Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

„Erziehungsberatung inklusiv“ versteht sich als ein niederschwelliges Beratungsangebot für Familien mit einem Kind mit einer Behinderung. Das Modell-Projekt wurde eingerichtet, um den Gedanken der Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention auch in der Erziehungsberatungsstelle umzusetzen. Das seit 2015 bestehende Projekt wurde bisher über den Verein Sozialpädiatrie finanziert und von der Universität Würzburg wissenschaftlich begleitet. Der Aufbau erfolgte Schrittweise und die Nachfrage der Familien, sowie die Äußerung der Kooperationspartner zeigen, dass es sich hierbei um ein notwendiges und sinnvolles Angebot handelt. Es schließt eine Lücke, die durch die Trennung der Sozialgesetzbücher weiterhin besteht.

 

Das Angebot besteht für Familien mit einem Kind mit einer Behinderung (Körper- und Sinnesbehinderung, geistige Behinderung, komplexe Behinderung). Eine spezielle Diagnose ist für die Anmeldung nicht notwendig. Auch können Eltern mit einer Behinderung sich in Beratung begeben. Bei Bedarf und Wunsch der Klienten/innen wird eine Kooperation mit anderen Stellen (z. B. Schulen) gesucht. Das Angebot richtet sich an Familien aus Stadt und Landkreis Würzburg. Neben den üblichen Themen einer Erziehungsberatung, können innerhalb dieses Angebots noch folgende Fragen mit eingebracht werden:

 

·         Belastungen aufgrund der Behinderung

·         Inklusion, Teilhabe und Partizipation des Kindes und seiner Familie in der Gesellschaft

·         Vorsorge vor Ausgrenzung und Rückzug

·         Kindertageseinrichtungen und Schule: Hilfen bei Entscheidungsprozessen bezüglich der geeigneten Betreuungs-, Förder- und Bildungsumgebung für das Kind

·         Überlegungen zu inklusiven oder spezialisierten Angeboten, bezogen auf die Bedürfnisse des Kindes und der Familie

·         Kindbezogene Angebote: z. B. Selbstwirksamkeit und Aufbau von Selbstvertrauen

·         Wahrnehmung und Umgang mit Gefühlen bei sich und anderen

·         Jugend und Adoleszenz: in der Identitätsentwicklung des Jugendlichen Auseinandersetzung mit der Behinderung, Begleitung bei der Überlegung zur beruflichen Orientierung, Zukunftsperspektiven, Partnerschaft und Sexualität

 

Die Angebote beinhalten je nach Beratungsanlass, Beratungsgespräche, Kunst-, Familien- und psychotherapeutische Ansätze in der Begleitung der Kinder, Jugendlichen und Familien, Informationen über regionale Angebote im vorschulischen, beruflichen und medizinischen Bereich, sowie Beratungs- und Selbsthilfeangebote. Die Anzahl und Frequenz der Termine richtet sich nach dem Bedarf der Familie.

 

Das Beratungsangebot schließt eine Lücke, die schon lange von den betroffenen Familien und den betreuenden Einrichtungen gesehen wurde. In der Beratung wird der Blick auf die gesamte Familie gerichtet, so dass viele Themen, die das Zusammenleben in der Familie mit einem Kind mit Behinderung betreffen, Raum haben und an einem neutralen Ort vertraulich besprochen werden können. Die Beratung soll dazu beitragen, dass Familien und ihr Kind mit einer Behinderung an der Gesellschaft teilhaben und partizipieren können, Ausgrenzung und Vororteile abgebaut werden und der Inklusionsgedanke gelebt wird.

 

Finanzierung:

 

Die Beratung umfasst 5 Wochenstunden

 

Psychologin         jährliche Personalkosten                            12.104,00 €

                            Sonstige Personalkosten                                242,00 €

                            Verwaltungskosten                                         200,00 €

                            Sonstige Sachkosten                                      454,00 €

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                            Gesamtkosten                                           13.000,00 €

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Anteil Stadt Würzburg                                                              5.000,00 €

Anteil Bezirk Unterfranken über die Inklusionsrichtlinie          3.000,00 €

Anteil Landkreis Würzburg                                                       5.000,00 €

                                                                                               -----------------

                                                                                               13.000,00 €

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Bezirk und Stadt Würzburg haben bereits ihre Zustimmung signalisiert.

 

Debatte:

 

Herr Menth trägt den Sachverhalt vor. Er geht hierbei auf die Schwierigkeit ein, dass bei behinderten Personen in der Regel mehrere Rechtskreise betroffen sind. Es handele sich daher um ein gutes Beispiel dafür, wie man auch rechtskreisübergreifend zusammenarbeiten könne. Zudem wird mit dem Angebot für Menschen mit behinderten Kindern, oder Kindern mit behinderten Eltern, eine Betreuungslücke geschlossen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kreisrat Zorn teilt Herr Menth mit, dass der Anteil der Familien die aus dem Landkreis Würzburg stammen deutlich über 50 % liege.

 

Das stimmberechtigte Mitglied Herr Meixner, als Vertreter des SkF, ist bei dieser Abstimmung ausgeschlossen.


Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, im Rahmen der Haushaltsverabschiedung für das Haushaltsjahr 2020 einen jährlichen Zuschuss an den SkF, Psychotherapeutischen Beratungsdienst, in Höhe von 5.000,00 € als freiwillige Leistung zur Fortführung des Beratungsangebotes „Erziehungsberatung inklusiv“ zu gewähren.

 

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, im Rahmen der Haushaltsverabschiedung für das Haushaltsjahr 2020 einen jährlichen Zuschuss an den SkF, Psychotherapeutischen Beratungsdienst, in Höhe von 5.000,00 € als freiwillige Leistung zur Fortführung des Beratungsangebotes „Erziehungsberatung inklusiv“ zu gewähren.