Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Anwesend: 13

Anlage/n:         1 Präsentation

1 Bauprogramm

 

 

Sachverhalt:

 

Wie in den vergangenen Jahren gliedert sich auch das Bauprogramm 2020 – 2022 in drei Teile.

 

Teil 1: Um- und Ausbau

 

Der Bereich Um- und Ausbau umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

-           bestandsorientierter Ausbau von Straßenzügen

-           Umbau von Kreuzungen

-           Ausbau von Ortsdurchfahrten

-           Beseitigung von Unfallschwerpunkten

 

Die Projekte wurden auf Grundlage der Maßnahmenumsetzung im Jahr 2019 sowie der laufenden Planungsaktivitäten fortgeschrieben.

 

Die gelisteten Projekte wurden aufgrund der Länge und der Breite sowie den augenscheinlichen Zustand kostentechnisch geschätzt. Genauere Kostenrahmen erfolgen im Zuge der Planung mittels Kostenberechnung auf Grundlage von Bodenproben und Detailplanungen.

 

 

Teil 2: Straßenerhaltung

 

Der Bereich Straßenerhaltung umfasst Maßnahmen, die vordergründig darauf abzielen, den Fahrbahnbestand der Kreisstraßen zu erhalten sowie bestimmte Oberflächeneigenschaften gezielt zu verbessern. Hierzu gehören

-              Deckenbauten,

-              Aufbringung von Dünnschichtbelägen und

-              Oberflächenbehandlungen.

 

Die konkreten Streckenabschnitte werden in einer der kommenden Sitzungen behandelt.


Aufgrund einer Vollsperrung der Wü 46 während der anstehenden Brückensanierung bei Acholshausen in 2020 bietet es sich an, das ca. vier monatige Zeitfenster zu nutzen und die Kreisstraße im Bereich B19 bis Tückelhausen zu sanieren. Dieser Streckenabschnitt der Wü 46 ist im Ausbauplan in der ersten Dringlichkeit gelistet. Das Staatliche Bauamt schlägt daher vor, die Maßnahme zusätzlich in das Erhaltungsprogramm mit aufzunehmen.

 

 

 

 

Teil 3: Ingenieurbau

 

Bei den im aktuellen Bauprogramm vorgesehenen Projekten des Ingenieurbaus handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen im Bestand. Die genannten Bauwerke müssen aufgrund ihres schlechten Zustands instandgesetzt werden. In Fortschreibung der Bauprogramme der vergangenen Jahre soll deshalb die Instandsetzung von Brücken- und Stützbauwerken kontinuierlich fortgeführt werden. Im aktuellen Bauprogramm finden sich deshalb - soweit nicht schon abgearbeitet – die bekannten instandsetzungsbedürftigen Bauwerke wieder.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss nimmt das Bauprogramm 2020 bis 2022 zustimmend zur Kenntnis.

Das Straßenbauamt wird beauftragt die nötigen Planungsschritte einzuleiten beziehungsweise die bereits beschlossenen Maßnahmen weiter voran zu treiben.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Fischer vom Staatl. Bauamt Würzburg erläutert anhand einer Präsentation den Sachverhalt.

 

Kreisrat Wild vermisst in der Auflistung die Kreisstraße WÜ 6 Burggrumbach (Ortsdurchfahrt Austraße), die bereits 2017 im Ausbauplan auf der Dringlichkeitsstufe 1 stand.

 

Frau Fischer erwidert darauf, dass es nach wie vor viele Maßnahmen gebe, die in der Dringlichkeitsstufe 1 seien. Diese werden vom Staatlichen Bauamt sukzessive abgearbeitet. Über den genannten Zeitraum von 2020 bis 2022 hinaus könne sie keine Prognose geben.

 

Kreisrat Stahl möchte wissen, ob beim Um- und Ausbau der Straßen auch voraussichtliche Radwege mit eingeplant seien.

 

Landrat Nuß teilt mit, dass dies eine Aufgabe des Landkreises und keine des Staatlichen Bauamtes sei. Die Gemeinden müssten allerdings auf den Landkreis zukommen, damit Radwege gefördert werden.

 

Kreisrat Wild erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der durch den Straßenausbau Güntersleben nach Gadheim bedingten Umleitung.

 

Frau Fischer teilt mit, dass während der Bauzeit nur eine Vollsperrung möglich sei.

 

Herr Künzig ergänzt, dass nur für Busse eine behelfsmäßige Umleitung über Feldwege vorgesehen sei.

 

Landrat Nuß teilt mit, dass es ein Gespräch mit den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden Veitshöchheim, Rimpar und Güntersleben gab. Mit einer Verkehrsbelastung von ca. 6.000 Fahrzeugen pro Tag war man sich einig, dass die Maßnahme erforderlich sei. Eine Umleitung des gesamten Verkehrs über Feldwege sei nicht machbar, da diese zu schmal seien und ausgeweitet werden müssten. Bürgermeister Götz aus Veitshöchheim habe dies auch so begründet. Dieser halte die komplette Umleitung über einen Wirtschaftsweg von der Sendelbachstraße zur B 27 für absolut nicht geeignet.

 

Kreisrat Losert äußert seine Bedenken als Bürgermeister von Rimpar. Zurzeit fahren täglich rund 13.000 Fahrzeuge in Rimpar am Marktplatz vorbei. Kämen noch 1.500 dazu, würde sich ein Rückstau bis zum Ortsausgang Güntersleben bilden. Dies könne jetzt schon zur Hauptverkehrszeit beobachtet werden.

 

Kreisrat Rützel fragt nach, ob man nicht mit dem Ausbau warten sollte, bis die Umgehung Rimpar fertig sei.

 

Herr Künzig erwidert darauf, dass dies bei der Besprechung mit den drei Gemeinden ebenfalls erörtert wurde. Da es noch ungewiss sei, bis wann die Umgehung Rimpar fertig gestellt sei, würde man Probleme nur in die Zukunft verlagern.

 

Kreisrätin Wild vermisse in der Auflistung die WÜ 26 zwischen Prosselsheim und Kürnach. Hier sollte eine Kurvenentschärfung nach dem Kreisverkehr stattfinden.

 

Frau Fischer antwortet, dass es sich um die Staatsstraße 2260 handle und diese für nächstes Jahr angedacht sei.

 

Kreisrat Götz spricht die Instandhaltung der Staatsstraße 2298 Hettstadt Richtung Roßbrunn an.

 

Landrat Nuß teilt mit, dass hier, genau wie bei Prosselsheim, mit einer Umgehung gerechnet werde. Bei Hettstadt würde die B 26 n eine Entlastung bringen.

 

Kreisrat Götz betont, dass der Zustand der Straße nicht hinnehmbar sei bis vielleicht nach 15 Jahren eine Entlastungsstraße komme.

 

Landrat Nuß gibt die Anregung an das Staatliche Bauamt weiter, sich die Staatstraße 2260 anzusehen. In diesem Zusammenhang schlägt er gleichzeitig vor, dass die Kreisstraße WÜ 4 Bergtheim nach Dipbach ebenfalls genauer begutachtet werden soll.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt das Bauprogramm 2020 bis 2022 zustimmend zur Kenntnis.

Das Straßenbauamt wird beauftragt die nötigen Planungsschritte einzuleiten beziehungsweise die bereits beschlossenen Maßnahmen weiter voran zu treiben.

 


Zur weiteren Veranlassung an SBA Frau Fischer

 

Zur Kenntnis an ZB, S, ZFB 2, KrPA