Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Würzburg hat zum 01.09.2019 das Projekt „Bedarfsgemeinschafts – Coaching“ gestartet. Dieses Projekt wird durch den Europäischen Sozialfond (ESF) gefördert.

 

Menschen, die bislang weit vom Arbeitsmarkt entfernt waren, soll durch ein umfassendes und kontinuierliches Coaching ein Zugang in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Die Betreuung kann auch Hausbesuche beinhalten. Dabei wird ein ganzheitlicher Ansatz für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft angewandt. Das ganze familiäre Umfeld wird bei der Betreuung miteinbezogen. Dadurch soll bei Bedarf auch eine Verbesserung der Situation der in den Familien lebenden Kinder erreicht werden. Unterstützung- und Fördermöglichkeiten sollen aufgezeigt werden. Personen sollen durch das Coaching Hilfestellungen erhalten, sich selbst aus schwierigen Lagen zu befreien (Hilfe zur Selbsthilfe). Zielführend ist ebenfalls eine Hinführung an diverse Hilfsangebote der Netzwerkpartner und Freizeitangebote, die eine nachhaltige, selbstbestimmte, unabhängige und gesunde Lebensweise implementieren und stabilisieren sollen.

 

Es handelt sich um eine niederschwellige Aktivierungsmaßnahme ohne grundsätzlichen Sanktionscharakter. Sanktionen sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Wichtig ist uns ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Kunden aufzubauen. Es sollen gemeinsam mit dem Coach und dem Kunden neue berufliche Perspektiven und Möglichkeiten auf einer Vertrauensbasis erarbeitet und umgesetzt werden. Die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ist das Ziel der Agenda eines BG-Coaches.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss des Landkreises Würzburg nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Kothe stellt die Thematik anhand einer Präsentation vor.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss des Landkreises Würzburg nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.