Sitzung: 18.11.2019 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Das Beteiligungsmanagement des Landkreises Würzburg wird seit 01.04.2015 für die unmittelbaren GmbH-Beteiligungen, den so genannten Beteiligungen in privater Rechtsform, vom Stabsstellenfachbereich Kreisentwicklung (SFB 4) wahrgenommen.
Die Betätigungsprüfungen obliegen weiterhin dem Kreisrechnungsprüfungsamt.
Neben der Beteiligungsverwaltung und der Beteiligungssteuerung (-controlling) wird vom SFB 4 die Mandatsträgerbetreuung als eine der wichtigsten Aufgabe übernommen.
Die weiteren Beteiligungen werden nach dem Geschäftsverteilungsplan des Landratsamtes Würzburg (Stand: 01.08.2019) wie folgt betreut:
Die Koordination der Zusammenarbeit mit dem Kommunalunternehmen und das Beteiligungsmanagement für das Kommunalunternehmen sind dem Zentralen Steuerungs- und Service-Bereich zugeordnet.
Für Beteiligungen an Zweckverbände wurde dem Zentralen Fachbereich Finanzen und Controlling/Kasse folgende Aufgabe übertragen:
Formelle (keine inhaltliche) Abwicklung der Beteiligungen des Landkreises am
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Zweckverband
Abfallwirtschaft Raum Würzburg
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Zweckverband
Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt
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Zweckverband
Erholungs- und Wandergebiet Würzburg
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Zweckverband
Fernwasserversorgung Franken (FWF)
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Zweckverband
Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM)
-
Zweckverband für Rettungsdienst
und Feuerwehralarmierung Würzburg (ZRF)
Grundlage für den Aufbau des Beteiligungsmanagements sind die
kommunalrechtlichen Vorgaben und Hinweise/Anregungen des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) und des
Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV).
Die Beteiligungsverwaltung hat neben der Überwachung von formalen
Kriterien insbesondere die Aufgabe, jährlich einen Beteiligungsbericht zu
erstellen.
In Art. 82 Abs. 3 LkrO wird dies auch ausdrücklich gefordert. Demnach hat
der Landkreis jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in
einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm mindestens der
zwanzigste Teil (mindestens 5 %) der Anteile eines Unternehmens gehört. Der
Beteiligungsbericht soll auch die mittelbaren kommunalen Beteiligungen an
privatrechtlichen Unternehmen enthalten. Demzufolge wurde auch das
Kommunalunternehmen mit seinen Beteiligungen aufgenommen. Der Bericht 2018
enthält zusätzlich Grundinformationen zur Mitgliedschaft in Zweckverbänden und
den geleisteten Umlagezahlungen.
Der Bericht enthält
Angaben über den öffentlichen Zweck, die Beteiligungsverhältnisse, die
Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen
Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die
Kreditaufnahme. Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen und frei zur
öffentlichen Einsichtnahme.
Die von den
Gesellschaften übermittelten Angaben wurden vom Beteiligungsmanagement (SFB 4) zum
anliegenden Beteiligungsbericht 2018 zusammengestellt.
Zur Erläuterung der
weiteren Beteiligungen ist im Bericht eine Gesamtübersicht inklusive aller
Zweckverbände und Stiftungen aufgenommen. Die nachrichtliche Information zu
Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden dient zur Vervollständigung der
Angaben.
Der Bericht wird
dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht 2018.
In der nächsten Sitzung des Kreistages wird der Beteiligungsbericht 2018 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Debatte:
Fachbereichsleiter Dröse erläutert den Sachverhalt.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht 2018.
In der nächsten Sitzung des Kreistages wird der Beteiligungsbericht 2018 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 4
Zur Kenntnis an S