Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Anwesend: 13

Anlage/n:         1 Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat am 25.06.2016 die Umsetzung der Maßnahmen „Wü 33 - Teilverlegung bei Geroldshausen“ beschlossen. Hierbei wird die Trasse der Kreisstraße über einen Kilometer Länge verlegt und in ihrer Linienführung den geltenden Regelwerken angepasst.

 

Die Kreisstraße Wü 33 weist laut Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2015 eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von 1017 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 54 Kfz/24 h auf.

 

Durch die Verlegung der Kreisstraße in nördliche Richtung mit Anschluss an die Staatsstraße 2295 außerhalb der Ortsdurchfahrt, kann einerseits ein zu geringer Kurvenradius im Verlauf der WÜ 33 südlich von Geroldshausen entschärft werden, andererseits wird der Kreuzungsbereich im Ortsbereich mit der St 2295, der direkt vor einer Eisenbahnkreuzung liegt, entlastet.

Nicht mehr benötigte Straßenflächen werden entsiegelt, die Unterhaltslängen des Kreisstraßennetzes sinken.

 

Die Neubaulänge der Wü 33 beträgt insgesamt ca. 1,0 km Länge, weitere 600 m der Bestandstrasse werden im Vollausbau angepasst und saniert. Eine einheitliche Fahrbahnbreite von 6,0 m wird hierbei hergestellt. Insgesamt 600m der bestehenden Kreisstraße werden zurück gebaut.

Einmündungen zu Feldwegen, welche im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens neu aufgeteilt wurden, werden an die neue Fahrbahn angeglichen.

 

Der neue Anschluss an die Staatsstraße am nördlichen Bauanfang erfolgt über eine Einmündung mit einem Linksabbiegestreifen. Hierüber ist eine Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern zu schließen. Alleiniger Kostenträger für den Neubau der Einmündung ist nach Abschnitt 4 Absatz 1c  der Straßenkreuzungsrichtlinien  der Landkreis Würzburg.

 

Der Vorentwurf der Maßnahme ist abgeschlossen. Die Antragsunterlagen für die Förderung werden im Oktober dieses Jahres eingereicht, die Umsetzung ist im Jahr 2020 vorgesehen.

Aufgrund der Kostenberechnung belaufen sich die Baukosten auf ca. 2,0 Mio. €.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt dem Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag an das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

 

Der Landrat wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern abzuschließen.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Fischer vom Staatl. Bauamt Würzburg erläutert anhand einer Präsentation den Sachverhalt.


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt dem Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag an das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

 

Der Landrat wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern abzuschließen.

 


Zur weiteren Veranlassung an SBA Frau Fischer

 

Zur Kenntnis an ZB, S, ZFB 2, KrPA