Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 57, Nein: 3, Anwesend: 60

Sachverhalt:

 

Beim Kommunalunternehmen steht seit dem Jahr 2012 noch ein Verlustausgleich in Höhe von 398.815,31 € aus dem Altenheimbereich offen.

Mit einem aus dem Verkauf von Miravilla verbliebenen Überschuss in Höhe von 803.709,12 € sollten nach dem Willen des Aufsichtsrates die Anlaufverluste der Seniorenzentren Estenfeld, Eibelstadt und Kürnach ausgeglichen werden. Aus diesem Grunde wurde dieser Betrag den Senioreneinrichtungen des Landkreises zur Verfügung gestellt. Auch wenn dieser Betrag in zwei Jahresraten im Dezember 2012 mit 403.709,12 € und im Januar 2013 mit 400.000,00 € jeweils mit der Inbetriebnahme der jeweiligen Einrichtung ausgezahlt wurde, vertrat die Finanzverwaltung die Auffassung, dass der Sachverhalt nur im Gesamten beurteilt werden könne. Es wurde deshalb bei der Ermittlung des Verlustausgleiches 2013 im Jahr 2014 eine Vergleichsberechnung durchgeführt. Wenn im Dezember 2012 die zu diesem Zeitpunkt schon vorhandenen Überschüsse den Senioreneinrichtungen in einer Summe gutgebracht worden wären, hätte sich folgende Berechnung ergeben:

Jahresüberschuss 2012:                                           1.164,69 €

Jahresüberschuss 2013:                                        79.698,16 €

Gewinnvortrag 2013:                                              80.862,85 €

Tatsächlich bestand zum Ende des Jahres 2013 unter Berücksichtigung des Verlustausgleiches ein Gewinnvortrag von 479.698,16 €.

Ein weiterer Ausgleich durch den Landkreis wurde deshalb nicht geleistet. Es wurde empfohlen, den bestehenden Verlustvortrag beim Kommunalunternehmen durch eine Rückzahlung der Senioreneinrichtungen auszugleichen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dieser Vorgehensweise ausdrücklich zugestimmt.

Eine Rückzahlung der Senioreneinrichtungen ist nicht erfolgt, so dass der Betrag in Höhe von 398.815,31 € noch offen steht.

Vom Kommunalunternehmen wird die Auffassung vertreten, dass die Aufteilung zurecht erfolgt ist, weil entgegen der ursprünglichen Planung die Seniorenzentren unterschiedlich in Betrieb gingen.

Unabhängig davon ist nach § 14 Abs. 2 der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag aus Haushaltsmitteln der Gemeinde (des Landkreises) auszugleichen, wenn er nicht durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden kann.

Rücklagen sind hierfür nicht vorhanden. Bei einer Rückbuchung durch die Senioreneinrichtungen gGmbH würde dies zwei Drittel des bestehenden Gewinnvortrages aufzehren, so dass in Zukunft anfallende Verluste, welche ansonsten durch den Gewinnvortrag abgedeckt werden, früher vom Landkreis auszugleichen wären.

Um die Angelegenheit abzuschließen, wurde deshalb dem Kreisausschuss vorgeschlagen, den offenstehenden Verlustausgleich in diesem Jahr auszugleichen. Haushaltsmittel hierfür sind vorhanden. Der Kreisausschuss hat dem Vorschlag der Verwaltung in seiner Sitzung am 16.09.2019 zugestimmt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30.09.2019 mit dem Sachverhalt befasst und die Auffassung vertreten, dass eine Befassung des Kreistages mit dem Sachverhalt erforderlich ist. Mit Beschluss vom 15.06.2015 hat der Rechnungsprüfungsausschuss die vom Kreisausschuss in seiner Sitzung am 23.09.2013 beschlossene Verlustausgleichszahlung an das Kommunalunternehmen befürwortet. Darin war der jetzt zur Auszahlung vorgeschlagene Betrag nicht enthalten. Nachdem der Kreisausschuss diesem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses bei unveränderter Sachlage nicht gefolgt ist, wird eine Beratung im Kreistag für erforderlich gehalten.

Aus diesem Grund wird der Sachverhalt vorgelegt. Aus Sicht der Verwaltung ergibt sich auch nach Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss keine Änderung der schon im Kreisausschuss vorgetragenen Auffassung.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

 

Er stimmt der Erstattung des noch offen stehenden Verlustausgleiches aus dem Jahr 2012 in Höhe von 398.815,31 € zu.

 

 

 

Debatte:

 

Ltd. Verwaltungsdirektor Künzig erläutert des Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

 

Er stimmt der Erstattung des noch offen stehenden Verlustausgleiches aus dem Jahr 2012 in Höhe von 398.815,31 € zu.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 2,

 

Zur Kenntnis an KrPA