Sitzung: 04.11.2019 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
„Erziehungsberatung inklusiv“ versteht sich
als ein niederschwelliges Beratungsangebot für Familien mit einem Kind mit
einer Behinderung. Das Modell-Projekt wurde eingerichtet, um den Gedanken der
Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention auch in der
Erziehungsberatungsstelle umzusetzen. Das seit 2015 bestehende Projekt wurde
bisher über den Verein Sozialpädiatrie finanziert und von der Universität
Würzburg wissenschaftlich begleitet. Der Aufbau erfolgte Schrittweise und die
Nachfrage der Familien, sowie die Äußerung der Kooperationspartner zeigen, dass
es sich hierbei um ein notwendiges und sinnvolles Angebot handelt. Es schließt
eine Lücke, die durch die Trennung der Sozialgesetzbücher weiterhin besteht.
Das Angebot besteht für Familien mit einem
Kind mit einer Behinderung (Körper- und Sinnesbehinderung, geistige
Behinderung, komplexe Behinderung). Eine spezielle Diagnose ist für die
Anmeldung nicht notwendig. Auch können Eltern mit einer Behinderung sich in Beratung
begeben. Bei Bedarf und Wunsch der Klienten/innen wird eine Kooperation mit
anderen Stellen (z. B. Schulen) gesucht. Das Angebot richtet sich an Familien
aus Stadt und Landkreis Würzburg. Neben den üblichen Themen einer
Erziehungsberatung, können innerhalb dieses Angebots noch folgende Fragen mit
eingebracht werden:
·
Belastungen
aufgrund der Behinderung
·
Inklusion,
Teilhabe und Partizipation des Kindes und seiner Familie in der Gesellschaft
·
Vorsorge
vor Ausgrenzung und Rückzug
·
Kindertageseinrichtungen
und Schule: Hilfen bei Entscheidungsprozessen bezüglich der geeigneten
Betreuungs-, Förder- und Bildungsumgebung für das Kind
·
Überlegungen
zu inklusiven oder spezialisierten Angeboten, bezogen auf die Bedürfnisse des
Kindes und der Familie
·
Kindbezogene
Angebote: z. B. Selbstwirksamkeit und Aufbau von Selbstvertrauen
·
Wahrnehmung
und Umgang mit Gefühlen bei sich und anderen
·
Jugend
und Adoleszenz: in der Identitätsentwicklung des Jugendlichen
Auseinandersetzung mit der Behinderung, Begleitung bei der Überlegung zur
beruflichen Orientierung, Zukunftsperspektiven, Partnerschaft und Sexualität
Die Angebote beinhalten je nach
Beratungsanlass, Beratungsgespräche, Kunst-, Familien- und psychotherapeutische
Ansätze in der Begleitung der Kinder, Jugendlichen und Familien, Informationen
über regionale Angebote im vorschulischen, beruflichen und medizinischen
Bereich, sowie Beratungs- und Selbsthilfeangebote. Die Anzahl und Frequenz der
Termine richtet sich nach dem Bedarf der Familie.
Das Beratungsangebot schließt eine Lücke, die
schon lange von den betroffenen Familien und den betreuenden Einrichtungen
gesehen wurde. In der Beratung wird der Blick auf die gesamte Familie
gerichtet, so dass viele Themen, die das Zusammenleben in der Familie mit einem
Kind mit Behinderung betreffen, Raum haben und an einem neutralen Ort
vertraulich besprochen werden können. Die Beratung soll dazu beitragen, dass
Familien und ihr Kind mit einer Behinderung an der Gesellschaft teilhaben und
partizipieren können, Ausgrenzung und Vororteile abgebaut werden und der
Inklusionsgedanke gelebt wird.
Finanzierung:
Die Beratung umfasst 5 Wochenstunden
Psychologin jährliche
Personalkosten 12.104,00
€
Sonstige
Personalkosten 242,00
€
Verwaltungskosten 200,00
€
Sonstige
Sachkosten 454,00
€
-----------------
Gesamtkosten 13.000,00
€
=========
Anteil
Stadt Würzburg 5.000,00
€
Anteil
Bezirk Unterfranken über die Inklusionsrichtlinie 3.000,00 €
Anteil
Landkreis Würzburg 5.000,00
€
-----------------
13.000,00
€
=========
Bezirk
und Stadt Würzburg haben bereits ihre Zustimmung signalisiert.
Debatte:
Herr Menth trägt den Sachverhalt vor. Er geht hierbei auf die
Schwierigkeit ein, dass bei behinderten Personen in der Regel mehrere
Rechtskreise betroffen sind. Es handele sich daher um ein gutes Beispiel dafür,
wie man auch rechtskreisübergreifend zusammenarbeiten könne. Zudem wird mit dem
Angebot für Menschen mit behinderten Kindern, oder Kindern mit behinderten
Eltern, eine Betreuungslücke geschlossen.
Auf Nachfrage von Herrn Kreisrat Zorn teilt Herr Menth mit, dass der
Anteil der Familien die aus dem Landkreis Würzburg stammen deutlich über 50 %
liege.
Das stimmberechtigte Mitglied Herr Meixner, als Vertreter des SkF, ist
bei dieser Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen, im Rahmen der
Haushaltsverabschiedung für das Haushaltsjahr 2020 einen jährlichen Zuschuss an
den SkF, Psychotherapeutischen Beratungsdienst, in Höhe von 5.000,00 € als
freiwillige Leistung zur Fortführung des Beratungsangebotes „Erziehungsberatung
inklusiv“ zu gewähren.
Beschluss:
Dem Kreistag wird empfohlen, im Rahmen der
Haushaltsverabschiedung für das Haushaltsjahr 2020 einen jährlichen Zuschuss an
den SkF, Psychotherapeutischen Beratungsdienst, in Höhe von 5.000,00 € als
freiwillige Leistung zur Fortführung des Beratungsangebotes „Erziehungsberatung
inklusiv“ zu gewähren.