Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage:            Schreiben des Bayer. Staatsministers für Wohnen, Bau und Verkehr

 

 

Sachverhalt:

 

 

Bereits bei der Regierungserklärung von Ministerpräsident Söder am 07.09.2019 wurde die Einführung eines 365 €-Tickets ins Auge gefasst.

 

Beim „Ersten ÖPNV-Gipfel“ mit Beteiligung der Spitzenverbände und Vertretern der Verbünde am 29. April 2019 wurde konkretisiert, dass ein 365€-Ticket für Schüler und Auszubildende in den Verkehrsverbünden ab Schuljahr 2020/2021 eingeführt werden kann.

 

Folgende Rahmenvorgaben wurden für die Einführung festgelegt:

 

-          Einführung eines 365€-Tickets für Schüler und Auszubildende in bayerischen Verkehrsverbünden ab August 2020 mit verbundweiter Wirkung

 

-          Alle Aufgabeträger, die im Verkehrsverbund tariflich integriert sind müssen einstimmig der Einführung zustimmen

 

-          Der Freistaat leistet eine Förderung an den Einnahmenausfällen von 2/3. Die übrige 1/3 müssen von den örtlichen Aufgabenträgern finanziert werden

 

-          Empfängerkreis:         Schüler, Auszubildende, Anwärter (QE1 und QE 2) „Bufdis und

FSJ`ler allerdings keine Studenten  à ohne Altersbegrenzung

 

-          Regelung in der Schulwegkostenfreiheit zur nächstgelegenen Schule soll wie bisher über den Schülermonatskartenpreis erfolgen

 

-          Ausgleichszahlungen nach PBefG werden gedeckelt

 

Auf Grundlage dieser Rahmenbedingungen hat der VVM eine erste Prognoseberechnung für die Einnahmenausfälle der Verkehrsunternehmen im Gesamtverbund erstellt.

 

Der VVM geht von folgender Kalkulation aus.

 

Einnahmenausfälle im VVM:                                      10    Mio. €

- Förderung Freistaat Bayern 2/3                                 6,7 Mio. €

 

= Eigenanteil der Aufgabenträger:                                3,3 Mio. €

 

 

Berücksichtigungen der Auswirkungen in der Schulwegkostenfreiheit

 

Verringerung Aufwand:                                                             4,8 Mio. €

- Wegfall FAG-Förderung:                                                        3,2 Mio. €

 

= Einsparung bei den Aufgabenträgern:                                   1,6 Mio. €

 

Es ist schwer zu schätzen wie hoch der Anteil für den Landkreis Würzburg an der Summe ist. Wir gehen von einer Größenordnung von ca. 1,2 – 1,3 Mio. € (= Belastung ÖPNV-Ergebnis) aus. Bei Gegenrechnung der Einsparungen in der Schulwegkostenfreiheit reduziert sich die Haushaltsbelastung auf netto ca. 600.000 € – 700.000 €

 

Derzeit ungeklärt sind folgende Fragen/Probleme:

 

-          Wie erfolgt eine Preisfortschreibung bzw. wer gleicht eine unterlassene Preiserhöhung an die Unternehmen aus

 

-          Förderung durch den Freistaat Bayern steht unter Vorbehalt der Haushaltsmittelbereitstellung

 

-          Wie sieht die Deckelung der 45a-Mittel konkret im Verbund aus

 

 

Für die angestrebte Umsetzung zum August 2020 ist es notwendig alle relevanten Vereinbarungen mit den Beteiligten (Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen) bis zum 15.03.2020 unterschriftsreif fertigzustellen. Hierfür ist auch erforderlich, dass der Landkreis Würzburg, als ein Aufgabenträger von vier im Verbund, beschließt, dass 365 €-Ticket für die Schüler und Auszubildenden im Verbund einzuführen und dementsprechend auch den Eigenanteil an den Einnahmenausfällen an den VVM zu leisten. (Schätzung wird von WVI gutachterlich ermittelt und aufgabenträgerscharf ausgewiesen)

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der Einführung des 365 €-Tickets für Schüler + Auszubildende im VVM ab August 2020 zu. Die entstehenden Einnahmenausfälle werden unter Beteiligung der Förderung vom Freistaat Bayern dem VVM ausgeglichen. Die endgültige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass alle Aufgabenträger im Tarifgebiet des VVM zustimmen.

 

 

 

Debatte:

 

Prof. Dr. Schraml erläutert des Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt der Einführung des 365 €-Tickets für Schüler + Auszubildende im VVM ab August 2020 zu. Die entstehenden Einnahmenausfälle werden unter Beteiligung der Förderung vom Freistaat Bayern dem VVM ausgeglichen. Die endgültige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass alle Aufgabenträger im Tarifgebiet des VVM zustimmen.

 


Zur weiteren Veranlassung an KU

 

Zur Kenntnis an ZB, S