunehmen.

 

 

Debatte:

 

Kreisrat Kinzkofer stellt den Antrag zur Geschäftsordnung dem Vorsitzenden des Flugsportclubs Würzburg e.V. ein Rederecht einzuräumen. Dies wird seitens des Gremiums zunächst nicht gewünscht.

 

Stellv. Landrätin Haupt-Kreutzer (SPD) weist darauf hin, dass das Thema bereits im Kreisausschuss zu einer kontroversen Diskussion geführt habe. Sie weist darauf hin, dass auch der Flugsportclub, wie jeder andere Verein, die Jugendarbeit fördert. Auch führe der Flugsportverein Projekttage durch für Schulklassen, Kindergärten, Ferienprogramme und Projekte für behinderte Menschen, so dass die Arbeit des Vereins auch im Ganzen gesehen sollte.

Die Zustimmung im Kreistag erfolgte unter der Prämisse, den Bürgerinnen und Bürgern von Unterdürrbach bis Veitshöchheim, Margetshöchheim, Zell und auch der Stadt Würzburg eine Minderung der Lärmbelastung zu verschaffen. Dies sei primärer Punkt der Beschlussfassung gewesen.

Sie teilt mit, dass die Initiative zum Lärmschutz bereits seit längerer Zeit in den Gemeinden gebe. Es handele sich demnach nicht um ein neues Problem. Sie fand es bedauerlich, dass es im Gemeinderat des Marktes Zell keine Mehrheit zur Unterstützung des Antrages gegeben habe. Dennoch bittet sie im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der genannten Gemeinden und der Stadt Würzburg - die dadurch eine Lärmentlastung erfahren würden - dem Antrag zuzustimmen.

 

Kreisrat Kuhl (FDP) äußert sich, dass er zwar dafür sei, die Umweltbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Würzburg – wozu auch die Lärmbelastung gehöre - möglichst gering zu halten, eine finanzielle Unterstützung eines finanziell gutgestellten Vereins könne er jedoch nicht befürworten.

Er weist darauf hin, dass der Flugsportclub bereits ein baugleiches Flugzeug habe, dass zum Schleppen geeignet sei, jedoch über keine Schleppvorrichtung verfüge. Diese Schleppvorrichtung könnte jedoch für ca. 8000 Euro nachgerüstet werden. Er betont, dass er einer Umrüstung zustimmen könne, unter der Voraussetzung, dass das Prozedere Stadt – Land entsprechend gehandhabt werde. Einem Kauf oder einem Zuschuss von 10.000 Euro werde er nicht zustimmen, zumal es sich hierbei nicht einmal um einen Breitensport handele bzw. nicht einmal um eine anerkannte Sportart, die einer besonderen öffentlichen Förderung bedarf.

 

Fraktionsvorsitzender Ländern, MdL (CSU) äußert sich an Herrn Kuhl gewandt zu dessen Ausführungen und übt Kritik, dass er diese Informationen bereits in der Sitzung des Kreisausschusses hätte vorbringen sollen, in der der Zuschuss beschlossen worden sei.

Er weist darauf hin, dass es heute darum gehe, inwieweit der von privaten Bürgerinnen und Bürgern aufgebrachte Betrag als Kostenanteil des Marktes Zell gewertet werden könne, da als Voraussetzung für eine Bezuschussung durch den Landkreises Würzburg die finanzielle Beteiligung durch den Markt Zell vorliegen müsse.

 

Kreisrat Müller (Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass die Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen sich gegen den Beschlussvorschlag aussprechen werden, da eine Voraussetzung für eine Bezuschussung durch den Landkreises Würzburg die Kostenbeteiligung des Marktes Zell sei. Nachdem die Gemeinde Zell jedoch eine Kostenbeteiligung angelehnt habe, liegen die Voraussetzungen für einen Zuschuss durch den Landkreis nicht vor.

Er vertritt die Auffassung, dass auch die Aufbringung des geforderten Kostenanteils durch Dritte – im vorliegenden Fall von privaten Spendern - abzulehnen sei.

 

Fraktionsvorsitzender Fiederling (UWG-FW) teilt mit, dass seine Faktion dem Antrag nicht zustimmen werde. Er befürchtet, dass sonst ein „weiteres Fass“ aufgemacht werde, bei dem nicht abzusehen sei, wo dies bei den freiwilligen Leistungen hinführe. Deshalb sollte man bei der Haltung vom letzten Mal bleiben. Der Beschluss steht, die Voraussetzung für einen Zuschuss seien nicht erfüllt, deshalb erfolge keine Zustimmung.

 

 

Landrat Nuß nimmt Bezug auf den zu Beginn der Diskussion gestellten Antrag von Kreisrat Kinzkofer zur Geschäftsordnung, dem Vorsitzenden des Flugsportclubs e.V. ein Rederecht einzuräumen. Er stellt diesen Antrag zur Geschäftsordnung zur Abstimmung.

 

 

Abstimmergebnis:                   einstimmig

 

 

 

Der Vorsitzende des Flugsportclubs Würzburg e.V. gibt zunächst einen kurzen Einblick in den Verein und die Hintergründe zu dem Antrag. Er weist darauf hin, dass der Verein derzeit über eine flugfunktionsfähige Lösung zum Schleppen mit dem bestmöglichen Lärmschutz habe. Er erklärt, dass die Stadt Würzburg den Verein gebeten habe, den Fluglärm weiter zu reduzieren, deshalb habe der Verein zunächst überlegt, eine Winde aufzustellen, mit dem Ergebnis, dass diese Lösung zu teuer käme. Des Weiteren habe es eine Gesetzesänderung gegeben. Er teilt mit, dass das alte Ultraleichtflugzeug zum Schleppen zu gefährlich sei. Aufgrund der Gesetzesänderung sei es nun jedoch erlaubt, ein schwereres Flugzeug zu nehmen (bis zu 600 kg). Die Praxis habe jedoch gezeigt, dass das Schleppen mit dem neuen Ultraleichtflugzeug um die Hälfte leiser wäre, allerdings könne dies nur neu erworben werden. Die Kosten für einen Neukauf seien jedoch alleine für den Verein nicht tragbar. Er äußert sich, dass es dem Verein nicht darum gehe, sich ein Schleppflugzeug finanzieren zu lassen, sondern das bereits vorhandene durch ein moderneres Flugzeug zu ersetzen, welches nur die Hälfte des Lärmes ausstößt.

 

Kreisrat Wesselowsky (SPD) weist darauf hin, dass der Rettungshubschrauber aus Ochsenfurt sowie Hubschrauber der Bundespolizei nach längeren Einsätzen auf dem Flugplatz am Schenkenturm betankt werden.

 

Diese Aussage wird von dem Vorsitzender des Flugsportclubs Würzburg e.V. bestätigt. Er teilt mit, dass der Flugplatz Würzburg ein strategischer Standort in Unterfranken sei.

 

Kreisrat Kuhl (FDP) hinterfragt nochmals den Unterschied zwischen dem vorhandenen Schleppflugzeug und dem neuen Schleppflugzeug.

 

Der Vorsitzende des Flugsportclubs erläutert, dass das jetzige Schleppflugzeug im Prinzip den Flugplatz zweimal anfliegen und landen müsse, da das Seil abgeworfen werde. Bei dem neuen Schleppflugzeug sei dies anders, hier könne das Seil noch in der Luft eingezogen werden, was nur eine Landung notwendig mache.

 

Fraktionsvorsitzender Wolfshörndl (SPD) könne die ganze Diskussion nicht verstehen. Es gehe um einen Betrag von 10.000 Euro, um die Lärmbelästigung in einer relativ großen Region - Stadt und Landkreis Würzburg - zu reduzieren. Seit Jahren werden Klimmzüge und Veranstaltungen gemacht, um Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Er könne deshalb nicht nachvollziehen, weshalb man jetzt ein komplett bestehendes Finanzierungskonzept aus diesen Gründen „zerschießen“ möchte.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Landrat Nuß den vorliegenden Beschlussvorschlag zu Abstimmung.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis. Er ändert seinen Beschluss vom 18.03.2019 dahingehend, dass der Kostenanteil des Marktes Zell a. Main auch durch Dritte eingebracht werden kann. Nachdem zu erwarten ist, dass eine Auszahlung im Jahr 2019 nicht mehr erfolgen wird, wird die Verwaltung beauftragt, den Zuschuss in Höhe von 10.000 € in den Haushalt 2020 als freiwillige Leistung aufzunehmen.


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA