Sitzung: 09.12.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Die von der
Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) in Auftrag gegebene Potentialprognose
hat unter Berücksichtigung des sogenannten indirekten Potentials einen Wert von
ca. 1.400 Pkm /km Streckenlänge ergeben. Damit wird der für die Reaktivierung
geforderte Wert von 1.000 Pkm/km Streckenlänge deutlich überschritten.
Aus diesem Grunde fand am 2.9.2019 bei der BEG eine Besprechung aller
Beteiligten statt, bei der folgende weitere notwendige Schritte definiert
wurden:
Anfrage bei der Deutschen Bahn, ob eine Einfahrt der Mainschleifenbahn
im Stundentakt in der Würzburger Hauptbahnhof möglich ist.
Erstellung eines
Gutachtens zur Ermittlung der konkret erforderlichen Maßnahmen und der Kosten
zur notwendigen Ertüchtigung der Infrastruktur der Mainschleifenbahn.
Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen durch ein
Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU).
Die Federführung bei der Bearbeitung wurde vom Nahverkehrsbeauftragten
des Landkreis Kitzingen, Herrn Rauh, als Leiter einer Arbeitsgruppe übernommen.
Daneben wurde eine Projektgruppe zur praktischen Umsetzung unter Führung des
Geschäftsführers der Betriebsgesellschaft Mainschleifenbahn (BGM), Herrn Benz
eingesetzt.
Bisher wurde die Anfrage an die Deutsche Bahn gestellt, mit einer
Antwort wird bis zum Jahresende gerechnet.
Nachdem feststeht, dass sich kein externes EIU für die
Infrastrukturmaßnahmen finden wird, soll diese Aufgabe von der BGM übernommen
werden. Diese ist jedoch in Ihrer bisherigen Ausgestaltung nicht für die
vorgesehene Aufgabe geeignet. Sie ist sowohl vom Gesellschaftszweck, als auch
von den Gesellschaftern auf den bisherigen Betrieb als Museumsbahn
ausgerichtet.
Um die Aufgabe eines EIU für die Reaktivierung der Mainschleifenbahn
gewährleisten zu können, ist deshalb vorgesehen, diese Gesellschaft in
kommunaler Trägerschaft zu führen.
Aus diesem Grunde wurde eine Stellungnahme der Regierung von
Unterfranken zur Zulässigkeit der Beteiligung des Landkreises an einer solchen
Gesellschaft eingeholt. Die Regierung von Unterfranken hart hierzu, in
Abstimmung mit dem StMI, folgendes ausgeführt:
„Wir halten es für vertretbar, einen Bezug zu
einer Kreisaufgabe mit Blick auf Art. 29 Abs. 2 BayÖPNVG und aus der Überlegung
heraus, dass dem SPNV bei der Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken
gleichsam eine faktische Ersatzfunktion für den allgemeinen ÖPNV zukommt, zu
begründen. Möglicherweise lässt sich ein Aufgabenbezug im vorliegenden Fall
ergänzend auf einen Zusammenhang mit Standort- oder Tourismusmarketing oder
dergleichen stützen.
Unabhängig von der Grundsatzfrage einer
kommunalen Zuständigkeit weisen wir darauf hin, dass der Landkreis Würzburg
auch die kommunalwirtschafts- und haushaltsrechtliche Zulässigkeit zu prüfen
hat. Das ist insbesondere auch in Anbetracht des sog. Eichenau-Urteils vom 4.
November 1992, 4 B 90.718, BayVBl. 1993, 112 im Hinblick auf die Erhöhung der
Kreisumlage notwendig. Hierzu ist auch die Entscheidung des VG Bayreuth zur
Kreisumlage des Landkreises Forchheim (Urteil vom 10.10.2017 – B 5 K15.701)
sowie der Vergleichsvorschlag des BayVGH (Beschluss v. 14.12.2018 – 4 BV
17.2488) zu beachten.
Insgesamt kommt es somit auf die jeweilige
Bewertung der Aspekte im Einzelfall an.“
Aufgrund der
Ausführungen der Regierung von Unterfranken wird die Beteiligung an einer Gesellschaft
für die Infrastrukturmaßnahmen als landkreiseigene Aufgabe nach Art. 8 Abs. 1
BayÖPNVG eingestuft. Diese Aufgabe ist nach § 2 Abs. 1 Nr.4 der Unternehmenssatzung
des KU an das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg übertragen. Insoweit
ist keine originäre Zuständigkeit des Landkreises gegeben, allerdings ist der
Kreistag nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. Abs. 3 der Unternehmenssatzung KU mit der
Angelegenheit zu befassen.
Sobald eine
positive Auskunft der Deutschen Bahn vorliegt, ist beabsichtigt das
erforderliche Gutachten durch die BGM in Auftrag zu geben. Die hierfür
anfallenden Kosten von voraussichtlich 50.000 € sollen hälftig von den
Landkreisen Kitzingen und Würzburg getragen werden. Ebenso wird eine
verbindliche Zusage für die Beteiligung des Landkreises Würzburg am EIU
gewünscht.
Belastbare
Unterlagen hierzu (Gesellschaftsvertrag, Höhe der Beteiligung, entstehende
Investitionskosten, Finanzierungsplan, Analyse des Finanzierungsrisikos, etc.)
liegen noch nicht vor. Trotzdem soll schon jetzt eine Beschlussfassung des
Kreistages erfolgen, um auch nach außen das Interesse des Landkreises Würzburg
an der Reaktivierung der Mainschleifenbahn zu dokumentieren. Nachdem die
Aufgabe, wie ausgeführt, dem Kommunalunternehmen übertragen ist, erfolgt eine
Befassung des Kreistages nur im Rahmen des Weisungsrechtes nach § 6. Abs. 3 der
Unternehmenssatzung KU.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Aufbauend auf den Ausführungen der Regierung
von Unterfranken wird festgestellt, dass es sich bei der Beteiligung an einem
Eisenbahninfrastrukturunternehmen um eine landkreiseigene Aufgabe im Sinne des
Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG handelt. Nachdem diese Aufgabe durch Satzung an das
Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg übertragen wurde, vertritt dieses
die Interessen des Landkreises bei den weiteren Verfahrensschritten.
Der Kreistag stimmt einer Beteiligung des Kommunalunternehmens an einem
Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Reaktivierung der Mainschleifenbahn zu.
Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg wird
ermächtigt, die Beteiligung nach Ermittlung der erforderlichen Voraussetzungen
(Gesellschaftsvertrag, Höhe der Beteiligung, entstehende Investitionskosten,
Finanzierungsplan, Analyse des Finanzierungsrisikos, etc.) durchzuführen.
Der Kreistag stimmt der Übernahme der hälftigen Kosten für die
Untersuchung der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zur Ertüchtigung der
Strecke durch das Kommunalunternehmen bis zu einer maximalen Höhe von 30.000 €
zu und erklärt sich zum Ausgleich im Wege des Verlustausgleichs bereit.
Debatte:
Landrat Nuß führt zum Sachstand und zum weiteren Vorgehen
zur Reaktivierung der Mainschleifenbahn folgendes aus:
„Meine sehr geehrten
Damen und Herren,
liebe Kolleginnen
und Kollegen,
ich bin Ihnen sehr
dankbar, dass wir uns miteinander in diesem Jahr mit einem Thema beschäftigen,
mit dem wir als Mitglieder des Kreistags
·
wertvolle
Impulse geben können für mehr Lebensqualität im ländlichen Raum
·
und mit
dem wir einen wertvollen Beitrag leisten können für einen besseren Klimaschutz:
der öffentliche
Personennahverkehr.
Dank unseres Kommunalunternehmens und der dort Verantwortlichen haben
wir im Landkreis Würzburg einen sehr gut funktionierenden ÖPNV.
Für unsere Kunden, die Bus und Bahn regelmäßig nutzen,
- für unsere
Schülerinnen und Schüler,
- für die
Pendler,
haben wir gute Angebote:
- gute Verbindungen,
- kurze Taktverkehre,
- komfortable und barrierefreie Omnibusse.
Aber nichts ist so gut, dass es nicht noch besser sein könnte - da haben
wir heute schon sehr gut zugehört - dass man die Angebote sich ständig
verändernden Voraussetzungen, sich ständig veränderten Anforderungen immer
wieder anpassen muss, ist klar und wird von uns, liebe Kolleginnen und
Kollegen, immer wieder auch gemacht.
Erst in der Verwaltungsratssitzung der vergangenen Woche haben wir einen
ganzen Katalog an Taktverbesserungen beschlossen.
Bis weit in den ländlichen Raum reichen jetzt die Halb-Stunden-Takte
und wir werden weiter daran arbeiten.
Fazit:
Es fahren noch viel zu viele
Menschen mit dem Auto.
Es gibt kaum eine Gemeinde im Landkreis Würzburg, die nicht über
Verkehrsströme im unerträglichen Ausmaß klagt.
Unsere Verkehrskommission sah sich in diesem Jahr permanenten
Forderungen aus den Gemeinden gegenüber
- nach Geschwindigkeitsbeschränkungen,
- Durchfahrtsverboten,
- Ampeln,
- Fahrbahnteiler
usw.
Das kann so nicht weitergehen!
Unser Ziel muss sein, noch mehr Menschen
dazu zu bewegen, auf Bus und Bahn umzusteigen
– auf die ÖPNV-Angebote.
Wir hatten einige Workshops allein und auch zusammen mit der Stadt
Würzburg und es waren gute, tolle Veranstaltungen. Wir haben bei diesen ganzen
großen Resümees, aus diesen Workshops können wir vielleicht einige Schwerpunkte
mitnehmen. Wir haben gehört und gelernt, dass wir den öffentlichen
Personennahverkehr – das haben wir auch bei euch jungen Leute herausgehört,
v.a. auf drei Gebieten steigern: müssen:
- Zeit –
- wie komme ich
schnell von zuhause zum Arbeitsplatz?
- Wie komme
ich schnell von A nach B?
- Geld – was
ist für mich günstiger: Auto - oder Bus und Bahn?
Wir brauchen attraktive Zeitfahrkarten und ein modernes Ticketsystem. - Und
Entfernung - mit einer Fahrkarte möglichst weite Entfernungen zurücklegen.
Das hat auch der Jugendkreistag in dieser Form so bestätigt.
Ich möchte mich heute vor allem mit dem Thema Zeit beschäftigen.
Wir wissen, 95 Prozent unserer Omnibusse fahren nach Würzburg und eigentlich schicken wir
sie alle in den morgendlichen Berufsverkehr.
Und wenn ein Autofahrer an einer der bekannten Einfallstraßen im Stau
steht
und neben ihm steht der Omnibus auch im Stau,
- dann staut
der Autofahrer bequemer
- und kann auch
noch seinen Lieblingssender hören.
Wenn der Omnibus allerdings zügig an dem Stau vorbeifährt, sieht die Sache anders aus.
Wir brauchen eigene Busspuren!
Ich habe im Mai dieses Jahres erste Signale an unser Verkehrsunternehmen
und auch in Richtung Stadt gesandt.
Der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss der Stadt Würzburg hat
sich im Juni mit diesem Thema auseinandergesetzt.
Es wurden bereits erste Konzepte entwickelt, die jetzt ganz konkret
umgesetzt werden.
Es sind zaghafte Konzepte – keine Frage – aber wir sind natürlich
Realisten und wissen, dass Busspuren im großen Stil nicht von heute auf morgen
machbar sein werden, aber:
auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt und den haben wir
getan, meine Damen und Herren.
Stellvertretend für viele Menschen im Landkreis Würzburg bin ich Herrn
Oberbürgermeister Christian Schuchardt und den Kolleginnen und Kollegen des
Stadtrats dafür sehr dankbar, dass sie das Thema aufgegriffen haben.
Was können wir tun, zur Verkürzung der Transportzeit?
Wir können unsere Omnibusse z.B. mehr zu den Bahnhaltepunkten lenken
und mit den Gemeinden mehr Park & Ride-Plätze einrichten, auch für
die Omnibusse nach Würzburg.
Umsteigen in den Zug!
Mit diesem Ziel vor Augen kämpfen wir
·
gemeinsam mit der Stadt Würzburg für die
Reaktivierung des Bahnhaltepunktes Heidingsfeld-West
und wir arbeiten zusammen mit
·
den Landkreisen Kitzingen und Schweinfurt
·
der Stadt Volkach und den Gemeinden Eisenheim und
Prosselsheim
an der Reaktivierung der Mainschleifenbahn.
Ich kann mich als
ehemaliger Fahrschüler noch sehr gut an das "Volkacher Bähnle"
erinnern.
Damals wie heute hat
die Mainschleifenbahn den großen Vorteil,
dass sie die
Menschen aus der Region in konkurrenzlos kurzer Zeit mitten ins Herz der Stadt
Würzburg bringt.
Der zuständige
Betreiber des Eisenbahnverkehrs in Bayern, die Bayerische Eisenbahngesellschaft
- BEG – hat die Reaktivierung der Mainschleifenbahn an harte Bedingungen
geknüpft.
Als erstes wurden
eindeutige Beschlüsse der zuständigen Gremien gefordert,
- der drei
Kreistage
- des Stadtrates
Volkach und der Gemeinderäte Eisenheim und Prosselsheim,
mit einem klaren
Bekenntnis zur Reaktivierung der Strecke, v.a. auch im Hinblick auf mögliche
finanzielle Folgen.
Von den drei Landkreisen
Kitzingen, Schweinfurt und Würzburg wurden Verkehrskonzepte gefordert, die die
Omnibusverkehre zu den Bahnhaltepunkten hinführen.
Die Forderung an die
Gemeinden ist die Ertüchtigung der Bahnhaltepunkte.
Zur Erfüllung aller
dieser Forderungen liegen heute eindeutige Beschlüsse der Kreistage, der Stadt-
und Gemeinderäte vor.
Die gravierendste
Forderung der Bayerischen Eisenbahngesellschaft war,
dass an dieser
Strecke täglich mindestens 1000 Ein- und Aussteiger gezählt werden.
Um das
festzustellen, wurde in der Sitzung der BEG am 26. März die Erstellung einer
Potentialanalyse beschlossen.
Diese Analyse lag im
Juni vor und sie bestätigte mit geschätzten 1.400 Ein- und Aussteigern eine
deutliche Erfüllung der Voraussetzungen.
Seitdem steht für
die Mainschleifenbahn die Ampel auf Grün.
Am 2. September fand
in München eine
Besprechung aller Beteiligten statt, bei der die weiteren notwendigen Schritte
definiert wurden:
1. Anfrage bei
der Deutschen Bahn, ob die Kapazität am Würzburger Hauptbahnhof ausreicht, um
den neuen Korridor aus Volkach kommend im Stundentakt möglich zu machen.
Die Anfrage bei
der Bahn läuft. Mit einer Antwort wird bis zum Jahresende gerechnet.
Sobald eine
positive Nachricht der Deutschen Bahn vorliegt, folgt als 2. Schritt die Erstellung
eines Gutachtens zur Ermittlung
·
der jetzt konkret erforderlichen technischen Maßnahmen
·
und der Kosten zur notwendigen Ertüchtigung der Infrastruktur der
Mainschleifenbahn.
Die anfallenden
Gutachterkosten von voraussichtlich 50.000 € sollen von den Landkreisen
Kitzingen und Würzburg hälftig getragen werden.
Ein ganz
wesentlicher Beitrag zur Reaktivierung der Mainschleifenbahn ist die Findung
eines leistungsfähigen Eisenbahninfrastrukturunternehmens.
Der Betreiber
der künftigen Bahnlinie Volkach – Würzburg und zurück.
Dieses
Eisenbahninfrastrukturunternehmen sollte nach unseren Vorstellungen möglichst
in kommunaler Hand bleiben.
Dazu böte sich
die seit vielen Jahren existierende Betriebsgemeinschaft Mainschleifenbahn an,
die BGM.
Eine Gesellschaft,
die über viele Jahre diese Linie als Tourismusbahn betrieben hat.
Zwei der
Hauptverantwortlichen sind heute hier, Herr
Dr. Schramm, von der BGM und Herr Kornell, Bürgermeister der Stadt Volkach.
Herzlich
willkommen!
Ihnen verdanken
wir, dass es die Mainschleifenbahn, dieses wertvolle und schöne Kulturgut
unserer Heimat, heute überhaupt noch gibt.
Der Landkreis
Kitzingen, die Stadt Volkach und der Markt Eisenheim sind bereits Mitglieder
der BGM.
Die Gemeinde
Prosselsheim wird beitreten.
Jetzt wird
natürlich auch eine verbindliche Zusage für die Beteiligung des Landkreises
Würzburg gewünscht,
und zwar entweder
·
der Beitritt in die bestehende Gesellschaft, der BGM,
·
oder die Mitorganisation einer neu zu gründenden Organisation, wenn die
weitere Diskussion in diese Richtung laufen sollte.
Mit der Frage „Was ist sinnvoller?“ muss sich die
Arbeitsgruppe aus den Experten für den ÖPNV in Würzburg und in Kitzingen im
Anschluss an diese Sitzung auseinandersetzen und
auch Vorschläge machen.
Ich denke, es
steht außer Frage, dass wir uns als Landkreis Würzburg,
durch dessen
Gebiet der längste Teil der Strecke führt,
·
an diesem Eisenbahninfrastrukturunternehmen beteiligen müssen
·
und zwar über unser Kommunalunternehmen, dem wir alle Aufgaben im
Zusammenhang mit dem öffentlichen Personennahverkehr übertragen haben.
Deshalb sollte
heute eine grundsätzliche Beschlussfassung durch den Kreistag erfolgen, auch um
nach außen das Interesse des Landkreises Würzburg an der Reaktivierung der
Mainschleifenbahn zu dokumentieren.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
mit der Reaktivierung
der Mainschleifenbahn können wir auch einen ganz beachtlichen Beitrag zum
Klima- und Umweltschutz leisten.
Umsteigen auf die Bahn!
Meine
Überlegungen gehen deshalb noch weiter.
Ich kenne das
"Volkacher Bähnle" noch aus der Zeit der Dampfeisenbahn und
der harten Holzbänke.
Heute ist die
Strecke Würzburg-Schweinfurt elektrifiziert.
Das heißt, bis
zur Weiche in Seligenstadt fahren umweltfreundliche E-Lokomotiven.
Von da ab bis
Volkach, für die verbleibenden elf Kilometer, schwebt mir die Lösung mit einer
Hypridbahn vor.
Für den
historischen Zug ist der romantische Triebwagen aus den 60er Jahren eine
phantastische Angelegenheit.
Für den ÖPNV im
Taktverkehr möchte ich aber unter keinen Umständen ein Dieselfahrzeug in die
Mainschleife schicken.
Als Mitglied des
Aufsichtsrats der Bayerischen Eisenbahngesellschaft habe ich diesen Gedanken
von Anfang an konsequent in die Überlegungen einfließen lassen.
In der jüngsten
Sitzung am Dienstag vergangener Woche habe ich meinen Wunsch wiederholt und
erfahren - es gibt in Bayern noch keine Zulassung von Hypridfahrzeugen im
Taktverkehr.
Wir könnten die
Ersten sein.
Lassen Sie uns
diese einmalige Chance nutzen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Parallel zu
meinen Bemühungen bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft hat die Verwaltung
im Dialog mit der Regierung klären lassen,
·
dass unser finanzielles Engagement für die Reaktivierung
·
und der spätere Betrieb der Mainschleifenbahn
nicht im Widerspruch
steht mit landkreiseigenen Aufgaben.
In diesem Sinne
bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach der Beantwortung
eventueller Fragen den Ihnen vorliegenden Beschlussvorschlag anzunehmen.
Herzlichen Dank
dafür.“
In der anschließenden Debatte ist man sich einig, dass die Reaktivierung der Mainschleifenbahn ein wichtiger Schritt sei, zu einer wirkungsvollen Verbesserung des ÖPNV in unserem Landkreis. Man sei überzeugt, dass es genügend Menschen gebe, die eine solche gut getaktete schnelle Verbindung nach Würzburg zu schätzen wissen und diese auch nutzen werden. Wichtig sei, ein mindestens stündlicher Takt und eine gute Anbindung und Umsteigemöglichkeiten von und in Busse sowie Park & Ride-Plätze.
Des Weiteren sei wichtig, dass in den Gremien eine offene Diskussion über die Umsetzung und Ausgestaltung (Gesellschaftsvertrag, Höhe der Beteiligung usw.) geführt werde, da dies entscheidend für die Handlungsfähigkeit des Ganzen sei.
Beschluss:
Der Kreistag
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Aufbauend auf den Ausführungen der Regierung
von Unterfranken wird festgestellt, dass es sich bei der Beteiligung an einem
Eisenbahninfrastrukturunternehmen um eine landkreiseigene Aufgabe im Sinne des
Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG handelt. Nachdem diese Aufgabe durch Satzung an das
Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg übertragen wurde, vertritt dieses
die Interessen des Landkreises bei den weiteren Verfahrensschritten.
Der Kreistag stimmt einer Beteiligung des Kommunalunternehmens an einem
Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Reaktivierung der Mainschleifenbahn zu.
Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg wird
ermächtigt, die Beteiligung nach Ermittlung der erforderlichen Voraussetzungen
(Gesellschaftsvertrag, Höhe der Beteiligung, entstehende Investitionskosten,
Finanzierungsplan, Analyse des Finanzierungsrisikos, etc.) durchzuführen.
Der Kreistag stimmt der Übernahme der hälftigen Kosten für die
Untersuchung der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zur Ertüchtigung der
Strecke durch das Kommunalunternehmen bis zu einer maximalen Höhe von 30.000 €
zu und erklärt sich zum Ausgleich im Wege des Verlustausgleichs bereit.
Zur weiteren
Veranlassung an ZB, KU
Zur Kenntnis an ZFB 2