Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Aufgabe des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das   Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

 

Der Immissionsschutz ist eine staatliche Aufgabe. Der Freistaat Bayern weist dem Landratsamt Würzburg für die Sicherstellung der Umsetzung des Immissionsschutzes sowohl Verwaltungs- als auch technisches Fachpersonal zu.

 

Die Fachkräfte für Umweltschutz (= i. d. R. Umweltschutzingenieure) haben v. a. folgende Aufgaben:

 

1.   Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren und Überwachung

2.   Bauplanungsrechtliche Aufgaben, d. h. Mitwirkung im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange und Beiträge zur Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben anhand immissionsschutzfachlicher Kriterien

3.   Mitwirkung beim Vollzug einschlägiger Verordnungen zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)

4.   Fachliche Bearbeitung von Beschwerden (genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen)

 

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat die Aufgaben in dieser Reihenfolge priorisiert (Quelle: Aufgabenbeschreibung der Umweltschutzingenieure, Stand 02.08.2012). Im Rahmen der Aufgabenpriorisierung wurde auch festgelegt, dass Beiträge zur Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit nur zu erbringen sind, sofern keine Aufgaben im Vollzug des BImSchG zurückgestellt werden müssen und ein externer Sachverständiger damit nicht beauftragt werden kann.    

 

Die Sorge um das Klima, die Umwelt allgemein und der nachhaltige Umgang mit unseren Ressourcen gewinnen in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung. Dies spiegelt sich auch in der zunehmenden Berichterstattung der Medien, den Aktivitäten verschiedener Bürgerinitiativen und Verbände, die sich mit nach BImSchG genehmigten Anlagen befassen (z. B. verschiedene Steinbrüche) und Klagen gegen Genehmigungen von BImSchG-Anlagen (z. B. Windkraftanlagen) wider.

 

Der Umweltbereich ist insgesamt sehr dynamisch. Die rechtlichen und technischen Vorgaben sind in ständiger Weiterentwicklung. Die Aufgabenerfüllung in diesem Bereich erfordert eine ausreichende Anzahl an gut ausgebildeten Fachkräften.

 

Der Landkreis Würzburg ist eine Region, die sehr stark wächst. Es werden viele Gewerbe- und Wohngebiete ausgewiesen. Allein im Jahr 2019 waren die Umweltschutzingenieure in 99 Vorgängen zu Bauleitplanverfahren eingebunden. Die Bevölkerung des Landkreises Würzburg wächst seit vielen Jahren stetig weiter an (30.06.2014: 158.752 – 30.06.2019: 162.031).

 

Diese Gesamtsituation wirkt sich sowohl auf die Anzahl der Anträge auf Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz als auch auf die Anträge auf Baugenehmigungen aus.

 

Aktuell sind dem Landratsamt Würzburg für den Technischen Umweltschutz zwei Vollzeit- und eine Teilzeitstelle (Stellenanteil 60 %) zugewiesen. Diese Ausstattung reicht nicht aus, um alle gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können. 

 

Das Landratsamt Würzburg bemüht sich daher bereits seit vielen Jahren um eine Aufstockung des Personals im Technischen Umweltschutz, um die Aufgabenerfüllung sicherstellen zu können.

 

Anlässlich der Verhandlungen zum Kommunalen Finanzausgleich 2019 wurde eine Einigung über eine Verbesserung der Personalausstattung der Landratsämter erzielt. Als Einstieg wurden im Staatshaushalt für 2019 Mittel für 15 Umweltschutzingenieure bereitgestellt.

 

Nachdem das Landratsamt Würzburg bei der Verteilung der im Rahmen der Verhandlungen zum Kommunalen Finanzausgleich 2019 für dieses Jahr bayernweit bereit gestellten 15 Umweltschutzingenieure nicht berücksichtigt wurde, kann weiterhin auf absehbare Zeit mit dem vorhandenen Personal noch nicht einmal die vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in der Aufgabenpriorisierung vom 02.08.2012 auf Platz 1 gesetzten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und Überwachungen vollständig abgedeckt werden. Für 2019 sind beispielsweise noch 27 Anlagenüberwachungen offen und 38 immissionsschutzrechtliche Verfahren in Bearbeitung.

 

Bekanntlich besteht jedoch auch für die Bearbeitung von Bauanträgen durch die Umweltschutzingenieure ein hoher Bedarf. In den letzten Jahren waren die Umweltschutzingenieure mit mindestens der Hälfte ihrer Arbeitszeit für bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Verfahren eingebunden. Den Großteil davon nehmen bauordnungsrechtliche Verfahren und Abgrabungsverfahren in Anspruch (2017: 428 Verfahren, 2018: 366 Verfahren, 2019: trotz Vereinbarung zur Reduzierung der Einbindung ab Februar 2019 und komplettem Annahmestopp seit Mitte August 2019 – Stand 25.10.19: 211). Wir gehen daher davon aus, dass allein für die Mitwirkung in bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Verfahren ein zeitlicher Bedarf im Umfang für mindestens eine Vollzeitstelle anfällt.

 

Aufgrund der o. g. Aufgabenpriorisierung kann der Technische Umweltschutz bis auf weiteres bei bauordnungsrechtlichen Verfahren und Abgrabungsverfahren nicht eingebunden werden. Dies führt zu Verzögerungen und auch zu Mehrkosten für Antragsteller durch die Beauftragung von privaten Gutachten. Zudem kann der Immissionsschutz im Bauordnungsverfahren ohne Einbindung der Umweltschutzingenieure nicht adäquat beurteilt werden. Seitdem der Technische Umweltschutz nicht mehr in die Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben beteiligt ist, haben sich Beschwerden und Rückstände beim Bauamt erhöht. In der weiteren Konsequenz könnte dies dazu führen, dass nicht mehr ausreichend sichergestellt werden kann, dass der Nachbarschutz in Bezug auf Immissionen umfassend gewährleistet ist bzw. dass Vorhaben sich nicht gegenseitig einschränken. 

 

Damit sowohl die immissionsschutzfachlichen Beiträge zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Überwachungen der nach BImSchG genehmigten Anlagen durch das fachtechnische Personal als auch die immissionsschutzfachliche Beurteilung von Baugenehmigungs- und Abgrabungsgenehmigungsverfahren und die Mitwirkung in Bauleitplanverfahren sichergestellt werden können, wird eine ausreichende Personalausstattung benötigt.

 

Nach Einschätzung des Landratsamtes Würzburg führt kein Weg am Beispiel anderer Landkreise vorbei, zur Sicherstellung der umfassenden immissionsschutzrechtlichen Aufgaben zusätzlich zu den vom Freistaat zugewiesenen Fachkräften eine eigene Fachkraft für Umweltschutz einzustellen.

 

Aus diesen genannten Gründen wird für den Fachbereich 53 Immissionsschutz und Abfallrecht die Schaffung einer Stelle für eine Fachkraft im Umweltschutz im Umfang von einer Vollzeitstelle beantragt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt der personellen Aufstockung im Fachbereich Immissionsschutz und Abfallrecht mit einer Fachkraft für Umweltschutz im Umfang von einer Vollzeitstelle zu. Für 2020 soll eine Stelle im Stellenplan eingeplant werden.

 

 

Debatte:

 

Geschäftsbereichsleiterin Hellstern erläutert den Sachverhalt.

 

In der anschließenden Diskussion ist man sich einig, dass es sich eigentlich um eine staatliche Aufgabe handele und demnach der Freistaat Bayern entsprechendes staatliches Personal zur Verfügung stellen müsste. Um den erheblichen Vollzugsdefiziten im Baugenehmigungsverfahren als Träger öffentlicher Belang entgegenzuwirken, sei jedoch eine schnelle Verstärkung der Umweltingenieure sinnvoll.

 

Frau Hellstern teilt mit, dass der Freistaat angekündigt habe, im Haushalt für die kommenden Jahre weitere Stellen für Umweltschutzingenieure vorzusehen. Der Landkreis werde sich bemühen, bei einer Stelle berücksichtigt zu werden. Nachdem jedoch nicht absehbar sei, ob dies von Erfolg gekrönt sein werde, sei jetzt eine schnelle Hilfe notwendig. Sollte der Landkreis dann doch eine Fachkraft über den Staat bekommen, könne die Stelle ggf. übergeleitet oder eingestellt werden.

 

Es wird vorgeschlagen, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass bei Berücksichtigung einer Stelle durch den Freistaat die bereits erfahrene und eingestellte Fachkraft an den Freistaat übergeleitet werden sollte.  

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss stimmt der personellen Aufstockung im Fachbereich Immissionsschutz und Abfallrecht mit einer Fachkraft für Umweltschutz im Umfang von einer Vollzeitstelle zu. Für 2020 soll eine Stelle im Stellenplan eingeplant werden.

 

Sollte der Freistaat Bayern dem Landkreis Würzburg eine Fachkraft für Umweltschutz zur Verfügung stellen, wird vorgeschlagen, die erfahrene und bereits eingestellte Person an den Freistaat überzuleiten.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 5, SFB 1

 

Zur Kenntnis an S, FB 53