Sitzung: 18.11.2019 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Aufgabe des Immissionsschutzes ist es,
Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das
Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor
schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher
Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Der Immissionsschutz ist eine staatliche
Aufgabe. Der Freistaat Bayern weist dem Landratsamt Würzburg für die
Sicherstellung der Umsetzung des Immissionsschutzes sowohl Verwaltungs- als
auch technisches Fachpersonal zu.
Die Fachkräfte für Umweltschutz (= i. d. R.
Umweltschutzingenieure) haben v. a. folgende Aufgaben:
1.
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
und Überwachung
2.
Bauplanungsrechtliche Aufgaben, d. h. Mitwirkung im
Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange und Beiträge zur Beurteilung
der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben anhand
immissionsschutzfachlicher Kriterien
3.
Mitwirkung beim Vollzug einschlägiger Verordnungen
zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)
4.
Fachliche Bearbeitung von Beschwerden
(genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen)
Das Bayerische
Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat die Aufgaben in dieser
Reihenfolge priorisiert (Quelle: Aufgabenbeschreibung der
Umweltschutzingenieure, Stand 02.08.2012). Im Rahmen der Aufgabenpriorisierung
wurde auch festgelegt, dass Beiträge zur Beurteilung der bauplanungsrechtlichen
Zulässigkeit nur zu erbringen sind, sofern keine Aufgaben im Vollzug des
BImSchG zurückgestellt werden müssen und ein externer Sachverständiger damit
nicht beauftragt werden kann.
Die Sorge um das Klima, die Umwelt allgemein
und der nachhaltige Umgang mit unseren Ressourcen gewinnen in den letzten
Jahren immer mehr an Bedeutung. Dies spiegelt sich auch in der zunehmenden
Berichterstattung der Medien, den Aktivitäten verschiedener Bürgerinitiativen
und Verbände, die sich mit nach BImSchG genehmigten Anlagen befassen (z. B.
verschiedene Steinbrüche) und Klagen gegen Genehmigungen von BImSchG-Anlagen
(z. B. Windkraftanlagen) wider.
Der Umweltbereich ist insgesamt sehr
dynamisch. Die rechtlichen und technischen Vorgaben sind in ständiger
Weiterentwicklung. Die Aufgabenerfüllung in diesem Bereich erfordert eine
ausreichende Anzahl an gut ausgebildeten Fachkräften.
Der Landkreis Würzburg ist eine Region, die
sehr stark wächst. Es werden viele Gewerbe- und Wohngebiete ausgewiesen. Allein
im Jahr 2019 waren die Umweltschutzingenieure in 99 Vorgängen zu
Bauleitplanverfahren eingebunden. Die Bevölkerung des Landkreises Würzburg
wächst seit vielen Jahren stetig weiter an (30.06.2014: 158.752 – 30.06.2019:
162.031).
Diese Gesamtsituation wirkt sich sowohl auf
die Anzahl der Anträge auf Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
als auch auf die Anträge auf Baugenehmigungen aus.
Aktuell sind dem
Landratsamt Würzburg für den Technischen Umweltschutz zwei Vollzeit- und eine
Teilzeitstelle (Stellenanteil 60 %) zugewiesen. Diese Ausstattung reicht nicht
aus, um alle gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können.
Das Landratsamt
Würzburg bemüht sich daher bereits seit vielen Jahren um eine Aufstockung des
Personals im Technischen Umweltschutz, um die Aufgabenerfüllung sicherstellen
zu können.
Anlässlich der
Verhandlungen zum Kommunalen Finanzausgleich 2019 wurde eine Einigung über eine
Verbesserung der Personalausstattung der Landratsämter erzielt. Als Einstieg
wurden im Staatshaushalt für 2019 Mittel für 15 Umweltschutzingenieure
bereitgestellt.
Nachdem das
Landratsamt Würzburg bei der Verteilung der im Rahmen der Verhandlungen zum
Kommunalen Finanzausgleich 2019 für dieses Jahr bayernweit bereit gestellten 15
Umweltschutzingenieure nicht berücksichtigt wurde, kann weiterhin auf absehbare
Zeit mit dem vorhandenen Personal noch nicht einmal die vom Bayerischen Staatsministerium
für Umwelt und Verbraucherschutz in der Aufgabenpriorisierung vom 02.08.2012
auf Platz 1 gesetzten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und
Überwachungen vollständig abgedeckt werden. Für 2019 sind beispielsweise noch
27 Anlagenüberwachungen offen und 38 immissionsschutzrechtliche Verfahren in
Bearbeitung.
Bekanntlich
besteht jedoch auch für die Bearbeitung von Bauanträgen durch die
Umweltschutzingenieure ein hoher Bedarf. In den letzten Jahren waren die
Umweltschutzingenieure mit mindestens der Hälfte ihrer Arbeitszeit für
bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Verfahren eingebunden. Den Großteil
davon nehmen bauordnungsrechtliche Verfahren und Abgrabungsverfahren in
Anspruch (2017: 428 Verfahren, 2018: 366 Verfahren, 2019: trotz Vereinbarung
zur Reduzierung der Einbindung ab Februar 2019 und komplettem Annahmestopp seit
Mitte August 2019 – Stand 25.10.19: 211). Wir gehen daher davon aus, dass
allein für die Mitwirkung in bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Verfahren
ein zeitlicher Bedarf im Umfang für mindestens eine Vollzeitstelle anfällt.
Aufgrund der o. g.
Aufgabenpriorisierung kann der Technische Umweltschutz bis auf weiteres bei
bauordnungsrechtlichen Verfahren und Abgrabungsverfahren nicht eingebunden
werden. Dies führt zu Verzögerungen und auch zu Mehrkosten für Antragsteller
durch die Beauftragung von privaten Gutachten. Zudem kann der Immissionsschutz
im Bauordnungsverfahren ohne Einbindung der Umweltschutzingenieure nicht
adäquat beurteilt werden. Seitdem der Technische Umweltschutz nicht mehr in die
Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben beteiligt ist,
haben sich Beschwerden und Rückstände beim Bauamt erhöht. In der weiteren
Konsequenz könnte dies dazu führen, dass nicht mehr ausreichend sichergestellt
werden kann, dass der Nachbarschutz in Bezug auf Immissionen umfassend
gewährleistet ist bzw. dass Vorhaben sich nicht gegenseitig einschränken.
Damit sowohl die
immissionsschutzfachlichen Beiträge zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
und die Überwachungen der nach BImSchG genehmigten Anlagen durch das
fachtechnische Personal als auch die immissionsschutzfachliche Beurteilung von
Baugenehmigungs- und Abgrabungsgenehmigungsverfahren und die Mitwirkung in
Bauleitplanverfahren sichergestellt werden können, wird eine ausreichende
Personalausstattung benötigt.
Nach Einschätzung
des Landratsamtes Würzburg führt kein Weg am Beispiel anderer Landkreise
vorbei, zur Sicherstellung der umfassenden immissionsschutzrechtlichen Aufgaben
zusätzlich zu den vom Freistaat zugewiesenen Fachkräften eine eigene Fachkraft
für Umweltschutz einzustellen.
Aus diesen
genannten Gründen wird für den Fachbereich 53 Immissionsschutz und Abfallrecht
die Schaffung einer Stelle für eine Fachkraft im Umweltschutz im Umfang von
einer Vollzeitstelle beantragt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
stimmt der personellen Aufstockung im Fachbereich Immissionsschutz und
Abfallrecht mit einer Fachkraft für Umweltschutz im Umfang von einer
Vollzeitstelle zu. Für 2020 soll eine Stelle im Stellenplan eingeplant werden.
Debatte:
Geschäftsbereichsleiterin
Hellstern erläutert
den Sachverhalt.
In
der anschließenden Diskussion ist man sich einig, dass es sich eigentlich um
eine staatliche Aufgabe handele und demnach der Freistaat Bayern entsprechendes
staatliches Personal zur Verfügung stellen müsste. Um den erheblichen Vollzugsdefiziten im Baugenehmigungsverfahren
als Träger öffentlicher Belang entgegenzuwirken, sei jedoch eine schnelle
Verstärkung der Umweltingenieure sinnvoll.
Frau Hellstern teilt mit, dass der Freistaat
angekündigt habe, im Haushalt für die kommenden Jahre weitere Stellen für
Umweltschutzingenieure vorzusehen. Der Landkreis werde sich bemühen, bei einer
Stelle berücksichtigt zu werden. Nachdem jedoch nicht absehbar sei, ob dies von
Erfolg gekrönt sein werde, sei jetzt eine schnelle Hilfe notwendig. Sollte der
Landkreis dann doch eine Fachkraft über den Staat bekommen, könne die Stelle
ggf. übergeleitet oder eingestellt werden.
Es
wird vorgeschlagen, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass bei
Berücksichtigung einer Stelle durch den Freistaat die bereits erfahrene und
eingestellte Fachkraft an den Freistaat übergeleitet werden sollte.
Beschluss:
Der Kreisausschuss
stimmt der personellen Aufstockung im Fachbereich Immissionsschutz und
Abfallrecht mit einer Fachkraft für Umweltschutz im Umfang von einer
Vollzeitstelle zu. Für 2020 soll eine Stelle im Stellenplan eingeplant werden.
Sollte der Freistaat Bayern dem Landkreis Würzburg eine Fachkraft für
Umweltschutz zur Verfügung stellen, wird vorgeschlagen, die erfahrene und
bereits eingestellte Person an den Freistaat überzuleiten.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 5, SFB 1
Zur Kenntnis an S, FB
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