Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) in Auftrag gegebene Potentialprognose hat unter Berücksichtigung des sogenannten indirekten Potentials einen Wert von ca. 1.400 Pkm /km Streckenlänge ergeben. Damit wird der für die Reaktivierung geforderte Wert von 1.000 Pkm/km Streckenlänge deutlich überschritten.

 

Aus diesem Grunde fand am 2.9.2019 bei der BEG eine Besprechung aller Beteiligten statt, bei der folgende weitere notwendige Schritte definiert wurden:

 

Anfrage bei der Deutschen Bahn, ob eine Einfahrt der Mainschleifenbahn im Stundentakt in der Würzburger Hauptbahnhof möglich ist.

 

Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der konkret erforderlichen Maßnahmen und der Kosten zur notwendigen Ertüchtigung der Infrastruktur der Mainschleifenbahn.

 

Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen durch ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU).

 

Die Federführung bei der Bearbeitung wurde vom Nahverkehrsbeauftragten des Landkreis Kitzingen, Herrn Rauh, als Leiter einer Arbeitsgruppe übernommen. Daneben wurde eine Projektgruppe zur praktischen Umsetzung unter Führung des Geschäftsführers der Betriebsgesellschaft Mainschleifenbahn (BGM), Herrn Benz eingesetzt.

 

Bisher wurde die Anfrage an die Deutsche Bahn gestellt, mit einer Antwort wird bis zum Jahresende gerechnet.

 

Nachdem feststeht, dass sich kein externes EIU für die Infrastrukturmaßnahmen finden wird, soll diese Aufgabe von der BGM übernommen werden. Diese ist jedoch in Ihrer bisherigen Ausgestaltung nicht für die vorgesehene Aufgabe geeignet. Sie ist sowohl vom Gesellschaftszweck, als auch von den Gesellschaftern auf den bisherigen Betrieb als Museumsbahn ausgerichtet.

 

Um die Aufgabe eines EIU für die Reaktivierung der Mainschleifenbahn gewährleisten zu können, ist deshalb vorgesehen, diese Gesellschaft in kommunaler Trägerschaft zu führen.

 

Aus diesem Grunde wurde eine Stellungnahme der Regierung von Unterfranken zur Zulässigkeit der Beteiligung des Landkreises an einer solchen Gesellschaft eingeholt. Die Regierung von Unterfranken hart hierzu, in Abstimmung mit dem StMI, folgendes ausgeführt:

 

Wir halten es für vertretbar, einen Bezug zu einer Kreisaufgabe mit Blick auf Art. 29 Abs. 2 BayÖPNVG und aus der Überlegung heraus, dass dem SPNV bei der Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken gleichsam eine faktische Ersatzfunktion für den allgemeinen ÖPNV zukommt, zu begründen. Möglicherweise lässt sich ein Aufgabenbezug im vorliegenden Fall ergänzend auf einen Zusammenhang mit Standort- oder Tourismusmarketing oder dergleichen stützen.

 

Unabhängig von der Grundsatzfrage einer kommunalen Zuständigkeit weisen wir darauf hin, dass der Landkreis Würzburg auch die kommunalwirtschafts- und haushaltsrechtliche Zulässigkeit zu prüfen hat. Das ist insbesondere auch in Anbetracht des sog. Eichenau-Urteils vom 4. November 1992, 4 B 90.718, BayVBl. 1993, 112 im Hinblick auf die Erhöhung der Kreisumlage notwendig. Hierzu ist auch die Entscheidung des VG Bayreuth zur Kreisumlage des Landkreises Forchheim (Urteil vom 10.10.2017 – B 5 K15.701) sowie der Vergleichsvorschlag des BayVGH (Beschluss v. 14.12.2018 – 4 BV 17.2488) zu beachten.

 

Insgesamt kommt es somit auf die jeweilige Bewertung der Aspekte im Einzelfall an.“

 

Aufgrund der Ausführungen der Regierung von Unterfranken wird die Beteiligung an einer Gesellschaft für die Infrastrukturmaßnahmen als landkreiseigene Aufgabe nach Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG eingestuft. Diese Aufgabe ist nach § 2 Abs. 1 Nr.4 der Unternehmenssatzung des KU an das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg übertragen. Insoweit ist keine originäre Zuständigkeit des Landkreises gegeben, allerdings ist der Kreistag nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. Abs. 3 der Unternehmenssatzung KU mit der Angelegenheit zu befassen.

 

Sobald eine positive Auskunft der Deutschen Bahn vorliegt, ist beabsichtigt das erforderliche Gutachten durch die BGM in Auftrag zu geben. Die hierfür anfallenden Kosten von voraussichtlich 50.000 € sollen hälftig von den Landkreisen Kitzingen und Würzburg getragen werden. Ebenso wird eine verbindliche Zusage für die Beteiligung des Landkreises Würzburg am EIU gewünscht.

 

Belastbare Unterlagen hierzu (Gesellschaftsvertrag, Höhe der Beteiligung, entstehende Investitionskosten, Finanzierungsplan, Analyse des Finanzierungsrisikos, etc.) liegen noch nicht vor. Trotzdem soll schon jetzt eine Beschlussfassung des Kreistages erfolgen, um auch nach außen das Interesse des Landkreises Würzburg an der Reaktivierung der Mainschleifenbahn zu dokumentieren. Nachdem die Aufgabe, wie ausgeführt, dem Kommunalunternehmen übertragen ist, erfolgt eine Befassung des Kreistages nur im Rahmen des Weisungsrechtes nach § 6. Abs. 3 der Unternehmenssatzung KU.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Aufbauend auf den Ausführungen der Regierung von Unterfranken wird festgestellt, dass es sich bei der Beteiligung an einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen um eine landkreiseigene Aufgabe im Sinne des Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG handelt. Nachdem diese Aufgabe durch Satzung an das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg übertragen wurde, vertritt dieses die Interessen des Landkreises bei den weiteren Verfahrensschritten.

 

Der Kreistag stimmt einer Beteiligung des Kommunalunternehmens an einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Reaktivierung der Mainschleifenbahn zu. Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg wird ermächtigt, die Beteiligung nach Ermittlung der erforderlichen Voraussetzungen (Gesellschaftsvertrag, Höhe der Beteiligung, entstehende Investitionskosten, Finanzierungsplan, Analyse des Finanzierungsrisikos, etc.) durchzuführen.

 

 

Der Kreistag stimmt der Übernahme der hälftigen Kosten für die Untersuchung der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zur Ertüchtigung der Strecke durch das Kommunalunternehmen bis zu einer maximalen Höhe von 30.000 € zu und erklärt sich zum Ausgleich im Wege des Verlustausgleichs bereit.

 

 

 

Debatte:

 

Landrat Nuß führt zum Sachstand und zum weiteren Vorgehen zur Reaktivierung der Mainschleifenbahn folgendes aus:

 

„Meine sehr geehrten Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

ich bin Ihnen sehr dankbar, dass wir uns miteinander in diesem Jahr mit einem Thema beschäftigen, mit dem wir als Mitglieder des Kreistags

·         wertvolle Impulse geben können für mehr Lebensqualität im ländlichen Raum

·         und mit dem wir einen wertvollen Beitrag leisten können für einen besseren Klimaschutz:

der öffentliche Personennahverkehr.

 

Dank unseres Kommunalunternehmens und der dort Verantwortlichen haben wir im Landkreis Würzburg einen sehr gut funktionierenden ÖPNV.

 

Für unsere Kunden, die Bus und Bahn regelmäßig nutzen,

  • für unsere Schülerinnen und Schüler,
  • für die Pendler,

haben wir gute Angebote:

  • gute Verbindungen,
  • kurze Taktverkehre,
  • komfortable und barrierefreie Omnibusse.

 

Aber nichts ist so gut, dass es nicht noch besser sein könnte - da haben wir heute schon sehr gut zugehört - dass man die Angebote sich ständig verändernden Voraussetzungen, sich ständig veränderten Anforderungen immer wieder anpassen muss, ist klar und wird von uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, immer wieder auch gemacht.

 

Erst in der Verwaltungsratssitzung der vergangenen Woche haben wir einen ganzen Katalog an Taktverbesserungen beschlossen.

 

Bis weit in den ländlichen Raum reichen jetzt die Halb-Stunden-Takte und wir werden weiter daran arbeiten.

 

Fazit:

Es fahren noch viel zu viele Menschen mit dem Auto.

 

Es gibt kaum eine Gemeinde im Landkreis Würzburg, die nicht über Verkehrsströme im unerträglichen Ausmaß klagt.

 

Unsere Verkehrskommission sah sich in diesem Jahr permanenten Forderungen aus den Gemeinden gegenüber

  • nach Geschwindigkeitsbeschränkungen,
  • Durchfahrtsverboten,
  • Ampeln,
  • Fahrbahnteiler usw.

 

Das kann so nicht weitergehen!

 

Unser Ziel muss sein, noch mehr Menschen dazu zu bewegen, auf Bus und Bahn umzusteigen – auf die ÖPNV-Angebote.

 

Wir hatten einige Workshops allein und auch zusammen mit der Stadt Würzburg und es waren gute, tolle Veranstaltungen. Wir haben bei diesen ganzen großen Resümees, aus diesen Workshops können wir vielleicht einige Schwerpunkte mitnehmen. Wir haben gehört und gelernt, dass wir den öffentlichen Personennahverkehr – das haben wir auch bei euch jungen Leute herausgehört, v.a. auf drei Gebieten steigern: müssen:

  • Zeit –
    • wie komme ich schnell von zuhause zum Arbeitsplatz?
    • Wie komme ich schnell von A nach B?
  • Geld – was ist für mich günstiger: Auto - oder Bus und Bahn?
    Wir brauchen attraktive Zeitfahrkarten und ein modernes Ticketsystem.
  • Und Entfernung - mit einer Fahrkarte möglichst weite Entfernungen zurücklegen.

 

Das hat auch der Jugendkreistag in dieser Form so bestätigt.

 

Ich möchte mich heute vor allem mit dem Thema Zeit beschäftigen.

Wir wissen, 95 Prozent unserer Omnibusse fahren nach Würzburg und eigentlich schicken wir sie alle in den morgendlichen Berufsverkehr.

 

Und wenn ein Autofahrer an einer der bekannten Einfallstraßen im Stau steht

und neben ihm steht der Omnibus auch im Stau,

  • dann staut der Autofahrer bequemer
  • und kann auch noch seinen Lieblingssender hören.

 

Wenn der Omnibus allerdings zügig an dem Stau vorbeifährt, sieht die Sache anders aus. 

 

Wir brauchen eigene Busspuren!

 

Ich habe im Mai dieses Jahres erste Signale an unser Verkehrsunternehmen und auch in Richtung Stadt gesandt.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss der Stadt Würzburg hat sich im Juni mit diesem Thema auseinandergesetzt.

 

Es wurden bereits erste Konzepte entwickelt, die jetzt ganz konkret umgesetzt werden.

Es sind zaghafte Konzepte – keine Frage – aber wir sind natürlich Realisten und wissen, dass Busspuren im großen Stil nicht von heute auf morgen machbar sein werden, aber:

auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt und den haben wir getan, meine Damen und Herren.

 

Stellvertretend für viele Menschen im Landkreis Würzburg bin ich Herrn Oberbürgermeister Christian Schuchardt und den Kolleginnen und Kollegen des Stadtrats dafür sehr dankbar, dass sie das Thema aufgegriffen haben.

 

Was können wir tun, zur Verkürzung der Transportzeit?

 

Wir können unsere Omnibusse z.B. mehr zu den Bahnhaltepunkten lenken

und mit den Gemeinden mehr Park & Ride-Plätze einrichten, auch für die Omnibusse nach Würzburg.

 

Umsteigen in den Zug!

 

Mit diesem Ziel vor Augen kämpfen wir

·         gemeinsam mit der Stadt Würzburg für die Reaktivierung des Bahnhaltepunktes Heidingsfeld-West

und wir arbeiten zusammen mit

·         den Landkreisen Kitzingen und Schweinfurt

·         der Stadt Volkach und den Gemeinden Eisenheim und Prosselsheim

an der Reaktivierung der Mainschleifenbahn.

 

Ich kann mich als ehemaliger Fahrschüler noch sehr gut an das "Volkacher Bähnle" erinnern.

 

Damals wie heute hat die Mainschleifenbahn den großen Vorteil,

dass sie die Menschen aus der Region in konkurrenzlos kurzer Zeit mitten ins Herz der Stadt Würzburg bringt. 

 

Der zuständige Betreiber des Eisenbahnverkehrs in Bayern, die Bayerische Eisenbahngesellschaft - BEG – hat die Reaktivierung der Mainschleifenbahn an harte Bedingungen geknüpft. 

 

Als erstes wurden eindeutige Beschlüsse der zuständigen Gremien gefordert,

  • der drei Kreistage
  • des Stadtrates Volkach und der Gemeinderäte Eisenheim und Prosselsheim,

mit einem klaren Bekenntnis zur Reaktivierung der Strecke, v.a. auch im Hinblick auf mögliche finanzielle Folgen.

 

Von den drei Landkreisen Kitzingen, Schweinfurt und Würzburg wurden Verkehrskonzepte gefordert, die die Omnibusverkehre zu den Bahnhaltepunkten hinführen.

 

Die Forderung an die Gemeinden ist die Ertüchtigung der Bahnhaltepunkte.

 

Zur Erfüllung aller dieser Forderungen liegen heute eindeutige Beschlüsse der Kreistage, der Stadt- und Gemeinderäte vor.

 

Die gravierendste Forderung der Bayerischen Eisenbahngesellschaft war,

dass an dieser Strecke täglich mindestens 1000 Ein- und Aussteiger gezählt werden.

 

Um das festzustellen, wurde in der Sitzung der BEG am 26. März die Erstellung einer Potentialanalyse beschlossen.

 

Diese Analyse lag im Juni vor und sie bestätigte mit geschätzten 1.400 Ein- und Aussteigern eine deutliche Erfüllung der Voraussetzungen.

 

Seitdem steht für die Mainschleifenbahn die Ampel auf Grün.

 

Am 2. September fand in München eine Besprechung aller Beteiligten statt, bei der die weiteren notwendigen Schritte definiert wurden:

 

1. Anfrage bei der Deutschen Bahn, ob die Kapazität am Würzburger Hauptbahnhof ausreicht, um den neuen Korridor aus Volkach kommend im Stundentakt möglich zu machen.

 

Die Anfrage bei der Bahn läuft. Mit einer Antwort wird bis zum Jahresende gerechnet.

 

Sobald eine positive Nachricht der Deutschen Bahn vorliegt, folgt als 2. Schritt die Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung

·         der jetzt konkret erforderlichen technischen Maßnahmen

·         und der Kosten zur notwendigen Ertüchtigung der Infrastruktur der Mainschleifenbahn.

 

Die anfallenden Gutachterkosten von voraussichtlich 50.000 € sollen von den Landkreisen Kitzingen und Würzburg hälftig getragen werden.

 

Ein ganz wesentlicher Beitrag zur Reaktivierung der Mainschleifenbahn ist die Findung eines leistungsfähigen Eisenbahninfrastrukturunternehmens.

 

Der Betreiber der künftigen Bahnlinie Volkach – Würzburg und zurück.

 

Dieses Eisenbahninfrastrukturunternehmen sollte nach unseren Vorstellungen möglichst in kommunaler Hand bleiben.

 

Dazu böte sich die seit vielen Jahren existierende Betriebsgemeinschaft Mainschleifenbahn an, die BGM.

 

Eine Gesellschaft, die über viele Jahre diese Linie als Tourismusbahn betrieben hat.

 

Zwei der Hauptverantwortlichen sind heute hier, Herr Dr. Schramm, von der BGM und Herr Kornell, Bürgermeister der Stadt Volkach.

 

Herzlich willkommen!

 

Ihnen verdanken wir, dass es die Mainschleifenbahn, dieses wertvolle und schöne Kulturgut unserer Heimat, heute überhaupt noch gibt.

 

Der Landkreis Kitzingen, die Stadt Volkach und der Markt Eisenheim sind bereits Mitglieder der BGM.

 

Die Gemeinde Prosselsheim wird beitreten.

 

Jetzt wird natürlich auch eine verbindliche Zusage für die Beteiligung des Landkreises Würzburg gewünscht,

und zwar entweder

·         der Beitritt in die bestehende Gesellschaft, der BGM,

·         oder die Mitorganisation einer neu zu gründenden Organisation, wenn die weitere Diskussion in diese Richtung laufen sollte.

 

Mit der Frage „Was ist sinnvoller?“ muss sich die Arbeitsgruppe aus den Experten für den ÖPNV in Würzburg und in Kitzingen im Anschluss an diese Sitzung auseinandersetzen und auch Vorschläge machen.

 

Ich denke, es steht außer Frage, dass wir uns als Landkreis Würzburg,

durch dessen Gebiet der längste Teil der Strecke führt,

·         an diesem Eisenbahninfrastrukturunternehmen beteiligen müssen

·         und zwar über unser Kommunalunternehmen, dem wir alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem öffentlichen Personennahverkehr übertragen haben.

 

Deshalb sollte heute eine grundsätzliche Beschlussfassung durch den Kreistag erfolgen, auch um nach außen das Interesse des Landkreises Würzburg an der Reaktivierung der Mainschleifenbahn zu dokumentieren.

 

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, 

mit der Reaktivierung der Mainschleifenbahn können wir auch einen ganz beachtlichen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten.

 

Umsteigen auf die Bahn!

 

Meine Überlegungen gehen deshalb noch weiter. 

 

Ich kenne das "Volkacher Bähnle" noch aus der Zeit der Dampfeisenbahn und der harten Holzbänke.

 

Heute ist die Strecke Würzburg-Schweinfurt elektrifiziert.

 

Das heißt, bis zur Weiche in Seligenstadt fahren umweltfreundliche E-Lokomotiven.

 

Von da ab bis Volkach, für die verbleibenden elf Kilometer, schwebt mir die Lösung mit einer Hypridbahn vor.

 

Für den historischen Zug ist der romantische Triebwagen aus den 60er Jahren eine phantastische Angelegenheit.

 

Für den ÖPNV im Taktverkehr möchte ich aber unter keinen Umständen ein Dieselfahrzeug in die Mainschleife schicken. 

 

Als Mitglied des Aufsichtsrats der Bayerischen Eisenbahngesellschaft habe ich diesen Gedanken von Anfang an konsequent in die Überlegungen einfließen lassen.

 

In der jüngsten Sitzung am Dienstag vergangener Woche habe ich meinen Wunsch wiederholt und erfahren - es gibt in Bayern noch keine Zulassung von Hypridfahrzeugen im Taktverkehr.

 

Wir könnten die Ersten sein.

 

Lassen Sie uns diese einmalige Chance nutzen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

 

Parallel zu meinen Bemühungen bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft hat die Verwaltung im Dialog mit der Regierung klären lassen,

·         dass unser finanzielles Engagement für die Reaktivierung

·         und der spätere Betrieb der Mainschleifenbahn

nicht im Widerspruch steht mit landkreiseigenen Aufgaben.

 

In diesem Sinne bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach der Beantwortung eventueller Fragen den Ihnen vorliegenden Beschlussvorschlag anzunehmen. 

 

Herzlichen Dank dafür.“

 

 

 

In der anschließenden Debatte ist man sich einig, dass die Reaktivierung der Mainschleifenbahn ein wichtiger Schritt sei, zu einer wirkungsvollen Verbesserung des ÖPNV in unserem Landkreis. Man sei überzeugt, dass es genügend Menschen gebe, die eine solche gut getaktete schnelle Verbindung nach Würzburg zu schätzen wissen und diese auch nutzen werden. Wichtig sei, ein mindestens stündlicher Takt und eine gute Anbindung und Umsteigemöglichkeiten von und in Busse sowie Park & Ride-Plätze.

Des Weiteren sei wichtig, dass in den Gremien eine offene Diskussion über die Umsetzung und Ausgestaltung (Gesellschaftsvertrag, Höhe der Beteiligung usw.) geführt werde, da dies entscheidend für die Handlungsfähigkeit des Ganzen sei.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Aufbauend auf den Ausführungen der Regierung von Unterfranken wird festgestellt, dass es sich bei der Beteiligung an einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen um eine landkreiseigene Aufgabe im Sinne des Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG handelt. Nachdem diese Aufgabe durch Satzung an das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg übertragen wurde, vertritt dieses die Interessen des Landkreises bei den weiteren Verfahrensschritten.

 

Der Kreistag stimmt einer Beteiligung des Kommunalunternehmens an einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Reaktivierung der Mainschleifenbahn zu. Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg wird ermächtigt, die Beteiligung nach Ermittlung der erforderlichen Voraussetzungen (Gesellschaftsvertrag, Höhe der Beteiligung, entstehende Investitionskosten, Finanzierungsplan, Analyse des Finanzierungsrisikos, etc.) durchzuführen.

 

 

Der Kreistag stimmt der Übernahme der hälftigen Kosten für die Untersuchung der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zur Ertüchtigung der Strecke durch das Kommunalunternehmen bis zu einer maximalen Höhe von 30.000 € zu und erklärt sich zum Ausgleich im Wege des Verlustausgleichs bereit.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an ZB, KU

 

Zur Kenntnis an ZFB 2