Sitzung: 04.11.2019 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Über das bay. Förderprogramm „Strukturelle
Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und Familienstützpunkte“ erhält
der Landkreis Würzburg jährlich auf Grundlage der Geburtenzahlen eine Zuwendung
i. H. von 42.000,00 - 45.000,00 €. Mit diesen Mitteln, aufgestockt durch
kommunale Mittel des Landkreises aus dem Jugendhilfehaushalt werden derzeit 4
Familienstützpunkte im Landkreis gefördert:
·
Ochsenfurt: In der Außenstelle des Landratsamtes,
Träger SkF, 19 Wochenstunden
·
Giebelstadt: Im evangelischen Gemeindehaus, Träger
SkF, 12 Wochenstunden
·
Kürnach: Im Rathaus, Träger Gemeinde mit 10
Wochenstunden
·
Waldbüttelbrunn: An der Schule, Träger Gemeinde mit
10 Wochenstunden
Die Gemeinden Giebelstadt, Kürnach und
Waldbüttelbrunn haben aus eigenen Mitteln die Arbeitsverträge aufgestockt.
Nach den bisherigen Vereinbarungen mit den
Standortgemeinden werden die Fördermittel sowie eigene Mittel des Landkreises
zur Finanzierung der Personalkosten und der Angebote der Familienbildung nach §
16 SGB VIII verwendet, die Standortgemeinde ist für die Räumlichkeiten, Büro-
und Sachausstattung zuständig.
Im Jugendhilfehaushalt
2019 wurde hierfür folgende Mittel eingeplant:
Träger Gemeinden
(Waldbüttelbrunn und Kürnach) 29.000,00
€
Träger SkF
(Ochsenfurt und Giebelstadt) 49.000,00
€
Summe 78.000,00
€
Als
Gegenfinanzierung (Förderung) stehen im Haushalt 45.000,00 €
Finanzierungsanteil
des Landkreises 33.000,00
€
Laut Mitteilung des Staatsministeriums ist
zwar an eine Erhöhung des staatlichen Zuwendungsanteils gedacht, der
Umsetzungszeitpunkt ist aber noch nicht bekannt.
Aktuell liegen zwei neue Anträge auf
Einrichtung eines Familienstützpunktes in folgenden Gemeinden vor:
·
Reichenberg
·
Eisingen.
Das bisherige Finanzierungskonzept besteht
aus Finanzierungsanteilen des Freistaates, des Landkreis und der
Standortgemeinden. Die Förderung des Freistaates erfolgt als Festbetrag,
unabhängig von der Anzahl der Familienstützpunkte. Aus diesem Grund müsste der
Jugendhilfehaushalt 2020 für zwei neue Standorte aufgestockt werden.
Vorsorglich wurden die Mittel auf dem Produktkonto 3673 0001 414100 von 29.000,00
€ 2019 auf 65.000,00 € 2020 aufgestockt (Erhöhung um 36.000,00 €).
Das Amt für Jugend und Familie empfiehlt dem
Ausschuss die Einrichtung der beiden neuen Familienstützpunkte.
Debatte:
Herr Rostek ergänzt:
Im Markt Reichenberg soll der Familienstützpunkt in engem Schulterschluss mit der Gemeindejugendarbeit und der Fachstelle für Schulkindbetreuung eingerichtet werden.
In der Gemeinde Eisingen wird der Familienstützpunkt im neuen Dorfzentrum eingerichtet. Angedacht ist eine Kooperation mit dem Nachbarort Waldbrunn, insbesondere mit dem dort gelegenen Mehrgenerationenhaus.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Förderung der Familienstützpunkte in den Gemeinden Eisingen und Reichenberg zu und empfiehlt dem Kreistag die erforderlichen Mittel im Jugendhilfehaushalt zur Verfügung zu stellen.
Das Amt für Jugend und Familie, FB 31c, wird mit der weiteren Umsetzung beauftragt.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Förderung der Familienstützpunkte in den Gemeinden Eisingen und Reichenberg zu und empfiehlt dem Kreistag die erforderlichen Mittel im Jugendhilfehaushalt zur Verfügung zu stellen.
Das Amt für Jugend und Familie, FB 31c, wird mit der weiteren Umsetzung beauftragt.