Beschluss: abgesetzt

Sachverhalt:

 

Am 08.03.2019 wurde im Geschäftsbereich 3 ein Antrag des Sozialdienstes katholischer Frauen Würzburg e. V. (SkF) zur Förderung des Beratungsangebotes „Frauen Beraten“ eingereicht. Dieser konnte nicht mehr im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 berücksichtigt werden. Deshalb wurde der Antrag von der Verwaltung zunächst zurückgestellt und mit dem Prüfauftrag an die Jugendhilfeplanung übergeben. Zu prüfen war, ob es sich vornehmlich um eine Leistung der Jugendhilfe handelt und somit der Antrag im Jugendhilfehaushalt zu berücksichtigen wäre oder als freiwillige Leistung dem Kreistag vorzulegen wäre.

 

Der Prüfauftrag der Jugendhilfeplanung beruht auf einer Entscheidung des Jugendhilfeausschusses, alle Neuanträge im Jugendhilfehaushalt durch die Jugendhilfeplanung auf Grundlage des § 79a SGB VIII (Qualitätssicherung in der Jugendhilfe) zu prüfen.

 

Mit den Anträgen vom September 2019 wurde der Förderwunsch durch den SkF präzisiert und auf zwei unabhängig voneinander zu sehenden Anträgen aufgeteilt:

 

1. Antrag auf Förderung des Beratungsangebotes „Frauenberatung“

2. Projektantrag für „frühere/präventive Erreichbarkeit weiblicher Heranwachsender“

 

Zu 1. Antrag auf Förderung des Beratungsangebotes „Frauenberatung“

 

Auf Grundlage der allgemein verfügbaren Informationen zum Beratungsangebot sowie der Jahresberichte 2016, 2017 und 2018 kann kein vorrangiger Jugendhilfebezug festgestellt werden. Junge Frauen unter 21 Jahren nehmen das Angebot zahlenmäßig nur in einem sehr geringen Umfang in Anspruch, auch unter Berücksichtigung der jungen Frauen unter 27 Jahren verändert sich das grundsätzliche Bild nur unwesentlich. Der Großteil der Klientinnen ist über 30 Jahre alt. Somit ergibt sich nach Einschätzung der Jugendhilfeplanung kein vorrangiger Jugendhilfebezug. Der Antrag müsste im Sozialausschuss als freiwillige Leitung behandelt werden.

 

Zu 2. Projektantrag für „frühere/präventive Erreichbarkeit weiblicher Heranwachsender“

 

Die Frauenberatung des SkF plant eine Ausweitung speziell für junge heranwachsende Frauen im Alter ab 16 Jahren. Insbesondere sind dies:

-       Ausbau des Beratungs- und Gruppenangebotes für junge Frauen ab 16, präventiv und begleitend: Projekt „Luisa ist hier“ in Zusammenarbeit mit der Caritas und „Wendo-Selbstverteidigung und Selbstbehauptung“ für junge Frauen im Alter von 16 - 21 Jahren

-       Einrichtung eines regelmäßigen FrauenCafés für alle Altersgruppen

-       Analyse der digitalen Medien und Überprüfung der Zugangsmöglichkeiten zur präventiven Kontaktaufnahme (Onlineberatung)

 

Für die Angebote der „frühen/präventiven Erreichbarkeit weiblicher Heranwachsender“ beantragt der SkF 20.000 €, aufgeteilt in 15.000 € für Personalaufwand und 5.000 € für Sachkosten.

 

Stellungnahme der Jugendhilfeplanung

 

Die vom SkF geplante Öffnung des Beratungsangebotes für junge Frauen unter 21 bzw. unter 27 Jahren eröffnet einen Jugendhilfebezug. Die Jugendhilfeplanung sieht aber den Förderantrag auf folgenden Gründen kritisch:

 

-       Das Beratungsangebot des SkF ist überregional organisiert. Der Großteil der Ratsuchenden kommt aus dem Gebiet der Stadt Würzburg, der Anteil aus den umliegenden Landkreisen beläuft sich ungefähr zwischen 25 % und 33 %. Auch bei einer Erweiterung des Angebotes auf unter 27-jährige ist keine Änderung daran zu erwarten.

-       Die laut Kreistagsbeschluss getroffene Entscheidung zum Ausbau sozialräumlich organisierter Jugendhilfe im Landkreis Würzburg impliziert als wichtigen Bestandteil, das Angebote der Jugendhilfe schwerpunktmäßig dezentral, im Landkreis und auch für Landkreisbevölkerung gut erreichbar sein sollen. Die betrifft insbesondere neue Angebote. Konzeptionell soll den früheren Gegebenheiten entgegengewirkt werden, dass Angebote der Jugendhilfe aus dem Stadtgebiet Würzburg den Landkreis „mitbedienen“ soll. Daraus ergibt sich das Problem, dass Angebote im Stadtgebiet lediglich die Stadtrandgemeinden erreicht, der Großteil der Landkreisbevölkerung aber nicht partizipieren kann.

 

Aufgrund beider Argumente empfiehlt die Jugendhilfeplanung eine Ablehnung des Förderantrags.

 

Debatte:

 

Herr Meixner, Geschäftsführer des SkF, ergänzt zum Antrag, dass es sich um einen Projektantrag und somit um eine zeitliche Begrenzung handelt. Dies war im schriftlichen Antrag so nicht eindeutig herauszulesen. Ihm gehe es vor allem darum, die Situation der jungen Frauen ab 16 Jahren näher zu betrachten. Die Begründungen der Jugendhilfeplanung sind seiner Ansicht nach nachvollziehbar, dennoch bleibt die Frage unbeantwortet, wie man in der Jugendhilfe gerade die Zielgruppe der jungen Frauen ab 16 Jahren besser erreichen kann. Besonders wichtig ist es ihm, dass man sich hinsichtlich des Umgangs der digitalen Medien und Chancen der Kontaktmöglichkeiten darüber mit jungen Frauen inhaltlich auseinandersetzen muss. Somit versteht sich seiner Ansicht nach Sozialraumorientierung nicht nur als geographischer Raum, sondern auch als virtueller Raum hinsichtlich der Erreichbarkeit junger Frauen als Zielgruppe der Jugendhilfe. Herr Rostek antwortet, dass es sich bei dieser aufgeführten Thematik um eine neue Facette der Beratungslandschaft handelt, nämlich die digitale Erreichbarkeit von Zielgruppen, verbunden mit Modulen der Online-Beratung. Herr Meixner ergänzt, dass es ihm eher im Vorfeld einer digitalen Beratung um die Frage der Erreichbarkeit junger Menschen geht, die sich ihre Informationen im Wesentlichen aus digitalen Netzwerken holen. Es gehe ihm also weniger um den Aufbau eines OInline-Beratungsangebotes, als vielmehr im Vorfeld dazu um die Informationsverbreitung bestehender Beratungsangebote.

 

Herr Kreisrat Rützel sieht eine Förderung kritisch, zumal auch die Stadt Würzburg sich zurückhaltend äußert. Herr Kreisrat Zorn verweist auf eine ähnliche Debatte im Sozialausschuss, zur Förderung des Beratungsangebotes von Frauen Beraten. Auch er sieht den Antrag skeptisch und folgt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Herr Meixner würde es begrüßen, wenn das thematische Anliegen, das hinter dem Antrag steht, im Rahmen der Jugendhilfeplanung näher bearbeitet werden würde. Herr Meixner zieht aufgrund der Diskussion den Antrag zurück, betont aber die Notwendigkeit im Rahmen der Jugendhilfeplanung das grundsätzliche Thema der digitalen Erreichbarkeit junger Frauen zu bearbeiten.


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss lehnt auf Grundlage der Empfehlung der Jugendhilfeplanung eine Förderung der Frauenberatung des SkF für „frühe/präventive Angebote zur Erreichbarkeit weiblicher Heranwachsender“ ab.

 

Der Antrag zur allgemeinen Förderung des Beratungsangebotes „Frauen Beraten“ des SkF wird aufgrund der geringen Bedeutung für die Jugendhilfe an den Sozialausschuss verwiesen.

 

Kein Beschluss:

 

Nachdem der Antragsteller, Herr Meixner, Geschäftsführer des SkF, den Antrag zurückgezogen hat, wird kein Beschluss gefasst.