Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Über das bay. Förderprogramm „Strukturelle Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und Familienstützpunkte“ erhält der Landkreis Würzburg jährlich auf Grundlage der Geburtenzahlen eine Zuwendung i. H. von 42.000,00 - 45.000,00 €. Mit diesen Mitteln, aufgestockt durch kommunale Mittel des Landkreises aus dem Jugendhilfehaushalt werden derzeit 4 Familienstützpunkte im Landkreis gefördert:

·         Ochsenfurt: In der Außenstelle des Landratsamtes, Träger SkF, 19 Wochenstunden

·         Giebelstadt: Im evangelischen Gemeindehaus, Träger SkF, 12 Wochenstunden

·         Kürnach: Im Rathaus, Träger Gemeinde mit 10 Wochenstunden

·         Waldbüttelbrunn: An der Schule, Träger Gemeinde mit 10 Wochenstunden

 

Die Gemeinden Giebelstadt, Kürnach und Waldbüttelbrunn haben aus eigenen Mitteln die Arbeitsverträge aufgestockt.

 

Nach den bisherigen Vereinbarungen mit den Standortgemeinden werden die Fördermittel sowie eigene Mittel des Landkreises zur Finanzierung der Personalkosten und der Angebote der Familienbildung nach § 16 SGB VIII verwendet, die Standortgemeinde ist für die Räumlichkeiten, Büro- und Sachausstattung zuständig.

 

Im Jugendhilfehaushalt 2019 wurde hierfür folgende Mittel eingeplant:

 

Träger Gemeinden (Waldbüttelbrunn und Kürnach)                                    29.000,00 €

Träger SkF (Ochsenfurt und Giebelstadt)                                                    49.000,00 €

Summe                                                                                                         78.000,00 €

 

Als Gegenfinanzierung (Förderung) stehen im Haushalt                             45.000,00 €

 

Finanzierungsanteil des Landkreises                                                            33.000,00 €

 

Laut Mitteilung des Staatsministeriums ist zwar an eine Erhöhung des staatlichen Zuwendungsanteils gedacht, der Umsetzungszeitpunkt ist aber noch nicht bekannt.

 

Aktuell liegen zwei neue Anträge auf Einrichtung eines Familienstützpunktes in folgenden Gemeinden vor:

·         Reichenberg

·         Eisingen.

 

Das bisherige Finanzierungskonzept besteht aus Finanzierungsanteilen des Freistaates, des Landkreis und der Standortgemeinden. Die Förderung des Freistaates erfolgt als Festbetrag, unabhängig von der Anzahl der Familienstützpunkte. Aus diesem Grund müsste der Jugendhilfehaushalt 2020 für zwei neue Standorte aufgestockt werden. Vorsorglich wurden die Mittel auf dem Produktkonto 3673 0001 414100 von 29.000,00 € 2019 auf 65.000,00 € 2020 aufgestockt (Erhöhung um 36.000,00 €).

 

Das Amt für Jugend und Familie empfiehlt dem Ausschuss die Einrichtung der beiden neuen Familienstützpunkte.

 

Debatte:

 

Herr Rostek ergänzt:

 

Im Markt Reichenberg soll der Familienstützpunkt in engem Schulterschluss mit der Gemeindejugendarbeit und der Fachstelle für Schulkindbetreuung eingerichtet werden.

 

In der Gemeinde Eisingen wird der Familienstützpunkt im neuen Dorfzentrum eingerichtet. Angedacht ist eine Kooperation mit dem Nachbarort Waldbrunn, insbesondere mit dem dort gelegenen Mehrgenerationenhaus.


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Förderung der Familienstützpunkte in den Gemeinden Eisingen und Reichenberg zu und empfiehlt dem Kreistag die erforderlichen Mittel im Jugendhilfehaushalt zur Verfügung zu stellen.

 

Das Amt für Jugend und Familie, FB 31c, wird mit der weiteren Umsetzung beauftragt.

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Förderung der Familienstützpunkte in den Gemeinden Eisingen und Reichenberg zu und empfiehlt dem Kreistag die erforderlichen Mittel im Jugendhilfehaushalt zur Verfügung zu stellen.

 

Das Amt für Jugend und Familie, FB 31c, wird mit der weiteren Umsetzung beauftragt.